Beiträge von hvhasel

    Verzeiht mir mein leichtes OT-Geschwafel.

    Aber genau der von Malte angesprochene Punkt Bussonderstreifen regt mich schon seit Zeiten tierisch auf. Denn niemand schert sich - zumindest in Berlin - drum, wenn massenweise PKW-Lenker meinen, das als Abkürzung nutzen zu dürfen. Bei einem Fahrradfahrer immer schon brüllen und gefährden, aber bei solch einem asozialen Verhalten schön die Schnauze halten den Mund nicht aufbekommen.

    Zumal ein Bußgeld von 15 Euro ohnehin lächerlich ist, bei Behinderung zwar 35 Euro, aber wann wird die schon mal nachgewiesen. Es gibt ja so gut wie keine Kontrollen mehr und die Streifenpolizisten interessiert das auch nicht. Selbst wenn mal eine Kontrolle sein sollte: Mit Handy am Steuer und überhöhter Geschwindigkeit bleibt es ja trotzdem bei dem mickrigen Bußgeld.

    Da lobe ich mir die britische Herangehensweise:

    So, und jetzt kommst Du aus der Tiefe des Raumes emporgeschossen, donnerst schräg über einen GEHWEG und bretterst auf die Fahrbahn. Da kommt Freude auf.

    Erste Frage: Darf man überhaupt unten am Spreeufer radeln? Ich habe in Google Street View viel weiter westlich, an der Kreuzung Paulstraße/Magnus-Hirschfeld-Ufer, ein Schild gesehen "Radfahren erlaubt - Fußgänger haben Vorrang". Gilt das für die gesamte Strecke bis am Hauptbahnhof vorbei?

    Zweite Frage: Steht an der Rampe ein Schild, das darauf hinweist, dass man oben nicht radeln darf?

    Dritte Frage: Was macht eigentlich die Fahrradstaffel? Fällt denen sowas nicht auf?

    Du bist mir ja einer! Wer sagt denn, dass ich mit meinem Brompton im ersten Gang die Rampe emporschieße, dann schräg über den Gehweg donnere, nur um dann über die Bordsteinkante zu brettern, bis die Felge kracht. Im Ernst, ich bin höchstens mit Schrittgeschwindigkeit auf den Radstreifen gerollt. Der möglichen Restschuld bin ich mir dennoch bewusst, siehe ursprünglicher Post.

    Zur ersten Frage:

    Zur zweiten Frage: Nein, denn wofür sollen die Rampen in der Ausführung denn vor wenigen Jahren gebaut worden sein? Auf der anderen Seite der Hugo-Preuß-Brücke ist deshalb eine weitere Rampe zur Fortsetzung des Spree-Radwegs. Dort dann sogar die letzten Meter des Radwegs Berlin-Kopenhagen.

    Zur dritten Frage: Was soll denen da auffallen?

    P.S.: Dass der Autofahrer hupte und schimpfte ist kein haltbares Indiz, dass das Fehlverhalten bei Dir lag!

    Das ist natürlich klar! ;)

    Ich bin auch positiv gesinnt und schiebe das auf den Stress und die Besorgnis, plötzlich einen Radfahrer vor sich gehabt zu haben! :D

    Andereseits kam ich von etwas Bürgersteig-ähnlichen Straßenteil. Aus der Autoperspektive nicht unbedingt nachvollziehbar. Aber erst hinter einem Linksabbieger stehen und dann auf den Streifen wechseln ist auch nicht ganz nachvollziehbar.


    Witzig: Genau an der Stelle habe ich mir vor ein paar Jahren mal zum ersten Mal Gedanken über diese Problematik gemacht :D

    Das ist ja wirklich ein Zufall. Auch wenn die Stelle recht prominent gelegen ist. :)

    Aber gut zu wissen, dass es dann kein Schutzstreifen ist!

    Oha, ist anscheinend doch nicht so eindeutig, wie von mir gedacht. Ich habe aber Glück und seit den Streetview-Aufnahmen hat sich nichts geändert. Es ist wirklich ein Angebotsstreifen im Bereich der Kreuzung.


    Ich bin hinter der Fußgängerampel und vor dem erneuten Blaulolli auf die Straße Richtung Osten aufgefahren, von dieser rampenförmigen Auffahrt vom die Spree begleitenden Weg kommend.

    Ich bin heute von einem Autofahrer angehupt und leicht beschimpft worden, weil ich ihm wohl in die Quere gekommen bin. Ich vermute mal, ich war nicht mal ganz unschuldig, deshalb meine Frage.

    Ich wollte von einem anderen Weg auf einen Radfahrstreifen auffahren als im gleichen Moment der besagte Autofahrer einen Linksabbieger rechts überholen wollte. Soweit wäre das zwar alles relativ eindeutig, aber der Radfahrstreifen wird im Bereich der Kreuzung, also nur für 10-15 Meter, zum Angebotsstreifen. Somit werde ich dann wohl zum nachrangigen Verkehrsteilnehmer "degradiert" und hätte warten bzw. 5 Meter später auffahren müssen? Oder wäre das sogar beim Radfahrstreifen selbst der Fall?

    Über die Sinnhaftigkeit von Radwegführungen brauche ich hier ja kein weiteres Wort verlieren.

    Ist hier im Forum eigentlich jemand aus Leipzig?

    Ich war zunächst mal sehr positiv überrascht über den Anteil und die Fahrweise der Radfahrer dort. Aber erstaunt war ich über die Praxis, fast alle Radwege in beide Richtungen freizugeben (wenn sie benutzungspflichtig sind). Also meistens auch auf beiden Seiten der Straße gleichzeitig. Sowas kenne ich aus Berlin und auch anderen Städten überhaupt nicht. Wie sieht es da denn mit kritischen Situationen aus? Kann mir vorstellen, dass die Linksabbiegeproblemtik durchaus eine Rolle spielen dürfte. Kann mir aber vorstellen, dass die einheimischen Autofahrer schon relativ konditioniert sind, die Auswärtigen aber wohl eher weniger.

    Anstatt sich immer wieder über das Verhalten der Mehrheit der Menschen zu wundern und zu ärgern, akzeptier doch einfach, dass die Menschen anscheinend nicht auf der Fahrbahn fahren wollen und es an der Zeit ist vernünftige Radinfrastruktur abseits der Fahrbahn zu bauen, wie es uns z.B. die Niederlande seit Jahrzehnten vormachen.

    Ja, das sehe ich mittlerweile auch so. Die kritische Masse wird erst erreicht, wenn sich die Mehrheit der Radfahrer sicher fühlt. Da helfen leider auch Statistiken wenig, dass das Radfahren auf der Fahrbahn sicherer ist.

    Ich habe noch einen zum Thema Fahrlehrer:

    Zitat

    Der Falkenseer Fahrschullehrer Volker Beckmann glaubt, dass nicht allein der Radfahrer entscheiden könne, ob ein Radweg zumutbar ist: „Das ist die Aufgabe der Kommunen. Die müssen die Wege in Ordnung bringen oder sperren.“ Sonst könnten ja alle Radler auf der Straße fahren, wenn sie der Meinung sind, es würden irgendwo Glasscherben rumliegen. Beckmann würde sich wünschen, wenn Radler, dort wo es möglich ist, freiwillig einen Radweg nutzen, um das Unfallrisiko zu minimieren.


    Dummerweise ist der Herr vor etlichen Jahren ausgerechnet mein Fahrlehrer gewesen. Nun ja, kann man heute nicht mehr rückgängig machen.

    Witzig aber, dass der Autor des Beitrag den minimalen gedanklichen Transfer zwischen Gefährdung und Unfallursache nicht hinbekommt, obwohl er beides direkt hintereinander (ab-)geschrieben hat.

    Aus der(oder den) Themenwoche(n) der RBB Abendschau mal ein etwas ausführlicherer Beitrag:

    Davon abgesehen, dass es wirklich eine merkwürdige Führung ist, frage ich mich, was die beiden Damen da machen? So wird auf jeden Fall wieder das Übliche impliziert: Fahrradfahrer auf der Fahrbahn sind prinzipiell gefährdet und nur auf dem Radweg/Gehweg (auch wenn ordnungswidrig benutzt) ist es sicher!

    Normalerweise hat bei Fahrrad-Kfz-Unfällen in 70% der Fälle der Kfz-Fahrer die Hauptschuld.

    Es reicht schon, in dem zitierten Bericht der Berliner Polizei die absoluten Zahlen anzuschauen und schon wird der Quatsch offensichtlich.


    Zitat

    Gemessen am Gesamtunfallgeschehen setzten 4,12% aller Unfallverursacher als Radfahrer eine
    Unfallursache. Sie stehen somit an vierter Stelle hinter Führern von Pkw und Lkw sowie sonstigen
    Verursachern.

    Naja. Zumindest bei einem Alleinunfall - ob nun auf abschüssiger Strecke oder nicht - wird man auch nicht einfach anderen eine Schuld zuweisen können.

    Das stimmt schon! Aber die Forderung des Innenministers von MV kann sich nicht auf diesen Vorfall bezogen haben, da sie zeitgleich oder vor dem Ereignis aufgestellt wurde.

    Erstmal Dank für den eigenen Thread. Ich wollte den gestern nicht extra aufmachen.

    Auf die Polizei habe ich auch bestanden, gerade nach meiner Erfahrung vor zwei Jahren, wo es dann nachträglich hieß, ich sei auf dem Gehweg gefahren und die gegnerische Versicherung irgendeinen komischen Knallzeugen präsentiert hat.

    Zur Dokumentierung: Ich habe sogar eine Actioncam, in diesem Fall hätte sie mir aber überhaupt nichts gebracht. Die Autofahrerin hat ihren Unfall gegenüber der Polizei sofort eingestanden inkl. Bußgeld (sind das wirklich nur 35 Euro?). Einen Zeugen habe ich auch, eigentlich sogar mehrere. Aber es ist schon erstaunlich wie vielen so ein angefahrener Fahrradfahrer egal ist.

    Sehen wir mal, wie es weiter geht. Bin gespannt auf das Gutachten des Händlers.

    Da du den Anwalt ja nicht zahlen musst, spricht nichts dagegen, ihn zu beauftragen. Gegen Versicherungen zieht man immer den Kürzeren, ganz gleich als ob Radling oder Kraftfahrer oder Hausbesitzer. Und selbst wenn die Unfallverursacherin den Eindruck macht, keinen unnötigen Ärger zu wollen, kann das morgen schon ganz anders aussehen — das musste ich leider auch erst lernen.

    Vielen Dank schon mal. Die Polizei hat der Autofahrerin immerhin den Tipp gegeben, die Rechnung auch persönlich zu begleichen. Da es ein car2go war, macht das auch Sinn, falls die Kosten unter 500 Euro liegen sollten. Kann ich denn erstmal die Reaktion der Unfallgegnerin abwarten oder sollte ich gleich zum Anwalt?

    Heute hat es mich mal wieder erwischt, selbst neu gebaute Radwege bieten keine Sicherheit. Klassischer Rechtsabbiegefall. Nun denn, außer kleinen Schürfungen alles gut. Und beim ein Monat alten Fahrrad. Da hat das Hinterrad und der Sattel etwas abbekommen. Den Rahmen muss ich mal checken lassen. Ist halt Aluminium.

    Eigentlich bräuchte ich keinen Anwalt einschalten, die Fahrerin war gleich reumütig, auch gegenüber der Polizei.Habe auch noch einen guten Zeugen in petto. Hatte aber beim letzten Unfall vor zwei Jahren, der nicht so glimpflich verlaufen ist, ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht. Was meint ihr?