Radwegbenutzungspflicht, das ist eine Sache, die Andere, ist die Benutzungspflicht bei wesentlich verschlechter Bedingungen bzw. Rückbau!
An sich gehöre ich unter den 71 Millionen Fahrradbesitzer Deutschland's zu denjenigen, ganz gewiss einige Millionen , die die Fahrbahn eher gern meiden als benutzen...
Aber nicht um jeden Preis ...
Der Radweg muss den gesetzl. Auflagen entsprechen, DAS IST UNSER RECHT, in gut gewartetem Zustand (nicht zu 3/4 durch Gasbewuchs unsichtbar geworden sein) und geräumt sein.
Aber ist es alles?
Dieses Pflicht-Radwegstück, gemeinsam für beide Richtungen, wurde kürzlich vollkommen renoviert, aber beim Anlaß von VZ241 auf VZ240 heruntergestuft ! Ausserdem wurde eine Beschattung durch eine Baumreihe eingepflanzt, aber total nördlich vom Radweg .
a/ kann man so was beanstanden?
b/ wo
c/ Fristen (ist sowieso vorbei! Alle Baumaschinen sind jetzt weg! Die Beschilderung des Radwegs wurde als nahezu letzte Massnahme vorgenommen, vorher war er verboten (VZ254)?
d/ wie hätte man wirksam vorbeugen können und wie
(es ist nicht das erste Mal, dass Mönchengladbach die Radfahrer linkt. Typischer Fall war mal die Brucknerallee, eine grüne Radroute, die ursprünglich je einen geteerten Radweg für jede Richtung hatte, und später 2 Jahrzehnte lang einen gemeinsamen nicht befestigten Pflicht-Fuss-/Radweg in der Mitte, oder der Lichthof, wurde einfach vor 2 Jahrzehnten als Radweg "gelöscht", indem er als Verkaufspassage mit spiegelgeschliffenen Kacheln und Radverbotszeichen überbaut wurde; trotzdem wurde der Lichthof noch 20 Jahre lang im Radroutenplaner NRW als vermeintliche grüne Radroute geführt! Weil die Ämter nicht miteinander kommunizieren und schon gar nicht mit der Landeshauptstadt, die im Verkehrsministerium den Radroutenplaner verwaltet! Usw.)