Diese Aussage, von der Polizei stammend, bitte schön, befürworte ich eindeutig: «Und wenn das nicht möglich ist, ist es verboten - zwei Meter Seitenabstand zu Fußgängern und Radfahrern sind laut Straßenverkehrsordnung Pflicht.»
(mir sind schon mehrmals Leute in meiner Strasse vorbeigerast, und meine Frau sagte hinterher, "sie waren nur 5 cm vom linken Lenkerhorn entfernt!" (eine Strasse, das wissen diese Dummen nicht, wo auch die Mitglieder der Fahrradstaffel der Polizei, mit einer Dienstwaffe an der Fahrradhose, fährt... Wir wohnen einen Steinwurf entfernt vom Polizeipräsidium entfernt! Was passiert denn, wenn man einen Polizisten oder eine Polizistin in Uniform beim Überholen "touchiert"?)
wäre es eine Antwort dazu? Lieber nicht...