Grundhafter Ausbau Erfurter Straße

  • Wieder mal so eine Planung aus den 1980ern, die man mit ein bisschen Chi-chi aufzuhübschen probiert:

    Grundhafter Ausbau der Erfurter Straße

    an der Erfurter Straße führen überregionale Radwanderwege entlang.

    Die B-Pflicht ist so ein bisschen ja-nein-vielleicht

    und die Strecke hat so ca. 3% Gefälle in Richtung stadteinwärts.

    bei Mapillary sieht das in Richtung stadteinwärts so aus

    und was möchte man machen?

    a) Fahrgastunterstand:

    Restbreite Geh- und Radweg [Zeichen 240] = 2,70m

    überhaupt möchte man diese südliche Nebenfläche gar nicht anfassen. Das sollen 3m bleiben. für den gesamten Fuß- und Radverkehr.

    den gesamten? ja, weil auf der nördlichen Seite der Gehweg nicht vorhanden ist und Fahrbahnradeln weitestgehend untersagt ist.

    b) fehlende Aufleitung

    hier kommt von links der Geh- und Radweg... und rechts ist es dann "Servicelösung" mit [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10]

    :rolleyes:

    irgendwie in beide Richtungen.

    Und man möchte auch weiterhin an dem 2-Richtungsmist festhalten.

    Ist auch total unauffällig von der Unfalllage da.

    also.. fast. Im Unfallbericht steht nun nicht, woher der Radfahrer kam,

    wer also mit dem Rad dort weiter geradeaus möchte und das nicht in Schrittgeschwindigkeit: huch, §10 StVO

    c) Einmündung

    rot: Fahrbahnverkehr

    violett: Radverkehr

    und der Radverkehr kommt hier auf der "Servicelösung" und... äh.. ja. ok, wer bis dahin auf dem Gehweg fährt, der macht das auch in der Humboldtstraße.

    darf man schließlich


    wenn man sich den kurzen Rechtsabbiegerstreifen von Erfurter Straße nach "unten" anschaut, ahnt man auch direkt, wie die LSA gesteuert werden wird. :rolleyes:

    nämlich sehr nachteilig für den Fuß- und Radverkehr.


    d) Gehweg, Radfahrer frei, Gehweg, Radfahrer frei

    (alles ist Parkplatz, alles ist Radweg) x alles ist Gehweg

    Hauptsache, die Fahrbahn bleibt für KFZ frei!

    Violett: wieder Radverkehr

    keine Aufleitung auf Fahrbahn. abschüssig. und auch das meiner Meinung nach nicht zulässig. Gehweg + Radverkehr frei geht nicht auf abschüssigen Strecken.

    Und der Radverkehr wird hier auch einen Teufel tun, Schritt zu fahren, wenn die Querung grün hat und der Fußverkehr losläuft...

    e) Aufleitung in Einmündungsbereich

    Radwege sind sicher!

    ach halt, ist ja kein Radweg, ist "Servicelösung". und wer ohnehin Schrittgeschwindigkeit fährt, der kann eh anhalten weil §10 StVO und so.

    und neinnein, die Schutzstreifen-Markierung verleitet üüüüberhaupt nicht zur Fehlannahme, man bliebe auf einem Radweg :rolleyes:

    Ich glaub, am letzten Donnerstag wurde die Planung dann doch nicht in dieser Form beschlossen.

    Welche Änderungen da gemacht werden: vermutlich kosmetische.

    an der grundsätzlichen Problematik der 2-Richtungs-Geh-Radwegelei will man garantiert festhalten. Denn soweit rollt man die Planung bestimmt nicht zurück. :cursing:

    und damit es nachher nicht heißt "wir haben von nichts gewusst, hätte uns das mal jemand gesagt":

    Stellungnahme_ErfurterStraße_edit.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (3. Mai 2023 um 13:15)

  • Derzeitiger Zustand: Schwer zu unterbieten.

    Planung: "Challenge accepted".

    Mein Highlight am derzeitigen Zustand ist übrigens "gehen auf der Fahrbahn einer Bundesstraße" (Höhe Hausnummer 47).

    Da weiß man ja gar nicht, wo man mit der Kritik anfangen soll…

    Bei Teil 1 ist also an der Nordseite für einen Radstreifen kein Platz – nehmen wir das mal hin (wobei man auch einfach das kreuz-und-quer-Parken eindämmen könnte). Dann muss an der Südseite eben jeder Platz genutzt werden, den man finden kann: Weg mit dem Grünstreifen eventuell Grunderwerb von dem Grünstreifen dahinter (falls nicht eh der Stadt gehörend). Zudem prüfen, ob die Fahrbahn auf 6,25 je Seite verringert werden kann (mehr sollte nur bei massivem LKW-Verkehr sein). Sobald wir bei 4,3m sind (da fehlt nicht viel!), gibt's 1,8m Gehweg und 2,5m Radweg. An der Haltestelle das Häuschen ganz an den Rand und davor als kombinierten Weg vorbei.

    Abschnitt 2 wäre an der Nordseite Platz für einen Radweg; da jetzt rüber und dann wieder zurück ist aber natürlich sinnfrei. Schlimmer, dass der Parkstreifen mit Bäumen dauerhaft zementiert werden soll – als ob Parken entlang einer Bundesstraße nicht schon doof genug ist. Also ne, den Streifen bitte "ergebnisoffen" lassen. Gilt analog für Bäume im Abschnitt 1.

    Abschnitt 3: Wieso wird hier die Benutzungspflicht aufgehoben (was dann ja auch für die Gegenrichtung gilt!), wenn man mit 4m doch sogar deutlich mehr Platz hat? Allerdings sehen auch die Fahrbahnmarkierungen in der Planung so aus, als ob man das gar nicht meint ;)

    Hinter der Kreuzung soll man dann endgültig auf der Bundesstraße radeln – aber gut, das ist für ein späteres Bauprojekt.

    Bei Abschnitt 4 falle ich jetzt gänzlich vom Glauben ab. Hier parken die Autos bisher an der Nordseite, während an der Südseite der Radverkehr stadteinwärts das vorherige Radeln auf der Bundesstraße umgehen kann. Warum will man jetzt den Parkstreifen auf die andere Seite legen? Und warum soll auch der wieder mittels Bäumen in seiner Existenz zementiert werden? Meiner Meinung nach sollte der Bereich komplett so bleiben wie er ist; allenfalls mittelfristig mit Wegfall (!) der Parkplätze dann ein Radweg stadteinwärts.

  • Bei Abschnitt 4 falle ich jetzt gänzlich vom Glauben ab. Hier parken die Autos bisher an der Nordseite, während an der Südseite der Radverkehr stadteinwärts das vorherige Radeln auf der Bundesstraße umgehen kann. Warum will man jetzt den Parkstreifen auf die andere Seite legen? Und warum soll auch der wieder mittels Bäumen in seiner Existenz zementiert werden?

    auf der Nordseite hat es mehr Grundstückzufahrten:

    HsNr

    - 16

    - 14

    - 12/10

    auf der Südseite sind nur

    HsNr

    - 7

    - 3

    betroffen

    das macht in Summe schon einen Stellplatz mehr.

    Außerdem ist die Südseite bei dieser Planung "länger" als die Nordseite

    Und: auf der Südseite stehen die Glascontainer. Dass man dort an eine "(Be-)Ladezone gedacht hat: eigentlich gut irgendwie. Würde man den Parkstreifen auf die Nordseite legen, könnte man auf der Südseite keine "(Be-)Ladezone" einrichten, weil der Gehweg zu schmal wäre.

  • was mir jetzt erst auffällt:

    die doppelten Furtmarkierungen an den Ampeln 8|

    soll das etwa alles "Gehweg, Radverkehr frei" werden?!

    bei der geringen Verkehrsbelastung dort?! :/

  • Die Verkehrsbelastung ist ja immerhin so hoch, dass da jetzt eine Ampel hin muss… Warum man allerdings diese "Radfahrer sind überall erlaubt, aber nirgends geschützt"-Lösung macht, obwohl genug Platz für einen echten Radweg wäre, ist mir ebenfalls ein Rätsel.

    Weil: Ein Schutzstreifen ist für den Fall, dass eigentlich ein Radweg geboten wäre, dafür aber ein Platz ist. Wenn überhaupt, wäre der Schutzstreifen in dem Bereich DAVOR geboten – aber da will man lieber eine 14m breite Straße zur ewigen Engstelle zementieren. Irgendwie ist das alles Stückwerk nach dem Motto "wenn wir nicht wissen, wofür der Platz gut ist, malen wir ihn rot an".