Beiträge von Malte
-
-
Ich bin gestern mal mit meinem Vater um den Klosterstern gelaufen. Der hat einige der Berichte im Netz gelesen und konnte gar nicht glauben, dass es dort wirklich so gefährlich sein soll.
Die Bilanz einer Runde kann sich sehen lassen: Wir wurden von einer Kraftfahrerin auf dem Fußgängerüberweg trotz Blickkontakt „übersehen“ — vermutlich dachte sie, „das passt noch“ — zwei Radfahrer wurden einen Knoten später „übersehen“ und an der Ausfahrt zur Rothenbaumchaussee wurde von einem einfahrenden Kraftfahrzeug ein Kleinwagen auf der Kreisfahrbahn „übersehen“.
Bloß gut, dass es ja immer beim Übersehen bleibt und es niiiiiemals und gar keine Unfälle gibt.
Wir haben uns dann auch diese Art von Park angesehen, der sich innerhalb des Kreisverkehrs befindet, aber ich frage mich schon ein bisschen, wo denn die viel gepriesene Aufenthaltsqualität geblieben ist. Auch an einem Sonntagnachmittag um 17 Uhr war es relativ laut, was ja angesichts eines zweistreifigen Kreisverkehrs drumherum so verwunderlich gar nicht ist, und um den Park zu erreichen, muss man über die beiden Fahrstreifen rennen und auch noch die jeweils linke Einfahrt in den Kreisverkehr im Auge behalten, ob von dort jemand kommt.
Ich wundere mich ja, wie das denn täglich die Nutzer der dortigen Parkplätze geregelt bekommen, aber solche Aktionen eignen sich ja weder für Familien mit Kindern noch für Hund und Herrchen.
Dann ist mir noch dieser Fußgängerüberweg an der Einfahrt aus dem Eppendorfer Baum aufgefallen, der sich über zweieinhalb Fahrstreifen erstreckt. Die Verwaltungsvorschriften sagen dazu:
[stvo]Fußgängerüberwege dürfen nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung überquert werden muß. Dies gilt nicht an Kreuzungen und Einmündungen in den Straßen mit Wartepflicht.[/stvo]
Ich bin mir trotzdem nicht sicher, ob gerade diese Einfahrt beim Eppendorfer Baum, die ja mit ihren beiden Fahrstreifen und der gesamten Charakteristik auf einen möglichst hohen Durchsatz an Kraftfahrzeugen getrimmt wurde, in dieser Form sinnvoll ist. Hat jemand einen Überblick, wie es um Unfälle mit Fußgängerbeteiligung an dieser Stelle bestellt ist?
-
Was an sich völlig egal ist. In HH werden sowohl Hinweise auf Sperrungen/Umleitungen als auch die Sperrung selbst ignoriert.
Und die Schilder werden auch immer so großartig platziert. Die Sperrung der Autobahn 7 im Bereich Stellingen wurde letztes Wochenende auch mit einigen Hinweisschildern angekündigt, die teilweise auf dem Radweg, teilweise hinter parkenden Kraftfahrzeugen aufgestellt wurden. Bei denen dachte ich mir aber auch größtenteils: Säße ich am Lenkrad, hätte ich die Teile dort hinten bestimmt nicht gesehen.
-
Und wieso ist in dem Artikel von Radstreifen die Rede?Weil ja generell niemand die Begriffe „Radfahrstreifen“, „Schutzstreifen“ und „Radweg“ auseinanderhalten kann — hinter dem Lenkrad noch weniger als in der Presse. Und dann wundert man sich später, warum Kraftfahrer glauben, sie dürften auf dem Radweg parken, weil sie Parken mit Halten und Radweg mit Schutzstreifen verwechseln.
-
Die Pfosten laden ja zu ziemlich kreativen Wortspielen ein: Allee der Holzpfosten
Von 150 Parkplätzen fallen also zehn weg. Dann liest man aber zwischen den Zeilen: Von 150 „legalen“ Parkplätzen fallen zehn weg. Also ist alles gar nicht so ganz wild, weil dann einfach irgendwo ordnungswidrig geparkt wird. Quartiersbelange und so. Und ich wette ja noch immer, dass irgendjemand binnen der nächsten drei Monate diese Pfosten herausziehen und sofort wieder das Schrägparken praktiziert wird.
-
Was haltet Ihr davon? Kann man da etwas machen?
Ich sehe im Hintergrund eine Wiese, auf der man prima Dutzende Schilder aufstellen kann ohne dass jemand gestört wird.
Ansonsten gibt es da natürlich die entsprechenden Vorschriften:
-
Das ist halt ein Flyer für Menschen, die andere Sorgen haben als die Anwendung der Verwaltungsvorschriften auf Radwege.
-
Gilt dieses
für den Radweg? Oder dieses?
Gegenfrage: Gilt diese Fußgängerzone für den Radweg ?
Gilt das
auch in Fahrtrichtung geradeaus?
Gilt dieses
auch für den Autofahrer geradeaus?
Hmm. Ich sehe das Problem am Radweg am Harvestehuder Weg nicht unbedingt als Beschilderungsproblem an, auch wenn ich deine Argumentation prima nachvollziehen kann. Nach einer Skizze, die ich mal vor ein paar Wochen irgendwo im Netz gesehen habe, beginnt das Alstervorland direkt neben der Fahrbahn der Fahrradstraße. Und du sagst ja selbst: Aus der Perspektive der beiden Stopschilder betrachtet dürfte man diese Sonderwege gar nicht mehr befahren — man darf es aber doch, weil die Grünanlagen-Verordnung das Radfahren erlaubt, wenn es nicht mit Schildern verboten ist. Nun stehen da aber seit geraumer Zeit Schilder herum, die das Radfahren im Alstervorland verbieten — und nach meiner Ansicht nach damit auch auf diesem Radweg. Das Verbot, dort mit dem Rad zu fahren, ergibt sich ja nicht aus der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern aus der Grünanlagen-Verordnung, insofern sehe ich da nicht die Notwendigkeit einer gewissen räumlichen Beziehung, wie sie in der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert ist. Das Schild sagt meines Erachtens aus, dass das Radfahren im Alstervorland verboten ist, also auch auf dem Radweg nicht mehr geradelt werden darf.Nun bin ich mir allerdings nicht mehr so ganz sicher, ob du mit deiner Argumentation nicht doch recht hast. § 1 Abs. 2 Nr. 7a GrAnlV sagt:
ZitatIn den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten (…) außerhalb von Wegen und auf Spielplätzen sowie auf solchen Wegen Rad zu fahren, die von der zuständigen Behörde durch Verbotsschilder gemäß der Anlage zu dieser Verordnung gekennzeichnet sind
Das Schild ist rechteckig und grün und das Fahrrad pink. Sowas sehe ich auf den Fotos nicht. Außerdem sagt § 1 Abs. 2 Nr. 7a GrAnlV dann doch wieder, dass die Wege einzeln freigegeben oder verboten werden können, wogegen die Verbotsschilder am Harvestehuder Weg aber wiederum pauschal das komplette Alstervorland zur fahrradfreien Zone erklären.Vielleicht belassen wir es dabei: Das ist alles Murks und passt damit prima zur Geschichte der Fahrradstraße?
-
Ja, aber keines der
steht zwischen Fahrradstraße und dem ex-Radweg. Also kann sich auch keines der
auf den ex-Radweg beziehen.
Das sehe ich aber nicht als notwendig an. Die Grünflächenverordnung sagt, man dürfe Fietsen, wenn es nicht verboten ist. Am südlichen Ende der Fahrradstraße stehen mehrere
, die das Radeln auf der Alsterwiese verbieten, insofern kann der Trick, dass das aufgrund der Grünflächenverordnung ein Radweg sein könnte, ja nicht mehr funktionieren
-
Für alle Wege im Alstervorland östlich des "ehemaligen" Radwegs gilt
.
Das wiederum steht aber nicht auf diesen „Informationsschildern“, da steht nur was von Alstervorland
-
nach der Grünflächenverordnung darf in Parks geradelt werden, wenn dies nicht verboten ist
Da stehen doch aber seit Anbeginn der Fahrradstraße diese
überall herum, oder bringe ich das zeitlich durcheinander?
-
Wenn ich das richtig sehe, habe ich mich vor zwei Jahren als erster Teilnehmer in diesem Forum angemeldet. Donnerwetter.
Nun hat das alles einen etwas anderen Verlauf genommen als zunächst geplant. Eigentlich sollte dieses Forum nur eine Ergänzung zur Radverkehrspolitik-Webseite sein, dann machte ich Radverkehrspolitik aus den mittlerweile bekannten Gründen über Nacht dicht und dieses Forum verlor ein bisschen an Schwung. Eigentlich gefällt es mir trotzdem so, wie es gelaufen ist, auch wenn es manchmal etwas rumpelig zugeht und abenteuerliche Thesen aus dem Münsterland vertreten werden.
Es ist tatsächlich reiner Zufall, dass es vom Datum her passt, aber ich will endlich mal wieder mit dem Bloggen anfangen. Das fehlt mir irgendwie. Ich hatte ja das Blog-Plugin von WoltLab für dieses Forum installiert, aber das sagte mir nicht so richtig zu — weiß nicht genau, fühlte sich komisch an.
Also gibt es wieder radverkehrspolitik.de. Ich will dort noch mal ganz von vorne anfangen: Statt fünf Beiträgen pro Tag eher so drei oder vier pro Monat, allerdings zu ausgesuchten Themen und nicht mehr zu jedem Zeitungsartikel, der irgendwie Straße und Fahrbahn nicht korrekt benennt. Das soll prinzipiell auch eher eine Ergänzung zum gesammelten Wissen aus diesem Forum (und facebook und dem Verkehrsportal) sein, weil ich den Eindruck habe, dass hier im Forum zwar total viele kluge Sachen stehen, Gäste, die von einer Suchmaschine hergeleitet werden, aber oftmals von der Menge der Beiträge erschlagen werden.
Mal sehen, wie das alles läuft. Das ist nur als Experiment geplant und wenn’s nicht klappt, dann klappt’s halt nicht. Gibt ja auch noch hinreichend viele andere Fahrradblogs. Und falls jemand Lust hat, auch mal hin und wieder etwas zu tippen: Mitarbeit fände ich klasse.
-
Folgst Du der Logik der Cuxhavener Behörden?
Auf gar keinen Fall — ich bezog meine Argumentation allein auf die auf meinem Foto abgebildete Stelle
Ich erkenne genau wie du ansonsten von Süden kommend kein Verbot, diesen Sonderweg mit dem Rad zu befahren — nur unterwegs fehlt halt die Beschilderung und just von der dortigen Perspektive aus betrachtet handelt es sich meines Erachtens nicht um einen Radweg.
-
Woran machst du das aus? Gilt
für Fußgänger?
Nö
Aber ein unbeschilderter Sonderweg fernab der dazugehörigen Fahrbahn ist meines Erachtens erstmal ein Gehweg. Da haben Radlinge nichts drauf verloren.
Außerdem gab es dort früher mal
, ganz früher sogar
. Im historischen Kontext betrachtet ist das also mittlerweile kein Radweg mehr.
Und außerdem halte ich es nach wie vor für unlogisch, warum es in einer Fahrradstraße überhaupt noch einen Radweg geben sollte. Aber mit diesem Argument versuche ich ja schon seit längerer Zeit diesem seltsamen Sonderweg seine Eigenschaft als Radweg abzusprechen
-
Wäre das Sackgassenschild in dieser Kombination hinter der Querung mit dem "Radweg" aufgestellt, wäre es sicherlich nicht korrekt. Aber so haben Radler doch noch die Wahl nach rechts und links auf den "Radweg" auszuweichen, der hinter dem Sackgassenschild liegt
Ist ja an der Stelle aber kein Radweg mehr
-
Nun wird ja momentan der supertolle und perfekte Radweg zurückgebaut:
Als wir letzte Woche dort entlanggefahren sind, habe ich außer uns zwei (?) Fahrbahnradler und etwa zwanzig Gehwegradler gezählt — wobei das mit dem Gehweg natürlich so eine Sache ist, denn in Richtung Norden sah das noch immer so aus (bitte nicht von den beiden Fahrbahnradlern irritieren lassen, die beiden plumpsten erst wenige Meter vorher vom linken Gehweg herunter):
Nun könnte man ja argumentieren, dass es in einer Fahrradstraße wohl keinen zusätzlichen Radweg geben könne, aber genau das war ja bis vor einigen Wochen noch der Fall: Die Fahrradstraße war für den Kraftverkehr und einige mutige Kampfradler gedacht, die „normalen Radfahrer“ sollten weiterhin auf dem Hochsicherheitsradweg verkehren.
Nun soll der Radweg angeblich gesperrt sein, nur erkenne ich nicht, warum das so sein soll:
Oder vielleicht wegen dieses Schildes dort ganz rechts?
Wie auch immer: Der Radweg erfreut sich größter Beliebtheit:
Total gut ist ja auch diese Stelle. Dort hatten früher die querende Radfahrer Vorfahrt:
Das mit der Vorfahrt hat eh nicht funktioniert, weil Kraftfahrer mit der Situation komplett überfordert waren, nun stehen hier
an einer Stelle, an der in Ermangelung der notwendigen Beschilderung ohnehin kein Fahrverkehr stattfinden darf und werden von den #ScheißRadfahrern ohnehin nicht beachtet. Das läuft ja wieder total gut:
Hat eigentlich schon mal jemand nachgemessen, wie breit dieser Sonderweg eigentlich ist? Rein vom Gefühl her werden dort ja sogar die aus den Verwaltungsvorschriften vorgegebenen anderthalb Meter stellenweise unterschritten — und die anderthalb Meter sind die absoluten Mindestmaße für einen Einrichtungs-Radweg. Für den Zweirichtungsverkehr sind mindestens zwei Meter, möglichst 2,4 Meter vorgesehen. Da sieht man mal, mit welchen schmalen Pisten sich Hamburger Radfahrer zufriedengeben, wenn im Zuge der Bürgerbeteiligung dieses handtuchschmale Teil immer wieder als bester Radweg Hamburgs gepriesen wird.
Das hier finde ich auch toll:
Eine durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radlinge. Aber nur, wenn man sein Fahrrad schiebt: Fahren darf man dort hinten ja seit einiger Zeit nicht mehr.
Naja, und außerhalb der Fahrradstraße ist alles schon wieder so unsicher, dass man diesen schmalen Radweg in der Gegenrichtung freigegeben hat:
-
Die Streifen sind breit und haben daneben noch genug Space zu den parkenden Fahrzeugen. Natürlich wünscht man sich da mehr Platz, jedoch ist das meiner Meinung nach ok so. Besser als die Alsterkrugchaussee. Falschparker hab ich einen bisher gehabt. Autos lassen nun auch mehr Abstand da die Baken weg sind.
Wir sind da beim Ausflug nur Richtung Süden unterwegs gewesen, da klappt das mit der Breite einigermaßen:
In der Gegenrichtung möchte ich aber nicht fahren — ich habe den Eindruck, dass der Schutzstreifen dort noch enger ist. Und wenn dann von hinten ein Kraftfahrzeug naht, das bei Gegenverkehr überholen will, dann kann man die Sache mit den Sicherheitsabständen vermutlich vergessen. Naja: 99 mal geht das gut, beim hundertsten Mal ist der rechte Außenspiegel eingeklappt. Ich werde bei Gelegenheit noch mal mit dem Zollstock vorbeischauen.
-
Hier noch mal ein paar Fotos von den Fahrrad-Parkeinrichtungen am Helmut-Schmidt-Flughafen.
Hier:
Und eine Etage tiefer:
Die Zufahrt erfolgt dann entweder über die oben beschriebenen Routen oder — wenn man nicht so ein mutiger Fahrbahnradler ist — ordnungswidrig auf der falschen Straßenseite über den Gehweg.
Zu dem unteren Parkhaus gibt’s natürlich auch eine kleine Anekdote. Da standen nämlich diese Schilder rum:
Wir wollten uns schon erregen, wer denn wohl ein hundert Euro teures Schloss ersetzt, wenn das jemand unter Aufsicht der Polizei aufknackt. Dann blätterten wir mal nach, was denn darunter noch kundgetan wird:
Tja. Also waren eigentlich ab dem 7. Dezember Bauarbeiten zugange — gelten dann ähnliche Regelungen wie bei einem zeitlich angeordneten Haltverbot? Wer schon beim Aufstellen der Schilder parkte, muss nur das Bußgeld, aber nicht den Abschleppdienst bezahlen? Und wer sein Rad nach Aufstellen der Schilder parkte, darf sich selbst um ein neues Schloss bemühen?
Wir streuten etwas FUD, indem wir einen anderen Radfahrer verunsicherten, ob man denn nun eine Woche später dort parken dürfe oder nicht, woraufhin der mit der Polizei im Schlepptau angelaufen kam.
Wenn man mal ehrlich ist, sieht die Sache gar nicht so kompliziert aus. Ab dem 7. Dezember wurde gebaut, die Bauarbeiten sind inzwischen abgeschlossen und jemand hat die bereits aufgestellten Schilder benutzt, um das zweite Hinweisschild anzubringen. Man darf wohl davon ausgehen, dass das Parkverbot inzwischen nicht mehr gelten soll.
Die beiden Polizeibeamten rätselten fünf Minuten lang herum und entschlossen sich zu meiner Überraschung nicht für den Man-sieht-doch-was-gemeint-ist-Weg, sondern waren der Ansicht, dass man auch eine Woche später nicht parken dürfe.
Witzig, witzig. Anschließend riefen sie sich quasi selbst unter der abgedruckten Nummer ran, konnten aber keinen Kollegen erreichen.
Insofern haben wir Kampfradler mal wieder für Aufruhr gesorgt. Tagesziel erreicht.
-
- Keine Vorteile für Radfahrer! Bessere Radanbindung des Flughafens ist total sinnvoll
-
[list]
[*]Wegen Radfahrern auf der Straße: Hamburger stehen jeden Tag 125.000 Stunden im Stau (Shitstorm)
[*]Nach Fahrradunfall im Paternoster: "Die Lebensqualität zu halten wird schwer"
[*]Radfahrer als Ärgernis: 250 Punkte: Hier haben Radfahrer die größten Probleme