Nach §16 Abs.1 Nr. 2 StVO dürfte Hupen bei leichter Glätte legal sein, oder?
Ich halte es für ein biiiischen abwegig, dass jemand tatsächlich hupt, um vor Glätte zu warnen
Nach §16 Abs.1 Nr. 2 StVO dürfte Hupen bei leichter Glätte legal sein, oder?
Ich halte es für ein biiiischen abwegig, dass jemand tatsächlich hupt, um vor Glätte zu warnen
Ist natürlich nur ein kleines Problem. Dafür ist die Lösung hoffentlich einfach: Der Footer sollte mindestens so hoch sein wie ein normaler Bildschirm (evtl. abzgl. der Höhe eines kurzen Beitrags). Dann könnte der Browser bei einer "normalen" Auflösung immer so weit nach unten scrollen, dass nur noch ungelesene Beiträge sichtbar sind.
Uff. Ich habe das testweise mal ausprobiert, aber das macht optisch ja nicht ganz so viel her. Ich kenne auch kein anderes Forum, das sich eines solchen Tricks bedient. Wenn du willst, kann ich dir unten ein Werbebanner oder irgendeinen Platzhalter einblenden, der für etwas mehr Abstand vom letzten Beitrag sorgt
Der Winter kam dann ja doch ein bisschen überraschend Angeblich sollte es doch dieses Mal einen ganz hervorrangenden Winterdienst in der Hansestadt Hamburg geben, der sogar die Radverkehrsinfrastruktur berücksichtigt. Nun bleibe ich bei meinem täglichen Arbeitsweg eher außerhalb der Innenstadt, konnte aber nicht erkennen, dass jemand Anstalten gemacht hätte, wenigstens die so genannten Velorouten oder gar die Hauptverkehrswege für Radfahrer freizuhalten.
Stellvertretend für einige weitere Kilometer ungeräumter Radwege mal ein Bild vom Eidelstedter Platz:
Da stellt sich auch nicht so richtig die Frage, ob man auf der Fahrbahn fährt oder auf dem benutzungspflichtigen Radweg — am Sonntagabend erstreckte sich auf einer Länge von knapp fünfzig Metern auf dem abgebildeten Radweg ein Trümmerfeld aus Überbleibseln des Jahreswechsels, darunter mehrere Glasscherben. Und ich habe nicht den Eindruck, dass sich seitdem jemand die Mühe gemacht hätte, dort mal zu kehren
Gehweg mit Radfahrer frei wäre agO etwas unzumutbar wegen Schrittgeschwindigkeit.
So etwas gibt es entlang der B 431 in der Nähe von Glückstadt. Das kapiert natürlich auch kein Rad- oder Kraftfahrer…
Dort bin ich Anfang August mal langesaust und die Kraftfahrer haben sich natürlich prima über den Fahrbahnradler gefreut, der trotz bestens ausgebautem und breitem Radweg mitten auf der Straße gefahren ist…
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist doch kein Gehweg erforderlich...
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist ja auch kein Radweg erforderlich. Woran erkenne ich denn abgesehen von lustigen Markierungen, was das sein soll?
Dazu noch die roten Pflastersteine und der Breitstrich. Das deutet alles auf Radweg hin.
Dann habe ich noch mal ein paar Beispiele.
Außerorts in der Nähe von Kiel. Rote Markierungen der Insel, aber kombinierte Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer. Anschließende Führung des nicht-motorisierten Verkehrs auf einem Seitenstreifen?
Hier dachte man wohl, das Schild reiche mit den beiden Pfeilen auch über die Einmündung hinweg. Rechts ein gemeinsamer Fuß- und Radweg für beide Richtungen, links ein Einrichtungsradweg?
Die Fortsetzung des Sonderweges aus dem Bild aus der Nähe von Achterwehr. Ist das hier in Ermangelung einer roten Verkehrsinsel dann doch plötzlich ein Gehweg?
In der Nähe vom Aschberg findet sich dieser Weg. Hier hing früher mal ein Zeichen 240, das sich aber wohl nicht mit dem schlechten Ausbauzustand der Oberfläche des gemeinsamen Fuß- und Radweges in Einklang bringen ließ. Nun fehlt das Zeichen 240 — und es handelt sich plötzlich um einen reinen nicht-benutzungspflichtigen Radweg, so dass Fußlinge am linken Fahrbahnrand laufen sollen?
Witzig. Ich lese überall, man müsse einen Sturzhelm nach einem Sturz sofort auswechseln, auch wenn er nur aus der Hand einen halben Meter auf dem Boden fiel und keine sichtbaren Beschädigungen aufweist — aber mit einem Leihhelm, dessen Biographie unbekannt ist, sollen die Kinder dann trotzdem geschützt sein? Da knallt dann jeder mit dem Helm einmal hin, gibt ihn artig zurück und nach einer Woche bricht der Helm im Ernstfall auseinander, bevor er irgendeine Art von Schutzwirkung entwickeln konnte.
Es gibt durchaus Leute mit teuren Rädern und teuren Anbauteilen, die nicht gewillt sind, ihr Rad unbeaufsichtigt irgendwo anzuschließen und ihr Geld nur in Örtlichkeiten ausgeben, in die sie ihre Drahtesel mitnehmen können.
Bis auf einen Kiosk bei mir in der Heimat, dessen Betreiber mal scherzhaft meine, ich solle den Zossen mit reinnehmen (er wusste ja nicht, worauf er sich einlässt), kenne ich eigentlich keinen Laden, in den ich mit Rad rein dürfte Und ich bin bezüglich der Anbauteile auch recht empfindlich, weil insgesamt zwei Scheinwerfer, ein Akku und ein Rücklicht umständlich ab- und wieder angebaut werden wollen.
Filme physisch ausleihen - what year is it?
Naja — das Angebot einer gut sortierten Videothek dürfte die paar hundert Filme, die es insgesamt bei Netflix, Amazon Prime und Mitbewerbern zum Streamen gibt, deutlich übersteigen. Zumal man sich nicht bei Dutzenden Anbietern für jeweils knapp zehn Euro im Monat anmelden muss.
Die Piktogramme lassen vermuten, dass es sich um einen baulich angelegten nicht benutzungspflichtigen Radweg handeln soll.
Und wo ist dann der Gehweg?
Aber Beifall bekomme ich für die schnelle Reaktion nicht. "Haben Sie den Radfahrer gesehen?" fragt Görner. Der war auf dem Radweg und ziemlich schnell.
Und gleich der erste Kommentator weiß genau: Dieser doofe Schulterblick ist doch überflüssig, wozu gibt es denn Spiegel?
Gibt es die Sammelklage inzwischen? Sonst würden (also einerseits ja "blöderweise" andererseits "zum Glück") alle Einzelklagen wegen minderem Streitwert abgewiesen. Hoffe ich doch sehr.
Ne, die gibt’s auch in absehbarer Zeit noch nicht.
Oh, das ist ja quasi nebenan. Ich glaube, ich kenne da den Schuldigen
Mit der Nord-Ostsee-Bahn von Altona nach Westerland und zurück bin ich über den Jahreswechsel ganz entspannt gereist: Einfach das Fahrrad an die Halterung bummeln, mit einem Stahlseil von unbefugter Nutzung sichern und dann zehn Meter davon entfernt hinsetzen.
Total gut: Keiner mault mich an, keiner will die Bundespolizei rufen und dass obwohl auf der Hinfahrt die Wagen echt knallevoll waren, weil kaum jemand den Weg in die hinteren Wagen gefunden hat.
Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung schreibt: 175 000 Euro für bessere Radwege
Da bin ich ja mal gespannt, was daraus wird, wenn ich dann sowas lese:
Zitat„Es handelt sich um eine punktuelle Schadstellensanierung. Das bedeutet, dass nicht die gesamte Decke des Radweges erneuert wird“
Das heißt, man bastelt nur ein bisschen daran herum — und nach ein paar Monaten oder Jahren sind die Ausbesserungen wieder kaputt.
Ob man auch die Problematik angehen wird, dass viele der Radwege überhaupt nicht der vorgegebenen Breite entsprechen? Und ob man im Blick hat, dass viele dieser Strecken in Ermangelung von eigentlich gar keinen Radweg mehr haben? Wenn ich mich nicht irre, ist das hier an dem besagten Radweg zwischen Achterwehr und Kiel aufgenommen worden:
Im Grunde genommen ist das hier kein Radweg — in der anderen Richtung gibt’s übrigens auch kein blaues Schild. Man kann also entweder auf dem Gehweg kampfradeln oder auf der Fahrbahn angehupt werden. Ist beides nicht so ganz das Wahre.
Wahrscheinlich geht das also wirklich nicht.
Selbst wenn das ginge: Warum sollte man als Privatperson mehrere hundert Euro ausgeben, um einen Falschparker abschleppen zu lassen? Das wäre mit einem zivilrechtlichen Ärger ohne Ende verbunden und so reich bin ich dann auch nicht
Wenn du selbst einen Schlepper bestellst, zahlst du den im Voraus und musst die Gebühren vom "Täter" einfordern und (vermutlich) dafür geradestehen, wenn das nicht rechtens war.Geh zur Polizei und bitte die darum, sich zu kümmern. Dann bist du aus der Verantwortung raus.
Das kommt doch aber drauf an, wo die Karre steht? Auf Privatgrundstücken will die Polizei nichts damit zu tun haben, da kann man dann schön für den Abschlepper in Vorkasse treten und im schlimmsten Falle — der leider zunehmend zum Regelfall wird — bleibt man dann auf den zwei bis fünfhundert Euro sitzen (und hat womöglich ein paar Tage später Schrammen oder platte Reifen an der eigenen Karre, sofern vorhanden).
Ich wüsste aber nicht, dass ich auf eigene Kosten Fahrzeuge im öffentlichen Raum abschleppen lassen kann
Tja — EC 173 gestern und EC 172 heute liefen ohne Probleme. Als ich heute in Berlin zustieg, stand zwar noch viel Gepäck zwischen den Fahrradständern herum, das aber bis zur Abfahrt noch entfernt wurde. Das einzig lästige waren eigentlich noch zwei Kampffahrgäste im Aufzug im Bahnhof Altona, die sich noch zu mir und meinem Bike in den kleinen Aufzug quetschen mussten und dann ganz erstaunt zur Kenntnis nahmen, dass man sich an einer Fahrradkette die Hosenbeine besudeln kann.
Den Radverkehr über die rechts daneben liegende Piste zu führen hätte wohl keine Fördermittel für den Radverkehr gegeben...
Die Piste befindet sich aber auf dem Niveau des Hügels, man muss die Radlinge ja trotzdem den Hügel hochbekommen.
Ach so, und die Gegend sieht nicht gerade nach einer außergewöhnlichen Gefahrenlage auf der Fahrbahn aus. Aber wem sage ich das, hier im Forum wissen wir das alle...
Grund der Benutzungspflicht ist mutmaßlich eine ganz ansehnliche Steigung auf der Fahrbahn nebenan, die von der Havel hinauf auf einen Hügel führt. Da hatte man wohl Angst, Radfahrer könnten bergab zu schnell fahren und bergauf den Verkehr behindern — und hat dann eben die üblichen Schilder aufgestellt.
Benutzungspflichtiger gemeinsamer Zweirichtungs-Fuß- und Radweg in der Hansestadt Havelberg: