Beiträge von Malte

    Ich glaube, ich nehme morgen weißes Textilklebeband und einen Edding mit. Statt „Gerüstbau“ könnte man ja auch sowas wie „Radweg“ oder „ist verboten“ hinschreiben — das Geh- und Radwegparken im Gebiet des Eimsbütteler Marktplatzes wurde ja schon vor einiger Zeit verboten geklaut. Gestört hat das aber niemanden, weder die Kraftfahrer noch das Ordnungsamt.

    Dort auf dem Radweg zu fahren ist aber immer wieder ein Erlebnis. Mal kommt einem da ein Kraftfahrzeug entgegen, dann geht plötzlich wie von Geisterhand eine offenbar ferngesteuerte Heckklappe auf, dann laufen da plötzlich Fußgänger herum, immer wieder toll.

    Gestern beim Gran Fondo fand ich es mal wieder total beeindruckend, dass man echt sofort merkt, die Grenze zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein überschritten zu haben. Die Radwege in Hamburg mögen gammelig, eine Zumutung und nicht ganz ungefähr sein, aber abseits der Hauptverkehrsstraße finden sich in der Regel kaum noch blaue Schilder. In Schleswig-Holstein hingegen ist auch noch der buckeligste Radweg auf der linken Straßenseite in einer Nebenstraße blau beschildert.

    Zum Beispiel hier in der Pinneberger Chaussee: Die eine Seite der Kreuzung ist Hamburg mit buckeligen Radwegen, aber ohne Benutzungspflicht. Die andere Seite der Kreuzung liegt in Schleswig-Holstein und man muss mit dem Rad auf beiden Straßenseiten auf einem buckeligen Gehweg fahren und darf an jeder Grundstücksausfahrt erstmal vorsichtig vorfahren, ob da jemand rückwärts ausparken möchte. Der Hit.

    Zu den Überlandradwegen hatte ich mich schon zu genüge ausgelassen: Wenn man entlang einer Bundesstraße fährt, kann man echt locker mit 35 Sachen über den Radweg gleiten und kommt gut voran. Das liegt wohl daran, dass der Radweg an einer Bundesstraße ebenfalls vom Bund unterhalten wird. Alle anderen Radwege machen in der Regel schon mal gleich einen viel schlechteren Eindruck, da sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit im Extremfall auf fünfzehn oder zehn Kilometer pro Stunde, weil man sich sonst irgendwann die Gabel bricht.

    Das mit der Finanzierung kann man total gut entlang der Bundesstraße 4 erkennen: Ursprünglich führte die Strecke durch Hamburg, Bad Bramstedt und Neumünster bis nach Kiel, dann wurde während der Olympischen Sommerspiele 1972 die Bundesautobahn 7 und 215 gebaut und der nördliche Teil der Strecke ab Bad Bramstedt dem Land Schleswig-Holstein überlassen. Was auch immer der Bund noch mit dem südlichen Teil der Strecke will, sei mal dahingestellt, aber er sorgt dafür, dass es zwischen den Ortschaften einen tatsächlich einwandfreien Überlandradweg gibt. Innerhalb der Ortschaften ist das mit der Finanzierung ja gleich wieder so eine Sache, naja, aber man kommt eigentlich echt ganz gut von Hamburg-Eidelstedt bis Bad Bramstedt.

    Direkt in Bad Bramstedt geht’s dann aber auch schon los: Der benutzungspflichtige Radweg verschwindet. Beginnt nach hundert Metern auf der anderen Straßenseite. Dazwischen: „Hup, hup, ein Radweg!“ Dann juckelt und buckelt man dort einen Hügel hoch und bis nach Kiel hat man dann dauernd sowas:

    Beim Gran Fondo im letzten Juni habe ich echt direkt gemerkt, dass die Strecke dort viel schlechter wird und man sich deutlich mehr anstrengen muss, um das Material zu schonen.

    Whatever — der Hit war dann so etwas hier:

    Das ist unvergessen :P Fahrräder kommen ab 50:55 dran; Verkehrsschilder ab 57:05:

    Ich finde das immer wieder großartig: „Ich glaube, …“, „Ich hätte gesagt, …“, „Ich war der Meinung, …“ — ja, man kann über einige Absätze der Straßenverkehrs-Ordnung sicherlich trefflich diskutieren. Aber was gibt es denn an [Zusazzeichen 1000-32] nicht zu verstehen? Wenn man das Zeichen nicht in der Fahrschule behandelt hat, dann wird man es als einigermaßen intelligenter Mensch umgehend beim ersten Kontakt in freier Wildbahn verstehen. Wenn man es noch nicht draußen auf der Straße gesehen hat, weil man sein Leben nicht der Straßenverkehrs-Ordnung verschrieben hat und noch andere Interessen pflegt, dann kapiert man es doch eigentlich spätestens beim Anblick des Zeichens.

    Aber so läuft das dann eben auch draußen in der Wirklichkeit: „Ich glaube, Radfahrer müssen auf dem Gehweg fahren, wenn es keinen Radweg gibt“, „Ich hätte gesagt, dass rechtsabbiegende Autos Vorfahrt vor geradeausfahrenden Radfahrern haben“, „Ich war der Meinung, dass, wenn ein Radweg, vorhanden ist, dieser verwendet werden muss“ (Kommafehler inklusive).

    Der Straßenverkehr ist eben für einen Teil der Verkehrsteilnehmer vor allem ein großes Ratespiel, in dem sich Gewohnheit mit Lemmingverhalten mischt.

    Zum gestrigen Tag des Fahrrades sah sich das Bundesverkehrsministerium verpflichtet, mit fünf häufigen Mythen im Straßenverkehr aufzuräumen: Tag des Fahrrads: Die 5 größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung

    Ich frage mich ja langsam, wer denn überhaupt noch die Verkehrsregeln beherrscht. Legendär war ja, dass sich der Ramsauer damals bei „Hart aber fair“ mordsmäßig mit den Verkehrsschildern vertan hat und noch nicht einmal jene Verkehrsregeln beherrschte, mit denen schon ein Grundschüler umgehen muss. Aber das hier ist ja echt der Knaller:

    Zitat

    1. Irrtum
    Annahme: Ein Radweg teilt immer die Vorfahrt der Hauptfahrbahn.
    Richtig ist: Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn. Ist der Radweg abgesetzt - d.h. über 5 Meter von der Fahrbahn weg oder z.B. durch Hecken visuell von der Fahrbahn getrennt -, dann gilt dies nicht. Wichtig wird dies bei Einmündungen und Kreuzungen. Also Vorsicht, Radfahrer: Hier haben sie keine Vorfahrt. Ist ein Gehweg für Radfahrer frei gegeben, dann gilt dort: Im Kreuzungsbereich lieber absteigen und sich wie die Fußgänger verhalten.

    Was für ein Käse. Die erwähnten fünf Meter sind eine Vorgabe aus den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung und eine ungefähre Warnung, dass bei derart weit von der Fahrbahn abgesetzten Radwegen die Vorfahrt noch einmal gesondert auszuschildern ist. Dort heißt es zu § 9 Abs. 3 StVO:

    Zitat

    Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

    Dort steht nicht, dass die Vorfahrt automatisch erlischt.

    Und der Knaller ist ja die Sache mit dem Absteigen bei freigegebenen Gehwegen. Aber wenn schon das Bundesverkehrsministerium so etwas empfiehlt, dann ist ja auch klar, warum es bezüglich der Radverkehrsinfrastruktur in diesem Land nicht voran geht.

    Toll ist auch der dritte Irrtum:

    Zitat

    3. Irrtum:


    Annahme: Benutzungspflichtige Radwege muss ich nur benutzen, wenn das zumutbar ist.

    Richtig ist: Radwege können benutzt werden, müssen es aber nicht, wenn für sie nicht explizit per Verkehrszeichen die Benutzungspflicht angeordnet ist (z.B. blaue Ronde mit Radpiktogramm). Ohne Zeichen darf auch auf der Fahrbahn mit dem Rad gefahren werden - nach § 2 Absatz 2 StVOallerdings möglichst weit rechts. Wie weit an den Fahrbahnrand herangefahren werden muss, entscheidet die konkrete Örtlichkeit (z. B. Parkstreifen, Gullideckel etc.).
    Anders verhält es sich, wenn eine Benutzungspflicht für Radwege mit einem Verkehrszeichen angeordnet ist (Zeichen 237, 240 oder 241). Mit der Anordnung einher geht für Radfahrer immer ein Fahrbahnbenutzungsverbot. Nur wenn der Radweg tatsächlich nicht befahrbar ist - z.B. wenn er zugeparkt oder von einer Eisschicht bedeckt ist -, muss er nicht benutzt werden. Das heißt aber nicht, dass dann selbstverständlich auf die Fahrbahn ausgewichen werden darf. Wenn es die Sicherheit erfordert, muss ggf. an dem Hindernis vorbei geschoben werden. Achtung: Beim Wechseln auf die Fahrbahn muss zunächst der Fahrbahnverkehr vorbeigelassen werden.

    Das ist schon etwas kniffliger, weil ein blaues Verkehrszeichen im Gegensatz zu früheren Fassungen der Straßenverkehrs-Ordnung mittlerweile mit einem Fahrbahnverbot für den Radverkehr einhergeht. So ist’s halt die Frage, ob dieses Fahrbahnverbot auch gilt, wenn der Pflicht zur Nutzung des Radweges nicht nachgekommen werden kann, weil auf dem Radweg jemand parkt oder wie in Hamburg kein Winterdienst stattfindet. Im Anhang der Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zu Zeichen 237:

    Zitat

    Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).

    Ich war auch eine zeitlang der Meinung, dass die Fahrbahn auf keinen Fall benutzt werden dürfe, andererseits halte ich es für ebenso plausibel, dass das Fahrbahnverbot nur gilt, wenn der Radweg überhaupt befahren werden kann. Meine frühere Meinung sowie die Meinung des Bundesverkehrsministeriums scheint jedenfalls momentan nicht mehr angesagt zu sein.

    Das wird ja mal wieder ein Spaß: Inzwischen sind die „neuen“ Radwege an den Querungsfurten des Eimsbütteler Marktplatzes sichtbar. Und wenn ich mich nicht verzählt habe, sind die Dinger fünf quadratische Steine breit — also 125 Zentimeter. Wie gut, dass man noch den Taststreifen für Blinde links und rechts dazuaddiert, dann ist der Radweg plötzlich pompöse 150 Zentimeter breit.

    Ich habe ja so langsam eine Idee, wie wohl die restliche Sanierung der Kieler Straße aussehen wird…

    Oder um 19:50 ab Berlin Spandau mit dem IC nach Hannover, dort mit einem IC nach HH. 23:30 Ankunft :P

    Über Hannover bin ich schon mal gefahren, das ging eigentlich ganz gut — ich fürchte aber, ich werde das wohl auf das nächste Jahr verschieben.

    Aber dann im nächsten Sommer das Komplettprogramm: Am Vortrag anreisen, am Plauer See mit dem Zelt übernachten und am nächsten Tag um 7 Uhr aufsatteln. Oder doch mit der Bahn bis Szczecin fahren und von dort aus mit der Nachttour anreisen? Uiuiuiui.

    in den Regionalbahnen ist die Fahrradmitnahme mittlerweile reservierungspflichtig? =O

    Auf das Gejuckel habe ich ehrlich gesagt nicht ganz so mega viel Lust :| In Brandenburg an der Havel geht’s schon um 7 Uhr los, da ist man dann ab 22 Uhr die ganze Nacht unterwegs und steht hier und da und dort herum. Ich wäre gern mit dem EuroCity bis Spandau gefahren und dann ab dem Hauptbahnhof zurück, aber ich habe weder auf Regionalverkehr noch auf Übernachtungen allzu viel Lust.

    Was genau Radfahrende an den Mülleimern für Radfahrende (z.B. in Kopenhagen) gut finden weiß ich leider auch nicht. Ich finde weder die Idee gut dass jemand Rad fahrend Müll produziert (raucht, Lebensmittel auspackt und konsumiert,....) noch dass er dazu verleitet wird diesen Müll (erstmal) ungeübt in voller Fahrt bei Wind und Wetter in einen (hoffentlich ausreichend weit entfernt) außerhalb des Radwegs befindlichen Müllbehälter zu werfen.

    Ich empfand das in Kopenhagen eben auch als eine Art „Lebensgefühl“ auf dem Rad: Man fährt zur Arbeit und futtert nebenbei noch einen Brötchen — weil man nicht an jeder Ecke damit rechnen muss, von einem Kraftfahrzeug „übersehen“ zu werden und eher gemächlich unterwegs ist, klappt das ganz gut. Konsequenterweise muss man dann auch nicht mehr absteigen und einen Mülleimer suchen, um sein Abfall zu entsorgen.

    Dass es noch schöner wäre, erst gar keinen Abfall zu verursachen ist natürlich richtig, aber auch die Überreste von Äpfeln oder Bananen müssen ja irgendwie noch der Entsorgung zugeführt werden.

    Am 19. Juni ist wieder Fahrradsternfahrt in Hamburg:

    Ich werde wohl wieder um 8.15 Uhr in Wedel starten und eventuell die Pause vor oder nach der Köhlbrandbrücke zum Grillen nutzen — je nachdem, was sich da an Wartezeiten abzeichnet und wie man den heißen Gasgrill anschließend wieder verpacken kann.

    Ist noch jemand mit dabei?

    … und andere interessante Statistiken:

    Laut Seite 30 ist es gerade mal jeder zwanzigste Arbeitsplatz — unter anderem auch, weil es Tankstellen egal ist, ob ein deutsches oder französisches Auto tankt, weil es den Baufirmen egal ist, ob auf der Straße ein deutsches oder japanisches Auto fährt und weil es den Werkstätten egal ist, ob sie ein deutsches oder amerikanisches Auto reparieren.

    Nun ist auch die Bushaltestelle verpollert. Und die "Parkplätze" am Autohaus gegenüber vom Griechen.
    Meine Owi Anzeigen wurden wohl zu viel, bzw hat es gereicht die Poller zu finanzieren ;)

    Ja, den Kram hat man echt mit der Gießkanne dort ausgestreut. Unglaublich hässlich — hoffentlich pflanzt man da jedenfalls ein paar Bäume auf den gesperrten Flächen.

    Für mich endet da ein Radweg, der in zwei Richtungen befahrbar ist.
    Ich kann nicht erkennen, dass hier ein Einrichtungs-Radweg weiter geht.

    Hätte Hamburg ab hier auch die Benutzungspflicht aufheben wollen, hätte man das „Ende“-Schild getrennt davon aufgehängt. Da sich beides auf einem Schild befindet, geht man in Hamburg davon aus, hier nur die Zweirichtung-Freigabe aufzuheben.