- Ort
- Schwabtunnel Stuttgart, Schwabstraße zwischen Reinsburgstraße und Schickhardtstraße in Stuttgart
Das ist der Stand der Dinge:
Im Tunnel gilt Überholverbot, auch einspurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden:
Auf dem streetview-Bild noch nicht zu sehen:
Es gilt Tempo 30! Damit hatte die Verwaltung auf zahlreiche Proteste im vergangenen Sommer regaiert.
Mehr dazu in diesem Artikel im Blättle Stuttgart Süd vom April 26 auf Seite 12 und 13:
Wie schon das streetviewbild zeigt, ist der Schwabtunnel stark vom Autoverkehr belastet.
Viele Fahrradfahrer*innen nutzen deshalb den Fußweg, nicht zuletzt deshalb, weil sie von Autofahrer*innen bedrängt werden und gefährlich überholt werden, denn viele Autofahrer*innen ignorieren das Überholverbot.
Es gibt aber auch viele Fußgänger*innen im Schwabtunnel, für die es durch den Fahrradverkehr eng wird, der auf dem Fußweg gestattet ist.
Die Forderung, den Schwabtunnel für den Autoverkehr zu sperren, mochte die Verwaltung nicht folgen, weil sie eine Verkehrszunahme an anderen Stellen befürchtet. Allerdings argumentieren die Befürworter einer Umweltspur (ÖPNV und Fahrrad), dass zu einem früheren Zeitpunkt während einer längeren Sperrung des Schwabtunnels, kein Verkehrschaos ausgebrochen sei, wie es die Verwaltung befürchtet.