Jena - Arbeitsstellen

  • Der Spaß geht weiter... ||

    Ich erhalte einen Rückruf. Man möchte sich vergewissern, dass man über die selben Fahrbeziehungen spricht.

    Wir checken das ab. Wir sprechen über die selben Fahrbeziehungen.

    Der Mitarbeiter der StVB teilt mir mit, dass doch für mich als Radfahrer die rote Fußgängerampel gilt. Das hätte er auch nach Rücksprache bei der Fahrradbeauftragten der Stadt Jena so bestätigt bekommen.

    <X||

    Ich kläre ihn auf, dass für mich als Radfahrer die Ampeln des Fahrverkehrs gelten.

    Immerhin hört er mir zu. Um mir zu sagen, dass man natürlich ein offenes Ohr hat, wenn es irgendwo Neuregelungen geben sollte.

    :cursing:

    Nach ein paar Minuten im freundlichen Gespräch teilt er mir mit, dass er dann wohl die Streuscheibe austauschen lassen wird. Für ein halbes Jahr Umleitung wäre das ok.

    :|

    Ich deute an, dass ich nicht gewillt sein werde, ein halbes Jahr lang einen linksseitigen Radweg zu akzeptieren, der mir verbietet, den rechtsseitigen Schutzstreifen zu nutzen und mich für eine einfache Geradeausfahrt über 3 Ampeln zwingt.

    Pause. Ich glaube, das mit der B-Pflicht ist ihm da gerade klargeworden.

    Ich bitte freundlich darum, zu überlegen, dort vllt. Gehweg, Radfahrer frei anzuordnen. Und ich ergänze, dass, sollte es bei einer B-Pflicht bleiben, mein Schreiben von der letzten Woche etwas überarbeitet werden wird. Und als Widerspruch gegen die B-Pflicht per Post eingehen wird.

    Aber ich war ja so freundlich und hab die Tür zur Neuanordnung und Überprüfung offengelassen.

    Mal schauen.

  • so, man hat sich wohl am Tag vor Himmelfahrt dann noch noch hingesetzt.

    Aus

    wurde ein [Zeichen 239]

    Ohne die B-Pflicht oder ein [Zusatzzeichen 1022-10]-Zusatz spart man sich natürlich den Wechsel der Streuscheibe der LZA im Hintergrund.

    Mit der Variante kann ich leben und das ist auch meiner Meinung nach die sauberste Variante.

    Woran man nicht gedacht hat: die ganzen gelben Umleitungsschilder stehen da immer noch herum und animieren zum Radfahren auf genau diesem Gehweg. Aber da misch ich mich nicht mehr ein. Der Radverkehr darf auf der Fahrbahn unterwegs sein.

    und offensichtlich klappt das auch. Ich war nicht schnell genug mit dem Smartphone: vor den 2 Autos auf der linksabbiegerspur stehen 2 oder 3 Radfahrer. Ja, ich gebe zu, dass dieser "Schlag" Radfahrer sicherlich auch bei einer linksseitigen B-Pflicht nicht anders gefahren wäre. :)

  • Sie haben es wieder getan!!!

    Es prangt an der Stelle dort wieder eine linksseitige B-Pflicht.

    Und an der Ampel dahinter erhalten die Linksabbieger einen Grünpfeil, während die reine Fußgängerampel auf rot steht.

    ... und alle Radfahrer halten sich an das geradeaussignal und dürfen fahren.

    Als ich gerade vorbei bin, war die Ampel aus.

    Morgen früh wird sie das nicht sein.

    Tja, ruf ich die Rennleitung dann an?

    In HH hätt ich das gemacht, weil ich davon ausgehe, dass die das schon verstehen.

    Aber in Thüringen? :/

    Was wäre denn eine gute Diskussionsgrundlage? StVO vorlesen?

  • Beitrag von krapotke (1. September 2020 um 20:24)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:35).
  • Ich hatte das am Dienstag abend noch lange hin- und hergeschoben, mich letztendlich aber gegen einen Zwergenaufstand vor der Polizei entschieden.

    Stattdessen hatte ich eine E-Mail an den Fachdienst geschrieben (gleiche E-Mail mit gesamten Anhang wie im Mai).

    Und in der Mail die Tür offen gelassen, dass ich auf Grund des Schriftwechsels und der Gespräche im Mai zu genau dieser Situation nicht davon ausgehe, dass man hier wissentlich und willentlich genau diese Anordnung wieder getroffen hat, sondern es vermutlich zu einem Missverständnis bei der Abstimmung oder Kommunikation beim Aufstellen von Verkehrszeichen vor Ort gekommen ist.

    Heute mal telefonisch nachgehakt.

    In der Tat: Schilderfirma hat Mist gebaut.

    Und dann akzeptiere ich das auch so und spare mir den schriftlichen Widerspruch. :|