Wieder mal so eine Planung aus den 1980ern, die man mit ein bisschen Chi-chi aufzuhübschen probiert:
Grundhafter Ausbau der Erfurter Straße
an der Erfurter Straße führen überregionale Radwanderwege entlang.
Die B-Pflicht ist so ein bisschen ja-nein-vielleicht
und die Strecke hat so ca. 3% Gefälle in Richtung stadteinwärts.
bei Mapillary sieht das in Richtung stadteinwärts so aus
und was möchte man machen?
a) Fahrgastunterstand:
Restbreite Geh- und Radweg = 2,70m
überhaupt möchte man diese südliche Nebenfläche gar nicht anfassen. Das sollen 3m bleiben. für den gesamten Fuß- und Radverkehr.
den gesamten? ja, weil auf der nördlichen Seite der Gehweg nicht vorhanden ist und Fahrbahnradeln weitestgehend untersagt ist.
b) fehlende Aufleitung
hier kommt von links der Geh- und Radweg... und rechts ist es dann "Servicelösung" mit
irgendwie in beide Richtungen.
Und man möchte auch weiterhin an dem 2-Richtungsmist festhalten.
Ist auch total unauffällig von der Unfalllage da.
also.. fast. Im Unfallbericht steht nun nicht, woher der Radfahrer kam,
wer also mit dem Rad dort weiter geradeaus möchte und das nicht in Schrittgeschwindigkeit: huch, §10 StVO
c) Einmündung
rot: Fahrbahnverkehr
violett: Radverkehr
und der Radverkehr kommt hier auf der "Servicelösung" und... äh.. ja. ok, wer bis dahin auf dem Gehweg fährt, der macht das auch in der Humboldtstraße.
wenn man sich den kurzen Rechtsabbiegerstreifen von Erfurter Straße nach "unten" anschaut, ahnt man auch direkt, wie die LSA gesteuert werden wird.
nämlich sehr nachteilig für den Fuß- und Radverkehr.
d) Gehweg, Radfahrer frei, Gehweg, Radfahrer frei
(alles ist Parkplatz, alles ist Radweg) x alles ist Gehweg
Hauptsache, die Fahrbahn bleibt für KFZ frei!
Violett: wieder Radverkehr
keine Aufleitung auf Fahrbahn. abschüssig. und auch das meiner Meinung nach nicht zulässig. Gehweg + Radverkehr frei geht nicht auf abschüssigen Strecken.
Und der Radverkehr wird hier auch einen Teufel tun, Schritt zu fahren, wenn die Querung grün hat und der Fußverkehr losläuft...
e) Aufleitung in Einmündungsbereich
Radwege sind sicher!
ach halt, ist ja kein Radweg, ist "Servicelösung". und wer ohnehin Schrittgeschwindigkeit fährt, der kann eh anhalten weil §10 StVO und so.
und neinnein, die Schutzstreifen-Markierung verleitet üüüüberhaupt nicht zur Fehlannahme, man bliebe auf einem Radweg
Ich glaub, am letzten Donnerstag wurde die Planung dann doch nicht in dieser Form beschlossen.
Welche Änderungen da gemacht werden: vermutlich kosmetische.
an der grundsätzlichen Problematik der 2-Richtungs-Geh-Radwegelei will man garantiert festhalten. Denn soweit rollt man die Planung bestimmt nicht zurück.
und damit es nachher nicht heißt "wir haben von nichts gewusst, hätte uns das mal jemand gesagt":