Zusammenfassung vom ADFC Hamburg

  • Beim ADFC Hamburg gefunden: Welche Ampel gilt für den Radverkehr

    Ulf hat dort leider ausgespart, dass es insbesondere in Hamburg noch Aberhunderte Ampeln gibt, die seit Jahresbeginn auf eine Nachrüstung oder einen Austausch der Streuscheiben warten, an denen also momentan immer der Signalgeber für den Fahrbahnverkehr gilt.

    Und der ganze Kram um das indirekte Linksabbiegen für den normalen Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht mehr verständlich — zumal hier mittlerweile auch jeder einzelne Bezirk seine eigene Signalisierung bastelt: Mal gibt es einen Signalgeber, mal ein rotes Licht, mal nur ein grünes Licht, mal gar nichts, mal soll die Fußgängerampel gelten, mal der Signalgeber für den Fahrverkehr, mal soll ein Signalgeber gelten, den man überhaupt nicht einsehen kann, dann gilt wieder alles und doch nichts.

  • Verwechselst Du da nicht

    • das indirekte Linksabbiegen nach StVO (mit der Geradeausfurt über die Querstraße, dann vom gegenüberliegenden Fahrbahnrand unter Beachten des Querverkehrs weiter nach links, §9(2) Satz 1+2 StVO) mit
    • dem Abbiegen über eine nach links führende Radfurt (wer über eine Radverkehrsführung abbiegen will, muss dieser auch im Kreuzungsbereich folgen, §9(2) Satz 3 StVO)

    ?

    IMHO bezieht sich der Absatz (2) auf zwei verschiedene Varianten des Abbiegens.

    Zitat

    § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
    (2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Verwechselst Du da nicht

    • das indirekte Linksabbiegen nach StVO (mit der Geradeausfurt über die Querstraße, dann vom gegenüberliegenden Fahrbahnrand unter Beachten des Querverkehrs weiter nach links, §9(2) Satz 1+2 StVO) mit
    • dem Abbiegen über eine nach links führende Radfurt (wer über eine Radverkehrsführung abbiegen will, muss dieser auch im Kreuzungsbereich folgen, §9(2) Satz 3 StVO)

    ?

    Das verwechsle ich bestimmt — das wird in Hamburg mittlerweile ja total durcheinandergewürfelt. Da macht jeder Bezirk sein eigenes Ding und baut das mal so und mal so.