Beiträge von Malte

    Dass hier, wo keine B-Pflicht existiert, ein breiterer Radweg sichtbar ist, als oftmals dort, wo in HH eine B-Pflicht besteht. Zumindest kommt das auf euren Fotos oft so rüber.

    Der Eindruck täuscht meistens nicht — das liegt allerdings auch daran, dass in Hamburg die breiteren Radwege in der Regel auch jüngeren Datums sind, also erst entstanden, nachdem jemand mitbekommen hat, dass es für so etwas Vorschriften gibt. Da hat man sich dann auch an das Urteil des BVG aus dem Jahr 2010 erinnert und das blaue Schild gleich im Lager gelassen. Die ultra-schmalen Radwege befinden sich meistens an Hauptverkehrsstraßen, an denen für breite Radwege kein Platz ist, weil dann ja auf jeder Seite ein Fahrstreifen entfallen müsste — und an den Hauptverkehrsstraßen verschwinden die blauen Lollies bislang nur sehr gemächlich.

    Diese riesigen PDF-Dateien muss ich mir mal in Ruhe zu Gemüte führen. Soweit ich das überblicken kann, will man das Velorouten-Netz bis dahin fertigstellen und mit ein paar Schildern ausstatten. Und unter Umständen wird man Kreuzungen für den Radverkehr optimieren, sofern sie nicht für den motorisierten Individualverkehr oder für den öffentlichen Nahverkehr optimiert werden. Und nach den Spielen haben wir dann das tolle Velorouten-Netz, mit dem wir dann… steht in diesem PDF eigentlich auch was über die Ausgestaltung der Velorouten-Radwege? Oder bleibt es bei diesen anderthalb Meter breiten Zweirichtungs-Radwegen?

    Da wundert mich Werbung in der U-Bahn auch nicht mehr.


    Schreib doch mal der Polizei eine Mail — die werben in ihrer Fußzeile auch für die Olympischen Spiele.

    Wie wäre es mit einem kleinen Ausflug im Dezember? Von der Mönckebergstraße aus einmal gegen den Uhrzeigersinn um die Hamburger Alster, die Fuhlsbütteler Straße entlang, am Flughafen nach Fahrradabstellanlagen und entsprechenden Zuwegungen schauen, dann irgendwie diese Rumpelstrecken hinunter bis zum Nedderfeld, dann Grandweg und Grindelallee bis zum Weihnachtsmarkt am Gänsemarkt?

    Wer wäre da grundsätzlich an einem Wochenende dabei?

    Weiß jemand, was nun wieder bezüglich der Fahrradmitnahme in der Hamburger S-Bahn passiert ist? Eigentlich steht in § 11 der Beförderungsbedingungen alles wichtige drin, außerdem gelten natürlich die Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme von 6 bis 9 und von 16 bis 18 Uhr. Soweit alles cool.

    Das war natürlich immer schon ganz witzig, denn in den Beförderungsbedingungen steht:

    Zitat

    In den Zügen dürfen je Türraum maximal zwei Fahrräder befördert werden. Der Fahrgast hat sein Fahrrad in der Mitte des Türraums unterzubringen. In den Türräumen an der Zugspitze ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht zulässig.

    Die Züge der Hamburger S-Bahn bestehen allerdings in der Regel aus drei Wagen, wobei in den Triebwagen hinter dem Fahrer noch so eine Art Mehrzweckbereich mit sechs Klappsitzen eingebaut wurde. In der Regel versucht man sein Rad dort abzustellen, weil dort am meisten Platz ist und man theoretisch sogar neben seinem Rad sitzen kann. Bislang gab es dort auch noch so ein Hinweisschild:

    Dort steht:

    Zitat

    Sehr geehrte Fahrgäste,

    dieser Mehrzweckraum ist auf die Anforderungen von Rollstuhlfahrer/innen, Reisenden mit Kinderwagen, Fahrrädern oder Gepäck zugeschnitten.

    Wir bitten Sie, bei Bedarf diesen Fahrgästen bevorzugt einen Stell- bzw. Sitzplatz zur Verfügung zu stellen, um ein zügiges Ein- und Aussteigen zu gewährleisten.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Das hat natürlich eher nicht funktioniert, denn wer erstmal sitzt, wird natürlich nicht für einen Rollstuhl- oder gar einen Radfahrer aufstehen. Soweit kommt es noch! Außerdem gibt es sowieso noch so viele Verbotsschilder für Fahrräder — da war es tatsächlich insbesondere zwischen Altona und dem Hauptbahnhof immer ganz interessant, ob man seine Ruhe hat oder nicht:

    Nun hat sich aber irgendjemand die Mühe gemacht, diese ganzen Schilder zu entfernen — in jedem Wagen, an jeder Tür, überall:

    Hier klebten früher die Hinweise mit zwei Fahrrädern pro Türraum:

    Dass man Fahrräder mitnehmen darf, steht jetzt nur noch im Kleingedruckten an drei Stellen im Wagen:

    Und das führte natürlich auch prompt dazu, dass man von aufmerksamen Fahrgästen darauf hingewiesen wird, dass die Fahrradmitnahme in der Bahn seit neustem verboten ist. Soweit, so ärgerlich: Weiß jemand, warum diese ganzen Hinweise entfernt wurden? Die S-Bahn schweigt sich auf mehrmalige E-Mail-Anfragen zu diesem Thema leider aus.

    Da kämen wir eher an eine wortwörtliche Auslegung der §§ heran. Das ist nicht gewollt.

    Wobei es mir da schwerfällt, irgendwo die Grenze zu ziehen. § 2 StVO trägt den Titel „Straßenbenutzung durch Fahrzeuge“. § 7 StVO heißt allerdings „Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge“, der dortige Absatz 2a lautete bis in die 46. Änderungsverordnung hinein: [stvo]Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.[/stvo] Gilt das nun wirklich für alle Fahrzeuge oder nur für die im Titel erwähnten Kraftfahrzeuge? In der Neufassung ist nun endlich explizit von Kraftfahrzeugen die Rede, da war sich der Gesetzgeber dann doch wohl nicht ganz so sicher, ob jeder Verkehrsteilnehmer die Goldwaage zur Hand hat.

    Mal was für den ruhenden Verkehr. Ich bin in Potsdam durch diese Fußgängerzone am Brandenburger Tor gelaufen und irgendwie fiel mir auf, dass die dortigen Fahrradständer beinahe allesamt nichts taugten. Ist das jetzt nur eine statistisch verwunderliche Häufung oder taugen die Fahrradständer in anderen Fußgängerzonen ähnlich wenig?

    Wie sollen dort vier Fahrräder passen? Da knallen ja schon normale Gabeln gegeneinander — für mehr als zwei ist da gar kein Platz:

    Mit einem dünneren Lenker könnte ich mein Bike dort glatt durchschieben:

    Man müsste das Vorderrad dort so weit hineinschieben, dass die Schwerkraft es nicht wieder rauszieht. Allerdings dürfte auch eine schmale Gabel kaum soweit in die Halterung passen. Ohne die kleinen Räder am Fahrradständer hätte es vielleicht gepasst:

    Vielleicht gerade noch so für Rennrad-Reifen geeignet:

    Und hier sind Gäste mit Fahrrädern wohl eher nicht erwünscht:

    Was ich da im Detail interessant finde sind die Zusatzzeichen 25.1 und 27.1. Dort steht nur elektrisch betriebene Fahrzeuge (und nicht Kraftfahrzeuge). Also müssten darunter ja auch Pedelecs und E-Bikes fallen?

    Interessante Sache — ich glaube aber nicht, dass das funktioniert, weil nun „elektrisch betriebene Fahrzeuge“ quasi eine eigene Klasse bilden zu Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen.

    Im neuen § 39 Abs. 10 S. 2 StVO steht ja:

    [stvo]Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 9a Absatz 2und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.[/stvo]

    § 9a FZV definiert nun die Kennzeichnung „elektrisch betriebener Fahrzeuge“, daran wird es bei einem Fahrrad bereits scheitern, weil auch für S-Pedelecs solche Kennzeichen nunmal nicht vorgesehen sind.

    § 2 EmoG weiß dazu auch noch etwas, dort ist auch wieder von Kraftfahrzeugen die Rede.

    … wobei natürlich auch wieder die Frage ist, ob dieses Durcheinander so beabsichtigt ist.

    Hoffentlich bringt´s was.

    Wenn sich der Halter nicht erinnern will, wer gefahren ist, oder der Wagen angeblich an dem Abend geklaut worden ist oder oder oder, dann hilft das auch nicht so richtig viel.

    Mit den Zeugen: na, ich weiß nicht. Glasscheiben anonymisieren ziemlich, und ich hätte zu dem Zeitpunkt an dem sich so ein Krimineller an mir vorbeidrückt etwas anderes zu tun als mir seine Visage zu merken.

    Da fuhren aber genügend Radlinge drumherum, die den Wagen aufhalten wollten. Ich könnte mir schon vorstellen, dass von denen jemand mal einen Blick auf den Fahrer geworfen hat und ihn wiedererkennen könnte.

    Es gibt da draußen viele Kraftfahrer, die es körperlich nicht ertragen können, wenn auf der BAB im Stau Autofahrer auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt/Rastplatz vorbeifahren. Da habe ich schon die interessantesten Maßnahmen erlebt. Von Nötigung über Sachbeschädigung bis zur Körperverletzung wird da alles mögliche aufgefahren. Schließlich begeht der ja auch eine ganz schlimme OWi!

    Wobei das ja auch eine Unart ist, die ich auch nicht leiden kann. Das hat ja meistens auch direkte Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, da bin ich manchmal auch ganz dankbar, wenn sich jemand dazu erbarmt, den Seitenstreifen zu blockieren, damit die Wagen vom rechten Fahrstreifen überhaupt noch mal von der Autobahn runterfahren können.

    Auf der Seite der Critical Mass Linz steht:

    Da kann man ja nur hoffen, dass sich die besagten Radfahrer links vom Audi doch noch mal dazu entschließen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

    Bekomme ich das eigentlich einfach nur nicht mit oder gibt es zu diesem Thema überhaupt keine Berichterstattung in den Medien?

    Ist ja nun nicht so, dass dieses Thema bezüglich der Elektromobilität vollkommen uninteressant wäre. Aber offenbar müssten wenigstens noch die Bußgelder erhöht werden, damit eine solche Änderungsverordnung Aufmerksamkeit bekommt. Da frage ich mich ja dann tatsächlich, ob die paramilitärisch organisierte Bürgerwehr so ähnlich wie bei Fahrbahnradlern eingreift, wenn ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug auf dem freigegebenen Bussonderfahrstreifen unterwegs ist.