Was gilt denn für Dein Rad ? Und, fast Du es gebraucht verkauft, für Deinen Käufer (oder für Dich, falls Du gebraucht gekauft hast?).
Eine Situation (unter vielen): Ich kaufte ein Koga, vollgeferdert (Roadrunner), aus Alu beim Fachhändler, nur, eben, gebraucht, aber mit Rechnung. Rahmenbruch innerhalb der Garantiezeit. Der Händler hat es mir wieder hergerichtet, optisch eine wunderschöne Arbeit, wie neu: Ein kräftiges Sattelrohr wurde innerhalb des Rahmenrohrs geschweisst. Nur, nach Ablauf einer gleich lange Zeitspanne wie die Garantiezeit macht das Rad wieder kräftig klick-klick-klick. Da ich mir den Hals damit nicht brechen will, habe ich das Koga doch auseinandergenommen (Rahmen steht noch im Keller: das Rahmenstück, wo der Bruch ist, will ich irgendwann absägen und als Trophäe behalten ).
Ich könnte noch viele solche Anekdoten erzählen...
Das Problem bei der Sache ist, dass der Schaden zunehmend teurer wird! Mein Schwager lebt in den Anhöhen entlang der Donau. Die Landschaft ist nicht Gebirge, aber, wenn man nicht Berg und Tal bereit ist zu fahren, und zwar auf unbefestigten Wegen in der Landschaft, ohne starkem Anstieg kann man nur 2 km innerhalb des Dorfs fahren, mit in-Kauf-Nahme von starkem Anstieg den Donauradweg, der weit nicht überall völlig gemütlich ist (an der Stelle), und bald langweilig ist. Die Leute sind eher kräftig, Landwirtfamilie, an Waldarbeit absolut gewöhnt, aber trotzdem keine Radfahrer mit Bergfahrt als Spezialität... Also hat man überlegt, ok für MTB's aber dann mit Elektro-Hilfsantrieb. Nach an sich zu kurzer Zeit kommen elektrische Probleme hervor, die die Werkstatt scheinbar nicht beherrscht... Nur, beide Räder haben zusammen den Preis von einem neuen Kleinwagen fast gekostet! Es handelt sich nicht mehr um ein Rad à 200 Euro beim Discounter!
Sind der Verbraucherschutz und die Markttransparenz (Kleingeschriebenes) heute im Einklang mit den Investitionengrössenordnungen, die Spitzen-Fahrräder heute kosten?
Wie soll es weitergehen? So, einfach?