Beiträge von Malte

    Ich habe zum Ende des Jahres noch mal was neues ins Netz geworfen:

    Kurz gesagt geht es darum, Gefahrenstellen für den Radverkehr zu sammeln. Das geht los mit einer schlechten Radweg-Oberfläche über die tolle Ampel-Regelung für Radfahrer aus § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO und endet mit gemeingefährlichen Konstruktionen wie meiner Lieblingskreuzung an der Kieler Straße.

    Bislang höre ich mir von der Polizei, die ja in Hamburg in Personalunion die Straßenverkehrsbehörde stellt, immer nur dummes Zeug an, wenn ich eine potenzielle Gefahrenstelle bemängle. Dann heißt es nämlich immer: Das ist gar keine Gefahrenstelle, da sind uns keine Unfälle bekannt.

    Und dann denke ich mir: Jo, total super. Natürlich ist die Kreuzung zwischen Kieler Straße und Reichsbahnstraße kein Unfallschwerpunkt, weil jeder Radfahrer dort automatisch auf seine Vorfahrt verzichtet. Und wenn das nicht klappt, dann bleibt es meistens — Gottseidank! — bei einem Sachschaden, zu dem noch nicht einmal die Polizei dazugezogen wird. Für die Polizei ist diese Kreuzung also total super, alles bestens, gar nichts zu bemängeln. Ein Paradebeispiel für die Radverkehrsförderung!

    Ich und ein paar andere hier aus dem Forum wissen aber, dass diese Stelle brandgefährlich ist. Wenn da mal jemand langfährt und glaubt, er könne bei grüner Ampel einfach weiterfahren, ist der halt tot. Dann hagelt es wieder Grabstein-Sprüche und tolle Empfehlungen, im Zweifelsfall auf seine Vorfahrt zu verzichten — so wie es 99 Prozent der Radfahrer offenbar seit langem praktizieren.

    Ich möchte also gerne diese ganzen potenziellen Unfall- und Gefahrenstellen ein bisschen sichtbarer machen. Nicht dass ich ernsthaft glaubte, man baue jene Kreuzung dort bald wieder um, das wäre laut Polizei dem Steuerzahler überhaupt nicht zu vermitteln, aber so bekommt man jedenfalls einen ungefähren Eindruck, wo es ganz besonders mangelt.

    In einem späteren Schritt möchte ich dann tatsächlich den zuständigen Behörden auf die Nerven gehen. Wenn ein Nutzer eine Gefahrenstelle einträgt, kann er sie auf der Karte verorten und beschreiben, gleichzeitig soll er dazu ermuntert werden, bei Gelegenheit doch mal beim zuständigen Polizeikommissariat nachzufragen, ob sich das nicht besser lösen ließe. Es soll also automatisch die zuständige Behörde aufgrund der geografischen Zuständigkeitsgrenzen herausgesucht und angezeigt werden. Gerade bei Arbeitsstellen, an denen wieder alles verbockt wurde, lässt sich vielleicht mit einem Telefonat oder einer E-Mail noch Abhilfe schaffen, bevor sich eine mangelhafte Radverkehrsführung über Monate hinweg manifestiert.

    Erstmal ist das aber ausdrücklich noch in der Beta-Phase mit abgeschalteter Registrierung. Bislang ist auch ansonsten noch nicht viel möglich: Man kann neue Gefahrenstellen auf der Karte platzieren, eine Beschreibung ergänzen, Verlinkungen zu Google Maps und -Streetview speichern, Kommentare schreiben und Fotos hochladen — überdies ist das alles bislang nur für Hamburg vorgesehen. Mehr war leider in der kurzen Zeit nicht möglich.

    Falls jemand mitmachen möchte, erstelle ich gerne unbürokratisch ein Benutzerkonto. Beiträge lesen und anschauen funktioniert natürlich auch ohne Benutzerkonto.

    Ich möchte das tatsächlich als längerfristiges Projekt aufziehen, nachdem mit der Critical Mass momentan nicht so viel zu machen ist. Drum wäre ich auch über Feedback, Ideen und Fehlermeldungen dankbar — gerne jeweils in einem eigenen Thread.

    Hm. Muss man das alles erst mühsam selber bauen?
    Wenn ich in mein Wiki zwei verschiedene Fassungen der StVO als Versionen der gleichen Seite einbaue, genügt ein Klick, damit mir die Software die Unterschiede (farblich hervorgehoben) übersichtlich darstellt.

    Ich nutze im Hintergrund die selbe Diff-Software wie Mediawiki, aber ich will halt immer einen kompletten Diff über den gesamten Paragraphen und nicht nur die Stellen, die sich geändert haben, und außerdem will ich eine geringfügig andere Darstellung, so dass zusammengehörige Absätze nebeneinander stehen hat. Normalweise läuft ein Diff so:


    Absatz 1 unverändert Absatz 1 unverändert
    Absatz 2 alt
    Absatz 3 alt
    Absatz 2 neu
    Absatz 3 neu

    Ich möchte aber sowas:

    Absatz 1 unverändert Absatz 1 unverändert
    Absatz 2 alt Absatz 2 neu
    Absatz 3 alt Absatz 3 neu

    Da muss man dann eben ein bisschen tricksen.

    Ich finde die Aufstellflächen eigentlich gut. Keine Ahnung, wie man sich dort gefährdet fühlen kann. Denn man wird etwas vom Fließverkehr weg geführt und steht vor den wartenden Autos. Sicherer kann man auf einer Kreuzung doch kaum stehen. Leider sind diese Aufstellflächen in Berlin meist mit einer Abbiegerampel für Radfahrer versehen, so dass man etwas länger warten muss als ohne.

    Auch hier gilt halt das Prinzip der gefühlten Sicherheit: Man steht eben vom Gefühl her „mitten auf der Kreuzung“ und fühlt sich unmittelbar von den Kraftfahrzeugen bedrängelt. Und fährt man nicht schnell genug los, gibt’s halt sofort ’ne Hupe. Unsereins stört das nicht, andere lassen sich davon eben beeindrucken und empfinden das als Unsicherheit.

    Ach, schön, dass ich mit dieser Forensoftware so gut umgehen kann und dieses Unterforum wider Erwarten bereits sichtbar und zugänglich ist :D

    Gibt es sowas eigentlich irgendwo auch ohne Grafik?Es gibt ja inzwischen viele Webseiten, auf denen man sämtliche Gesetze nachlesen kann. Gibt es das auch irgendwo mit Änderungshistorie der einzelnen Paragraphen?


    Genau das will ich gerade bauen. Drüben im Verkehrsportal wird immer mal wieder nach einer bestimmten Formulierung eines Paragraphen in einer früheren Version der Straßenverkehrs-Ordnung gefragt, aber beispielsweise bei Gesetze-im-Internet wird nur die jeweils aktuelle Fassung veröffentlicht.

    Ich habe mich drum vor den Feiertagen ein paar Stunden hingesetzt und ausgehend von einer mir vorliegenden Fassung der 45. Änderungsverordnung sowie der Neufassung aus dem Bundesgesetzblatt die Unterschiede von der 45. bis zur aktuellen Änderungsverordnung nachzuvollziehen. Das war schon eine ziemliche Heidenarbeit, die ich hier in diesem Repository abgelegt habe:

    Momentan umfasst das allerdings auch nur die Texte bis § 35 StVO, weil mir für den ganzen Tabellenkram, der weiter hinten in der Straßenverkehrs-Ordnung kam, die Nerven fehlten. Mir ist auch noch keine ordentliche Idee eingefallen, wie man die ganzen Abbildungen vernünftig einbauen kann — mir schwebt da ein automatischer Import von den schönen Verkehrszeichen-Grafiken aus Wikimedia Commons vor, aber… naja, muss man halt auch erstmal bauen ;)

    Worum es nun eigentlich geht, hat @Gerhart bereits gut erkannt: Einerseits möchte ich die Texte der Straßenverkehrs-Ordnung handlich und vor allem smartphone-optimiert anzeigen lassen. Nützt ja nichts, wenn man bei einer Diskussion, sei es beim Abendbrot oder draußen an der Straßenkreuzung erstmal Gesetze-im-Internet aufpulen muss, um dann dort diesen riesigen Text mit horizontalem Scrolling vorzulesen. Das geht definitiv besser: Wenn ich jemandem § 2 Abs. 4 StVO vorlesen möchte, tippe ich einfach oder sowas ein und bekomme den Absatz direkt farblich hervorgehoben.

    Andererseits möchte ich eben die Möglichkeit anbieten, verschiedene Fassungen der Straßenverkehrs-Ordnung miteinander zu vergleichen. Das klappt größtenteils schön, allerdings gefällt mir die technische Umsetzung noch nicht so richtig, weil der Vergleich gar nicht mal so ganz einfach ist.

    Ziel ist also, möglichst ein paar Mitstreiter zu finden, die mithelfen, ein paar Gesetzestexte zusammenzutragen, und anschließend aus dem Law-Repository die Texte automatisch zu importieren und anzuzeigen.

    Man soll ja auch mal positives erwähnen: Der Radweg zwischen Holzbunge und Büdelsdorf wurde offenbar im Herbst erneuert und ist von der Oberfläche her einwandfrei. Man könnte noch die [Zeichen 205] für Radfahrer am Kreisverkehr zur Autobahn hin bemängeln und dass hier und da eine bessere Wegführung möglich wäre, aber herrje, das sind dann Dinge, über die man sich ärgert, wenn man mit 40 Sachen dort langsaust — und Radfahrer in jener Geschwindigkeitsklasse sind wohl ohnehin eher auf der Fahrbahn anzutreffen.

    Im üblichen schleswig-holsteinischen Stil anglegt war hingegen der Radweg Gehweg zwischen Eckernförde und Owschlag, der manchmal [Zeichen 240] ist, manchmal nicht, aber immer so buckelig, dass zwölf Kilometer pro Stunde eigentlich das Höchste der Gefühle wären, wollte man seinen Rahmen nicht danach entsorgen. Und dann kommt wieder so eine Strecke, an der man schneller fahren kann, bis man plötzlich beinahe aus dem Sattel fliegt, weil dann doch noch ein Schlagloch auftaucht.

    Fotos habe ich leider um drei Uhr morgens dann doch nicht mehr geschossen.

    Aber es will mir einfach nicht in den Kopf: Der Aschberg mit der Globetrotter-Lodge ist ja durchaus touristisch interessant, da kommen im Sommer eine beachtliche Menge von Radfahrern den Berg hochgekraxelt. Und spätestens seit dem so genannten E-Bike-Boom wird ein wesentlicher Teil auch schneller als zwölf Kilometer pro Stunde fahren wollen — oder interessiert die ein solches Gebuckel tatsächlich nicht?

    Klar, man kann, beziehungsweise muss stellenweise auch einfach auf der Fahrbahn fahren. Das trauen sich dann die üblichen zwei Prozent zu, der Rest buckelt brav auf dem Geh- oder Radwegen herum. Ich hatte in der Dunkelheit auch keine Lust, irgendwelchen Leuten nach einer Kollision zu erklären, dass das aber kein Radweg, sondern nur ein Gehweg wäre und ich deshalb auf der Fahrbahn fahren müsste und man in der Dunkelheit dann eben etwas langsamer… naja.

    Die Doppelgelenkbusse fahren auch auf der Linie E86 zwischen ZOB Altona und Teufelsbrück über Max-Brauer-Allee und Elbchaussee (Airbuszubringer). Dort sind fast ausnahmslos keine Radverkehrsanlagen vorhanden . . .

    Fahren da tatsächlich Doppelgelenkbusse? Ich dachte immer, auf der Linie E86 führen „nur“ Einfachgelenkbusse.

    Die Berliner Morgenpost berichtet dann auch noch mal über die Gigaliner:

    Bezüglich womöglicher Sicherheitsbedenken ist der Artikel eher reserviert:

    Zitat

    Stören die nicht im Straßenverkehr?

    Befürchtungen, dass es Behinderungen geben könnte, seien bislang nicht eingetreten, auch Sicherheitsbedenken seien bislang nicht hoch. "Bei 80 Stundenkilometern haben die Lang-Lkw einen kürzeren Bremsweg, weil mehrere Achsen bremsen", erklärt Hodea vom Deutschen Speditions- und Logistikverband.

    Ist ja super, dass mehrere Achsen bremsen. Das hilft aber gar nichts, wenn beim Abbiegen innerorts erst gar nicht gebremst wird, weil man mal wieder die Toter-Winkel-Karte spielt und beim Abbiegen nicht guckt.


    Offenbar gilt mal wieder uneingeschränkt der § 1 StVO. Ist ja total super, dass man dann ab 1. Januar als Radfahrer über einige rote Ampeln sausen darf.

    Ich bin ja gerade dabei, ein bisschen in der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu stöbern und bin dabei über das hier gestolpert:

    Hatte das jemand auf dem Schirm? Das ist ja vollkommen an mir vorbeigegangen — dabei stehen da so viele tolle Sachen drin! Zum Beispiel der neue „§ 63 Beschreibung von Fahrrädern“ oder eine auf den ersten Blick sinnvollere Fassung von § 67.

    Ich muss mir das während der Feiertage mal in Ruhe zu Gemüte führen. Es scheint auf den ersten Blick aber gar nicht so der ganz große Humbug zu sein, den man in letzter Zeit vom Gesetzgeber in Hinsicht auf Fahrräder gewohnt war.

    Du schreibst, in dem Wohngebiet gäbe es ein massives "Parkplatzproblem". Mich ärgert es regelmäßig, wenn darüber geschrieben wird, es gäbe irgendwo ein massives "Parkplatzproblem", denn es ist kein "Parkplatzproblem", sondern vielmehr das Problem, dass "Hinz und Kunz" glauben, immer und überall mit dem Auto hinfahren zu müssen und dann auch noch erwarten, dass man es kostenfrei möglichst direkt am Zielort abstellen könne.

    Schon richtig — aber ich muss halt auch irgendwann zum Punkt kommen ;) Wenn ich mich jetzt darüber auslasse, dass es dort einfach zu viele Autos für zu wenig Platz gibt und man sich aus gesellschaftlichen Gründen die Freiheit nimmt, überall zu parken, wo die Karre hinpasst, dann komme ich nach fünf Absätzen irgendwo anders an als im eigentlichen Thema. Und für solche Fälle halte ich „Parkplatzproblem“ dann doch noch für eine einigermaßen passende Beschreibung der Verhältnisse.

    Die Verkehrsführung entlang der Arbeitsstelle wurde erneut verändert. Hier führt jetzt eine temporäre Fahrbahn auf die Autobahn hinauf, weil die Einfahrt auf der anderen Seite momentan außer Betrieb ist.

    Seit heute Morgen ist an dieser Stelle allerdings wieder Betteln angesagt:

    Dort schaltete in den vergangenen Wochen die Ampel automatisch auf grünes Licht, was einem allerdings auch nicht so richtig half, weil man aufgrund der Ampelschaltung an der vorigen Kreuzung ohnehin immer bei rotem Licht dort ankam. Das fand ich aber eigentlich gar nicht so schlecht, weil Kraftfahrer beim Abbiegen nun immer die grüne Fußgänger- und Fahrradampel sahen und nicht mehr davon ausgehen konnten, dass „dort eh keiner kommt“.

    Seit heute morgen ist die Schaltung wieder anders und es hat beim Radfahrer neben mir auch prompt beinahe gekracht: Der abbiegende Kraftverkehr bekommt einen Moment vor den Radfahrern grün. Der abbiegende Kraftverkehr denkt sich, hmm, die Radfahrer haben noch rot, die dürfen nicht fahren, gibt Gas, in dem Moment schaltet unser Signalgeber um, wir beide täuschen an und der Kraftfahrer bremst hart ab. Großartig. Hamburg ist nicht mal im Ansatz irgendeine Art von Fahrradstadt.

    Drüben wartet ein Betonpoller auf dem Radweg, der sicher nicht weiter links oder rechts stehen kann…

    … dann folgt eine winzige Mittelinsel, auf der man wohl besser nicht stranden sollte. Ein Fahrrad mit Anhänger wird dort nicht passen:

    Und da muss man als Radfahrer, ganz unabhängig von den übrigen Ampelphasen, weiterhin eine 45-sekündige Zeitstrafe absitzen, wenn man mit dem Bettelknopf grünes Licht anfordert.

    Ein bisschen Abstimmung bezüglich der Ampelphasen, so dass man als Radfahrer nicht immer pauschal eine Dreiviertelminute warten muss, sieht die Fahrradstadt Hamburg vermutlich nicht als notwendig an.

    Ehrlich gesagt darf man sich dann aber auch nicht wundern, wenn Radfahrer andauernd über rot fahren.

    Doch, es kann ein Kind kommen. Kinder können immer aus allen Richtungen kommen und das tollste daran ist: die dürfen das.

    … uuund seit Kurzem dürfen sogar Erwachsene mit ihrem Kind in der falschen Richtung fahren.

    Allerdings müssen sowohl Kind als auch erwachsene Begleitperson beim Überqueren von Fahrbahnen absteigen — da stellte sich dann nicht die Möglichkeit, einem Hochgeschwindigkeits-Abbieger vor die Stoßstange zu sausen.

    Wenn man ortskundig ist, weiß man das halt eventuell einfach.

    Ortskundigkeit hilft da ja nur bedingt weiter, wenn die blauen Schilder beispielsweise im Umfeld von Arbeitsstellen mit der Gießkanne aufgestellt werden.

    Ich erzähle an dieser Stelle immer gerne von meiner Lieblingsbaustelle in Wedel. Ich bin da vor ein paar Jahren mal mit dem Rad noch schnell in die Uni gesaust, weil ich dort etwas vergessen hatte, und auf dem Weg zur Uni war alles ganz normal, außer dass da halt schon zwei Wagen der örtlichen Baufirma verdächtig am Straßenrand standen. Zwanzig Minuten später war ich auf dem Rückweg und der nicht benutzungspflichtige Radweg in meiner Fahrtrichtung war plötzlich für beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtig, während der Radweg auf der gegenüberliegenden Seite mittlerweile mit einem Absperrgitter versperrt war.

    So schnell kann’s halt gehen — und dann dürfen oder müssen plötzlich Radfahrer in der falschen Richtung fahren, wo sie’s eine halbe Stunde vorher noch nicht durften.

    Eigentlich ist das so abwegig, das kapiert natürlich auch wieder kein normaler Mensch.

    Ich habe mir gerade die Unfallstelle angeschaut. Die Franzosenkoppel ist wohl keine gute Gegend zum Radfahren, jedenfalls wurde ich als Fahrbahnradler neben der nicht-benutzungspflichtigen Buckelpiste gleich mit tönenden Fanfaren begrüßt und durchs Fenster auf mein Fehlverhalten hingewiesen.

    Bezüglich des Unfalls scheint mir die Darstellung in der Morgenpost nicht stimmig zu sein, in den einschlägigen Kommentaren wird ja auch geschrieben, dass sich der Unfall anders zugetragen hat. Die Fahrerin ist wohl hier von rechts gekommen und wollte von sich aus gesehen nach rechts in die Franzosenkoppel abbiegen, während der Radfahrer die Franzosenkoppel in der falschen Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite befuhr. Beide stießen dann vermutlich hier im Kreuzungsbereich zusammen und das Kraftfahrzeug kam mit dem Fahrrad am Tor auf der anderen Straßenseite zum Stehen:

    Abgesehen vom Fehlverhalten des Radfahrers und abgesehen davon, dass man als Fahrzeugführer auch auf der falschen Straßenseite Vorfahrt hat, möchte ich als Laie zunächst einmal darauf tippen, dass die Kraftfahrerin etwas sehr ambitioniert nach rechts abgebogen ist. Die Ueckerstraße, die hier rechts im Bild beginnt, ist die Zufahrt zu einem stark verdichteten Wohngebiet mit einigen Hochhäusern und einem massiven Parkplatzproblem: Ich bin da nach dem Besuch an der Unfallstelle durchgefahren und es wird dort alles zugeparkt, was nicht abgepollert ist. Der ganze Kraftverkehr muss aber entweder durch diese Einmündung oder eine weitere Zufahrt 400 Meter weiter südöstlich abgewickelt werden.

    An dieser Kreuzung hier wird meistens nach rechts in Richtung Lurup, Schenefeld und Halstenbek abgebogen, möchte man nach links in Richtung Innenstadt, wird man wohl die andere Kreuzung befahren. Während ich dort mit der Kamera herumstand, bogen insgesamt sieben Kraftfahrzeuge nach rechts ab — zwei davon langsam mit Halt direkt auf der Fahrradfurt, die anderen fünf schauten kurz nach links, ob von dort was kommt, und bogen dann ohne weitere Bremsmanöver nach rechts in die Franzosenkoppel ab.

    Nun sind sieben Kraftfahrzeuge keine representative Stichprobe und ich versteife mich hier gerade in ganz arge Spekulationen, aber ich behaupte mal, dass sich der Unfall wohl so ähnlich zugetragen hat: Die Kraftfahrerin möchte aus der Ueckerstraße nach rechts in die Franzosenkoppel abbiegen, wirft einen kurzen Blick nach links, am Sonnabendvormittag um 10.40 Uhr ist dort nichts zu sehen, und drückt wieder aufs Gaspedal. Währenddessen rammt sie den Radfahrer, der sich unbemerkt von der rechten Seite näherte, und landet schließlich an der gegenüberliegenden Grundstückspforte.

    Das kuriose an dieser Sache ist für mich, dass die Kreuzung eigentlich relativ gut einsehbar ist. Klar, die Altglascontainer könnte man gerne woanders platzieren, aber unter der Prämisse, dass von dort ja eigentlich eh kein Radling kommen darf, gehen die schon in Ordnung. Man kann aber selbst bei dieser Dunkelheit quasi bis zum Horizont gucken:

    Man müsste halt nur… rechtzeitig vor der Kreuzung anhalten. Aber das scheint an dieser Stelle wohl kaum in Frage zu kommen. In der Ueckerstraße selbst fährt man vermutlich die ganze Zeit Slalom an parkenden Kraftfahrzeugen vorbei, kommt dann fünfzig Meter vor der Kreuzung aus dem Parkdschungel heraus, will dann endlich Gas geben und sportlich nach rechts abbiegen, da passt ein weiterer Zwischenstopp vermutlich nicht in die Reiseplanung.


    Geht doch.

    Ich bin ja eigentlich auch eher ein Freund von „Melden statt Meckern“, aber ich fürchtete angesichts der zu erwartenden Weisheiten, dass man ja auch als Radfahrer mal Rücksicht nehmen könne und so weiter und so fort, beim PK 27 wegen so ein Lappalie wieder herablassend herauskomplimentiert zu werden.


    Und dann steht im weiteren Verlauf des Artikels:
    »Bei dem Crash verlor die Frau die Kontrolle über den VW und schoss mit ihrem Auto bis auf den gegenüberliegenden Gehweg.«

    »verlor die Kontrolle« - »schoss ...«

    Und keiner stellt die Frage, wie schnell die war?

    Vor ein paar Tagen hieß es noch, die Dame hätte anschließend die Kontrolle über ihren Wagen verloren. Andererseits vermag ich es mir auch nicht so richtig vorzustellen, dass sie tatsächlich mit angemessenem Tempo unterwegs war.

    Bisher galten die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden waren.


    … und Fußgänger- und Fahrradfurt aneinandergrenzten.

    Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.


    Blöd nur, wenn „gekennzeichneter Radweg“ mittlerweile als Synonym für „mit Zeichen 237 als benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg“ etabliert wurde. Wobei es eigentlich auch nicht weiter verwunderlich wäre, wenn die Straßenverkehrs-Ordnung die Gültigkeit einer Lichtzeichenanlage für Radfahrer davon abhängig machte, ob fünfhundert Meter vorher der Radweg mit [Zeichen 237] gekennzeichnet wurde oder nicht.