Nördlicher Radweg des Alsterglacis
Bei der erwähnten Großkontrolle am 30. August stand die Polizei unter anderem direkt an der hier abgebildeten Ecke des Alsterglacis und wartete nicht nur auf Rotlichtverstöße, sondern nach meiner Kenntnis auch auf Geisterradler. Früher durfte auf der nördlichen Seite des Alsterglacis auch in der „falschen Richtung“, also auf der linken Straßenseite geradelt werden, was damals mit einem einzelnen kundgetan wurde.
„Damals“ durfte und musste man von der Grindelallee entlang der Edmund-Siemers-Allee einen engen Zweirichtungsradweg befahren, der sich am Theodor-Heuss-Platz gegenüber des Bahnhofs Dammtor fortsetze und schließlich über das Alsterglacis bis zur Alster führte, an der es dann ebenfalls gegen den Uhrzeigersinn auf der falschen Straßenseite weiterging.
Seit der Einrichtung des berühmten Radfahrstreifens an der Edmund-Siemers-Allee wurde das Geisterradeln zum Glück unterbunden, von einem „Radfahrer frei“ ist nichts mehr zu sehen; das Schild war früher an dem Straßenschild rechts im Bild befestigt:
Natürlich wird dennoch gewohntsheitsmäßig weiter auf der falschen Seite gebummelt, es war ja schließlich bis vor Kurzem noch erlaubt:
Das ist der Kreuzungsbereich, auf dem sogar noch der entfernte Zweirichtungspfeil auf der Furt zu erkennen ist:
Ende August 2016 (ganz rechts im Bild) war das Schild noch zu sehen, im August 2017 ebenfalls noch (teilweise verdeckt vom Signalgeber), vielleicht hat jemand genauere Informationen, wann die Freigabe zurückgezogen wurde? Forumteilnehmer? Schlau Meier?
Unten beim Alsterglacis sieht es hingegen ganz anders aus:
Das ist für mich eindeutig keine Beschilderung, die nur den Zweirichtungsbetrieb auf diesen fünf Metern im unmittelbaren Kreuzungsbereich regeln soll, die Schilder und die Pfeile auf dem zweiten Foto sagen eindeutig, dass hier mit entgegenkommenden Radverkehr zu rechnen ist.
Nach meiner Kenntnis wurden am 30. August und bei darauffolgenden Kontrollen Radfahrer angehalten, die in der vermeintlich falschen Richtung fuhren. Ich habe dazu leider keine richtigen Bestätigungen, sondern nur Wortmeldungen auf facebook, und natürlich auch keine Bestätigung der Polizei — warum sollte deren Presseabteilung mir so etwas auch bestätigen oder verneinen?
Aber wenn hier tatsächlich das Geisterradeln sanktioniert würde, dann wäre das zumindestens frech. Klar, oben am Dammtor fehlt das . Das fehlte aber während der Baumaßnahmen am Theodor-Heuss-Platz eine ganze Weile und mehrfach, so dass weder mir noch anderen Radfahrern klar war, ob nur irgendjemand das Schild abmontiert hatte, um mit dem Bagger den Radweg aufzugraben, oder ob die Entfernung des Schildes tatsächlich Folge einer Anordnung war. Vielleicht ist es auch einfach heruntergefallen oder geklaut worden und niemand hat’s gemerkt, auch so etwas soll es ja geben.
Je nachdem, ob eine Anordnung besteht, wäre das Geisterradeln aber auch ohne nicht zu sanktionieren. Ich glaube auch nicht, dass es einem normalen Verkehrsteilnehmer verständlich zu machen ist, warum er dort unten am Alsterglacis von der Polizei wegen des Radfahrens auf der falschen Straßenseite angehalten wird, wenn er von mehreren Pfeilen und
umgeben ist.
Es wäre interessant herauszubekommen, ob das Geisterradeln hier tatsächlcih sanktioniert wurde.
Fazit
Pardon, aber das hat die Polizei als Straßenverkehrsbehörde verbockt. Ganz egal, welche Gebietsgrenzen hier aneinanderstoßen und ob das noch Hamburg-Mitte oder schon Hamburg-Eimsbüttel ist, hier besteht keine konsistente Beschilderung und das darf meines Erachtens nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen. So nachlässig, wie an einigen Ecken Hamburgs insbesondere im Zuge von Baumaßnahmen mit Beschilderungen umgegangen wird, muss ich als Radfahrer eigentlich davon ausgehen, hier Geisterradeln praktizieren zu dürfen. Wenn die Polizei hier tatsächlich Strafzettel verteilt haben sollte, wäre das nicht nur äußerst frech.