Beiträge von Malte
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Könnte sein, dass Du Recht hast...
Hmm, ich glaube eigentlich, dass ich eher nicht Recht habe. Auch Abschleppfahrzeuge und ähnliches müssten dort ja passieren können. Wobei ich mir das ziemlich spannend vorstelle, wenn da jemand mal abgeschleppt werden muss, weil die Karre nicht mehr anspringt — der muss ja am besten von oben gegriffen werden, anders klappt das ja überhaupt nicht.
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Außerdem müssen 3 m Breite Fahrbahn frei bleiben.
Ich bin mir nicht sicher, ob das hier anwendbar ist. Diese 3,05-Meter-Regelung wurde ja von der Rechtsprechung entwickelt, damit ein Fahrzeug mit maximaler Breite noch ausreichend Platz zum Durchfahren hat. An dieser Stelle wird aber kaum mit Lastkraftwagen, Rettungswagen oder ähnlichem zu rechnen sein — ähnlich wie auf einem Supermarktparkplatz. Eventuell kommt mal jemand mit einem Leiterwagen vorbei, um die Äste zu kürzen, aber der kündigt sich ja sogar in dringenden Fällen nach einem Sturm mit einem Haltverbot an.
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Und dann hat eine andere Baufirma während meines Studiums an der Fachhochschule Wedel regelmäßig versucht, bei Baumaßnahmen mit Zeichen 240 den Schutzstreifen zu einem Mehrzweckstreifen umzuwidmen.
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Der ehrenwerte Eidelstedter Platz vor seinem Umbau für die Busbeschleunigung:
Ich nehme an, man hat irgendwann gemerkt, dass die Busse kraft der Beschilderung gar nicht nach links in den ZOB abbiegen dürfen. Weil über dem Signalgeber aber kein Platz war, hat man das Schild eben darunter angebracht. Andererseits halte ich es auch nicht für so ganz abwegig, dass man Kraftomnibusse von der roten Ampel ausnehmen wollte, um schon mal ohne Busbeschleunigung den Busverkehr zu beschleunigen.
Seit dem Umbau wird der Busverkehr ja auch dementsprechend links an der Lichtsignalanlage vorbei dem Eidelstedter Platz zugeführt und das Linksabbiegen aus der Eidelstedter Dorfstraße dafür unterbunden. Das wiederum ist für den Kraftverkehr auch nicht so geil, der jetzt einen Umweg von etwa 1,6 Kilometern fahren muss.
Nur mal so am Rande:
"Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers." (VG Düsseldorf v. 23.04.2010:)
Ich frage mich, warum eine solche einleuchtende Feststellung nicht ebenfalls Gültigkeit für die Kombination unterschiedlicher Verkehrszeichen/Zusatzeichen hat...
Vielleicht hat sie es ja sogar? (…) Anders gefragt: Wenn maximal gefühlte 1 Prozent der Radler (…)
Nach der Logik dürfte man ja auch nirgendwo eine Radwegbenutzungspflicht anordnen — ich behaupte mal ganz frech, dass der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer diesen ganzen Regelungsapparat mit Benutzungspflichten und Benutzungsrechten links und rechts der Fahrbahn überhaupt nicht durchblickt. Und die zuständigen Behörden tun ja stellenweise ihr übriges, indem sie eindeutige Regelungen vermeiden, beispielsweise bei einer linksseitigen Benutzungspflicht an jeder zweiten Kreuzung das blaue Schild „vergessen“ oder sowas.
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Aus dem Archiv. Ich bin mir gar nicht sicher, was hier eigentlich witziger ist: Dass die Schilder dort wochenlang standen, obwohl ich an keiner der beiden Stellen jemals eine Lichtzeichenanlage gesehen habe (was ja nicht bedeuten muss, dass doch mal für ein paar Tage oder Stunden eine dort stand) oder dass… naja. Selbst im Kindergarten weiß man, wie die Farben einer Ampel funktionieren.
Die Baufirma stellt diese Schilder nach meiner Beobachtung immer noch in der Gegend auf — nach über fünf Jahren scheint niemandem etwas aufgefallen zu sein.
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Wusste nicht, dass es Dir nur um benutzungspflichtige Radwege ging... Ich dachte es ging allgemein darum, ob das Räumfahrzeug überhaupt dazu in der Lage ist, 1,20 Meter-Engstellen zu passieren.
Genau das meinte ich auch
Die blauen Schilder hatte @Spkr ins Gespräch gebracht.
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benutzungspflichtiger RadwegDen gibt es dort in der Gegend aber doch weit und breit nicht mehr?
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Wenn das als bepollert bezeichnen willst: ja, da hat's geklappt...
Fünfzig Meter weiter auch?
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Hat eigentlich jemand beobachtet, ob diese Netzspinne der zu räumenden Radwege auch Wege beinhaltet, die mit Pollern gesichert sind? Bei der Stresemannstraße weiß ich ja, dass dort niemand Winterdienst auf Radwegen stattfinden kann, wie sieht es denn bei anderen zugepollerten Straßen aus?
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Könnte auch einfach an der Lenkererhebung liegen.
Sowohl bei dem Critical-Mass-Vorfall als auch bei den mir bekannten Strafverfahren war die Identität des Beschuldigten vollkommen unstrittig. Justitia ist hierzulande eben etwas langsamer — was ja auch oft genug bemängelt wird, wenn am Ende des Strafverfahrens eigentlich kein Bezug mehr zu der vor zwei oder drei Jahren begangenen Tat mehr besteht. Das äußert sich im Verkehrsrecht regelmäßig dadurch, dass von dem eigentlich möglichen Fahrverbot aufgrund des zeitlichen Abstandes abgesehen wird.
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In Österreich arbeitet die Justiz wohl etwas schneller:
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist bei einem ähnlichen Vorfall bei der Critical Mass Hamburg im Sommer, bei dem ein Kommilitone schwer verletzt wurde, eine Verhandlung oder ein Strafbefehl noch nicht einmal in Sicht. In Österreich handhabt man ein ähnliches Problem in zweieinhalb Monaten.
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Der vierte Erklärbär-Artikel geht ja auch gleich wieder schief. Hätte das jemand ohne besondere Vorbildung verstanden? Und dann gleich das erste Foto dazu: „Dieser Radfahrer nimmt den Radweg: Nach der neuen Verordnung dürfte er auch die Straße nutzen.“ Tja, aber nicht bei der derzeitigen Beschilderung.Kein Wunder, dass Radverkehrsregeln niemand kapiert.
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Bei Bild 3 und 4 handelt es sich ja sogar um einen Radstreifen,
Die Fotos sind schon etwas älter, aber ich glaube, in Bochum spart man genau wie in Hamburg am Zeichen 237. Das sind also nur Sonderwege mit Fahrradpiktogrammen ohne Benutzungspflicht.
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Der Titel trügt eigentlich — das sind schließlich gar keine Radwege.
Und ich find’s ja immer sehr lästig, wenn man erst auf der Fahrbahn oder auf einem Radfahrstreifen oder einen Schutzstreifen (jaja, ist auch Fahrbahn, ich weiß) fährt und dann so eine Auffahrtmöglichkeit auf einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg lockt, womöglich der Streifen auch noch zielgenau darauf zusteuert.
Aber wenn dann nicht mal ein Radweg, sondern nur ein freigegebener Gehweg folgt, hört der Spaß auf. Kraftfahrer fordern hier das Befahren des Radweges und flippen vollkommen aus, wenn man weiter „mitten auf der Straße“ fährt — wie soll man denen das mit der Schrittgeschwindigkeit überhaupt erklären?
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Der Artikel aus Eckernförde ist mal wieder eine Glanzleistung. Schutzstreifen mit Radfahrstreifen vermengt, dann als „Radweg“ bezeichnet. Mangelhafte Kennzeichnung des Radweges bemängelt (???). Dann die Radwegbenutzungspflicht ins Spiel gebracht, die sich mit einem Schutzstreifen nun mal überhaupt nicht verträgt. Kein Wunder, dass da niemand durchsteigt — und im Zweifel auf die Hupe drückt.