Rothenstein Tunnel - B88

  • Und dann gleich mal die Antwort, also die Aufrechterhaltung des Widerspruchs abschicken.

    Ich bin einfach mal so frech und verzichte auf die Schrift-Schrift-Form.

    Sind wir ehrlich: Post geht ein, bekommt einen Eingangsstempel, wird gescannt, im Dokumentenmanagementsystem in der entsprechenden Digitalen Akte abgelegt und das Original vernichtet.

    Wenn Zeit / Kompetenz vorhanden ist, wird der Scan noch OCR'd.

    Da sollten sie mir dankbar sein, wenn ich alles volldigital hinschicke :S

    Aufrechterhaltung_Widerspruch_B88_Z254_geschwärzt.pdf

  • Sorry, falls ich es überlesen haben sollte: Aber wo genau soll denn nun eigentlich die offizielle Umleitung für den von der Nutzung ausgeschlossenen Radverkehr verlaufen? Über die nun als Gehweg ausgewiesene Brücke? Ist diese Route auch gelb i. S. d. StVO mittels den entsprechenden Wegweisern ausgeschildert?

    An der B 10 im Pfälzerwald ist übrigens auch schon seit 30 Jahren nur das Radfahren verboten. Hingegen nicht das zu Fuß gehen oder Mofafahren. Stört hier auch niemanden. Außer mich.

  • die offizielle Radroute (Saaleradweg) verläuft über die besagte Brücke (siehe Eingangsbeitrag, rote Linie).

    Die Brücke ist gesperrt, nur für den Fußverkehr erlaubt: VZ.239

    Umleitung für alle von der Brückensperrung tangierten Verkehrsarten:

    1. KFZ, die für Kraftfahrstraße zugelassen sind = Brücke kann über B88 mit Tunnel umfahren werden, also einfach nur weiterer Weg, keine weitere Veranlassung erforderlich
    2. KFZ, die NICHT für Kraftfahrstraße zugelassen sind = man hat die Regelung [Kraftfahrstraße] zwischen Abfahrten vor/hinter Tunnel aufgehoben -> betrifft Mofa, Moped, Landwirtschaft, 45kmh-Autos
    3. Radverkehr = soll Brücke weiter nutzen, die ist aber Fußweg. Ausweichstrecke wäre analog zu 2. (wie Mofas, Mopeds, Traktoren) die Bundesstraße. Da hat man aber das VZ.254 angeflanscht
    4. Fußverkehr = soll und kann Brücke weiter nutzen. Aber wegen 2. darf man als Fußgänger jetzt auf der B 88 laufen.