Beiträge von Malte

    Man müßte also zunächst ein VZ einführen, daß einen sonstigen (nicht benutzungspflichtigen) Radweg kennzeichnen kann.

    Das wird ja ein Schilderwald sondergleichen — es blickt ja jetzt schon niemand durch, ob man auf einem bestimmten Straßenteil mit dem Rad fahren darf oder nicht, weil niemand den Unterschied zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichten Radwegen, benutzungspflichtigen Fuß- und Radwegen und reinen Gehwegen und Radfahrstreifen, Schutzstreifen und der Fahrbahn kapiert.

    Man stelle sich mal das Chaos auf den Straßen vor, müssten sich Kraftfahrer mit ähnlich komplexen Fragestellungen herumärgern.

    Schlecht wird es jedenfalls sein, anzugeben, man lasse eine Kamera ständig im Straßenverkehr mitlaufen, da man Angst habe, in einen Unfall verwickelt zu werden und die Sachlage anders nicht beweisen zu können. Hier wird die Abwägung zwischen dem Recht der Allgemeinheit auf unbeobachtetes Leben meist stärker gewichtet als das Interesse des Einzelnen auf Beweissicherung für den Eventualfall. Es gilt also, durch kluge Angaben zum Zwecke der Aufnahmen dem Richter Argumente zu liefern, diese im konkreten Fall als Beweis zuzulassen.

    Wenn der Richter meinen Film nicht angucken möchte, dann will er ihn halt nicht angucken.

    Ich werde den Richter aber nicht anlügen, was meine Beweggründe dafür sind:

    Bei jedem Unfall zwischen Kraft- und Radfahrer, der bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird, trudelt automatisch eine so genannte „Gegenanzeige“ ein, in der der Sachverhalt genau andersherum dargestellt wird. Das soll natürlich diesen seligen Zustand „Aussage gegen Aussage“ herbeiführen, allerdings ist es ja das reinste Glücksspiel, was zur Anzeige gebracht wurde und wie die Polizei darauf reagiert. Der Unfallgegner kann ja eine sorgfältig ausgearbeitete Geschichte hervorbringen, die ungelogen ein halbes Dutzend Straftatbestände berührt, oder gleich mit dem Vorschlaghammer eine Anzeige wegen versuchten Mordes aufgeben. Und dann wird’s halt spannend: Blicken Staatsanwaltschaft oder Richter da noch durch?

    Den einen Typen, der mir in einer solchen Gegenanzeige das halbe Strafgesetzbuch auf den Hals gehetzt hat, konnte ich ja locker mit dem Video abwehren — ohne Video, das hat die Polizei mir damals auch recht deutlich gemacht, wäre die Sache für mich aber nicht ganz so locker ausgegangen. Da klang wohl einiges plausibel genug, dass es für eine Haftstrafe auf Bewährung gereicht hätte. Und in dem anderen Fall, in dem ich ausnahmsweise mal ohne Kamera unterwegs war, jagte mich die Staatsanwaltschaft monatelang, obwohl die Zeugenaussagen und meine Aussage eigentlich ein recht eindeutiges Bild ergaben. Wegen der Kosten für die Verteidigung war das trotzdem eine teure Angelegenheit für mich, die die Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen wollte — im Endeffekt habe ich als Geschädigter vermutlich mehr Ausgaben gehabt als der Angeklagte selbst.

    Und insofern habe ich gar keine Lust, mich noch einmal in einen Unfall verwickeln zu lassen, bei dem sich der Unfallgegner irgendeine Story aus den Fingern saugt. Dann kostet mich die Verteidigung gleich wieder zwei oder drei Bruttomonatsgehälter, während sich der Unfallgegner einen feixt, weil das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Sowas mache ich nicht noch einmal mit.

    Und solange ich ernsthaft damit rechnen muss, dass mich trotz meiner mittlerweile absolut defensiven Fahrweise wieder jemand aufgrund irgendeiner Nichtigkeit jemand über den Haufen fahren will (Radweg nicht verwendet / Morgens in der Zeitung gelesen, dass sich Radfahrer eh nie an die Regeln halten / Erst gestern einen Radfahrer ohne Speichenreflektoren gesehen), bleibt die Kamera am Lenker. Und wenn es auf der Fahrt zur Arbeit nichts zu sehen gab, dann lösche ich den Film wieder. Wenn’s lustig wird, behalte ich vielleicht ein oder zwei Standbilder. Aber für den Fall der Fälle habe ich immer noch ein Video dabei.

    Alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass die ganze Rechtslage an der Front noch sehr unsicher ist.

    Und solange sich dort keine Eindeutigkeit herauskristallisiert, wonach derartige Aufnahmen unzulässig wären, bleibt das Ding am Fahrrad. Ich habe keine Lust, dass mich nochmal jemand vorsätzlich über den Haufen fährt, mir anschließend das halbe Strafgesetzbuch an den Hals hetzt und ich der Sache nichts außer meiner eigenen Aussage entgegenzusetzen habe.

    :| Jetzt ernsthaft?

    Ich bin eigentlich auch so ein netter, zuvorkommender Mensch, der kurz mit anpackt.
    Aber sobald für bestimmte Aufgaben Personal vorhanden ist, das dazu verpflichtet ist, eine Tätigkeit auszuüben, mach ich in der Regel keinen Finger mehr krumm.

    Nicht aus "sollen die doch machen!"-Antrieb, nein. Ich will keinen Ärger mit Versicherungen haben.
    Was, wenn du dir dabei den Finger quetschst oder eine Schnittverletzung zuziehst, die bleibende Nervenschädigungen an 2 Fingern nach sich zieht. Da wird die Hochbahn auch sagen: "nur unser ausgebildetes Fachpersonal hat in einer 3-tägigen Schulung die für diese Auffahrhilfe nötigen Handgriffe gelernt. Sie waren gar nicht befugt!!!"

    Schon richtig — aber an solchen Umsteige-Haltestellen wie dem Siemersplatz wird der Busfahrer erstmal von den einsteigenden Fahrgästen in Beschlag genommen, während der Rollstuhlfahrer sich im hinteren Türraum zurechtrangiert hat und gezwungenermaßen die Tür halb blockiert: Ob ich dann eine halbe Minute dort stehe und meinem Anschlussbus beim Wegfahren zusehe oder die Rampe selbst ausklappe, läuft dann auch irgendwie aufs selbe hinaus.

    Sicherlich ist bezüglich der Sicherheit diese Rampe eine andere Hausnummer als jemandem die Tür aufzuhalten oder über die Kreuzung zu helfen, aber ich sehe dieses Risiko als einigermaßen beherrschbar an. Und wenn mich jemand verklagen will, weil sonstwas passiert ist, dann soll er es doch tun, dann hat das Schicksal es eben nicht anders gewollt.

    Und wenn ich mich selbst dabei verletze, dann war es meine eigene Dummheit: Ich bin mir bewusst, dass man sich bei so etwas die Finger klemmen kann und ich bin mir sicher, dass ich irgendwann einen Idioten treffen werde, der noch auf die umgeklappte Rampe springt, weil er noch schnell in den Bus hinein oder noch schnell aus dem Bus heraus will, und mir dabei womöglich noch besagte Finger abtrennt, aber ich wüsste nicht, warum ich dann den Betreiber der Buslinie dafür verklagen sollte.

    Aber ich habe in meinem Job als Software-Entwickler nunmal nicht häufig Gelegenheit, irgendwelchen Menschen direkt zu helfen, darum packe ich dann notfalls bei sowas an. Ich bin eigentlich nicht besonders religiös oder etwas in der Richtung, aber vielleicht sieht das Schicksal ja davon ab, mir allzu viele wütende Kraftfahrer auf den Hals zu hetzen, wenn ich anderen bedürftigen Menschen helfe.

    Die Anfertigung des Videos an sich ist soweit ich weiß zulässig, so lange man nicht beabsichtigt, es an Dritte weiterzugeben.

    „Dritte“ können in diesem Sinne ja leider auch schon Polizeibeamte oder etwas in dieser Kategorie sein. Bei meinem Vorfall von vor einem Monat hat sich die Polizei auch sehr für mein Video interessiert, zwar auch mit der Anmerkung, dass das ja eigentlich verboten wäre, aber auch in diesem Fall scheint das Interesse des Staates an der Strafverfolgung eventuellen Datenschutzbedenken zu überwiegen.

    Ich bin mal gespannt, ob der Anwalt der Gegenseite sich noch etwas dazu einfallen lässt.

    Dann schieb ihn einfach auf die Fahrbahn ;)

    Das habe ich tatsächlich schon mal in Erwägung gezogen, als die Linie 281 dort hielt und ich die Rampe für einen Rollstuhlfahrer ausklappen wollte. Aufgrund der tollen Konstruktion dieser Bushaltestelle mit den Pollern und dem Lollie-Pfosten gibt es eigentlich nur eine Halteposition für diese kleinen Van-Hool-Busse, in der man die Rampe ausklappen kann, aber vorher musste ich noch diesen blöden Kübel beiseite schieben.

    Streng genommen OT, aber passt irgendwie hierher. Hoheluftbrücke 2008/2009: Während längerer Bauarbeiten wurden Geh- und Radweg komplett voneinander getrennt. Da Fußgänger zu Fuß Gehende gern den kürzesten Weg nehmen, sieht man hier das Ergebnis. Habe damals den Versuch gemacht, klingelnd durch die Menschentraube zu fahren. Kaum Reaktionen, keinerlei Schuldbewusstsein, nichts dergleichen...

    Natürlich ordnet das VZ 237 "aus Sicherheitsgründen" die Benutzungspflicht des "Radwegs" an... Ob wohl die Polizei auch Monate lang untätig geblieben wäre, wenn die zu Fuß Gehenden auf der Fahrbahn gelaufen wären? Ein weiteres Beispiel für die Verlogenheit der Straßenverkehrsbehörden, was die RWBP angeht.

    Das hatte ich damals auch mal beobachtet, als ich meine Blitzanlage am Kleinen Kielort zur Reparatur brachte. Ich hatte mich damals gefragt, warum man wohl nicht einfach die beiden Schilder vertauscht — Radlinge auf den rechten Sonderweg zu leiten erscheint mir noch etwas einfacher als Fußgänger vom linken Sonderweg zu vertreiben. Ändert natürlich insgesamt nichts daran, dass das alles Murks war.

    Manchmal sogar, wenn nicht einmal Spuren von Radwegen vorhanden sind . . .

    Alle drei Unfälle, die ich auf der Fahrbahn hatte, wurden von einem Kraftfahrer vorsätzlich herbeigeführt mit der Begründung, dass ich nicht auf dem Radweg gefahren wäre. In allen drei Fällen war überhaupt gar kein Radweg vorhanden, zwei davon spielten sich sogar in einer Tempo-30-Zone ab.

    "Fahrradstraße - Anlieger frei" ist nicht für den Durchgangsverkehr gedacht. Wegen der Baustellen/Straßensperrungen im nördlichen Bereich soll diese Straße auch als Durchgangsstraße dienen und wohl erst nach den ganzen Baustellen wieder als Fahrradstraße umgewidmet werden.

    Und warum können die Kraftfahrer nicht die bestens ausgebaute und breite Wedeler Landstraße befahren? ?( Ich habe zwar keine Ahnung, wie sich die dortige Verkehrssituation tagsüber darstellt, empfinde aber ein gewisses Missfallen daran, dass eine Fahrradstraße aufgehoben wird, damit Kraftfahrer leichter zum Ziel fahren können, umgekehrt aber der Radverkehr in Arbeitsstellen in der Regel keine Beachtung erfährt.

    Aus der Schweiz: Autos machen Kreisel für Velofahrer zur Todesfalle Gigantische 850 Kommentare, von denen die meisten noch deutlich härter sind als das, was man hier in Hamburg im Netz lesen muss. In der Schweiz scheint die Stimmung gegenüber Radfahrern ja noch deutlich schlechter zu sein.

    BILD sprach zuerst mit der Fahrradstraße: Senat zwingt Radfahrer mit Sperren auf die Straße

    Man könnte es ja auch leicht anders formulieren: „Senat zwingt Radfahrer mit Sperren auf die Fahrradstraße“! Klingt doch gar nicht mehr so schlimm, oder?

    Markus Arndt schreibt dazu noch einen Kommentar, der darunter leidet, dass er mit Fettschrift und wenigen Zeilen auskommen muss und im Endeffekt tatsächlich einfach nichts enthält. Und ich habe noch versucht, einen Shitstorm loszutreten — hat aber noch nicht so ganz geklappt.

    Aus irgendeinem Grunde hat man ja im letzten Herbst im Rheingoldweg in Hamburg-Rissen eine Fahrradstraße eingerichtet: Ein Jahr Bauarbeiten – starke Verkehrsbehinderungen in Rissen

    Der Rheingoldweg ist eigentlich einer der besseren Kandidaten für eine Fahrradstraße, er verläuft nämlich parallel zur Bundesstraße 431, die im fraglichen Bereich für den Radverkehr eigentlich unbenutzbar ist. Bei Google StreetView kann man einen Blick in den Zustand aus dem Jahr 2008 werfen: Links ein etwas breiterer gemeinsamer Geh- und Radweg für beide Fahrtrichtungen, rechts ein schmaler gemeinsamer Geh- und Radweg für eine Fahrtrichtung. Der rechte Gehweg ist eigentlich unbenutzbar aufgrund der Breite und der Vielzahl von Grundstücksausfahrten, außerdem parken dort gerne Kraftfahrzeuge drauf. Links ist zwar mehr Platz, aber toll ist die Sache immer noch nicht — und es parken meistens Kraftfahrzeuge drauf.

    Irgendwann hat man die [Zeichen 240] abgeschraubt und gegen Eigenkreationen ersetzt, die ein schwarzes Fahrrad auf weißem Grund zeigen. Man mochte wohl nicht zugeben, dass man die Radwegbenutzungspflicht aufheben musste, weil die Infrastruktur nicht einmal im Ansatz den Vorgaben entsprach. Einige Jahre später, ich glaube, so etwa um 2013 herum, wurden dann auch diese Schilder abmontiert: Der Radverkehr war nunmehr ausschließlich auf der Fahrbahn gestattet. Natürlich hält sich niemand daran, alle kampfradeln ordnungswidrig auf beiden Seiten in beiden Richtungen, denn die Straße ist halt echt kein Spaß. Ich bin dort einige Male hindurchgefahren und froh, dass mich dort niemand vorsätzlich überfahren hat.

    Insofern fahren einige Radfahrer durch den parallel verlaufenden Rheingoldweg. Soweit alles cool. Dann hat man eine Fahrradstraße errichtet, die sich allerdings lediglich über die westliche Hälfte des Rheingoldweges erstreckte. Äh, ja, sicherlich hat man sich etwas dabei gedacht… Angeblich wollte man eigentlich den Ausweichverkehr von der B431 und einigen anderen Straßen zwischen Rissen und Wedel aus diesem Wohngebiet heraushalten, obwohl ja eine Fahrradstraße weder das Tempo weiter senkt noch den Kraftverkehr in irgendeiner Weise abseits der Bodenwellen am Ein- und Ausgang der Fahrradstraße einbremst. Die bummeligen Verkehrsinseln, die den Kraftverkehr ausbremsen sollen, stören da überhaupt gar nicht.

    Und darüberhinaus war die Fahrradstraße relativ sinnlos, weil sie in beiden Richtungen planlos endete. Ja, sie ist Teil der Veloroute 1, hat aber dennoch keinen vernünftigen Anschluss bekommen. Will man weiter nach Wedel, fährt man entweder über eine wassergebundene Oberfläche nördlich der S-Bahn oder direkt wieder auf der B431 oder weiter auf der Industriestraße: Alle drei Varianten sind von der Infrastruktur furchtbar. In der anderen Richtung kann man sich entweder durch die Wohngebiete mogeln, durchs Rissener Stadtzentrum gondeln über ebenfalls über eine Route mit wassergebundener Oberfläche und Scherben ohne Ende radeln. Dass hier eine Veloroute entlangführt, weiß man nur, wenn man das Internet danach befragt.

    Ich weiß aber nicht, was nun wieder los ist: Hat man das Experiment endlich aufgegeben? Inzwischen wurde die Fahrradstraße offenbar aufgehoben:

    Weiß da jemand genaueres?

    Drüben im Verkehrsportal habe ich dieses Video gefunden:

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    Es ist einfach total der Hit: Ganz fortschrittlich können Radfahrer sich mit einer Kontaktschleife eine Grünphase an einer Kreuzung anfordern. Leider muss dabei natürlich wieder irgendwas schiefgehen: Die Kontaktschleife ist so nah an der Kreuzung, dass ein durchschnittlicher Radfahrer die Querungsfurt erreicht, bevor er grünes Licht bekommt; schließlich müssen da noch ein paar Sekunden Räumzeit für den Kraftverkehr eingerechnet werden.

    Dummerweise scheinen einige Kraftfahrer die Lichtsignale überhaupt gar nicht wahrzunehmen: Der Radling bremst, schließlich hat er ja noch rotes Licht, das Kraftfahrzeug fährt an, in diesem Moment bekommt der Radling grünes Licht und will ebenfalls losfahren…

    Mal sehen, ob diese Stelle doch noch mal entschärft wird. Wie @mir schon schrieb: Besser für den Radverkehr wird’s bestimmt nicht. Vielleicht kann man ja ein [Zeichen 205] für Radfahrer auftreiben.

    Wenn man "Wilhelmsburger Platz" kommend der Straße "Am Zollhafen" folgt, kann man am Ende (also in der Kurve zum "Hovestieg") geradeaus auf einen Radweg auffahren. Der Führt dann unter der BAB hindurch und man landet auf der Straße "Abzweigung" und kann von da aus ohne Owi die Elbbrücken queren.

    Also ungefähr so:

    Aber das klappt ja nur in diese Richtung, oder? In der Gegenrichtung muss ich mich doch irgendwie durch Veddel hindurchschlagen.