Schlecht wird es jedenfalls sein, anzugeben, man lasse eine Kamera ständig im Straßenverkehr mitlaufen, da man Angst habe, in einen Unfall verwickelt zu werden und die Sachlage anders nicht beweisen zu können. Hier wird die Abwägung zwischen dem Recht der Allgemeinheit auf unbeobachtetes Leben meist stärker gewichtet als das Interesse des Einzelnen auf Beweissicherung für den Eventualfall. Es gilt also, durch kluge Angaben zum Zwecke der Aufnahmen dem Richter Argumente zu liefern, diese im konkreten Fall als Beweis zuzulassen.
Wenn der Richter meinen Film nicht angucken möchte, dann will er ihn halt nicht angucken.
Ich werde den Richter aber nicht anlügen, was meine Beweggründe dafür sind:
Bei jedem Unfall zwischen Kraft- und Radfahrer, der bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird, trudelt automatisch eine so genannte „Gegenanzeige“ ein, in der der Sachverhalt genau andersherum dargestellt wird. Das soll natürlich diesen seligen Zustand „Aussage gegen Aussage“ herbeiführen, allerdings ist es ja das reinste Glücksspiel, was zur Anzeige gebracht wurde und wie die Polizei darauf reagiert. Der Unfallgegner kann ja eine sorgfältig ausgearbeitete Geschichte hervorbringen, die ungelogen ein halbes Dutzend Straftatbestände berührt, oder gleich mit dem Vorschlaghammer eine Anzeige wegen versuchten Mordes aufgeben. Und dann wird’s halt spannend: Blicken Staatsanwaltschaft oder Richter da noch durch?
Den einen Typen, der mir in einer solchen Gegenanzeige das halbe Strafgesetzbuch auf den Hals gehetzt hat, konnte ich ja locker mit dem Video abwehren — ohne Video, das hat die Polizei mir damals auch recht deutlich gemacht, wäre die Sache für mich aber nicht ganz so locker ausgegangen. Da klang wohl einiges plausibel genug, dass es für eine Haftstrafe auf Bewährung gereicht hätte. Und in dem anderen Fall, in dem ich ausnahmsweise mal ohne Kamera unterwegs war, jagte mich die Staatsanwaltschaft monatelang, obwohl die Zeugenaussagen und meine Aussage eigentlich ein recht eindeutiges Bild ergaben. Wegen der Kosten für die Verteidigung war das trotzdem eine teure Angelegenheit für mich, die die Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen wollte — im Endeffekt habe ich als Geschädigter vermutlich mehr Ausgaben gehabt als der Angeklagte selbst.
Und insofern habe ich gar keine Lust, mich noch einmal in einen Unfall verwickeln zu lassen, bei dem sich der Unfallgegner irgendeine Story aus den Fingern saugt. Dann kostet mich die Verteidigung gleich wieder zwei oder drei Bruttomonatsgehälter, während sich der Unfallgegner einen feixt, weil das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Sowas mache ich nicht noch einmal mit.
Und solange ich ernsthaft damit rechnen muss, dass mich trotz meiner mittlerweile absolut defensiven Fahrweise wieder jemand aufgrund irgendeiner Nichtigkeit jemand über den Haufen fahren will (Radweg nicht verwendet / Morgens in der Zeitung gelesen, dass sich Radfahrer eh nie an die Regeln halten / Erst gestern einen Radfahrer ohne Speichenreflektoren gesehen), bleibt die Kamera am Lenker. Und wenn es auf der Fahrt zur Arbeit nichts zu sehen gab, dann lösche ich den Film wieder. Wenn’s lustig wird, behalte ich vielleicht ein oder zwei Standbilder. Aber für den Fall der Fälle habe ich immer noch ein Video dabei.