Diese mittlerweile von mir so bezeichnete Lex Schubert läuft ja auf ganz schnuffelige Probleme hinaus, die in Hamburg wohl einzigartig im Vergleich zur restlichen Bundesrepublik sein dürften.
Als Beispiel mal zwei Bilder. diese lustige Verkehrsführung wird ja nebenan schon diskutiert:

Geradeaus geht es in die Schanzenstraße, halb links ins Schulterblatt, links in die Stresemannstraße. Dumme Sache: In Hamburg brauchen Fahrradstreifen kein Zeichen 237, weil sich in Hamburg die Benutzungspflicht eines Fahrradstreifens aufgrund des Rechtsfahrgebotes ergäbe. Aha. Darf man dann überhaupt auf dem mittleren Streifen fahren? Oder hat sich da jemand einen Scherz erlaubt und Steuergelder verschwendet, indem er einen Streifen aufgemalt hat, den gar kein Radfahrer befahren darf, weil kraft des Rechtsfahrgebotes ja… ach, was soll’s. Radfahrer halten sich eh nie an die Regeln.
Meine neue Lieblingsstelle ist aber die sanierte Strecke am Hamburger Wallringtunnel. Lasst das kurz auf euch wirken:

In Hamburg brauchen Radfahrstreifen kein Zeichen 237 und in Hamburg scheint man auch davon auszugehen, dass es sich bei Radfahrstreifen genau wie bei Schutzstreifen um einen Teil der Fahrbahn handelt. Ist halt dann noch die Frage, was überhaupt noch der Unterschied zwischen Radfahr- und Schutzstreifen ist. Whatever.
Jedenfalls endet der benutzungspflichtige Radweg an dieser Stelle und führt auf einen verkehrsrechtlich nicht so ganz eindeutigen Streifen, der im weiteren Verlauf von Kraftfahrzeugen überquert werden muss, die sich zum Rechtsabbiegen einordnen möchten. Für mich stellt sich da nun die Frage, welcher Paragraph in welcher Situation zählt: Irgendwie fahre ich ja offenbar mit dem Rad in die Fahrbahn ein, also kommt § 10 StVO zur Geltung. Wann ist dieser Wechsel auf die Fahrbahn abgeschlossen? Sobald das Hinterrad auf der Fahrbahn angekommen ist? Sobald ich mit den Kraftfahrzeugen links von mir geklärt habe, ob ich übersehen werde oder nicht? Was passiert, wenn jemand weiter hinten den Fahrstreifen wechseln möchte und über den Streifen fahren muss — ist das ein Fahrstreifenwechsel? Ist das schon § 9 Abs. 3 StVO? Oder noch immer § 10 StVO?
Und warum zur Hölle ist der Streifen von Beginn an mit unterbrochenen Linien markiert? Das weist ja auf eine bestimmte Durchlässigkeit hin — sollen Kraftfahrzeuge direkt nach Ende des Radweges auf den Streifen wechseln können, weil Radfahrer dort ja kraft § 10 StVO noch warten müssen? Oder wusste man nicht, wie man die Maschine umstellt, um durchgezogene Linien zu malen?
Aus dieser Lex Schubert resultieren so viele Probleme, die wahrscheinlich weder Schubert noch seine Straßenverkehrsbehörden auch nur ansatzweise im Blick haben — nur der blöde Radfahrer, der soll diese ganzen Regelungen sofort erfassen können? Es wäre so einfach, wenn man auch in Hamburg an einen Radfahrstreifen einfach diese Zeichen 237 schrauben könnte, aber stattdessen führt man mit dieser Weigerung dazu eine Komplexität in diese ganzen Radverkehrsregeln ein, die kaum noch zu überschauen sind.