Radrechtfrage: Aufsummierung von OWI und Punkte in FL

  • Laut dem ADFC Bußgeld Rechner () erfolgt bei einem Bußgeld von mehr als 40 € ein Eintrag ins Verkehrsregister.

    Frage: Gilt das auch für mehrere zusammensummierte kleinere Ordnungswidrigkeiten die innerhalb ein und derselben Kontrolle zusammenkommen, die aber jede für sich unter 40 € liegen?

    --
    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Würde ich mal nicht von ausgehen. §28 Abs. 3 Nr. 3 StVG spricht hier von "einer Ordnungswidrigkeit [...] von mindestens vierzig Euro". Und eine ist halt nicht die Kombination von mehreren kleineren.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • §§19,20 OWiG dürften noch relevant sein. Entweder ist es Tateinheit, dann gilt nur die höchste Buße, es wird nicht aufaddiert, oder es ist Tatmehrheit, dann wird das getrennt voneinander behandelt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.