Da ja offenbar keine Menschen bei dem Brand der Notre Dame zu schaden gekommen sind, lasse ich mich mal zu einer Bemerkung in diesem Kontext hinreißen.
Wenn die heute beschlossene Urheberrechtsreform in zwei Jahren in nationales Recht gegossen sein wird, wird eine Berichterstattung wie heute in den Medien kaum möglich sein. Irgendjemand wird sich rechtzeitig das aktuelle Bildmaterial der brennenden Kirche „claimen“, so dass die Filter der großen Plattformen wie Instagram, Facebook und Twitter weitere Uploads von eigenem Foto- und Videomaterial unter Umständen ablehnen werden.
Hinzu kommt, dass in Frankreich ein deutlich schärferes Urheberrecht gilt, was sich ja beispielsweise in den unzulässigen Veröffentlichungen des illuminierten Eiffelturms niederschlägt, der als Kunstobjekt urheberrechtlich geschützt ist. So etwas wie die deutsche Panoramafreiheit kennen viele andere Rechtssysteme überhaupt nicht. Ich kann mir zwar vorstellen, dass ein Computer das Motiv erkennt, klar, Notre Dame lässt sich mit entsprechenden Maßnahmen identifizieren, aber soll der dann erstmal nachschlagen, was auf dem Motiv zu sehen ist, also ob die Kirche wirklich brennt oder ob es sich um ein Kunstwerk in einem Museum handelt oder einen Kinofilm, um dann eine Entscheidung zu treffen, inwieweit er einen Upload zulassen möchte?
Wenn ich das mal mit einem Wort beschreiben darf: Bullshit.
Wie gut die künstliche Intelligenz momentan funktioniert, demonstriert YouTube auf ganz eindrucksvolle Weise. Dieses Mal aber nicht mit dem berühmten Content-ID-Filter, der häufig mal danebengreift, weil im Hintergrund ein Radio urheberrechtlich geschützte Musik abspielt, nein, ganz anders: YouTube's New Fact-Check Tool Flagged Notre Dame Fire Coverage And Attached An Article About 9/11
YouTubes Fakenews-Mechanismus schlug an und drängte Zuschauern eine Dokumentation über die Terroranschläge des 11. September 2001 auf. Aber ich soll glauben, dass Uploadfilter problemlos funktionieren, ja?
Übrigens, wo wir doch gerade beim Urheberrecht sind: SPIEGEL ONLINE bestreitet seine Berichterstattung zu einem wesentlichen Teil mit Amateurvideos, weil „echte Fotografen“ so schnell noch gar nicht zur Stelle waren — das zeigt mal wieder auf, dass entgegen der Vermutungen vieler EU-Parlamentarier nicht nur Profis Urheber sein können, sondern praktisch jeder, der ein Handy oder eine Kamera mit sich führt.
Ob hier wohl eine angemessene Vergütung der Urheber erfolgt? Das frage ich mich allerdings auch bei WeLT online, die als Quellenangabe ganz verschämt in weiß auf hellgrau das liebgewonnene „Quelle: Twitter“ angaben. Tja. Ich meine, das wäre ja echt schon blöd, so quasi mit dem Axel-Springer-Verlag als größten Befürworter der Urheberrechtsreform ausgerechnet an jenem Tag, an dem die Reform endgültig beschlossen wurde, mit den Urheberrechten so zu schludern. Weil ich nicht glaube, dass man bei WeLT nachlässig arbeitet, das ist schließlich ein angesehenes Medienhaus des Qualitätsjournalismus’, habe ich direkt mal nachgefragt.