"Anlieger frei" im Privatweg, keine Ausnahme für Radfahrer.

  • kann man das rückblickend für klug halten.

    War es auch sicher irgendwann 1945 bis in die 1960er Jahre, auch in Anbetracht der hohen Anzahl an Nazikader, die in der BRD recycelt wurden. Irgendwann ändern sich halt die Zeiten. Ein stärker auf den Bund konzentriertes Machtgefüge könnte man aber korrigieren, indem man als Ausgleich Volksentscheide auf Bundesebene zulässt - die funktionieren in Bayern ja auch ganz wunderbar. Damit würde sich auch endlich die Möglichkeit geben, solche Pseudo-Streitthemen wie Cannabislegalisierung, Sterbehilfe (die Jens Spahn selbst in der abgeschwächtesten Form aus persönlichen Befindlichkeiten und gegen ein Urteil des EGMR verhindert) oder die Ablösung der staatlichen Leistungen an Kirchen, bei denen eigentlich schon seit mehreren Jahren eine klare Mehrheit unter den Wählen besteht endgültig zu lösen.

    Ich hatte schon mit Straßenverkehrsbehörden zu tun, die gar nicht wussten, wer da irgendwelche Blauschilder angeordnet hat; auch, weil die Zuständigkeiten wegen irgendwelcher "Gebietsreformen" wechselten.

    Das konkrete Problem kann ich mir aber generell vorstellen. Da wurden Kompetenzbereiche verschoben, ohne dass der Sachbearbeiter richtig eingewiesen wurden (ggf. kann das aber auch daran liegen, dass es gar keine Dokumentation der Schilder gab, hab ich auch schon erlebt).

  • Bitte was? Die Beantwortung von rechtlich relevanten(!) Fragen des Souveräns ist nicht "originärer" Teil der Aufgaben eines Beamten? =O

    Ist es in der Tat nicht.

    Ich habe als Bürger keinen Rechtsanspruch darauf, dass eine Frage: "muss das so?" von der zuständigen Stelle beantwortet wird. Erst, wenn ich mich an die Verfahrensvorschriften halte, habe ich ein Recht auf "Antwort".