Beiträge von Malte

    Auf der Seite der Critical Mass Linz steht:

    Da kann man ja nur hoffen, dass sich die besagten Radfahrer links vom Audi doch noch mal dazu entschließen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

    Bekomme ich das eigentlich einfach nur nicht mit oder gibt es zu diesem Thema überhaupt keine Berichterstattung in den Medien?

    Ist ja nun nicht so, dass dieses Thema bezüglich der Elektromobilität vollkommen uninteressant wäre. Aber offenbar müssten wenigstens noch die Bußgelder erhöht werden, damit eine solche Änderungsverordnung Aufmerksamkeit bekommt. Da frage ich mich ja dann tatsächlich, ob die paramilitärisch organisierte Bürgerwehr so ähnlich wie bei Fahrbahnradlern eingreift, wenn ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug auf dem freigegebenen Bussonderfahrstreifen unterwegs ist.

    Ah, jetzt verstehe ich das. Ich verstehe aber immer noch nicht, warum Du eine Umleitung vermisst. Die Strecke ist ja nicht gesperrt. Vermisst Du etwa eine Warnung "Achtung zwischen A-Dorf und B-Dorf tritt der Normalfall ein und Radfahrer müssen auf der Fahrbahn fahren!" =O Da fehlt höchstens das [Zeichen 138-10] oder es kommt, wie es mir in S-H erscheint, zu spät. Denn das braucht man ja wegen des Sonderweges!

    Genau so eine Warnung hätte ich jedenfalls nett gefunden. Ich bin ja im Hamburger Stadtverkehr tatsächlich „kampferprobt“, aber auf einem einzigen, auch noch verengten Fahrstreifen für ein paar Kilometer auf einer vielbefahrenen Bundesstraße zu radeln ist auch mir eine Nummer zu heikel. Entweder wird man dann ständig mordsmäßig eng überholt oder nach fünf Minuten steigt jemand aus und haut einem auf die Nase.

    Privilegierung des E-MIV im Straßenverkehr: Spezielle Parkplätze, mehr Zufahrtsrechte, Busspur-Nutzung...

    Ich kann mir einen blöden Kommentar zu der Thematik nicht verkneifen: Ob jetzt auch Busfahrer und andere Kraftfahrer eingreifen, wenn sie ein solches Kraftfahrzeug auf einem Bussonderfahrstreifen bemerken und aus Unkenntnis glauben, es gehöre dort nicht hin? Und was die Freigabe der Bussonderfahrstreifen generell angeht, wird das doch bestimmt auch wieder so ein Desaster, weil die Lichtsignale nicht entsprechend nachgerüstet werden und so weiter und so fort.

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    War mehr Ironie... ;)

    Ich finde diese Goldwaage aber durchaus interessant, weil ich einen Unterschied sehe zwischen einem Radfahrer (kann man sein Leben lang sein), einem Rad Fahrenden (ist man tendenziell eher nur während einer Tour von A nach B) oder einer Person, die Rad fährt (jemand, der sich wirklich gerade mit dem Rad bewegt und nicht an der roten Ampel wartet).

    Ich vermute aber, dass das eher sprachliche Feinheiten sind, die der Gesetzgeber so nicht beabsichtigt hat und die daher auch keine Berücksichtigung in der Rechtsprechung finden.

    Keine Ahnung, ich sollte vielleicht einfach mal die Nutzungsbedingungen lesen. Da steht mal nichts was dem Stationen-Hopping (auch mit 2 Rädern) widerspräche.

    Das wird auch bei der Critical Mass Hamburg regelmäßig von einigen Teilnehmern praktiziert — ich halte das allerdings für unpraktisch, sich spätestens nach zwanzig Minuten wieder auf den Weg zur nächsten Station zu machen, die ja mitunter auch mal abseits der Route der Critical Mass liegt.

    Edit: Schön, dass ich nicht mal als Administrator merke, dass dieser Thread schon ein halbes Jahr alt ist X/

    mit tollen Kommentaren unter dem Artikel

    Da wundert es mich auch nicht mehr, wenn sich die Verkehrsteilnehmer gegenseitig so sehr aufschaukeln, dass man dann doch plötzlich vorsätzlich überfahren wird, um dieser Plage namens Fahrrad Einhalt zu gebieten:

    Wird nur in letzter Zeit häufiger darüber berichtet, bilde ich es mir ein oder häufen sich gerade Vorfälle wie dieser hier?

    Ich hatte vor Urzeiten mal bei Radverkehrspolitik einen ähnlichen Fall verlinkt, wo allerdings jemand mit einem Kraftfahrzeug angefahren und ausgeraubt wurde, aber ansonsten habe ich von diesen Vorfällen nichts mitbekommen.

    Demnach müsste man den "Fahrzeugführer" anders bezeichnen, wenn er z.B. auf einem Radweg parkt? Ob die Polizei das auch weiß?

    Ich bin mir nicht sicher, worauf du hinaus willst. Die Vorschriften zum Parken enthalten, wenn ich mich jetzt nicht total vertue, keine Formulierungen wie „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf nicht auf Radwegen parken“. Kampfparken wird also nicht erlaubt, indem man die Hände vom Lenkrad nimmt und in dem Moment womöglich kein Kraftfahrzeug mehr führt.

    Mir ist da aber noch etwas aufgefallen. § 23 Abs. 3 StVO beginnt aber unmissverständlich mit „Wer ein Fahrrad fährt“. Vor der gegenderten Neufassung hieß das allerdings noch einfach „Radfahrer“. Ein Radfahrer kann aber auch jemand sein, der vor der roten Ampel mit beiden Beinen auf dem Boden steht oder sogar im erweiterten Sinne im Moment gar kein Fahrrad fährt, sondern sich einfach nur fürs Radfahren begeistert.

    Insofern möchte ich meine im Eingangsbeitrag aufgestellte Vermutung zurückziehen. Die Formulierung „Wer ein Fahrrad fährt“ stammt lediglich aus dem Versuch, das Ding geschlechterneutral zu formulieren. Hätte man der Problematik an der roten Ampel Abhilfe schaffen wollen, hätte man stattdessen den ganzen dritten Satz einfach gestrichen — für die paar Fixie-Fahrer braucht man keine solche Regelungen.

    Endlich mal ein Radfahrer, der sich an die StVO hält!

    Und dass die Straße ausgerechnet dort an der Haltelinie so schlecht war, dass man die Füße von den Pedalen nehmen musste, ist ja doch sehr unwahrscheinlich - ergo bleibt es verboten. :thumbup:

    Spoiler anzeigen

    Und alle, die sich hier sonst gerne echauffieren über sog. Dosentreiber oder Autler, welche angeblich die einschlägigen Bestimmungen der StVO nicht kennen, fassen sich bitte einmal ganz kurz an die eigene Nase.

    :D

    § 23 Abs. 3 S. 3 StVO sagt:

    [stvo]Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.[/stvo]

    Meine Literatur schweigt sich leider dazu aus, was damit gemeint sein könnte — meine Vermutung ist ja, dass dieser Satz noch ein Relikt aus alten Zeiten ist, in denen es keinen Freilauf an den Rädern gab. Wenn man dann während der Fahrt die Räder von den Füßen nimmt, ist man als nicht ganz so trainierter Fahrer echt am Arsch. Ich habe das mal bei einem Fixie versucht und es war echt keine gute Idee.

    Vielleicht gilt der ganze Absatz aber ohnehin nur unter den Bedingungen des ersten Halbsatzes des ersten Satzes: „Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt…“ Dann könnte man wiederum diskutieren, ob das auch wirklich beim Halt an der roten Ampel gelten soll, denn dort wird ja nunmal gehalten und nicht gefahren. Irgendjemand hat ja ganz bewusst „fährt“ und nicht „führt“ als Bedingung gewählt — ein Fahrrad führen wäre meines Erachtens noch etwas anderes.

    Wie seht ihr das?