altes Thema, aber neu in der lokalen Presse aufgerollt: Wieviel Abstand vom Radler halten?

  • Diese Aussage, von der Polizei stammend, bitte schön, befürworte ich eindeutig: «Und wenn das nicht möglich ist, ist es verboten - zwei Meter Seitenabstand zu Fußgängern und Radfahrern sind laut Straßenverkehrsordnung Pflicht.»

    (mir sind schon mehrmals Leute in meiner Strasse vorbeigerast, und meine Frau sagte hinterher, "sie waren nur 5 cm vom linken Lenkerhorn entfernt!" (eine Strasse, das wissen diese Dummen nicht, wo auch die Mitglieder der Fahrradstaffel der Polizei, mit einer Dienstwaffe an der Fahrradhose, fährt... Wir wohnen einen Steinwurf entfernt vom Polizeipräsidium entfernt! Was passiert denn, wenn man einen Polizisten oder eine Polizistin in Uniform beim Überholen "touchiert"?)


    wäre es eine Antwort dazu? Lieber nicht...


  • Diese Aussage, von der Polizei stammend, bitte schön, befürworte ich eindeutig: «Und wenn das nicht möglich ist, ist es verboten - zwei Meter Seitenabstand zu Fußgängern und Radfahrern sind laut Straßenverkehrsordnung Pflicht.»


    1) Mir scheint die Aussage vom "Journalisten" zu stammen, immerhin befindet sie sich (im Artikel) nicht in Gänsefüßchen.
    2) Die Aussage ist falsch. Die StVO besagt zum Abstand beim Überholen:

    Zitat

    StVO §5 (4)
    Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.


    3) Wie viel Abstand von Gerichten als ausreichend (meist ca. 1,50 - 2 m) angesehen wird hängt von diversen Faktoren ab: hauptsächlich Geschwindigkeiten, Fahrzeugarten (Fußgänger/Fahrrad/Motorrad/Auto), Gelände- und Straßenprofil (Steigung/Gefälle/Ebene; Ausreichend platz zur Seite/direkt neben einem Abgrund).
    o dürfte z. B. der Mindestabstand beim (rechts) "Überholen" an einer Ampel auf Grund der Tatsache dass das Auto steht geringer als 1,5 m sein. Aber wie groß muss der Abstand wohl sein damit der eine Radfahrer den anderen Radfahrer auf dem Radweg überholen darf (beide "Schlenkern" ja möglicherweise)? Die "1,70 m für beide Fahrradfahrer reichen aus" würde ich zum Beispiel nicht als ausreichend sicher "empfinden", das wären nach Abzug der zwei Lenker gerade noch eine weitere Lenkerbreite. Da Radwege (zumindest in Hamburg, aber da sind sie auch selten grundsätzlich 1,70 m breit) selten hindernissfrei sind würde ich sagen: in Hamburg kann man so gut wie nirgends Radfahrer auf Radwegen überholen.