Beiträge von Malte

    So ganz pink und glitzernd ist die Metronom-Fahrradabteil-Traumwelt dann doch nicht. Der Radling hier muss mit seinem Bike im Türraum stehen, weil im Fahrradabteil Fahrgäste auf den Fahrradhalterungen und auf dem Boden sitzen. Bei den so genannten Sardinenzügen hat man wohl auch als Radling keine Chance:

    Wobei es bei den Sardinenzügen wohl schon am Zugang zum Bahnsteig scheitern wird:

    Zu Fußgängerüberwegen wissen die Verwaltungsvorschriften:

    [stvo]Im Zuge von Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenem Bahnkörper sollen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden. Fußgängerüberwege über Straßen mit Schienenbahnen auf eigenem Bahnkörper sollen an den Übergängen über den Gleisraum mit versetzten Absperrungen abgeschrankt werden.[/stvo]

    Das ist ja auch sinnvoll, schließlich hat eine Schienenbahn einen deutlich längeren Bremsweg als ein Kraftfahrzeug oder ein Bus. Da kann man ja nur hoffen, dass in Frankfurt die Generation Smartphone doch noch ein bisschen auf ihren Selbsterhaltungstrieb achtet:

    Als Vorwarnung vorweg: Nein, dieser Beitrag ist weder mit der Firma Weber abgesprochen noch wird er von irgendjemandem bezahlt.

    Ich habe mir vor knapp einen Monat einen Weber Monoporter zugelegt und bin seitdem auf der Critical Mass, bei der Fahrradsternfahrt und im Alltag so oft auf den Anhänger angesprochen worden, dass ich mal einen kurzen Beitrag über das Ding tippen will.

    Anbau

    Angebaut wird der Anhänger mit einer der lustigen Weber-Kupplungen, bei denen ich schon längst den Überblick verloren habe.

    Weber hat anscheinend für eine ganze Reihe von Kombinationen aus Schaltung und Ausfallende die passende Kupplung im Angebot, offenbar lässt sich der Monoporter sogar an Fahrrädern anhängen, die so eine Nabenschaltung mit Gehäuse an der einen Seite haben — wie auch immer das funktionieren mag. Zum Anbau der Kupplung wird einer dieser Polygoneinsätze in die Aufnahme des Hinterrades gesteckt, darauf wird dann wiederum die Halterung für diese Kupplung verdrehsicher angebracht. Die ganze Konstruktion wird dann mit einem Schnellspanner wieder zugeknallt.

    Bei meinem Bike brauchte ich außerdem noch den extra-langen Schnellspanner:

    Zuladung

    Weber ist sich nicht so ganz einig, wie es um die maximale Zuladung des Anhängers bestellt ist — mal sind es maximal 20 Kilogramm, mal 22 Kilogramm, mal 25 Kilogramm. Im Gelände, wie auch immer Gelände definiert sein mag, sind es maximal 15 Kilogramm.

    Der Nachteil eines einspurigen Anhängers gegenüber eines zweispurigen ist in dieser Hinsicht auch die Gewichtsverteilung. Jede der beiden Kupplungen am Hinterrad des Fahrrades sollen mit maximal 6,5 Kilogramm belastet werden, das Hinterrad nimmt 13 Kilogramm auf — das ergibt wiederum insgesamt 26 Kilogramm und ist damit mehr als maximale Zuladung plus Eigengewicht des Anhängers, aber egal. Während man in einen zweispurigen Anhänger die Ladung einfach so „hineinwerfen“ kann, muss man sich bei der Beladung des Monoporters ein oder zwei zusätzliche Gedanken machen: Schweres Gepäck kommt nach unten, leichtes nach oben.

    Damit fangen aber auch die Probleme an: Was ist denn bei einer Fahrradtour und einer maximalen Zuladung von 20 Kilogramm überhaupt schweres Gepäck? Klar, Getränkeflaschen kommen ganz nach unten, Kleidung oben drüber — aber die Kleidung wiegt insgesamt mehr als die Getränkeflaschen darunter. Passt also auch nicht so richtig. Ich habe bislang einfach versucht, den Schwerpunkt möglichst weit nach unten zu drücken — offenbar ist mir das ja einigermaßen gut gelungen, umgekippt ist bislang jedenfalls noch nichts.

    Außer der Tasche gibt’s auch noch zwei Spanngurte und so eine lustige Reling, wobei ich mir nicht so richtig vorstellen kann, was man in dieser Reling sinnvoll transportieren können soll.

    Fahrverhalten

    Das Fahrverhalten von dem Ding ist tatsächlich einwandfrei. Im Vergleich zu teilweise hoppelnden und tanzenden zweispurigen Anhängern macht sich der Monoporter kaum bemerkbar. Im Endeffekt bemerkt man nur, dass die Fahne machmal etwas quietscht und dass jede Unebenheit nicht nur unter Vorder- und Hinterrad rappelt, sondern auch noch ein drittes Mal unter dem Rad des Anhängers. Das Nicht-bemerkbar-machen geht sogar soweit, dass ich bei der Fahrradsternfahrt oder bei der Critical Mass extra daran denken muss, dass mein Fahrrad heute doppelt so lang ist wie sonst und beim Spurwechsel hoffentlich niemanden vom Rad hole.

    Ich bin mit dem Ding tatsächlich schon mehrere längere Touren gefahren und kann mich echt nicht beklagen. Reisegeschwindigkeiten von 30 Kilometern pro Stunde gehen vollkommen problemlos, wenngleich man mit der Zeit natürlich schon merkt, dass da ein paar Kilogramm mehr am Rad hängen. Bremsen ist ebenfalls relativ problemlos, man muss halt nur etwas stärker zupacken, weil von hinten bis zu 25 Kilogramm Gewicht nachschieben, aber dank der beidseitigen Aufhängung des Anhängers wird man beim Abbremsen nicht zur Seite gedrückt.

    Haltbarkeit

    Zum Thema Haltbarkeit kann ich nach gerade mal 400 Kilometern noch nichts sagen. Generell ist der Kram tatsächlich stabil, muss er ja auch sein, und Weber hat offenkundig einige Schwachstellen, an denen frühere Versionen des Monoporters litten, mittlerweile ausgebessert. Negativ fällt mir eigentlich nur auf, dass ein Verschluss der Tasche am Schutzblech scheuert und dort schon deutliche Spuren hinterlassen hat. Das Problem habe ich erstmal mit zwei Lagen Textilklebeband abgestellt.

    Außerdem sollte man den Anhänger regelmäßig reinigen. Das Hinterrad des Fahrrades schmeißt, ob mit Schutzblech oder ohne, ständig Dreck in den Anhänger, bei staubiger Streckenoberfläche wird ohnehin alles dreckig und wenn man den Dreck dann im Faltmechanismus klemmen hat, knarzt und quietscht es beim Fahren ganz fürchterlich.

    Nachteile

    Der allergrößte Nachteil, der mir echt die Lust verdirbt, ist die Kombination aus meinem Fahrrad ohne Fahrradständer und dem Monoporter. Den Anhänger an- und abzubauen ist jedes Mal wieder ein Krampf: Ich muss eine Stelle finden, an der ich mein Rad anlehnen kann, bei der vor dem Rad noch anderthalb Meter Platz zum Losfahren bleiben und hinter dem Rad noch zwei Meter Platz zum Hantieren mit dem Anhänger sind. Das ginge mit einem stabilen Fahrradständer sehr viel einfacher.

    Auf diese Weise ist auch das Parken zwischendurch immer wieder ein Erlebnis. Kurz mal einen Schluck Wasser aus der Trinkflasche im Anhänger nehmen ist gleich wieder ein kompliziertes Manöver. Am besten bieten sich dazu Verkehrsschilder oder Bäume am Straßenrand an, gegen die man den Sattel des Fahrrades lehnen kann.

    Und so wendig das Ding auch ist: Allzu enge Kurven sollte man mit dem Teil nicht fahren; sowas wie diese Hamburger Aufstellflächen zum indirekten Linksabbiegen sind eher tabu. Wenn man das Fahrrad nicht total senkrecht hält, neigt der Anhänger in solchen engen Kurven zum Kippen und schrammt dann mit dem Hartplastik auf der Straße. Der Kunststoff steckt das zwar spurlos weg, aber lästig ist das trotzdem.

    Ah, und bezüglich der Hamburger Aufstellflächen sei noch erwähnt, dass man mit dem Anhänger hinten dran eben locker doppelt so lang ist wie sonst und das bei der tollen hanseatischen Infrastruktur zu Problemen führen kann. Hier hätte beispielsweise ein Lastkraftwagen-Fahrer am liebsten meinen Anhänger plattgefahren:

    Da war ich nun mal ein bisschen schusselig: Ich stand in der Aufstellfläche, mein Anhänger ragte hinten raus, ich hatte aber nicht bedacht, dass je nach Uhrzeit an der Stelle konfliktfreies Rechtsabbiegen signalisiert wird; der Lastkraftwagen-Fahrer hatte also einen grünen Pfeil, konnte aber nicht abbiegen, weil mein Anhänger im Weg stand (überhaupt ist dieser Moment, wenn größere Kraftfahrzeuge dort rechts abbiegen, während Radfahrer in der Schleppkurve in diesem Kasten warten müssen, immer ganz besonders spannend, aber… lassen wir das).

    Ansonsten kann ich momentan eigentlich nur bemängeln, dass ich gerne ein Rücklicht am Anhänger anbringen können möchte. Weber hatte mal ein Rücklicht namens m-lite zum Anklemmen an die Fahnenstange im Angebot, aber aus mir nicht bekannten Gründen den Vertrieb eingestellt. Mal gucken, ob ich noch irgendwas anderes finde, was sich dort anklemmen lässt.

    Sonst noch?

    Man kann den Anhänger auf eine recht handliche Größe zusammenklappen. Das hielt ich erst für so ein „Nice-to-have“-Feature, ist aber echt total praktisch, weil das Ding dann weder im Keller noch im WG-Zimmer der Freundin allzu viel Platz wegnimmt. Dazu muss man zwei Verriegelungen lösen, die akustisch den Eindruck hinterlassen, gleich zu zerbrechen, dann aber doch irgendwie heil bleiben, und das Ding dann eben geschickt zusammenlegen. Superpraktisch.

    Die einseitige Aufhängung des Anhänger-Hinterrades ist zwar cool und zum Zusammenklappen total praktisch, aber leider kann man keinen Nabendynamo anbauen. Wie geil wäre es denn, wenn man dort einen Nabendynamo einbauen könnte, um auf längeren Touren (Nordkap?) dort das Smartphone aufladen zu können? Dann könnte man den Nabendynamo im Vorderrad komplett als Lichtmaschine nutzen und gleichzeitig am Anhänger seinen Kram aufladen.

    Ich sehe da eigentlich nur die Möglichkeit, einen passenden Dynamo aus dem Liegeradbereich einzubauen — aber die sind offenbar immer ganz speziell für ein Modell konstruiert und passen sicherlich nicht einfach so an dieses winzige Rad.

    Außerdem ist es ziemlich witzlos, dass man den Monoporter an der Kupplung abschließen kann, ein Dieb aber nur den Schnellspanner öffnen muss, um dann halt den Anhänger samt Kupplung zu klauen.

    Statt 13 Monate auf Bewährung gibt es jetzt nur noch elf — die 18 Monate ohne Führerschein bleiben, wobei mir nicht klar ist, ob das nun der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist oder ein Fahrverbot oder sonstwas ist.

    Ich tippe in den nächsten Tagen noch mal was dazu.

    An dieser Kreuzung wurde im Dezember 2014 nach der Sanierung der Kreuzung flugs der erste Radfahrer von einem abbiegenden Lastkraftwagen totgefahren. Das finde ich ja ohnehin ungeheuerlich: Man baut eine Kreuzung um, verbessert dabei in der Regel auch die Situation für Radlinge, schafft aber dennoch gleich wieder einen Unfallschwerpunkt. Einige Stellen entlang der übrigen Kieler Straße sind ja auch erst nach der Sanierung zu einem Unfall- oder Gefährdungsschwerpunkt geworden.

    Nach dem Unfall wurden an der Ampel zwei Aufkleber angebracht, die Radfharer vor abbiegenden Lastkraftwagen warnen sollen. Darüber darf sich an dieser Stelle jeder selbst eine Meinung bilden.

    Was mir nun aber beinahe wieder die Zornesröte ins Gesicht treibt, sind die Lastkraftwagen, die regelmäßig links in der Stresemannstraße auf dem rechten Fahrstreifen zum Entladen von Baumaterialien parken. Da hat man dann als Radfahrer die Wahl, ordnungswidrig auf dem Gehweg zu fahren oder sich irgendwie an dem parkenden Lastkraftwagen vorbeizuquetschen, um sich dann von rechts abbiegenden Kraftfahrzeugen gefährden zu lassen. Jedes Mal, wenn ich an dieser Stelle vorbeikomme, bleibe ich einen Moment stehen und schaue mir an, wie dort abgebogen wird. Die abbiegenden Kraftfahrer haben in der Regel keine Chance, noch rechtzeitig zu bremsen, wenn sie bei einem eventuell praktizierten Schulterblick einen „wie aus dem Nichts angeschossen gekommenden“ Radfahrer erspähen — mir kann ja nun wirklich keiner erzählen, dass einer dieser Lastkraftwagen, die da unbekümmert nach rechts abbiegen, irgendwie einen Todesfall vermeiden könnten, wenn ein Radfahrer nicht auf seine Vorfahrt verzichtet.

    Und es ist absolut haarsträubend, dort Radfahrer auf dem Radfahrstreifen hinter dem parkenden Lastkraftwagen fahren zu sehen, wenn gleichzeitig jemand vom mittleren Fahrstreifen nach rechts abbiegt. Irgendwann kommt da jemand zu Tode, da besteht für mich kein Zweifel.

    Weiß jemand, welches Polizeikommissariat für diese Kreuzung zuständig ist? Lohnt es sich, diese dort parkenden Lastkraftwagen einmal zu bemängeln oder bin ich danach noch frustrierter als ohnehin schon?

    (Ist ja auch total geil, dass mich mal ein Lastkraftwagen-Fahrer vorsätzlich an dieser Kreuzung gefährden wollte, weil er dachte, ich müsse an der roten Fußgängerampel anhalten. Und heute standen wir mit vier Radfahrern auf dieser Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen und wurden von einem Lastkraftwagen-Fahrer mit vollem Horn daran erinnert, uns doch bitte in Luft aufzulösen, er wolle jetzt losfahren und wir stünden im Weg. Das rücksichtsvolle Miteinander klappt an dieser Kreuzung echt prima.)

    Ich glaube, meine letzte Mail kam erst beim PK 23 an, nachdem diese Maßnahme schon beschlossen war, aber… ich staune. Ernsthaft.

    Noch mehr hätte ich nur noch gestaunt, hätte man mit dem Abschlepper auf gleich die drei verbliebenen Wagen entfernt.

    Mal ganz abseits dieser Fahrradfahrer-Opferrolle betrachtet: Dass man in Hamburg tatsächlich radikal das ordnungswidrige Parken auf diesen Flächen unterbindet, das hätte ich nicht erwartet. Ich hätte ja eher damit gerechnet, dass man von der Emilienstraße bis zum Heußweg den Radweg sperrt und stattdessen eine Radwegbenutzungspflicht auf der anderen Straßenseite anordnet. Tatsächlich wäre mir sogar die Sache mit der angeordneten Geisterradelei noch recht gewesen, wenn man damit die „normalen Radfahrer“ davon abhält, mit unangemessener Geschwindigkeit auf diesem halben Meter zwischen Fahrbahn und Heckklappe entlangzuknallen.

    Nun muss man sich nur noch etwas für diese Autos überlegen…

    Ich werde noch mal eine Beschwerde formulieren. So geht das nun wirklich nicht mehr weiter.

    Kurz bevor ich dieses Foto geschossen habe, bin ich etwa auf der Position des abgebildeten Radfahrers „übersehen“ worden, weil sich hinter dem grauen Wagen plötzlich ein Taxi rückwärts in Bewegung setzte. Das war nun halb so wild, weil ich diese Strecke nur in Schrittgeschwindigkeit passiere, aber irgendwie… naja.

    Die Frage, wer sowas bestellt, richtet sich unter Umständen an die jeweilige Landesregierung.

    Ich habe jetzt etwas recherchiert und du hast da natürlich — fast — recht: Nicht direkt die Landesregierung, aber deren Verkehrsgesellschaft bestellt, was dort gefahren wird und nimmt auch indirekt Einfluss auf die Größe des Fahrradabteils. Ich ging bislang davon aus, dass die Verkehrsgesellschaft oder wie auch immer das im jeweiligen Land heißen mag, vorrangig die Anzahl der Verbindungen und sowas bestellt, aber in den Angeboten, die dann von der Regionalbahn oder vom Metronom oder von der Nord-Ostsee-Bahn abgegeben werden, steht dann mutmaßlich auch drin, wie viele Fahrräder transportiert werden können.

    Und in diesem Angebot sagte die Regionalbahn Schleswig-Holstein eventuell, dass sie in ihren tollen Wagen zwar rechnerisch zwölf Fahrräder transportieren können, aber statt der zwölf Fahrräder auch zwanzig Fahrgäste sitzen könnten.

    Ach, by the way: Heute fuhren einige Züge im RE 70 und RE 7 mit Doppelstockwagen, aber vorne mit einem alten n-Wagen, der… insgesamt vielleicht vier Fahrräder transportieren kann, wenn denn gerade keine Fußgänger dort sitzen möchten. Bloß gut, dass ich mein Fahrrad heute zu Hause gelassen habe.

    Das PK 23 hat versprochen, in dem Bereich intensiv zu kontrollieren. Ich werde mir das heute Abend mal zu Gemüte führen.

    Ich habe das in den letzten Tagen regelmäßig beobachtet, weil ich ja ohnehin ständig an der Ecke vorbeifahre, und es hat sich echt nichts getan.

    Falls da wirklich jemand ständig abzettelt, dann offenbar zu jenen Tageszeiten, zu denen es dort ohnehin entspannt ist. Aber gegen 18 Uhr, wenn der normale Arbeitnehmer nach Hause fährt, wird die Sache lästig. Dann wird wieder regelmäßig mit dem Hintern auf dem Radweg geparkt, weil die Karre so lang ist, dass sie anders nicht vor das Gerüst passt, dann wird wieder plötzlich mit dem Wagen nach hinten gerollt, ohne den Rückwärtsgang einzulegen und das Manöver auf diese Weise mit den Rückfahrscheinwerfer anzukündigen, dann wird wieder von diesem einen höherwertigen Fahrzeug dort die Heckklappe automatisch geöffnet, die wie bei einem alten Jump’n-Run-Spiel den Radling vom Radweg fegt und rücksichtslos über den Radweg eingeparkt wird ohnehin — der Radfahrer wird ja im eigenen Interesse schon aufpassen.

    Was noch geschah: Ein Kleinwagen fegt beim Einparken über den Radweg eine ältere Dame fast vom Rad, der Fahrer springt wutentbrannt aus seiner Karre und brüllt herum, ob die Radfahrerin ihn den nicht gesehen hätte. Es fallen die üblichen Weisheiten über Radfahrer („Ich habe geblinkt, ihr müsst anhalten!“, „Radfahrer halten sich nie an die Regeln!“, „Ihr fahrt auch immer über rot!“), bis der Typ dann endlich umständlich seine Karre einparkt — und hinter ihm noch knappe 80 Zentimeter zwischen Heck und rechtem Fahrstreifen verbleiben — die Dame sich entfernt und vermutlich erst einmal nicht mehr mit dem Fahrrad fahren wird.

    Der Knaller war aber Freitag nach der Critical Mass. Wir fuhren dort zu zweit lang und neben uns auf dem rechten Fahrstreifen fuhr ein Wagen verdächtig langsam — da weiß man ja auch sofort bescheid, was wohl passieren wird. Die Dame am Lenkrad versuchte dann unvermittelt mit Schwung den Kantstein zu erklimmen, der rechte Vorderreifen winselte um Gnade, es wurde ein zweiter Versuch unternommen und binnen der nächsten zwanzig Sekunden irgendwie der Wagen in die Lücke geschoben.

    Hinter dem Heck blieb noch ein knapper halber Meter.

    Weil wir ja zu zweit waren und man sich in Gruppen gleich doppelt so stark und überlegen und mächtig fühlt, sprach ich die Fahrerin an, ob sie uns gesehen hätte: „Natürlich, sonst wäre ich ja nicht gefahren.“ Gemeint war wohl: „Natürlich habe ich euch gesehen und ihr standet schon, sonst wäre ich ja nicht gefahren.“

    Dann bemängelte ich, dass sie den Radweg halb blockiere, woraufhin sie mir empfahl, mich doch mal beim Amt nach einer Arbeitsstelle umzuhören, anstatt ihr auf die Nerven zu gehen. Das ginge mich nichts an, außerdem [Radfahrer-Vorurteile hier einsetzen], aber sie fuhr dann doch noch ein Stück nach vorne…

    … und krachte gegen das Gerüst. Das kann man sich gar nicht ausdenken.

    Immerhin schob sie das Gerüst nicht in sich zusammen, aber, hammermäßig, sie hatte sich an einem Haken des Gerüstaufbaus ernsthaft das Siegel des Kennzeichens aufgeratscht.

    So blöd kann man überhaupt nicht sein. Leider kann ich davon kein Foto hochladen, weil eben das Kennzeichen mit drauf wäre und ich auf den Ärger keine Lust habe, aber es war einfach… ja, weiß nicht, sehr bezeichnend für das, was an dieser Stelle regelmäßig passiert.

    Ich werde nachher noch mal meinem Ansprechpartner vom PK 23 schreiben, obwohl ich mir nicht sicher bin, wie man das verbessern sollte — am einfachsten wäre es ja, einfach Absperrgitter neben den Radweg zu stellen, aber die würden vermutlich auch im Laufe der Tage beiseite gestellt, um Parkraum zu schaffen.

    So läuft das übrigens im Metronom. Im „Land der Ideen“ hat man anscheinend nicht so eine Scheißangst wie im „echten Norden“ bei schlechtem Wetter einen halbleeren Doppelstockwagen durch die Gegend zu fahren. Und im Winter lässt sich das Ding einfach in ein normales Abteil umbauen. Ich frage mich ja schon, warum der Metronom sowas bestellt und die Regionalbahn Schleswig-Holstein… ach, lassen wir das.

    Und an den geurteilten 13 Monaten sieht man, daß das Gericht die Sache doch recht ernst nimmt.

    Genau genommen sind es zwölf Monate plus ein Monat. Verhandelt wurden sowohl vor dem Strafrichter als auch jetzt vor der Kleinen Strafkammer zwei Anklagepunkte, nämlich der Vorfall bei der Critical Mass Hamburg am 26. Juni 2015 und eine Beleidigung gegenüber eines Polizeibeamten zwei Monate später.

    Für die Critical Mass gab es ein Jahr, für die Beleidigung einen Monat, beides zusammen dann „gerade noch so“ auf Bewährung.

    Er gilt - trotz Strafaussetzung zur Bewährung - als Vorbestraft.Damit dürfte es in bestimmten Berufszweigen nicht einfacher werden, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Gerade in Berufen, bei denen die Vorlage eines Führungszeugnisses in der Regel verlangt wird, sieht's dann düster aus.

    Gerade in seinem ehemaligen Tätigkeitsbereich der Sicherheitsdienste kann das unter Umständen zu Problemen führen.

    Gefühlte Gerechtigkeit: Bei Einsicht des Täters wäre Bewährung durchaus ok, bei jemandem der verkündet "alles richtig gemacht" zu haben reicht das nicht.

    Das hat nach meiner Kenntnis weder der Angeklagte noch sein Verteidiger so formuliert. Zumindest am Dienstagvormittag ist keine Formulierung gefallen, die sich auf irgendeine Weise so missverstehen ließe. Ich weiß nicht, was der Redakteur aus diesem einen Zeitungsartikel dort verstanden hat.