Elbbrücke Lauenburg

  • Ich denke nicht, dass man die Widmung geändert hat. Meinem Verständnis nach bezieht sich diese auch immer auf eine Straße in ihrer Gesamtheit und nicht auf Teile davon. Für die Umwidmung wäre auch zumindest ein Anhörungsverfahren notwendig gewesen. Einer Klage würde ich sehr gute Chancen einräumen.