Liebe RPO-Redaktion! Sie müssen sich es gefallen lassen, wenn die Meinung kundgetan wird!
Mein Beitrag von 10:02 Uhr enthält keine Beleidigung, Verunglimpfung und sonstige Straftatbestände! Kann sicher gerne auch ihr Hausjurist bestätigen! Das Wort Pöbel ist zwar vielleicht abwertend, aber nicht beleidigend!
Selbst beim Kreuzworträtsel gibt es diesen Begriff zu erraten! Deshalb gebe ich hier nochmals meine Meinung, die nach Artikel 5 des Grundgesetzes möglich ist, nochmals zu Gehör, denn wir leben, zum Glück, noch nicht wieder im Dritten Reich und/oder DDR!
Hier mein Beitrag von 10:02 Uhr:
Es ist wohltuend zu lesen, dass nicht Obdachlose, Menschen ausländischer Herkunft, Asylsuchende und Flüchtlinge die Schuldigen sind, die die Fußgänger bedrängen!
Fakt ist: Schon heute hält sich der Pöbel der Fahrradfahrer nicht an die Vorschriften! Mit Glück, kann man sagen, kommt einem keiner auf dem Bürgersteig entgegen! Und was die Einbahnstraßenregelung betrifft: Gilt nicht für Radfahrer!
Ich warte nun einmal auf die ersten toten Radfahrer in Düsseldorf! Dann wird man merken, dass man einen Fehler gemacht hat! Wobei ich die toten Radfahrer dann nicht bedauere!
So grausam es sich anhört, aber es ist nun einmal Fakt, dass die Radfahrer selbst an ihrem Unglück schuld sind! Wer an einer Kreuzung nicht absteigt und sein Rad über die Kreuzung schiebt und dann unter einem LKW liegt, dem gehört es nicht anders!
Radfahrer mit Gehirn, anständigem Verhalten habe ich bislang weder in Köln, Wuppertal, Düsseldorf, Solingen, Bonn gesehen! Nur das Gegenteil!
@ p-a-c: Vielen Dank für Ihre Frage: Ob sie es glauben oder nicht: Ich finde es nicht o.k., dass er getötet wird, dies verbietet schon die Achtung vor dem Leben! Aber ich bedauere diesen Menschen nicht, der nicht sein Rad über die Kreuzung schiebt und dann von einem abbiegenden LKW übersehen wird!
Jeder Radfahrer weiß nämlich, dass es den toten Winkel gibt. Auch wenn bei einem LKW tausende von Spiegeln an diesem wären, gäbe es immer noch Stellen, wo es unübersichtlich wird!
Und ich möchte nicht in der Haut des LKW-Fahrers stecken, der lebenslang mit dem Gedanken herumlaufen muss, einen Menschen totgefahren zu haben! Ich kenne einen Fall, da wurde der LKW-Fahrer vor Gericht, wegen erwiesener Unschuld, freigesprochen! Drei Monate später nahm er sich das Leben und hinterließ eine minderjährige Tochter und ihre Mutter!
Es ist nun mal so, wer sich in Gefahr begibt, p-a-c, kommt darin um. Und wenn ich die Radfahrer, die ich bis jetzt beobachtet haben, die einem sogar auf dem Fußgängergehweg den Stinkefinger zeigen (Straftatbestand der Beleidigung), wenn sie einen fast umfahren, dann sage ich: Denen, und nur denen, gehört es nicht anders!
Dies ist meine, durch das Grundgesetz gedeckte Meinung, und diese, und auch nur diese, lasse ich mir von niemanden nehmen! Noch leben wir ein kleines Stück in einer Demokratie!