Beiträge von Malte

    Wieso nicht? Ist irgendwo definiert, welche Verkehrszeichen für bestimmte Verkehrsteilnehmer aufgehoben werden dürfen?
    Ich hätte gedacht, dass da jede Kombination möglich ist...

    Die Bedeutung der Verkehrszeichen wird unter anderem in den vier Anlagen der Straßenverkehrs-Ordnung definiert, unsere blauen Lieblingsschilder finden sich beispielsweise in der Anlage 2. Dort ist bei Zeichen 239 [Zeichen 239] definiert, dass andere Verkehrsarten auf dem Gehweg zugelassen werden können. Diese Verkehrsarten dürfen dann aber nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Diese Freigabe erfolgt beispielsweise mit [Zusatzzeichen 1022-10] , auch wenn theoretisch mit der entsprechenden Beschilderung auch Mofas, Motorräder oder mehrspurige Kraftfahrzeuge den Gehweg befahren dürften, etwa um Grundstücke anzufahren, die sich nicht anders erreichen lassen.

    Eine ähnliche Definition erfährt auch Zeichen 267 [Zeichen 267] , dort wird explizit erwähnt, dass mit [Zusatzzeichen 1022-10] eine Freigabe für Radfahrer entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung erfolgt. An diese Freigabe erfolgen aber keine weiteren Bedingungen, beispielsweise müssen Radfahrer in einer freigegebenen Einbahnstraße weder Schrittgeschwindigkeit fahren noch müssen sie etwa bei motorisiertem Gegenverkehr absteigen.

    Für diverse Verkehrsverbote, also [Zeichen 250] , [Zeichen 251] und [Zeichen 254] und so weiter gilt ebenfalls, dass mit [Zusatzzeichen 1022-10] oder ähnlichen Piktogrammen die jeweiligen Verkehrsarten vom eigentlichen Verkehrsverbot ausgenommen werden können. Die Zulassung zusätzlicher Verkehrsarten in einer [Zeichen 244] oder [Zeichen 242] findet ebenfalls eine explizite Erwähnung; für Kraftverkehr in einer Fahrradstraße gilt beispielsweise, dass er auf den Radverkehr erhebliche Rücksicht nehmen muss. Bei anderen Schildern, beispielsweise Richtungsgeboten, werden solche Kombinationen allerdings nicht definiert, obwohl auch dort gerne [Zusatzzeichen 1022-10] aufgehängt wird.

    Zum Zeichen 240 zeichen-240.png heißt es nun:

    [stvo]Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.[/stvo]

    Mit dem [Zusatzzeichen 1022-10] kann aber keine andere Verkehrsart erlaubt werden, denn für den Radverkehr ist ja der Gehweg bereits vorgeschrieben. Und ich halte da auch die Trickserei mit der Definition von „Vorschrift“ und „Erlaubnis“ für nicht zielführend.

    Im Endeffekt könnte man argumentieren, dass das Zeichen 240 für den Radverkehr nicht gilt, weil der kraft des Zusatzzeichens davon ausgenommen wurde. Nur dann muss man entweder mit dem Rad auf die Fahrbahn wechseln oder auf dem Gehweg schieben; dass aus dieser Kombination ein freigegebener Gehweg ohne Schrittgeschwindigkeit erwächst, halte ich nicht für möglich.

    Entweder hat sich da jemand ganz viel Gedanken gemacht und lässt Radlingen die Wahl. Es ist quasi ein nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radweg. Wenn man aber darauf fährt, hat man mehr Rechte, als bei einem freigegebenen Gehweg. Das Tempo beispielsweise.

    Mag sein, dass sich das jemand überlegt hat, aber das gibt die Straßenverkehrs-Ordnung nicht her :/

    Das Schild gelte nur für die Fahrbahn (glaube ich nicht, ist aber strittig), deshalb dürfe ich über den Bypass ohne Absteigen weiterradeln (mag sein). Dass der Bypass-Straßenteil aber nach wenigen Metern endet, wird nicht erwähnt. Es klingt aber eindeutig so, als dürfe ich hinter der Schranke, nach Ende des Bypasses, auf den (formal gesperrten) Straßenteil einfahren.

    Dein Gesprächspartner irrt.

    Bei Zeichen 250 handelt es sich um ein Verkehrsverbot, also darf im gesperrten Verkehrsraum kein Fahrzeugverkehr stattfinden. Das Zeichen 267 hingegen sperrt nur die Durchfahrt und seit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung sogar nur im Bereich der Fahrbahn; direkt hinter dem Zeichen 267 dürfte also wieder Fahrzeugverkehr stattfinden, je nachdem, ob es sich um eine Einbahnstraße handelt, allerdings mit den entsprechenden Einschränkungen.

    Wobei ich das mit dem angeblich so schlechten Sicherheitsequipment bei Rennrädern auch witzig finde. Worauf zielen die ab? Auf fehlende Reflektoren? Wenn ich mich in meinem Umfeld umschaue, was dort an Beleuchtung an Rennrädern angebracht wird, ist das deutlich hochwertiger als die Standard-LED-Beleuchtung eines normalen Fahrrades. Und die Bremsen dürften ohnehin hochwertiger sein, ganz abgesehen davon, dass jemand, der regelmäßig auf dem Rennrad sitzt, auch eher vernünftig bremsen kann als ein normaler Sonntagsradler bei seinem Ausflug zum Baggersee.

    Sieht ja so aus, als könne man dieses fünfzigtausend Seiten starke Konzept mal beiseite legen. Ich bin ja weiterhin der Meinung, dass Hamburg wenigstens bezüglich der Verkehrsinfrastruktur jetzt nicht viel verpasst — im Netz wird ja hingegen herumgeweint, dass die U5 ja jetzt nicht 2023, sondern erst viel später fertig würde∞ ?(

    Das mit den Verkehrsregeln muss ja echt schwer zu verstehen sein. Die Zeitung guckt nicht in die Straßenverkehrs-Ordnung, sondern fragt lieber beim Ordnungsamt nach und die Kraftfahrer hupen ganz empört, wenn sie einen Radfahrer „trotz Radweg mitten auf der Straße“ sehen, weil es neben diesen tollen Streifen eben auch noch parallele Hochbordradwege gibt.

    Ich halte diese Ratlosigkeit durchaus für das Resultat des Stellenwertes, den der Radverkehr in Eckernförde bislang spielte. Bislang wurde man in Eckernförde auf unzureichende Radwege oder gar auf Gehwege gezwungen, gerne dann noch auf der linken Straßenseite und in beiden Fahrtrichtungen. Man hat allerdings noch nicht einmal eine konsistente Beschilderung hinbekommen und durfte quasi an jeder Kreuzung und jeder Einmündung wieder raten, wie sich die Behörde das wohl jetzt vorgestellt hatte — ob man weiter auf der linken Straßenseite radeln sollte oder nicht oder ob nur das Schild fehlte oder doch oder wie oder was oder warum.

    Ich bin vor ein paar Monaten mal mit dem Rad durch Eckernförde gefahren und bin der Meinung, dass man geradezu gezwungen wird gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen. Das klappt alles vorne und hinten nicht — aber es interessierte halt nie jemanden, solange die blöden Radfahrer von der Fahrbahn fernblieben. Das hat sich nun plötzlich geändert und die halbe Stadt scheint empört zu sein.

    Und sonst so:

    Gefunden auf einem benutzungspflichtigen Radweg in der Nähe vom Behrmannplatz in Hamburg:

    Jetzt erstmal nachdenken. Der Radweg ist also versperrt, man müsste auf dem Gehweg fahren. Das Befahren eines gemeinsamen Fuß- und Radweges wird hier mit Zeichen 240 angeordnet. Allerdings gilt das Zeichen 240 nicht für Radfahrer, die dürfen also den Gehweg nicht befahren… und müssen darum entweder schieben oder auf der Fahrbahn rollen.

    Selbst die, die sich mit der Thematik befassen, kriegen die wenigen Vokabeln nicht sortiert.

    Und dann kennen sie beim WDR noch mit mal den Unterschied zwischen Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht. Aber mit Brockmann, Suthold und Kleine-Möllhoff dürfte das ja eine recht langweilige Auto-Auto-Sendung werden.

    Wer findet den Fehler?

    Lösung: Wenn man nicht mit genug Abstand überholen kann, dann darf man es schlicht nicht. Das Befahren von Schutzstreifen ist nur erlaubt, wenn keine Radfahrer gefährdet werden. Also müssten breite Busse oder ähnliches eben warten bis kein Radfahrer da ist und dann erst über den Schutzstreifen fahren.
    Aber natürlich sol leine bauliche lösung gefunden werden, wieso fordert nie jemand dort mal die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren?

    Das erinnert mich an dieses Video:

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    Wenn man das sieht, kann man auch nachvollziehen, wie die Überlegung am Lenkrad lautet: Man bleibt halt einfach in seinem Fahrstreifen und fährt daran vorbei. Wenn die Markierungen entfernt werden, klappt das mit dem Überholen plötzlich sehr viel besser.

    Sag mal Malte, sind es vielleicht immer dieselben Typen, die Dich um dieselbe Uhrzeit im Grandweg anhupen?

    Glaube ich eigentlich nicht. Ich führe da zwar keine Liste, aber ich habe das Gefühl, dort immer wieder neuen Verkehrsteilnehmern zu begegnen. Einzige Ausnahme ist da eigentlich ein Taxi, das zu einer bestimmten Uhrzeit offenbar eine Patientin zum Arzt fährt oder sowas, aber mit dem Typen habe ich kein Problem, den grüße ich sogar immer beim Vorbeifahren :D