Das muss ich mir nachhher mal in Ruhe anhören: Landesmedienanstalt ermittelt gegen mich wegen Artikel 13 Videos
Beiträge von Malte
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Netzpolitik schreibt dazu: EU-Parlament unterstützt einstündige Löschfrist für „terroristische“ Inhalte
SPIEGEL ONLINE: Nur eine Stunde Zeit zum Löschen
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Wie schon mehrfach geschrieben, ging es Voss & Konsorten niemals um die Urheber, sondern nur um die Verwerter. Es wäre schön, wenn an Springer mal jemand ein Exempel statuiert, dessen Urheberrechte so offensichtlich verletzt wurden.
Es kann ja auch sein, dass WeLT die Nutzung des Materials tatsächlich auf irgendeine Weise vergütet und lediglich bei der Quellenangabe geschludert hat, aber angesichts der momentanen Praxis ausgerechnet der selbsternannten Qualitätsmedien, im Netz gerne großzügig zuzugreifen, weil das ja irgendwie kostenlos wäre, werde ich da stutzig.
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Das EU-Parlament hat sich gerade mit 300 zu 297 Stimmen für die Einführung der Gesetzesvorlage ausgesprochen: https://twitter.com/Senficon/status/1118539970250248192
Diese einstündige Frist zur Löschung ist für kleine bis mittlere Webprojekte kaum zu beherrschen, selbst große bis riesige Foren wie das Verkehrsportal oder Motor-Talk dürften damit ihre Probleme haben. Das ist den Verhandlungsführern im EU-Parlament aber entweder egal oder sie verstehen es nicht oder es ist ihnen ganz recht.
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Naja, LG Hamburg halt. Seit der Nummer mit dem geradezu allmächtigen § 1 StVO wundert mich da weniger. Hier gibt es noch den Volltext des Urteils: Fahrradsturz, Benutzung eines Radweges
Kennt zufällig jemand die Örtlichkeit, also wo sich diese ominöse „B Straße” befindet?
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Die Hamburger FDP möchte jetzt auch gerne solche Kisten haben: Hamburger FDP fordert Einsatz von Luftreinigungsanlagen
Ich kann mich noch immer nicht des Eindrucks erwehren, dass das grundsätzlich eine eher peinliche Nummer ist.
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Man kann der Stadt Kiel allerdings nicht vorwerfen, dass man sich außer des Staubsaugers nichts ausgedacht hätte: Die Stunde der Straßensperrungen
Damit der Verkehr auf dem Theodor-Heuss-Ring nicht regelmäßig von abbiegenden oder einbiegenden Kraftfahrzeugen verlangsamt wird, wurden einige Nebenstraßen einfach dichtgemacht. Das ist ja ein durchaus übliches Mittel zur Verflüssigung des Straßenverkehrs und zur Steigerung der Sicherheit und mir war ohnehin nicht klar, warum man hier aus schlecht einsehbaren Seitenstraßen auf eine teilweise dreistreifige Schnellstraße einbiegen muss.
Den Staubsauger haben wir vor zehn Tagen noch mal begutachtet, der Kasten thront ja wieder für eine Zeit lang auf dem Radweg:
Das Zeichen 237 steht natürlich falsch herum, aber das ist bei dieser skurrilen Nummer dann eh egal. Auf der Rückseite des Staubsaugers befinden sich noch unterschiedliche Messeinrichtungen, mit denen offenbar die Windrichtung und -stärke gemessen wird.
In dem Wagen, der dort passgenau auf dem Gehweg steht, sitzt übrigens ein Sicherheitsdienst und passt auf, dass niemand den Staubsauger klaut — schließlich handelt es sich um einen Anhänger mit eingeklappter Deichsel — oder den Apparat beschädigt oder „Harnstoff einfüllt“.
Unten links im linken Bild ist noch mal die eigentliche Messstation zu erkennen:
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Mein früherer Nachbar hat auf Facebook das folgende Foto hochgeladen:
Das ist ja nun die Lösung, die ich mir eher nicht gewünscht hätte. Dort schreibt allerdings ein anderer Nutzer, dass Bäume im April nur aufgrund von Gefährdungen, etwa in Form von mangelhafter Standsicherheit gefällt werden dürfen.
Wenn der Baum nur umgehauen wurde, weil man keine Parkplätze opfern wollte, wäre ich ernsthaft angefressen.
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Da ja offenbar keine Menschen bei dem Brand der Notre Dame zu schaden gekommen sind, lasse ich mich mal zu einer Bemerkung in diesem Kontext hinreißen.
Wenn die heute beschlossene Urheberrechtsreform in zwei Jahren in nationales Recht gegossen sein wird, wird eine Berichterstattung wie heute in den Medien kaum möglich sein. Irgendjemand wird sich rechtzeitig das aktuelle Bildmaterial der brennenden Kirche „claimen“, so dass die Filter der großen Plattformen wie Instagram, Facebook und Twitter weitere Uploads von eigenem Foto- und Videomaterial unter Umständen ablehnen werden.
Hinzu kommt, dass in Frankreich ein deutlich schärferes Urheberrecht gilt, was sich ja beispielsweise in den unzulässigen Veröffentlichungen des illuminierten Eiffelturms niederschlägt, der als Kunstobjekt urheberrechtlich geschützt ist. So etwas wie die deutsche Panoramafreiheit kennen viele andere Rechtssysteme überhaupt nicht. Ich kann mir zwar vorstellen, dass ein Computer das Motiv erkennt, klar, Notre Dame lässt sich mit entsprechenden Maßnahmen identifizieren, aber soll der dann erstmal nachschlagen, was auf dem Motiv zu sehen ist, also ob die Kirche wirklich brennt oder ob es sich um ein Kunstwerk in einem Museum handelt oder einen Kinofilm, um dann eine Entscheidung zu treffen, inwieweit er einen Upload zulassen möchte?
Wenn ich das mal mit einem Wort beschreiben darf: Bullshit.
Wie gut die künstliche Intelligenz momentan funktioniert, demonstriert YouTube auf ganz eindrucksvolle Weise. Dieses Mal aber nicht mit dem berühmten Content-ID-Filter, der häufig mal danebengreift, weil im Hintergrund ein Radio urheberrechtlich geschützte Musik abspielt, nein, ganz anders: YouTube's New Fact-Check Tool Flagged Notre Dame Fire Coverage And Attached An Article About 9/11
YouTubes Fakenews-Mechanismus schlug an und drängte Zuschauern eine Dokumentation über die Terroranschläge des 11. September 2001 auf. Aber ich soll glauben, dass Uploadfilter problemlos funktionieren, ja?
Übrigens, wo wir doch gerade beim Urheberrecht sind: SPIEGEL ONLINE bestreitet seine Berichterstattung zu einem wesentlichen Teil mit Amateurvideos, weil „echte Fotografen“ so schnell noch gar nicht zur Stelle waren — das zeigt mal wieder auf, dass entgegen der Vermutungen vieler EU-Parlamentarier nicht nur Profis Urheber sein können, sondern praktisch jeder, der ein Handy oder eine Kamera mit sich führt.
Ob hier wohl eine angemessene Vergütung der Urheber erfolgt? Das frage ich mich allerdings auch bei WeLT online, die als Quellenangabe ganz verschämt in weiß auf hellgrau das liebgewonnene „Quelle: Twitter“ angaben. Tja. Ich meine, das wäre ja echt schon blöd, so quasi mit dem Axel-Springer-Verlag als größten Befürworter der Urheberrechtsreform ausgerechnet an jenem Tag, an dem die Reform endgültig beschlossen wurde, mit den Urheberrechten so zu schludern. Weil ich nicht glaube, dass man bei WeLT nachlässig arbeitet, das ist schließlich ein angesehenes Medienhaus des Qualitätsjournalismus’, habe ich direkt mal nachgefragt.
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Wie erwartet interessiert sich die Straßenverkehrsbehörde nicht so richtig für das Gerichtsurteil, sitzt die Sache aber nicht aus, sondern festigt den eigenen Standpunkt noch mal mit ein paar so genannten Terrorbauklötzen. Was die Teile dort bewirken sollen ist mir nicht so ganz klar, schon ohne die Dinger wird sich kaum ein Radfahrer mit seinem Fahrzeug in das Absperrgitter geschmissen haben. Aber bei Radfahrern kann man halt nie wissen, die halten sich ja nie an die Regeln:
Grob überschlagen überqueren pro Ampelphase im späten Feierabendverkehr bis zu zwanzig Radfahrer diese Kreuzung, von denen etwa acht bis zwölf bei rotem Licht warten und der Rest im Laufe der Grünphase von der Neuen Flora angekurbelt kommt:
Ein bis zwei Radfahrer pro Umlauf wechseln auf die andere Straßenseite und betätigen sich dort ordnungswidrig als Geisterradler:
Der Rest… naja:
Und es interessiert halt auch echt niemanden:
Naja. Die Umleitung hatte ich ja schon mal abgefilmt, die ist mittlerweile immerhin ein bisschen präsenter ausgeschildert als zu Beginn der Baumaßnahme. Warum aber die Umleitung gleichzeitig mit Zeichen 254 aufgestellt werden muss, erschließt sich mir mal wieder nicht, aber immerhin sieht man ja, was gemeint ist.
Gleiches gilt wohl auch hier, wo gleich zwei Schilder eindringlich das Linksabbiegen verbieten, aber Radfahrer dann doch irgendwie links abbiegen sollen:
Dann steht man also hier und soll irgendwie rüber auf die andere Straßenseite. Dort geht’s aber nur auf dem Gehweg weiter, also muss man sich irgendwie auf die Fahrbahn mogeln — so ganz ohne Ordnungswidrigkeiten wird das nicht gehen:
Am billigsten kommt man übrigens davon, wenn man einfach neben der Arbeitsstelle auf der Fahrbahn weiterfährt. Man weiß in Hamburg ja nie, ob das Zeichen 254 für den kompletten Querschnitt gelten soll oder nicht und angesichts der Kombination aus Umleitung und Zeichen 254 ist hier sowieso vieles im Ungewissen und wenn’s hochkommt, dann kostet es halt nur 15 Euro, beziehungsweise mit der in Hamburg sicherlich erkannten Behinderung des Kraftverkehrs, der ja angesichts von Fahrbahnradlern traditionell hupen muss, gleich 20 Euro.
Immer noch günstiger als ein potenzieller Rotlichtverstoß beim ohnehin ordnungswidrigen Linksabbiegen.
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Die Bundesregierung wird gleich bei der allerletzten Abstimmung zur EU-Urheberrechtsreform zustimmen:
Bundesregierung gibt grünes Licht für EU-Urheberrechtsreform
Also mal wieder ein Stück weniger Internet. Gleich am Mittwoch folgen dann die nicht weniger drastischen Maßnahmen für die Umsetzung der Terrorfilter.
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Ich bestreite ja gerade eine Art Moratorium, was den Konsum von Medien angeht, die sich positiv zum Leistungsschutzrecht und der EU-Urheberrechtsreform positionieren, beziehungsweise innerhalb der Berichterstattung mit missverständlichen Beiträgen auffallen, aber DIE ZEIT gierte mal wieder so sehr nach geclickbaiteter Aufmerksamkeit, da konnte ich kaum widerstehen:
"Man muss dem Auto endlich Flächen wegnehmen"
Was aber erstmal ganz okay und nach einer interessanten Debatte klingt, wird immer wieder vom Moderator des Interviews unterbrochen, der beispielsweise mit solchen exklusiven Informationen haushalten muss:
ZitatZEIT ONLINE: Radwege kosten Geld, gerade wenn sie breit und geschützt sein sollen. Autofahrer zahlen Steuern und finanzieren damit die Straßen, Radfahrer nicht.
Und weil das Interview so toll moderiert wird, findet anschließend auch keine Debatte über diesen Unfug statt, der ADAC lobt die Steuereinnahmen des Kfz-Verkehrs, aber niemand geht auf die eigenen Kosten jenes hochgelobten Kfz-Verkehrs ein.
Naja.
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Wenn du erstmal in der Kreuzung drin bist, bist du drin. Dann kannst du dein Abbiegemanöver beenden, sobald es passt; du brauchst keine weiteren Signalgeber beachten. So hatte es zumindest mal die Polizei erklärt.
So einfach ist es ja aber nunmal nicht. Beim Johannes-Brahms-Platz, beim Theodor-Heuss-Platz, beim berühmten Doppelknoten Alsterglacis, Neuer Jungfernstieg, Kennedybrücke und so weiter oder oben am Siemersplatz hat der Fahrbahn- und Rad- und Fußverkehr nicht nur zum Linksabbiegen mehrere Signalgeber, die nun sicherlich nicht „in einem Rutsch“ überfahren werden dürfen.
Wenn ich auf so einer Aufstellfläche stehe und direkt neben oder vor mir ein solcher Signalgeber aufgestellt ist, gehe ich jedenfalls nicht davon aus, dass es sich um ein reines Service-Angebot handelt, das ich bei Bedarf ignorieren kann, wenn ich mich der Kreuzung und ihren Besonderheiten gewachsen fühle.
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Ein bisschen unbekannt ist ja § 9 Abs. 2 StVO:
ZitatWer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Der ADFC hat sich auch schon mal daran abgearbeitet, aber mir stellen sich da doch noch ein paar Fragen:
- Wie verfahre ich, wenn es zwar eine Aufstellfläche zum indirekten Linksabbiegen innerhalb einer ampelgeregelten Kreuzung gibt, aber keinen für den Radverkehr gültigen Signalgeber, weil ich aus der Aufstellfläche heraus nur den Signalgeber für Fußgänger sehen kann oder sich der Signalgeber für den Fahrverkehr hinter mir befindet?
- Wie verfahre ich analog zu Punkt 1, wenn es zwar einen möglicherweise gültigen Signalgeber für den Radverkehr in meinem Sichtbereich gibt, der aber mit einer Sichtblende abgeschattet ist? Der Grund für diese Abschattung ist ja regelmäßig, dass abbiegende Kraftfahrer ihre Entscheidung zur Rücksicht auf parallel querende Radfahrer und Fußgänger nicht von der Farbe des Signalgebers abhängig machen.
- Wie verfahre ich analog zu Punkt 1, wenn ich die Aufstellfläche aufgrund von Bauarbeiten oder ähnlichen Sperren nicht erreichen kann? Lasse ich den Signalgeber für den Radverkehr dann rechts liegen und biege „einfach so“ nach § 9 Abs. 2 S. 2 StVO ab?
- Muss ich zum indirekten Linksabbiegen im Sinne von „man sieht doch was gemeint ist“ auf das Hochbord einer querenden Straße auffahren, um abhängig von den dort sichtbaren Signalgebern für den Radverkehr die eigentliche Fahrbahn zu überqueren?
- Wie verfahre ich, wenn ich das indirekte Linksabbiegen in einer ampelregelten Kreuzung praktiziere, keinen für mich gültigen Signalgeber in der Aufstellfläche vorfinde und weiß, dass die einzelnen Fahrbeziehungen innerhalb der Kreuzungen getrennt, also teilweise konfliktfrei signalisiert werden?
- Und die Frage aller Fragen: Wird mir das AG Hamburg unter Umständen mit Verweis auf § 1 StVO ein Bußgeld für einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung aufdrücken können?
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Brompti ist am Wochenende übrigens ein Jahr alt geworden. Knapp viertausend ziemlich geile Kilometer waren's, viel erlebt, viel gesehen, insbesondere bei der Critical Mass World Tour. Auf die nächsten viertausend!
Witzig übrigens, dass die Kratzer im Lack entweder von den scheuernden Brems- und Schaltzügen stammen oder von Leuten, die Brompti ungefragt hochheben und anfassen und sich dann mit Schlüssel oder Ring verewigen. Aber das lässt sich wohl nicht verhindern. Vor ein paar Tagen zog im Zug jemand das Toolkit aus dem Rahmen, einfach so, das seinen Inhalt aufgrund der unsachgemäßen Handhabung anschließend auf dem Fußboden des bremsenden Zuges verteilte. Das war schon ein bisschen nervig.
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Man kommt ja heutzutage kaum noch hinterher mit den ganzen Bemühungen der Europäischen Union und nationalen Regierungen zur Regulierung des Internets.
Die österreichische Bundesregierung will Ausweiszwang im Internet einführen und ich muss wohl nicht lange erklären, welche Auswirkungen das hat. Es geht der Bundesregierung offenbar vor allem um die Einschränkung der Kommentarspalten beim Standard, wobei die Anhänger der FPÖ eigentlich auch nicht gerade die allerfeinste Prosa ins Internet tippen und von einem Klarnamenzwang ebenso abgeschreckt werden könnten. Und selbst wenn das zu weniger Hass im Netz führt, sind wieder einmal die Anforderungen an die Betreiber zur Verizifierung der Benutzer und die Einhaltung eines entsprechend hohen Datenschutzniveaus für die meisten kleinen Webseiten nicht zu leisten.
Man kann wohl nicht leugnen, dass das der österreichischen Bundesregierung ganz gut in den Kram passen könnte.
Unser lieber Horst Seehofer muss mithalten und hat sich einen Gesetzesvorschlag ausgedacht, der mit Worten kaum zu beschreiben ist: Bis der Widerstand gebrochen ist
Da sind immerhin alle Juristen einer Meinung, was ja gemeinhin eher selten passiert: Absoluter brandgefährlicher Murks. Man mag sich kaum vorstellen, was die AfD im Falle einer Regierungskoalition mit der Union mit diesen Werkzeugen alles anstellen könnte.
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Schweden wird nächste Woche die komplette Urheberrechtsreform ablehnen: https://twitter.com/Senficon/status/1115620746951262209
Wenn ich das richtig verstehe, repräsentieren Mitgliedsstaaten, die die Richtlinie ablehnen, 31 Prozent der EU-Bevölkerung, ab 35 Prozent wäre die Richtlinie gescheitert.
Es wird — wieder einmal — spannend.
Aber vielleicht fallen die Schweden ja doch noch wieder um.
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Okidoki, Anmeldung und Urlaub sind durch, ich bin dabei. Da bin ich ja echt mal gespannt.