Besteht da nicht auch bezüglich der Aufforderung ein gewisser Unterschied?
„Tür zu lassen“ bedeutet doch, sie erst gar nicht zu öffnen. „Tür geschlossen halten“ verstünde ich so, dass sie nicht über längere Zeit offenstehen soll.
Besteht da nicht auch bezüglich der Aufforderung ein gewisser Unterschied?
„Tür zu lassen“ bedeutet doch, sie erst gar nicht zu öffnen. „Tür geschlossen halten“ verstünde ich so, dass sie nicht über längere Zeit offenstehen soll.
Link dazu?
Gibt’s nicht, mein Eigenschaft als Zeuge muss als Beleg genügen ![]()
Ich glaube, der war hier schon irgendwo verlinkt, aber die Nötigungsanzeige gegen den Radfahrer finde ich interessant.
Bei allem Misstrauen gegen die Ordnungsmacht und den schlechten Erfahrungen, die ich schon sammeln durfte: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft länger als fünf Minuten mit dieser Anzeige befasst.
Die Verwaltungsvorschriften sind ja offenbar schwer zu verstehen in Münster.
Jetzt, wo es um eine Lenkung des Autoverkehrs geht, finde ich (9) eher scheiße.
Das ist ja lustig formuliert. Der Schleichverkehr will den Stau am Straßenzug Julius-Vosseler-Straße – Koppelstraße – Sportplatzring umfahren und als Alternative zum Stau auf diesem Straßenzug wird ihm das Befahren ebenjenes Straßenzuges vorgeschlagen ![]()
Könnte sein, dass Du Recht hast...
Hmm, ich glaube eigentlich, dass ich eher nicht Recht habe. Auch Abschleppfahrzeuge und ähnliches müssten dort ja passieren können. Wobei ich mir das ziemlich spannend vorstelle, wenn da jemand mal abgeschleppt werden muss, weil die Karre nicht mehr anspringt — der muss ja am besten von oben gegriffen werden, anders klappt das ja überhaupt nicht.
Außerdem müssen 3 m Breite Fahrbahn frei bleiben.
Ich bin mir nicht sicher, ob das hier anwendbar ist. Diese 3,05-Meter-Regelung wurde ja von der Rechtsprechung entwickelt, damit ein Fahrzeug mit maximaler Breite noch ausreichend Platz zum Durchfahren hat. An dieser Stelle wird aber kaum mit Lastkraftwagen, Rettungswagen oder ähnlichem zu rechnen sein — ähnlich wie auf einem Supermarktparkplatz. Eventuell kommt mal jemand mit einem Leiterwagen vorbei, um die Äste zu kürzen, aber der kündigt sich ja sogar in dringenden Fällen nach einem Sturm mit einem Haltverbot an.
Und dann hat eine andere Baufirma während meines Studiums an der Fachhochschule Wedel regelmäßig versucht, bei Baumaßnahmen mit Zeichen 240 den Schutzstreifen zu einem Mehrzweckstreifen umzuwidmen.
Der ehrenwerte Eidelstedter Platz vor seinem Umbau für die Busbeschleunigung:
Ich nehme an, man hat irgendwann gemerkt, dass die Busse kraft der Beschilderung gar nicht nach links in den ZOB abbiegen dürfen. Weil über dem Signalgeber aber kein Platz war, hat man das Schild eben darunter angebracht. Andererseits halte ich es auch nicht für so ganz abwegig, dass man Kraftomnibusse von der roten Ampel ausnehmen wollte, um schon mal ohne Busbeschleunigung den Busverkehr zu beschleunigen.
Seit dem Umbau wird der Busverkehr ja auch dementsprechend links an der Lichtsignalanlage vorbei dem Eidelstedter Platz zugeführt und das Linksabbiegen aus der Eidelstedter Dorfstraße dafür unterbunden. Das wiederum ist für den Kraftverkehr auch nicht so geil, der jetzt einen Umweg von etwa 1,6 Kilometern fahren muss.
Nur mal so am Rande:
"Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers." (VG Düsseldorf v. 23.04.2010:)
Ich frage mich, warum eine solche einleuchtende Feststellung nicht ebenfalls Gültigkeit für die Kombination unterschiedlicher Verkehrszeichen/Zusatzeichen hat...
Vielleicht hat sie es ja sogar? (…) Anders gefragt: Wenn maximal gefühlte 1 Prozent der Radler (…)
Nach der Logik dürfte man ja auch nirgendwo eine Radwegbenutzungspflicht anordnen — ich behaupte mal ganz frech, dass der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer diesen ganzen Regelungsapparat mit Benutzungspflichten und Benutzungsrechten links und rechts der Fahrbahn überhaupt nicht durchblickt. Und die zuständigen Behörden tun ja stellenweise ihr übriges, indem sie eindeutige Regelungen vermeiden, beispielsweise bei einer linksseitigen Benutzungspflicht an jeder zweiten Kreuzung das blaue Schild „vergessen“ oder sowas.
Aus dem Archiv. Ich bin mir gar nicht sicher, was hier eigentlich witziger ist: Dass die Schilder dort wochenlang standen, obwohl ich an keiner der beiden Stellen jemals eine Lichtzeichenanlage gesehen habe (was ja nicht bedeuten muss, dass doch mal für ein paar Tage oder Stunden eine dort stand) oder dass… naja. Selbst im Kindergarten weiß man, wie die Farben einer Ampel funktionieren.
Die Baufirma stellt diese Schilder nach meiner Beobachtung immer noch in der Gegend auf — nach über fünf Jahren scheint niemandem etwas aufgefallen zu sein.
Wusste nicht, dass es Dir nur um benutzungspflichtige Radwege ging... Ich dachte es ging allgemein darum, ob das Räumfahrzeug überhaupt dazu in der Lage ist, 1,20 Meter-Engstellen zu passieren.
Genau das meinte ich auch
Die blauen Schilder hatte @Spkr ins Gespräch gebracht.
benutzungspflichtiger Radweg
Den gibt es dort in der Gegend aber doch weit und breit nicht mehr? ![]()
Wenn das als bepollert bezeichnen willst: ja, da hat's geklappt...
Fünfzig Meter weiter auch?
Hat eigentlich jemand beobachtet, ob diese Netzspinne der zu räumenden Radwege auch Wege beinhaltet, die mit Pollern gesichert sind? Bei der Stresemannstraße weiß ich ja, dass dort niemand Winterdienst auf Radwegen stattfinden kann, wie sieht es denn bei anderen zugepollerten Straßen aus?