Beiträge von Malte
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Ein langes Interview mit der Hamburger Radverkehrskoordinatorin Kirsten Pfaue: „Wir wollen einen Wandel, keinen Umsturz“
Darüber muss ich erstmal nachdenken.
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Der § 37 StVO ist für den Radverkehr ja ein Quell unendlicher Freude. § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO sagt:
ZitatGrüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Das ist dieses so genannte konfliktfreie Abbiegen, bei dem es per Definition dann keine kreuzenden Verkehrsströme geben darf.
Wo kann ich nachlesen, dass das für Radfahrer mal wieder nicht gilt?
Ich kam heute in Kronshagen vorbei und irgendwie bin ich auf die Idee gekommen, dass ich hier nun „einfach so“ abbiegen könne. Im benachbarten Kiel gibt es schließlich ganz schön viele Kreuzungen, an denen Radfahrer und Fußgänger in allen Richtungen gleichzeitig queren dürfen, während der Kraftverkehr angehalten wird. Dann fiel mir ein, dass das bestimmt eine ganz schön blöde Idee wäre:
Natürlich soll das aber nur aussagen, dass für Radfahrer, die hier… ja, was denn? Geradeausfahren wollen? Bei einem Pfeil nach links? Oder die von links im Bild kommen und hier links abbiegen wollen? Öh…
Mir ist schon klar, was sich die Behörde an dieser Stelle gerne möchte: Der Signalgeber gilt nur für Radfahrer, die in Richtung des Pfeils weiterfahren wollen. Dass es eine Regelung für diesen Pfeil in Kombination mit einem Signalgeber gibt, das hat man wohl nicht gewusst oder nicht berücksichtigt, aber man hat den Signalgeber schön oben und schön groß hingehängt, damit das alles seine Ordnung hat und Radfahrer den schon von vornherein sehen können.
Aber irgendwie ist es halt wieder so: Man kann es nicht mit der Straßenverkehrs-Ordnung in Einklang bringen.
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Ich frage jetzt noch mal beim Metronom nach.
Der Metronom sagt: Die Ringe C bis E reichen. Damit hätte ich dann eine durchgängige Fahrkarte.
Das wäre nämlich genau das Prinzip dieser „Ergänzungskarte“, das der HVV in seinem Tarifsystem vorsieht: Man kann damit den Geltungsbereich seiner eigentlichen Fahrkarte um die gewünschte Anzahl von Ringen erweitern. Und das scheint nach Meinung der Deutschen Bahn, der Hochbahn und des Metronom auch mit meiner Fahrkarte aus dem Schleswig-Holstein-Tarif funktionieren.
Ich werde mir die Rückmeldungen auf dem Smartphone zurechtlegen für den heutigen Ausflug nach Stade, Yeti.
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Nun habe ich gestern tatsächlich meine Monatskarte zu Hause vergessen. Kann ja mal passieren, in meinem Fall das erste Mal nach knapp fünf Monaten, damit kann ich wohl leben.
Der Zugbegleiter sah das viel lockerer als ich, man kennt sich ja schließlich, ich bin nunmal Stammgast mit Brompti und Notebook auf Platz 106, Wagen 4, aber wir kamen dann überein, dass ich meine Monatskarte nicht einfach beim Kundencenter vorzeigen kann, weil meine Monatskarte übertragbar ist. Ich hätte also auch ganz frech meine Freundin damit herumfahren lassen können, während ich einen auf vergesslich mache.
Ich kaufte mir also am Handy eine Tageskarte für Kiel–Hamburg. Den Zugbegleiter interessierte das gar nicht weiter, der war längst abgezogen, aber auf der Rückfahrt stand die nächste Kontrolle an. Und die App so:
Herzlichen Dank — wer denkt sich denn sowas aus? Ich kann zwar Fahrkarten in der App kaufen, aber nicht anzeigen? Dann das nächste Problem: Auch die PDF-Datei der Fahrkarte bringt einen nicht weiter, denn wir sind ja nicht im Geltungsbereich des Fernverkehrs oder des HVV, sondern beim Schleswig-Holstein-Tarif, bei dem explizit steht:
ZitatUm Ihr Online-Ticket zu nutzen, drucken Sie es auf einem DIN A4-Blatt aus. Bei der Fahrkartenkontrolle zeigen Sie das Online-Ticket sowie die bei der Buchung angegebene ID-Karte vor. Bitte beachten Sie, dass ein Vorzeigen des Online-Tickets in digitaler Form, z.B. auf dem Handy oder Laptop-Bildschirm nicht zulässig ist.
Ah: Die PDF-Datei der Fahrkarte hätte mich sowieso nicht weitergebracht, denn wenn ich im DB-Navigator eine Fahrkarte buche, dann bekomme ich ja keine Mail mit PDF-Anhang, weil meine Fahrkarte ja im Navigator enthalten ist. Zum Glück war die Zugbegleiterin nicht so angespannt wie ich, man kennt sich ja schließlich, Platz 106, Wagen 4.
Nun wundere ich mich ja schon: Mir ist klar, dass ich Fahrkarten mit Fahrradkarte, die ich irgendwie am Rad befestigen soll, nunmal schlecht aufs Handy laden kann, weil ich das Handy nunmal schlecht ans Fahrrad hängen kann, okay. Aber wie soll ich denn ahnen, dass eine stinknormale Tageskarte per Handy gekauft werden kann, dann aber spurlos hinter diesem Hinweisschild verschwindet, von wegen ich solle das Ticket ausdrucken, das ich aber gar nicht zum Ausdruck erhalten habe? Boah.
Okay, ganz offensichtlich ein Fehler im System. Passiert vielleicht mal. Lag vielleicht an der Internetverbindung, vielleicht ist da irgendwas durcheinandergekommen, wer weiß. Vielleicht war das ominöse System irritiert, dass ich gleichzeitig mit meinem Benutzerkonto auf der Bahn-Webseite und im Handy zugange war, wer weiß das schon.
Als Gelegenheitsfahrgast wäre ich aber vielleicht nicht so einfach davongekommen.
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Falsche Frage. Du unterstellst, für die Güte der Beleuchtung sei der Kunde selbst verantwortlich. Und wenn er beim Billiganbieter kauft, dann sei ihm ohnehin nicht mehr zu helfen.
Naja, klar, wenn jemand ein günstiges Produkt einem teuren vorzieht, dann muss er eben Abstriche in der Qualität machen. Wenn ich mir beim Baumarkt ein Fahrrad besorge, das insgesamt so viel kostet wie die Beleuchtungseinrichtungen an meinen übrigen Fahrrädern, dann muss ich eben damit rechnen, dass der Nabendynamo irgendwann unter Wasser steht, die Platine im LED-Scheinwerfer korrodiert oder die Verkabelung nicht sorgfältig ausgeführt wurde.
Eine Beleuchtung, die was aushält lässt sich in der Tat bauen: Das moderne Akkulicht. Leistungsstark! Wasserdicht! Korrosionsbeständig! Wartungsfrei! Durch die Lademöglichkeit über den USB-Anschluss kann es praktisch überall aufgeladen werden. Ladegeräte gibt es mittwerweile wie Sand am Meer. Es ist flexibel auf jedem meiner Räder einsetzbar. Es muss nur einmal vorhanden sein und spart somit Geld und Ressourcen.
Gerade die Sache mit den Ressourcen ist meines Erachtens aber ein gewisser Knackpunkt, wenn ich beispielsweise den fest eingebauten Akku nicht wechseln kann und nach drei Jahren Neuanschaffungen notwendig sind, weil das Licht noch nicht mal die halbe Stunde bis ins Bureau durchhält. Bei wiederaufladbaren AA-Akkus mag die Bilanz besser aussehen, aber auch die dürften irgendwann Lebewohl sagen.
Ich für meinen Teil war ja tatsächlich jahrelang von der Helligkeit meiner beiden IQ Speed Premium begeistert, mit denen ich wie ein Raumschiff durch die Dunkelheit gesaust bin. Aber auch mit einem Ersatzakku in der Tasche stellte sich bei jeder längeren Radtour die Frage, ob der Strom wohl reicht oder ob man spätestens um 14 Uhr aufbrechen muss, um dann in der Dunkelheit ab 16:30 Uhr nur noch zwei Stunden fahren zu müssen, weil es zwischendurch keine Steckdosen gab.
Ganz blöd wurde die Sache, als ich dann hin und wieder mal ganz kurzfristig zu irgendwelchen Veranstaltungen fahren wollte und dann nachrechnen musste, ob ich denn dann noch genügend Akkukapazität für den Heimweg habe oder irgendwo stranden werde.
Mir ist das irgendwann alles zu blöd geworden, seitdem kommen mir nur noch Fahrräder mit Nabendynamo ins Haus. Bei Schneeweißchen bin ich dann noch mal auf die Nase gefallen, weil an dem teuren Rad dennoch die Billiglösung mit der Stromleitung durch das Schutzblech gewählt wurde, die halt ungefähr eine salzhaltige Pfütze im Winter verträgt und dann fröhlich vor sich hinrostet. Seitdem die Verkabelung erneuert wurde, habe ich da überhaupt gar keine Probleme mehr.
Und seitdem ich mich nicht mehr um diese ganzen Licht- und Akkustandsfragen sorgen muss, kann ich auch unbekümmerter aufs Rad steigen. Wenn ich Bock auf eine kleine Radtour habe, dann muss ich nicht warten, bis die Lampen voll aufgeladen sind, sondern kann direkt aufbrechen.
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Wie beurteilst du denn den Abbiege-Assistenten, Julius?
Mit Blick in die einschlägigen Facebook-Gruppen vermute ich mal, dass die Teile ebenso schnell abgestellt werden wie der Abstandswarner für Lastkraftwagen, der schon mal den Alarm anwirft, wenn auf der Autobahn ein Kleinwagen schnell auf den rechten Fahrstreifen wechselt.
Gerade bei noch nicht ausgereifter Technik wird der Fahrer schnell abgestumpft sein, wenn bei jedem Abbiegevorgang das Gebimmel losgeht, weil das Radar die Abwärme einer Bio-Mülltonne als Radfahrer erkannt haben will.
Die Erwartung an Abbiegeassistenten scheint zu sein, dass sie den Fahrer rechtzeitig auf vorfahrtsberechtigte Verkehrsteilnehmer aufmerksam macht, aber ich fürchte, diese Erwartung wird nicht erfüllt werden können.
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Das hier ist übrigens der Versuch meiner alten Heimatstadt Wedel, die Nutzung des Grünpfeils nur für Kraftomnibusse zu erlauben.
Das ist natürlich Käse.
Erstmal kann man an Zeichen 720 nicht noch irgendwelche Zusatzzeichen kleben, weil das in der Straßenverkehrs-Ordnung überhaupt nicht vorgesehen ist, zweitens reflektiert das weiße Zusatzzeichen ungleich besser als Zeichen 720, so dass nachts nur der Bus neben dem gelben Licht des Signalgebers zu sehen ist.
Ich habe diese Meinungsverschiedenheit eine Weile mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ausgetragen, leider aber ohne nennenswerte Erfolge. Hier wäre meiner Ansicht nach eine separate Schaltung für eine Art Busbeschleunigung notwendig gewesen. Im Endeffekt haben aber alle möglichen Kraftfahrer an diesem Zeichen 720 partizipiert, was sicherlich nicht im Sinne des Erfinders war.
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Ich will nicht ausschließen, dass es dort bei bestimmten Verhandlungen womöglich Ausweiskontrollen gibt, aber ich wüsste tatsächlich nicht, dass ich irgendwann mal meinen Ausweis vorzeigen musste.
Die Taschenkontrollen sind nach meiner Kenntnis aus nur eine Spezialität aus dem Strafjustizgebäude, weil dort direkte Verblndugen zum Gefängnis nebenan bestehen und man den Angeklagten aus der Untersuchungshaft nichts zustecken oder auf der Toilette verstecken soll.
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ich nich

gerade gesehen, dass mein Perso abgelaufen ist.

Das interessiert doch niemanden dort, schon gar nicht wenn du nur als Zuschauer rein willst. Ich habe da noch nie meinen Ausweis zeigen müssen.
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Laster „übersieht“ Radfahrer in der Borsigstraße
Grundsätzlich Klare Sichtverhältnisse in alle Himmelsrichtungen. Es ist mir schleierhaft, wie es dort mit dem „Übersehen“ funktionieren soll.
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öhm - verzichtest du damit nicht auf Ansprüche im Falle einer Verspätung?
Wir haben heute die Erstattung für die Verspätungen des ICE 705 bekommen, der aufgrund einer Verspätung von Hamburg nach Berlin über Uelzen und Stendal anstatt über Wittenberge gefahren ist. Die vorgestempelten Verspätungsformulare gab es schon im Zug, aber im Brief wird für Lischen-Radieschen s Erstattung eine Verspätung von 62 Minuten zugrunde gelegt, für meine Erstattung eine Verspätung von 72 Minuten. Das mag ein Tippfehler oder irgendwas anderes sein, aber bloß gut, dass wir auf diese Weise nicht unter die bereits abgestempelten 60 Minuten gerutscht sind

Manchmal ist das alles sehr verwunderlich.
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Muss man sich da vorher anmelden, oder kann man spontan erscheinen?
Man kann da einfach hinkommen. Gerichtsverfahren sind öffentlich, man muss nur im Strafjustizgebäude durch eine Personenkontrolle mit Taschenkontrolle und so weiter, also lieber eine Viertelstunde mehr einplanen.
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Es ist nun einiges passiert.
Vor ein paar Tagen fand ich eine Vorladung für den 4. Februar am Amtsgericht Hamburg im Briefkasten. Der Brief war seine obligatorischen drei Wochen unterwegs, weil man es zunächst wieder einmal an meinem alten Briefkasten versucht hat. Dieses Mal wurde immerhin davon abgesehen, den Brief als förmlich zugestellt in einen namenlosen Kasten zu stopfen, sondern erst einmal bei der Behörde meine neue Anschrift in Erfahrung gebracht. Das führt dazu, dass auf dem gelben Umschlag nun zwei verschiedene Datumsangaben eingetragen wurden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht im Sinne des Erfinders ist, aber naja.
Gestern habe ich telefonisch mit § 49 OWiG an der Hand Akteneinsicht beim Amtsgericht beantragt. Das hätte ich auch vor meinem Einspruch noch machen können, allerdings war damals in der Akte noch nicht viel mehr als die eigentliche Ordnungswidrigkeitenanzeige. Da nach meinem Einspruch das Verfahren aber aufrecht erhalten und nicht eingestellt wurde, müssten sich ja nun interessante Dinge in der Akte befinden.
Heute morgen um 8.15 Uhr rief mich die Dame von der Dienststelle zurück, ich könne täglich zwischen 8 und 16 Uhr vorbeikommen. Prima, also los.
Die Akte maß etwa zehn Seiten, angefangen mit der eigentlichen Ordnungswidrigkeitenanzeige, Tatbestandsnummer 137612, Vorwurf: „Fuhr mit seinem Fahrrad bei Rotlicht zeigender LZA über die Alsterglacis/Neuer Jungfernstieg“.
Dann ein Auszug aus dem Fahreignungsregister. Natürlich leer, denn die Geschwindigkeitsübertretung ein paar Tage zuvor führte aufgrund der geringfügigen Überschreitung nicht zu Punkten.
Dann kommt die Urkunde über die förmliche Zustellung des Bußgeldbescheides. Da hätte man auch Dinge wie „Empfänger verzogen“ ankreuzen können, aber laut dem Protokoll hatte die Deutsche Post erst geklingelt („zu übergeben versucht”) und dann in den Briefkasten gestopft („zur Wohnung“). Naja.
Dann folgt mein Einspruch, sorgfältig fotokopiert mitsamt der Vorder- und Rückseite des Umschlages.
Auf den Einspruch folgt dann das Ersuchen an den Anzeigeerstatter, also die beiden Polizeibeamten. Die äußerten sich dann am 1. November, also mittlerweile lockere zwei Monate nach dem Vorfall. Grundsätzlich deckt sich der beschriebene Ablauf des Geschehnisses mit meiner Erinnerung, da sind wir uns einig, aber in den Details gibt es dann doch erhebliche Unterschiede.
Umunwunden geben die Beamten an, dass sie keine Sekunden gezählt hätten und für die Kontrollaktion nicht mit einer geeichten Stoppuhr ausgerüstet worden wären. Von ihrer Beobachterposition aus konnten die Beamten sehen, dass Herr Hübner mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit gefahren wäre und noch vor der Ampel hätte bremsen können. Dann: „Ich kann nicht sagen, wie viele Sekunden vergangen waren.”
Und das ist ja auch das, was mir direkt am 30. August schon sauer aufgestoßen ist: Die beiden konnten mir nicht mitteilen, ob es 0,5 oder 1,5 oder 3 Sekunden seit dem Umschalten auf rotes Licht waren. Das finde ich blöd, das ist, ganz unabhängig von meinem hier vorliegenden Fall, eine schlechte Herangehensweise für so eine Rotlichtkontrolle, finde ich. In dem Fernsehbeitrag des NDR zu der Kontrolle äußerte sich einer der Beamten, es würden ohnehin nur Rotlichtverstöße mit mehr als drei Sekunden Rotzeit geahndet. Das scheint hier ja nicht geklappt zu haben — und mit Verlaub: Wenn ich weiß, dass hier eine Kontrolle stattfindet, dann werde ich sicherlich nicht drei Sekunden nach Umschalten auf rotes Licht noch über eine Kreuzung fahren. So blöd bin ich dann doch nicht.
Trotz der Einlassungen hat die Behörde das Verfahren aufrecht erhalten, also geht es auf dem Amtsgericht weiter. Zeugen sind keine geladen und ich wundere mich schon ein bisschen, ob die Richterin angesichts dieser ungenauen „irgendwie war es halt rot“-Angabe der Beamten den Bußgeldbescheid bestätigt.
Ich hatte in meinem Einspruch noch die so genannte virtuelle Gelbphase von zwei Sekunden aus den RiLSA Abschnitt 2.4 genannt — darauf kann ich mich als Verkehrsteilnehmer zwar nicht berufen, aber es ist schon sehr sportlich, bei einer lediglich die Abfolge rot-grün beherrschenden Lichtzeichenanlage davon auszugehen, Radfahrer müssten so langsam fahren, dass sie immer sofort zum Stehen kommen könnten. Ich hatte mich laut meiner GPX-Aufzeichnung mit etwa 24 Kilometern pro Stunde bewegt, das Umschalten auf rotes Licht fand etwa vier Meter vor der Kreuzung statt, da kam ich schwer mit 6 Metern pro Sekunde noch zum Stehen.
Naja. Mal sehen. Will jemand mitkommen? 4. Februar, 11 Uhr, Strafjustizgebäude im Saal 186.
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"Sharrows" auf die Fahrbahn malen. Die zeigen auch: Fahrrad gehört auf Fahrbahn.
So etwas gibt es auch in Norderstedt. Neben dem Radweg, ebenfalls mit Fahrradpiktogramm: https://criticalmass.in/norderstedt/2018-12-07/photo/29479
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Versucht mal, ein aktuelles Fahrrad mit kompletter Dynamo-Beleuchtung zu bekommen. Nach der Reform der StVZO scheint das überhaupt nicht mehr gefragt zu sein.
Wo und in welcher Preisklasse kaufst du denn ein?
