Beiträge von Malte

    Die Pfosten laden ja zu ziemlich kreativen Wortspielen ein: Allee der Holzpfosten

    Von 150 Parkplätzen fallen also zehn weg. Dann liest man aber zwischen den Zeilen: Von 150 „legalen“ Parkplätzen fallen zehn weg. Also ist alles gar nicht so ganz wild, weil dann einfach irgendwo ordnungswidrig geparkt wird. Quartiersbelange und so. Und ich wette ja noch immer, dass irgendjemand binnen der nächsten drei Monate diese Pfosten herausziehen und sofort wieder das Schrägparken praktiziert wird.

    Gilt dieses [Zeichen 254] für den Radweg? Oder dieses?

    Gegenfrage: Gilt diese Fußgängerzone für den Radweg ?

    Gilt das [Zeichen 267] auch in Fahrtrichtung geradeaus?

    Gilt dieses [Zeichen 237] auch für den Autofahrer geradeaus?


    Hmm. Ich sehe das Problem am Radweg am Harvestehuder Weg nicht unbedingt als Beschilderungsproblem an, auch wenn ich deine Argumentation prima nachvollziehen kann. Nach einer Skizze, die ich mal vor ein paar Wochen irgendwo im Netz gesehen habe, beginnt das Alstervorland direkt neben der Fahrbahn der Fahrradstraße. Und du sagst ja selbst: Aus der Perspektive der beiden Stopschilder betrachtet dürfte man diese Sonderwege gar nicht mehr befahren — man darf es aber doch, weil die Grünanlagen-Verordnung das Radfahren erlaubt, wenn es nicht mit Schildern verboten ist. Nun stehen da aber seit geraumer Zeit Schilder herum, die das Radfahren im Alstervorland verbieten — und nach meiner Ansicht nach damit auch auf diesem Radweg. Das Verbot, dort mit dem Rad zu fahren, ergibt sich ja nicht aus der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern aus der Grünanlagen-Verordnung, insofern sehe ich da nicht die Notwendigkeit einer gewissen räumlichen Beziehung, wie sie in der Straßenverkehrs-Ordnung gefordert ist. Das Schild sagt meines Erachtens aus, dass das Radfahren im Alstervorland verboten ist, also auch auf dem Radweg nicht mehr geradelt werden darf.

    Nun bin ich mir allerdings nicht mehr so ganz sicher, ob du mit deiner Argumentation nicht doch recht hast. § 1 Abs. 2 Nr. 7a GrAnlV sagt:

    Zitat

    In den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten (…) außerhalb von Wegen und auf Spielplätzen sowie auf solchen Wegen Rad zu fahren, die von der zuständigen Behörde durch Verbotsschilder gemäß der Anlage zu dieser Verordnung gekennzeichnet sind


    Das Schild ist rechteckig und grün und das Fahrrad pink. Sowas sehe ich auf den Fotos nicht. Außerdem sagt § 1 Abs. 2 Nr. 7a GrAnlV dann doch wieder, dass die Wege einzeln freigegeben oder verboten werden können, wogegen die Verbotsschilder am Harvestehuder Weg aber wiederum pauschal das komplette Alstervorland zur fahrradfreien Zone erklären.

    Vielleicht belassen wir es dabei: Das ist alles Murks und passt damit prima zur Geschichte der Fahrradstraße?

    Ja, aber keines der [Zeichen 254] steht zwischen Fahrradstraße und dem ex-Radweg. Also kann sich auch keines der [Zeichen 254] auf den ex-Radweg beziehen.

    Das sehe ich aber nicht als notwendig an. Die Grünflächenverordnung sagt, man dürfe Fietsen, wenn es nicht verboten ist. Am südlichen Ende der Fahrradstraße stehen mehrere [Zeichen 254] , die das Radeln auf der Alsterwiese verbieten, insofern kann der Trick, dass das aufgrund der Grünflächenverordnung ein Radweg sein könnte, ja nicht mehr funktionieren :/

    Wenn ich das richtig sehe, habe ich mich vor zwei Jahren als erster Teilnehmer in diesem Forum angemeldet. Donnerwetter.

    Nun hat das alles einen etwas anderen Verlauf genommen als zunächst geplant. Eigentlich sollte dieses Forum nur eine Ergänzung zur Radverkehrspolitik-Webseite sein, dann machte ich Radverkehrspolitik aus den mittlerweile bekannten Gründen über Nacht dicht und dieses Forum verlor ein bisschen an Schwung. Eigentlich gefällt es mir trotzdem so, wie es gelaufen ist, auch wenn es manchmal etwas rumpelig zugeht und abenteuerliche Thesen aus dem Münsterland vertreten werden.

    Es ist tatsächlich reiner Zufall, dass es vom Datum her passt, aber ich will endlich mal wieder mit dem Bloggen anfangen. Das fehlt mir irgendwie. Ich hatte ja das Blog-Plugin von WoltLab für dieses Forum installiert, aber das sagte mir nicht so richtig zu — weiß nicht genau, fühlte sich komisch an.

    Also gibt es wieder radverkehrspolitik.de. Ich will dort noch mal ganz von vorne anfangen: Statt fünf Beiträgen pro Tag eher so drei oder vier pro Monat, allerdings zu ausgesuchten Themen und nicht mehr zu jedem Zeitungsartikel, der irgendwie Straße und Fahrbahn nicht korrekt benennt. Das soll prinzipiell auch eher eine Ergänzung zum gesammelten Wissen aus diesem Forum (und facebook und dem Verkehrsportal) sein, weil ich den Eindruck habe, dass hier im Forum zwar total viele kluge Sachen stehen, Gäste, die von einer Suchmaschine hergeleitet werden, aber oftmals von der Menge der Beiträge erschlagen werden.

    Mal sehen, wie das alles läuft. Das ist nur als Experiment geplant und wenn’s nicht klappt, dann klappt’s halt nicht. Gibt ja auch noch hinreichend viele andere Fahrradblogs. Und falls jemand Lust hat, auch mal hin und wieder etwas zu tippen: Mitarbeit fände ich klasse.

    Folgst Du der Logik der Cuxhavener Behörden?

    Auf gar keinen Fall — ich bezog meine Argumentation allein auf die auf meinem Foto abgebildete Stelle :) Ich erkenne genau wie du ansonsten von Süden kommend kein Verbot, diesen Sonderweg mit dem Rad zu befahren — nur unterwegs fehlt halt die Beschilderung und just von der dortigen Perspektive aus betrachtet handelt es sich meines Erachtens nicht um einen Radweg.

    Woran machst du das aus? Gilt [Zeichen 206] für Fußgänger?

    :)

    Aber ein unbeschilderter Sonderweg fernab der dazugehörigen Fahrbahn ist meines Erachtens erstmal ein Gehweg. Da haben Radlinge nichts drauf verloren.

    Außerdem gab es dort früher mal [Zusatzzeichen 1022-10] , ganz früher sogar [Zeichen 237] . Im historischen Kontext betrachtet ist das also mittlerweile kein Radweg mehr.

    Und außerdem halte ich es nach wie vor für unlogisch, warum es in einer Fahrradstraße überhaupt noch einen Radweg geben sollte. Aber mit diesem Argument versuche ich ja schon seit längerer Zeit diesem seltsamen Sonderweg seine Eigenschaft als Radweg abzusprechen :whistling:

    Nun wird ja momentan der supertolle und perfekte Radweg zurückgebaut:

    Als wir letzte Woche dort entlanggefahren sind, habe ich außer uns zwei (?) Fahrbahnradler und etwa zwanzig Gehwegradler gezählt — wobei das mit dem Gehweg natürlich so eine Sache ist, denn in Richtung Norden sah das noch immer so aus (bitte nicht von den beiden Fahrbahnradlern irritieren lassen, die beiden plumpsten erst wenige Meter vorher vom linken Gehweg herunter):

    Nun könnte man ja argumentieren, dass es in einer Fahrradstraße wohl keinen zusätzlichen Radweg geben könne, aber genau das war ja bis vor einigen Wochen noch der Fall: Die Fahrradstraße war für den Kraftverkehr und einige mutige Kampfradler gedacht, die „normalen Radfahrer“ sollten weiterhin auf dem Hochsicherheitsradweg verkehren.

    Nun soll der Radweg angeblich gesperrt sein, nur erkenne ich nicht, warum das so sein soll:

    Oder vielleicht wegen dieses Schildes dort ganz rechts?

    Wie auch immer: Der Radweg erfreut sich größter Beliebtheit:

    Total gut ist ja auch diese Stelle. Dort hatten früher die querende Radfahrer Vorfahrt:

    Das mit der Vorfahrt hat eh nicht funktioniert, weil Kraftfahrer mit der Situation komplett überfordert waren, nun stehen hier [Zeichen 206] an einer Stelle, an der in Ermangelung der notwendigen Beschilderung ohnehin kein Fahrverkehr stattfinden darf und werden von den #ScheißRadfahrern ohnehin nicht beachtet. Das läuft ja wieder total gut:

    Hat eigentlich schon mal jemand nachgemessen, wie breit dieser Sonderweg eigentlich ist? Rein vom Gefühl her werden dort ja sogar die aus den Verwaltungsvorschriften vorgegebenen anderthalb Meter stellenweise unterschritten — und die anderthalb Meter sind die absoluten Mindestmaße für einen Einrichtungs-Radweg. Für den Zweirichtungsverkehr sind mindestens zwei Meter, möglichst 2,4 Meter vorgesehen. Da sieht man mal, mit welchen schmalen Pisten sich Hamburger Radfahrer zufriedengeben, wenn im Zuge der Bürgerbeteiligung dieses handtuchschmale Teil immer wieder als bester Radweg Hamburgs gepriesen wird.

    Das hier finde ich auch toll:

    Eine durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radlinge. Aber nur, wenn man sein Fahrrad schiebt: Fahren darf man dort hinten ja seit einiger Zeit nicht mehr.

    Naja, und außerhalb der Fahrradstraße ist alles schon wieder so unsicher, dass man diesen schmalen Radweg in der Gegenrichtung freigegeben hat:

    Die Streifen sind breit und haben daneben noch genug Space zu den parkenden Fahrzeugen. Natürlich wünscht man sich da mehr Platz, jedoch ist das meiner Meinung nach ok so. Besser als die Alsterkrugchaussee. Falschparker hab ich einen bisher gehabt. Autos lassen nun auch mehr Abstand da die Baken weg sind.

    Wir sind da beim Ausflug nur Richtung Süden unterwegs gewesen, da klappt das mit der Breite einigermaßen:

    In der Gegenrichtung möchte ich aber nicht fahren — ich habe den Eindruck, dass der Schutzstreifen dort noch enger ist. Und wenn dann von hinten ein Kraftfahrzeug naht, das bei Gegenverkehr überholen will, dann kann man die Sache mit den Sicherheitsabständen vermutlich vergessen. Naja: 99 mal geht das gut, beim hundertsten Mal ist der rechte Außenspiegel eingeklappt. Ich werde bei Gelegenheit noch mal mit dem Zollstock vorbeischauen.

    Hier noch mal ein paar Fotos von den Fahrrad-Parkeinrichtungen am Helmut-Schmidt-Flughafen.

    Hier:

    Dort im Erdgeschoss:

    Hier auf der Hochstraße:

    Und eine Etage tiefer:

    Die Zufahrt erfolgt dann entweder über die oben beschriebenen Routen oder — wenn man nicht so ein mutiger Fahrbahnradler ist — ordnungswidrig auf der falschen Straßenseite über den Gehweg.

    Zu dem unteren Parkhaus gibt’s natürlich auch eine kleine Anekdote. Da standen nämlich diese Schilder rum:

    Wir wollten uns schon erregen, wer denn wohl ein hundert Euro teures Schloss ersetzt, wenn das jemand unter Aufsicht der Polizei aufknackt. Dann blätterten wir mal nach, was denn darunter noch kundgetan wird:

    Tja. Also waren eigentlich ab dem 7. Dezember Bauarbeiten zugange — gelten dann ähnliche Regelungen wie bei einem zeitlich angeordneten Haltverbot? Wer schon beim Aufstellen der Schilder parkte, muss nur das Bußgeld, aber nicht den Abschleppdienst bezahlen? Und wer sein Rad nach Aufstellen der Schilder parkte, darf sich selbst um ein neues Schloss bemühen?

    Wir streuten etwas FUD, indem wir einen anderen Radfahrer verunsicherten, ob man denn nun eine Woche später dort parken dürfe oder nicht, woraufhin der mit der Polizei im Schlepptau angelaufen kam.

    Wenn man mal ehrlich ist, sieht die Sache gar nicht so kompliziert aus. Ab dem 7. Dezember wurde gebaut, die Bauarbeiten sind inzwischen abgeschlossen und jemand hat die bereits aufgestellten Schilder benutzt, um das zweite Hinweisschild anzubringen. Man darf wohl davon ausgehen, dass das Parkverbot inzwischen nicht mehr gelten soll.

    Die beiden Polizeibeamten rätselten fünf Minuten lang herum und entschlossen sich zu meiner Überraschung nicht für den Man-sieht-doch-was-gemeint-ist-Weg, sondern waren der Ansicht, dass man auch eine Woche später nicht parken dürfe.

    Witzig, witzig. Anschließend riefen sie sich quasi selbst unter der abgedruckten Nummer ran, konnten aber keinen Kollegen erreichen.

    Insofern haben wir Kampfradler mal wieder für Aufruhr gesorgt. Tagesziel erreicht.

    Dem Radverkehr wird in Hamburg auf Teufel komm raus kein Quentchen Platz zugestanden. Eben genau deshalb, weil dieser Platz dem Auto genommen werden müsste. Dass die vorhandene Verkehrsfläche dringend gerechter aufgeteilt werden muss, ist weitgehend unstrittig.

    Naja, das stimmt in dieser Form ja nun auch wiederum nicht ;) Radfahrer bekommen ja durchaus Platz auf der Fahrbahn, teilweise sogar im Tausch gegen die Hälfte der Fahrstreifen auf der Fahrbahn, etwa in der Feldstraße. Das Problem ist halt nur, dass meistens irgendwelche halbgaren Lösungen umgesetzt werden, etwa in der Bebelallee oder vermutlich auch drüben am Eppendorfer Baum. Da wird dem Radverkehr plötzlich Platz zugeteilt, den er in Ermangelung der nötigen Sicherheitsabstände gar nicht vernünftig nutzen kann.

    Für unsichere Radler sind aber vermutlich beide Optionen ungeeignet.

    Bezüglich des „normalen Radfahrers“ bin ich auch langsam mit meinem Latein am Ende.

    Einerseits sind die normalen Radfahrer mit der Infrastruktur am Klosterstern ja total zufrieden. Man müsse halt nur ein bisschen Rücksicht nehmen und hin und wieder auf seine Vorfahrt verzichten. Man braucht sich ja nur fünf Minuten lang die Fahrbeziehungen dort ansehen, dann erkennt man ja, wie sicher das dort alles läuft, gerade an der Ausfahrt zur Rothenbaumchaussee wird man auf dem umlaufenden Radweg ja beinahe mit fünfzigprozentiger Wahrscheinlichkeit „vernascht“.

    Im Kreisverkehr auf der Fahrbahn oder einer eigentlich unzulässigen Infrastruktur zu radeln will der normale Radfahrer aber ebenfalls nicht. Hmm.

    Eigentlich denke ich mir, dass man es den Leuten nur mit einer lichtzeichengeregelten Kreuzung wie an der Berliner Siegessäule Recht machen kann. Aber das bringt dann wieder den Verkehrsfluss deutlich ins Stocken — ich habe das jetzt nicht irgendwie durchgerechnet oder so, aber ich glaube nicht, dass ein einstreifiger, mit Lichtzeichen geregelter Kreisverkehr noch nennenswerte Vorteile gegenüber einer normalen Ampelkreuzung bietet — außer vielleicht mehr Sicherheit für den umlaufenden Rad- und Fußverkehr.