Vor wenigen Minuten sprach ich einen uniformierten Polizisten an einer roten Ampel auf der Schanze an, da gerade auf meinem Weg durchs Viertel zuvor schon acht oder zehn von der Sorte auf Streife meinen Weg querten. Der "Radweg" in der Schanzenstraße endet wegen Baustelle an Haus-Nr. 31, dort ist eine Art Aufleitung auf die Fahrbahn über eine Parkbucht eingerichtet. Für Hamburger Verhältnisse schon mal nicht schlecht, es gibt Bordsteinabsenkung, 2 gesperrte Parkplätze, VZ600 am Radwegende.
Leider - wie die Kampffahrer nun mal so sind - ist die Ableitungsstelle fast immer zugeparkt. Deswegen dachte ich mir - bei Rot an der Ampel, sprich mal auf "kurzem Dienstweg" deinen Freund und Helfer an. Ich also ganz freundlich, PK16 möge doch mal ein Auge auf die Stelle werfen und bei Blockade abschleppen. Antwort: Ich sei ja kein Radfahrer (ich war als Fußgänger unterwegs). Ich entgegnete, dass ich schon mehrfach per Rad dort vorbeigekommen sei und auch dann die Stelle fast immer zugeparkt gewesen sei. Und ich ergänzte nocn, dass PK16 doch jetzt auch aufgrund dieser jetzigen Beschwerde jetzt aktiv werden können und dort regelmäßig abschgleppen könne. Er: Abgeschleppt wird nur bei offizieller Beschwerde eines Radfahrers. Von sich aus darf die Polizei nicht abschleppen lassen. Ich spürte schon wieder großes Unbehagen und dachte, das wird ja wieder "lustig" wie bei den meisten Gesprächen mit Uniformträgern. Dann behauptete er noch, dass Sachgebietsleiter Verkehr nicht zu den Straßenverkehrsbehörden gehören würden und dann gab ich auf und hab das Gespräch wegen Sinnlosigkeit eingestellt.