Der ehrenwerte Eidelstedter Platz vor seinem Umbau für die Busbeschleunigung:

Ich nehme an, man hat irgendwann gemerkt, dass die Busse kraft der Beschilderung gar nicht nach links in den ZOB abbiegen dürfen. Weil über dem Signalgeber aber kein Platz war, hat man das Schild eben darunter angebracht. Andererseits halte ich es auch nicht für so ganz abwegig, dass man Kraftomnibusse von der roten Ampel ausnehmen wollte, um schon mal ohne Busbeschleunigung den Busverkehr zu beschleunigen.
Seit dem Umbau wird der Busverkehr ja auch dementsprechend links an der Lichtsignalanlage vorbei dem Eidelstedter Platz zugeführt und das Linksabbiegen aus der Eidelstedter Dorfstraße dafür unterbunden. Das wiederum ist für den Kraftverkehr auch nicht so geil, der jetzt einen Umweg von etwa 1,6 Kilometern fahren muss.

Nur mal so am Rande:
"Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers." (VG Düsseldorf v. 23.04.2010:)
Ich frage mich, warum eine solche einleuchtende Feststellung nicht ebenfalls Gültigkeit für die Kombination unterschiedlicher Verkehrszeichen/Zusatzeichen hat...
Vielleicht hat sie es ja sogar? (…) Anders gefragt: Wenn maximal gefühlte 1 Prozent der Radler (…)
Nach der Logik dürfte man ja auch nirgendwo eine Radwegbenutzungspflicht anordnen — ich behaupte mal ganz frech, dass der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer diesen ganzen Regelungsapparat mit Benutzungspflichten und Benutzungsrechten links und rechts der Fahrbahn überhaupt nicht durchblickt. Und die zuständigen Behörden tun ja stellenweise ihr übriges, indem sie eindeutige Regelungen vermeiden, beispielsweise bei einer linksseitigen Benutzungspflicht an jeder zweiten Kreuzung das blaue Schild „vergessen“ oder sowas.