Beiträge von Malte

    Naja, im Ernst: Was soll denn wohl schon passieren? Die Anwohner werden sich die Sache ein paar Tage besehen und anschließen wird rechts durch die großzügige Lücke gefahren. Da sind ja jetzt schon Reifenspuren im Matsch zu erkennen und vorhin düste da einer entlang, als ich in der Gegenrichtung unterwegs war (und die Pfosten noch gar nicht gesehen hatte).

    Das Zeichen 237 hängt ja auch noch dort herum, obwohl man das doch schon vor einer Ewigkeit abnehmen wollte.

    Diese mittlerweile von mir so bezeichnete Lex Schubert läuft ja auf ganz schnuffelige Probleme hinaus, die in Hamburg wohl einzigartig im Vergleich zur restlichen Bundesrepublik sein dürften.

    Als Beispiel mal zwei Bilder. diese lustige Verkehrsführung wird ja nebenan schon diskutiert:

    Geradeaus geht es in die Schanzenstraße, halb links ins Schulterblatt, links in die Stresemannstraße. Dumme Sache: In Hamburg brauchen Fahrradstreifen kein Zeichen 237, weil sich in Hamburg die Benutzungspflicht eines Fahrradstreifens aufgrund des Rechtsfahrgebotes ergäbe. Aha. Darf man dann überhaupt auf dem mittleren Streifen fahren? Oder hat sich da jemand einen Scherz erlaubt und Steuergelder verschwendet, indem er einen Streifen aufgemalt hat, den gar kein Radfahrer befahren darf, weil kraft des Rechtsfahrgebotes ja… ach, was soll’s. Radfahrer halten sich eh nie an die Regeln.

    Meine neue Lieblingsstelle ist aber die sanierte Strecke am Hamburger Wallringtunnel. Lasst das kurz auf euch wirken:

    In Hamburg brauchen Radfahrstreifen kein Zeichen 237 und in Hamburg scheint man auch davon auszugehen, dass es sich bei Radfahrstreifen genau wie bei Schutzstreifen um einen Teil der Fahrbahn handelt. Ist halt dann noch die Frage, was überhaupt noch der Unterschied zwischen Radfahr- und Schutzstreifen ist. Whatever.

    Jedenfalls endet der benutzungspflichtige Radweg an dieser Stelle und führt auf einen verkehrsrechtlich nicht so ganz eindeutigen Streifen, der im weiteren Verlauf von Kraftfahrzeugen überquert werden muss, die sich zum Rechtsabbiegen einordnen möchten. Für mich stellt sich da nun die Frage, welcher Paragraph in welcher Situation zählt: Irgendwie fahre ich ja offenbar mit dem Rad in die Fahrbahn ein, also kommt § 10 StVO zur Geltung. Wann ist dieser Wechsel auf die Fahrbahn abgeschlossen? Sobald das Hinterrad auf der Fahrbahn angekommen ist? Sobald ich mit den Kraftfahrzeugen links von mir geklärt habe, ob ich übersehen werde oder nicht? Was passiert, wenn jemand weiter hinten den Fahrstreifen wechseln möchte und über den Streifen fahren muss — ist das ein Fahrstreifenwechsel? Ist das schon § 9 Abs. 3 StVO? Oder noch immer § 10 StVO?

    Und warum zur Hölle ist der Streifen von Beginn an mit unterbrochenen Linien markiert? Das weist ja auf eine bestimmte Durchlässigkeit hin — sollen Kraftfahrzeuge direkt nach Ende des Radweges auf den Streifen wechseln können, weil Radfahrer dort ja kraft § 10 StVO noch warten müssen? Oder wusste man nicht, wie man die Maschine umstellt, um durchgezogene Linien zu malen?

    Aus dieser Lex Schubert resultieren so viele Probleme, die wahrscheinlich weder Schubert noch seine Straßenverkehrsbehörden auch nur ansatzweise im Blick haben — nur der blöde Radfahrer, der soll diese ganzen Regelungen sofort erfassen können? Es wäre so einfach, wenn man auch in Hamburg an einen Radfahrstreifen einfach diese Zeichen 237 schrauben könnte, aber stattdessen führt man mit dieser Weigerung dazu eine Komplexität in diese ganzen Radverkehrsregeln ein, die kaum noch zu überschauen sind.

    Da ist aber weit und breit kein Fußgängerüberweg (Zeichen 293). Da stehen nur zwei Hinweise (Zeichen 350) auf einen FÜ, den es aber gar nicht gibt. Böse Falle für Fußgänger.

    Das Detail, dass nicht Zeichen 350, sondern Zeichen 293 den Fußgängerüberweg macht, kennt man offenbar nicht in der Verwaltung — vom normalen Verkehrsteilnehmer hätte ich solches Wissen drum erst gar nicht gefordert.

    Ist denn nicht diese Schilder-Ampel-Striche-Kombination ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"?

    Meiner Einschätzung nach eigentlich schon. Ich war aber damals schon ganz froh, dass man nach meiner Intervention die Sache aus der Welt geschafft hat.

    Es war ja vor einiger Zeit mal die Rede davon, dass man im Jahr 2018 die Radwege an der Kieler Straße in Hamburg sanieren wolle. Die Kieler Straße misst immerhin sechs Kilometer und die Radwege sind größtenteils in einem erbärmlichen Zustand, sofern denn überhaupt vorhanden.

    Man könnte einige Todesfallen entschärfen. Oder nervige Bettelampeln umbauen und diesen 50-Zentimeter-Fuß-und-Radweg sanieren. Vielleicht endlich mal die Grundstückseinfahrten mit Kopfsteinpflaster komplett abschaffen (man kann nämlich nicht mehr kräftig bremsen, wenn da einer von der Fahrbahn in die Tankstelle einbiegen will), Mindestbreiten und Übersehstellen und solche Alle-zwei-Meter-wechselt-der-Belag-und-es-ist-eine-Berg-und-Tal-Bahn-Bereiche sanieren, Radwege begradigen.

    Man könnte das exzessive Kampfparken an ungelogen einem Dutzend Stellen unterbinden: 1, 2 (im Hintergrund), 3, 4, 5 (dort dank Zeichen 315 erlaubt, allerdings trifft kaum jemand die Parkfläche), 6 (der Baum wurde gefällt, nun stehen dort auch mal drei oder vier Wagen), 7 (Motorhauben auf dem Radweg), 8 (Hintern auf dem Radweg), 9 (dort parken neuerdings auch ständig eine Handvoll Wagen auf dem Radweg), 10 (lieber halb auf dem Radweg parken, damit niemand den linken Außenspiegel kaputtfährt), 11, 12 und als Bonus die berühmte Holsteiner Chaussee. Natürlich wird man aber nichts gegen Kampfparker unternehmen, denn schließlich hat man ja extra zur Schaffung des Parkraumes diesen wunderschönen Radweg in einen Parkplatz umgewandelt, so dass Radlinge zusammen mit Fußgängern Zwei-Meter-Gehweg mit Luftmessstation, Hauseingängen, Pollern und Grundstückszufahrt benutzen müssen. Es ist einfach die reine Geilheit — immerhin wurde der letzte Teil inzwischen umgebaut in einen Radfahrstreifen ohne Zeichen 237.

    Dann hat man aber offenbar festgestellt, dass es sich nur um einen Fehler handelte und man die Kieler Straße nicht anfassen wolle, weil die Radwege noch in einem guten Zustand wären. Naja. Ich habe leider die Diskussion damals auf facebook nicht weiter verfolgt — hat das noch jemand griffbereit, worum es damals ging?

    Mal die Gegenrichtung vom Volkspark bis runter zur Holstenstraße. Größtenteils einfach unbefahrbar. Leider ist wegen der tiefstehenden Sonne nicht so viel zu sehen und meine Kommentare hört man auch nicht so richtig:

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    Eine ganz beliebte Faustregel bezüglich der Gültigkeit von Ampeln lautet ja bekanntlich, dass eine Ampel nur gelte, wenn sie rechts vom Radweg stünde — Ampeln links vom Radweg wären egal. Diese Faustregeln wird offenbar auch von der Polizei verbreitet, obwohl sie in dieser Form zwar häufig zutreffen mag, aber definitiv häufig auch daneben liegt.

    Und manchmal weiß man auch nicht weiter. Hier zum Beispiel:

    Erst denkt man sich, naja, die Ampel steht links vom Radweg, es gibt keine Haltlinie, es gibt keine Signalgeber für Radlinge, also wird man wohl fahren dürfen. Ist ja offenbar egal, warum die Ampel dort steht.

    Dummerweise ist aber die Ausfahrt der rechts angesiedelten Firma signalisiert:

    Hmm. Der Witz ist ja, dass es kein grünes Licht gibt, weder bei dieser signalisierten Ausfahrt noch bei den übrigen Signalgebern für die Fahrbahn. Es gibt also rotes Licht und [Zeichen 205] . Bedeutet das, dass es auch keinen geschützten Bereich gibt, dass man also als Radling am roten Signalgeber für die Fahrbahn vorbeisausen darf und der Fahrbahnverkehr lediglich angehalten wird, damit die Lastkraftwagen aus dem Firmengelände überhaupt noch irgendwie eine Chance haben, ihre Fahrt zu beginnen? Geht man denn davon aus, dass dort eh kein Radfahrer daherkommt und deshalb das Zeichen 205 genügt?

    In der Praxis läuft es natürlich wieder so, dass man als Radfahrer auf jeden Fall anhalten sollte — denn wenn der Lastkraftwagen von rechts erstmal seine Fahrt beginnt, dann wird er auf jeden Fall nicht derjenige sein, der hier rechtzeitig bremst.

    Ist halt auch wieder ein lustiges Ratespiel: Muss man warten? Oder darf man warten? Oder wie oder was?

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    Einen Teil der Stresemannstraße habe mich mir dieses Mal geschenkt, es geht also nur vom Kaltenkircher Platz bis zur Luruper Chaussee. Auch dieses Mal bin ich einigermaßen rücksichtslos gefahren und habe die Verkehrsregeln etwas gedehnt, wie man das als normalsterblicher Radling halt so macht. Dieses Mal mit:

    • Teilweise neuen Radverkehrsführungen an der Stresemannstraße
    • Drei fiesen Kanten mit Unfallgefahren für Radfahrer, bei einer mache ich mich beinahe lang
    • Neuer Radverkehrsführung in der Luruper Chaussee
    • Selbstgespräche über Radverkehrsinfrastruktur etwa ab der Luruper Chaussee
    • Drei Mal Absperrelemente beiseite räumen, die in der Gegend herumliegen
    • Feststellungen, dass Hamburg sogar bei neuen Radwegen die Mindestmaße als Regelbreite ansieht


    Ich habe das Video anschließend relativ abrupt abgeschnitten, weil… naja, ich halt wie aus dem Nichts angeschossen kam und sowas. Könnt ihr euch ja denken.

    Ich habe mich mal schlau gemacht.

    Die Sache ist ganz einfach: Das rote Ding ist ein Gehweg. Schließlich verläuft der Radweg ja links davon. Und weil das rote Ding ein Gehweg ist, müssen Radfahrer, die ganz hart nach links in die Stresemannstraße abbiegen wollen, absteigen und schieben. Ist doch ganz logisch, oder?

    So!

    Nun gibt’s ja noch die Problematik, dass in Hamburg ein Radfahrstreifen kraft der Lex Schubert kein Zeichen 237 braucht, weil sich die Benutzungspflicht angeblich aus dem Rechtsfahrgebot ergäbe. Ist natürlich auch nicht so ganz zutreffend, aber darum dürfen Radfahrer auch nicht halb links ins Schulterblatt abbiegen — wenn ein Rechtsfahrgebot gilt, darf man natürlich nicht in der Mitte fahren. Ist doch ganz logisch, oder?

    Zu der ganzen Kreuzung am Neuen Pferdemarkt habe ich noch eine Reihe weiterer Fotos geschossen, aber um die kümmere ich mich morgen. Für heute habe ich mich genug aufgeregt.

    Das wird sich wohl auch in Zukunft nicht ändern - egal unter welcher Politik - leider. Der Straßenraum ist dort ziemlich begrenzt und als wichtigste West-Ost-Verbindung für den Kfz-Verkehr wird man die 4-Spurigkeit auf Biegen und Brechen beibehalten wollen. Da hilft nur noch die erste Häuserreihe abzureißen oder The Big Dig.

    Ich sehe mit der Stresemannstraße eigentlich nur zwei Möglichkeiten — und das meine ich eigentlich vollkommen ernst.

    • Man verbietet das Radfahren zwischen der Alsenstraße und der Lerchenstraße. Das Hamburger Niveau von Radverkehrsführungen ist ohnehin unterirdisch, aber das hier geht gar nicht. Im westlichen Bereich ist der Radweg so dichtgepollert, dass nicht mal ein Reinigungsfahrzeug dort entlangfahren kann, so dass Glasscherben, Dreck und Splitt dort jahrelang herumliegen. Im östlichen Bereich ist es so eng, dass Radfahrer und Fußgänger sich einen engen Gehweg teilen müssen. Dann sperrt das Ding für Radfahrer, macht für Fußgänger einen einigermaßen breiten Gehweg dahin und fertig. Der Radverkehr wird sich einen Weg schon suchen — klappt ja woanders auch.
    • Im westlichen Teil könnte man „einfach“ die Parkplätze entfernen. Dann wäre plötzlich Platz für eine angemessene Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger und der Kraftverkehr könnte seine beiden Fahrstreifen pro Fahrtrichtung behalten. Mit der Sternbrücke müsste man sich halt was ausdenken, aber die soll ja angeblich eh irgendwann erneuert werden. Im östlichen Teil, oha, könnte man die Bäume auf der nördlichen Seite entfernen, die ganze Fahrbahn anderthalb Meter nach Norden verschieben und hätte plötzlich auch einigermaßen Platz für Radfahrer und Fußgänger ohne einen Fahrstreifen einzubüßen. Lediglich einen Bereich von fünfzig Meter Länge könnte man damit noch nicht entschärfen, aber scheiß drauf, die fünfzig Meter muss man dann eben zusammen mit Fußlingen auf einem engen Weg fahren. Ist dann halt so.

    Dumm nur, dass in Hamburg drei Dinge heilig sind: Fahrstreifen, Parkplätze und Bäume.

    Wird also alles tatsächlich nicht passieren.

    Diese Stelle hier liebe ich total, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin: Wenn man auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, hat man immer so ein tolles Bauchkribbeln, ob der Wagen rechts von einem wohl die Sache mit der Verschwenkung mitmacht oder ob man gleich eine Vollbremsung hinlegen muss, weil der einfach halb über meinen Fahrstreifen geradeaus fährt.

    Und für Radfahrer war diese Stelle in der Vergangenheit auch total super, weil man aus irgendwelchen Gründen dort auch beinahe mit fünfzigprozentiger Wahrscheinlichkeit von rechtsabbiegenden Kraftfahrern „übersehen“ wurde. Und dann kann man als unaufmerksamer Radfahrer auch leicht in Kalamitäten mit dem Querverkehr geraten, weil der Signalgeber an dieser Kreuzung auf der „falschen Seite“ der Mittelinsel steht und auf den ersten flüchtigen Blick nicht auffällt.

    Während der Baustellenphase hat man sich dann sowas hier überlegt:

    Die erste Fahrbahn wurde aus der Signalisierung herausgenommen, die zweite allerdings nicht. Stattdessen wurde nun ein Fußgängerüberweg appliziert, sogar in weiß und nicht in gelb: Offenbar hat da jemand die Vorschriften studiert. Das ist leider irgendwie auch die einzige Stelle, an der hier jemand die Vorschriften studiert hat.

    Man beachte aber auch, wie jetzt die Fahrradfurt auf ein in Längsrichtung stehendes Absperrelement führt. Links oder rechts dran vorbei?

    Blick aus der Gegenrichtung. Man kann leider nicht gut erkennen, dass der Kantstein im Bereich des Fußgängerüberweges etwas höher ist als bei der Fahrradfurt. Durch das im Weg stehende Absperrelement und den Standfuß des [Zeichen 220-20] hat man nur wenige Zentimeter, um sein Rad ruckelfrei auf den benutzungspflichtigen Geh- und Radweg zu bugsieren.

    So.

    Das alles wäre jetzt noch gar keinen Beitrag wert, wenn das nicht so eine supertolle Totfahr-Stelle wäre:

    Von der Einmündung links ist nämlich mit Konflikten zu rechnen. Der dortige Fahrbahnverkehr — das ist übrigens der, durch den man sich auf den beiden Videos so wunderbar hindurchwuseln muss — darf zwar nur links abbiegen, aber man ist sich seiner Sache so sicher, dass man auch für ein paar Meter gegen die Einbahnstraße fährt, um dann in diese Straße hier einzubiegen. Und weil man sich total sicher ist, dass aus der Blickrichtung niemand kommt, rechnet man natürlich auch nicht mit Radfahrern oder Fußgängern, die wie aus dem Nichts angeschossen kommen. Man sollte ja meinen, dass wenigstens der Fußgängerüberweg den einen oder anderen zum Nachdenken bringt, aber nichts da.

    Ein Glück, dass Radfahrer hier nicht auf ihrer Vorfahrt bestehen. Die nähern sich der Kreuzung und warten aus irgendeinem Grund am Fahrbahnrand — vermutlich müssen die sich erst daran gewöhnen, dass es für die erste Fahrbahn keine Ampel mehr gibt.

    Und auf der anderen Seite der Kreuzung hat man sich auch noch was tolles ausgedacht:

    Hier führt der benutzungspflichtige Hochsicherheitsradweg auf eine Nebenfahrbahn mit Parkplätzen, hier gilt also offenkundig § 10 StVO und Radfahrer müssen warten, wenn ein Kraftfahrzeug daherkommt. Um aber jegliche Sichtbeziehungen zu unterbinden, wurde na dieser Stelle noch ein Werbeplakat einer Baufirma aufgestellt.

    Man kann sich echt nur wundern.

    Mit Hamburgs Radverkehrsinfrastruktur, beziehungsweise mit Hamburgs Radverkehrsstrategie werde ich nicht so ganz warm. Echt nicht.

    Ja, es werden teilweise brauchbare Hochbordradwege angelegt und ja, es gibt teilweise sogar brauche Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Und dann gibt’s ganz schön viel Müll, wenn selbst die neu angelegte Radverkehrsinfrastruktur auf kompletter Länge gerade einmal den Mindestvorgaben bezüglich der Breite entspricht. Oder man macht es sich einfach, hebt die Radwegbenutzungspflicht auf und lässt den Radlingen die Wahl zwischen der Fahrbahn und einem buckeligen Radweg. Klar, unsereins kommt mit der Fahrbahn gut zurecht, aber nach meiner Beobachtung bleiben die bekannten 98 Prozent der Radfahrer lieber auf dem Radweg. Super Sache, Hamburg.

    Natürlich ist mir auch klar, dass man Hamburg nicht von heute auf morgen in eine Fahrradstadt verwandeln wird. Und mir ist auch klar, dass man noch nicht einmal von heute auf übermorgen eine brauchbare Infrastruktur schaffen kann. Aber das man hier und dort ein paar Meter oder sogar ein paar hundert Meter saniert, sich davor und danach aber eine grottige Infrastruktur auf dem Stand der 60er Jahre anschließt, ja, toll, das hilft doch niemandem etwas. Und wenn man in Hamburg in diesem Tempo weitermacht, hat man ungelogen noch nicht mal in dreißig Jahren, wenn angeblich ein Großteil der Kraftfahrzeuge elektrisch angetrieben werden soll, eine ordentliche Radverkehrsinfrastruktur parat.

    Ein Beispiel ist ja der neu gestaltete Knoten Schanzenstraße / Stresemannstraße / Neuer Kamp / Budapester Straße. Da hat man sich teilweise etwas gedacht oder aber auch nicht, und abgesehen von den Radfahrstreifen im neuen Kamp geht’s in allen Himmelsrichtungen mit einer bescheuerten Infrastruktur weiter. Ja, ich weiß, in der Schanzenstraße darf man auf der Fahrbahn radeln, aber 98 Prozent der Radlinge bevorzugen es eben, durch die Außengastronomie und durch die Blumenläden zu radeln, anstatt sich auf der Fahrbahn anhupen zu lassen. Und man kann ja von Vorstadt-Günther und seinen Thesen halten was man will: Die meisten Radlinge lieben Radwege — das lässt sich nun kaum in Abrede stellen.

    Die Radverkehrsinfrastruktur in der Stresemannstraße kann man wohl kaum so nennen, das ist ja bekanntlich eher ein schlechter Witz. In der Budapester Straße sieht es ähnlich aus, nur ist die Straße dort nicht ganz so mega-eng und die Radwege sind etwas breiter.

    Egal, zurück zu dem, was man sich am Neuen Kamp gedacht hat und was nicht: Was bitte soll denn sowas hier?

    Man kann an dieser Stelle also geradeaus zur Schanzenstraße fahren. Okay, das kriegt man hin.

    Das ist aber auch schon das einzige, was man ungefähr hinbekommt, wenn man diese Infrastruktur zum allerersten Mal benutzt. Wenn man ins Schulterblatt möchte, soll man sich hier halb-links einordnen und dem Schutzstreifen in der Fahrbahnmitte folgen. Das weiß man aber erst, wenn man die Kreuzung ordentlich studiert hat — und selbst wenn man den Weg kennt, weiß man noch immer nicht, wie man ordentlich abbiegen soll.

    Wenn diese Ampel rotes Licht zeigt, kann man sich nur mit grummelndem Magen links einordnen, weil man nicht so genau abschätzen kann, wann es wieder grünes Licht gibt. Und wenn man gerade in jenem Moment, wenn die Ampel wieder auf grün springt, nach links rüberfahren möchte, wird man vom durchstartenden Kraftverkehr über den Haufen gefahren — denn der Kraftverkehr hat’s eilig, der muss die nächste Ampel auch noch bei grünem Licht schaffen.

    Wenn die Ampel grünes Licht zeigt, kann man das mit dem Einordnen an dieser Stelle schonmal vergessen. Man fährt also zunächst weiter geradeaus auf diesem tollen Radfahrstreifen ohne Zeichen 237 und nimmt dann seinen ganzen Mut zusammen, um zwischen dem Kraftverkehr über die durchgezogene Linie auf den Streifen in der Mitte zu wechseln. Super Sache — welcher normalsterbliche Radfahrer traut sich das zu?

    In der Praxis hat sich die Variante etabliert, dass man geradeaus zur nächsten Ampel fährt, dort kurz auf den Radweg wechselt und dann nach links ins Schulterblatt abbiegt.

    Dann kann man aber auch noch ganz links in die Stresemannstraße abbiegen und muss sich dazu… aha, ganz rechts einordnen. Das hat man sich ja auch toll überlegt. Wenn ich jetzt in die Stresemannstraße abbiegen will und diese Ampel hier für mich rotes Licht zeigt, muss ich dann erst an der Haltlinie warten oder darf ich mich rechts vorbeimogeln? Und warte ich dann noch mal bei der quer verlaufenden Fußgängerampel oder biege ich dann einfach ab? Und was passiert, wenn schon zwei oder drei Radfahrer geradeausfahren wollen und vor der roten Ampel warten, trage ich dann mein Rad über das Blumenbeet? Und wie viele Radfahrer dürfen sich hier eigentlich zum Linksabbiegen aufstellen? Zwei? Drei? Vier?

    Man stelle sich vor, es gäbe eine ähnlich tolle Infrastruktur für den Kraftverkehr. Ich erinnere mich noch daran, wie in den Medien gejammert wurde, dass man sich oben am Siemersplatz zum Linksabbiegen rechts einordnen soll. Aber hej: Für den Kraftverkehr ist der Siemersplatz mehrfach ausgeschildert. Als Radfahrer darf man sich hier selbst überlegen, wie man sich wo einordnet — und ob die rote Ampel gilt oder nicht oder doch.

    Und als wäre das noch nicht kompliziert genug, wird noch ständig unter erschwerten Bedingungen gespielt. Ich habe mich vor ein paar Tagen eine Weile dort postiert und zwei Dinge festgestellt. Erstmal fahren Kraftfahrzeuge in der Regel in die Fahrradschleuse hinein, so dass sich das Abbiegen ins Schulterblatt für Radfahrer an dieser Stelle schon mal verbietet. Und zweitens gibt es dort Geisterradler ohne Ende. Auf dem Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau. Kann man sich gar nicht ausdenken: Da fahren in Stoßzeiten mindestens zwei pro Minute in die falsche Richtung.

    Worauf ich eigentlich mit dem reißerischen Titel hinaus wollte, sind aber solche Sachen hier:

    Zwei Radfahrer passen in den Kasten, der Richtung Feldstraße vorgesehen ist. Die dritte Dame wartet freundlicherweise sehr weit hinten. Morgens stehen hier zehn Radlinge und machen es wie am Lenkrad: Sie stellen den ganzen Kreuzungsbereich dicht. Mit welchen Zahlen hat man denn gerechnet, wenn ein Kasten für zwei Radlinge an einer Strecke, die eigentlich die Radverkehrsströme bündelt, ausreichen soll?

    Das ist genauso toll wie diese Kästen zum indirekten Linksabbiegen:

    Wenn man von der Kieler Straße über die Stresemmannstraße in die Innenstadt fahren will, können sich zwei Radlinge zum indirekten Linksabbiegen aufstellen. Der Rest… naja, der Rest sucht sich halt seinen Weg. Das ist an Kreuzungen wie dieser noch einigermaßen unproblematisch, aber teilweise wird man ja mittlerweile wie am Siemersplatz in die Fahrbahnmitte gelenkt und der dritte oder vierte Radling steht dann dem rechtsabbiegendem Fahrbahnverkehr im Wege herum.

    Ich weiß einfach nicht, wie man sich das vorstellt: Angenommen, der Radverkehrsanteil steigt weiter an oder es wird ein warmer Sommer, soll diese Infrastruktur dann ausreichen? Das sieht vielleicht auf diesen 3D-modellierten Planungsbildern toll aus, wo auf der sanierten Straße zwei Autos, vier Radfahrer und sieben Fußgänger unterwegs sind, aber wenn man bedenkt, dass diese Infrastruktur offenbar mindestens ein Jahrzehnt überdauern soll, äh, ja, wie soll das funktionieren?

    Oder reißt man dann im Jahr 2020 alles wieder auf, um breitere Radwege anzulegen und den Straßenraum ein weiteres Mal neu zu verteilen? Wer erklärt’s Christoph Ploß oder Wieland Schinneburg? Oder wie hat man sich das überhaupt mit Olympia in Hamburg vorgestellt? Sollten da auch diese Aufstellflächen für drei Radfahrer genügen, um die Hauptradverkehrsströme zum Olympiastadion zu leiten?

    Sonst werfe ich gerne mit meiner Statistik um mich: Also ich bin schon zwei mal ohne Warnweste angefahren worden, aber noch nie mit. Also helfen die Dinger zu 100% und sind super.


    Ja, soweit kann man Statistiken durchaus verdrehen.

    Ebenso seltsam sind doch Aussagen wie "mir hilft der Aufdruck "Kamera" oder "Polizei" zu mehr Abstand". Ohne einen zweiten Radfahrer in der selben Situation (und eigentlich gilt da auch nicht 100m weiter die Straße runter) ist die Aussage doch völlig wertlos.


    Das sehe ich allerdings anders. Wenn ich beispielsweise über einen längeren Zeitraum eine bestimmte Strecke zurücklege, manchmal mit, manchmal ohne Warnweste, dann erscheint mir das Datenmaterial schon brauchbar genug, um daraus Aussagen abzuleiten was die Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer angeht.

    Sicher?

    Naja, im Endeffekt hast du natürlich Recht, in Ermangelung einer Fahrbahn hat das Schild keinen Regelungsinhalt— dann hätte man es also auch glatt weglassen können. Ich gehe davon aus, dass man dieses Zeichen 267 so frei interpretieren soll wie den ganzen anderen Kram entlang der Strecke und einfach dort nicht rauffahren soll.

    Was ist mit Deinen Bremsen, Malte? Büschen versandet, oder sind die Beläge 'runter? Hört sich gruselig an.... ;(

    Sind halt mechanische Scheibenbremsen, die muss man hin und wieder manuell nachstellen. Wegen des rappeligen Antriebs muss das Ding aber eh morgen in die Werkstatt, drum wollte ich mit meinem Informatiker-Geschick da jetzt nicht selbst noch dran.

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    0:13: Dieses Mal lasse ich den komischen Gehweg rechts liegen und wechsle auf die Fahrbahn.
    0:16: Man merke sich diesen Wagen.
    0:40: Nun geht es locker-flockig an den Arbeitsstellen vorbei.
    0:57: Hmm, Zeichen 267 verbietet das Auffahren auf den benutzungspflichtigen Radweg. Dann bleibe ich eben auf der Fahrbahn.
    1:21: Ein etwas dichtes Spurwechselmanöver. Das empfand ich schon recht unangenehm.
    2:39: Irgendwie zurück auf den benutzungspflichtigen Gehweg. Das ist wegen der vielen Radfahrer gar nicht mehr so ganz einfach.
    3:14: Was für eine gigantische Scheißaktion von mir. Der Radfahrer vor mir hält an der grünen Ampel an (Angst vor den abbiegenden Kraftfahrzeugen? Da kann ich mal sehen, wie mein Angst-Verhalten vor abbiegenden Kraftfahrzeugen auf andere wirkt), also mache ich schnell einen Schulterblick nach links, aha, ein Radling hinter mir und will an dem Vordermann vorbei. Dann merke ich, dass der Radling hinter mir zum Überholen angesetzt hat und kriege es manövertechnisch gerade noch so hin, ihn nicht in das Auto nebenan zu drängeln und dem Typen vor mir nicht reinzukacheln. Meine Fresse, das war mit Abstand das dümmste Manöver dieses Jahres bei mir.
    6:38: Situation unklar: Der einbiegende Kraftfahrer guckt nur nach rechts, aber ich verlasse mich einfach mal drauf, dass er den Radweg nicht weiter dichtmachen wird.
    6:58: Und los geht’s. Prinzipiell folgt hier der übliche Käse wie gestern.
    7:39: Für Fußgänger und Radfahrer ist hier kein Platz, also warte ich.
    8:26: Mal wieder eine gigantische Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger. Was ist eigentlich, wenn da ein Lastkraftwagen steht? Wuseln dann alle wie die Ameisen drumherum?
    8:36: Es folgt eine im Vergleich zum Vortag leicht veränderte Verkehrsführung.
    9:08: Kette rechts und los. Im Vergleich zu gestern ist hier nichts neues.
    10:08: Wer steht denn dort rechts an der roten Ampel?
    12:13: Los geht’s auf die Fahrbahn — der Radweg endet schließlich in zwanzig Metern, ab dort hagelt es Ordnungswidrigkeiten.
    13:44: Guck an, wer mich da überholt. Leider kaute mir der Wagen vorher noch etwas zu sehr am Hinterrad — deutlich mehr Abstand wäre deutlich angenehmer gewesen.
    15:36: Großartige Kante — da kann man sich als Radling schön hinlegen.
    16:21: Es droht eine Fahrbahnverengung, der rechte Fahrstreifen fällt weg. Links neben mir fährt ein Schnellbus und ich freue mich, dass er abbremst, um mir das Reißverschlussverfahren zu ermöglichen. Aber: Kein Manöver ohne Blickkontakt! Und irgendwie habe ich das Gefühl, er hätte mir gar nicht das Reißverschlussverfahren ermöglichen, sondern mich lediglich auf den Radweg auf der rechten Seite aufmerksam machen wollen. Naja. Ich verzichtete dankbar auf die Vorfahrt, denn ich wollte auf keinen Fall einen missverstandenen Busfahrer direkt hinter mir haben. Nun habe ich hinter mir einen Pizza-Lieferanten im Nacken, dem ich nun leider etwas holperig vor die Motorhaube gefahren bin.
    16:42: Kann man machen, fand ich aber insgesamt etwas unangenehm, weil der erfolgreiche Ausgang des Überholvorganges darauf beruhte, dass ich nicht weiter Gas gegeben habe. Nun fährt der halt direkt hinter dem Bus und nicht hinter einem blöden Radfahrer.
    19:28: Endlich geschafft — und obwohl ich in der Stresemannstraße noch die Fußgänger auf dem Zweimetergehweg vorbeigelassen habe, bin ich sechs Minuten schneller als durch die Baustelle hindurch.
    [/list]

    Nun stellt sich die Frage nach den Ordnungswidrigkeiten. Gleich am Anfang habe ich ein Zeichen 240 ignoriert, das meines Erachtens das vollkommen unverantwortliche Fahren auf einem engen Gehweg fordert. Direkt nach der Sternbrücke ist mir die Beschilderung unklar, denn einen Radweg gibt es dort erstmal nicht. Anschließend ignoriere ich die dreifache Beschilderung an der nächsten Arbeitsstelle und wechsle danach nicht auf den benutzungspflichtigen Radweg, weil ich das Verbot der Einfahrt respektiere.

    Zwischendurch fahre ich auf dem Gehweg — ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Behörde in der Gegend der ARAL-Tankstelle einfach das Zeichen 240 vergessen hat — anders ergibt die ganze Sache ja überhaupt keinen Sinn.

    Und hinten an der Luruper Chaussee ist die Beschilderung dermaßen verwirrend, dass man zwangsläufig gegen die Verkehrsregeln verstoßen muss. Oder soll ich von der Fahrbahn mein Rad durch die Baugrube tragen, weil auf dem Gehweg plötzlich ein Zeichen 240 steht, das man auf dem eigentlich legalen Wege nicht erreichen kann?