Beiträge von timovic

    Ach ja, und einen gelungenen Übergang mit Zebrastreifen und daneben einer eindeutigen Radweg-Überquerung ohne Raum für gefährliche Missverständnisse habe ich auch noch.

    So kann mans machen:

    Hier

    Natürlich besser, da unmissverständlich, aber weiterhin mit Optimierungspotenzial. Unterschiedliche Vorrang-/Vorfahrtregelungen für Verkehrsteilnehmer, die die gleiche Richtung haben, halte ich für suboptimal. Siehe Promenade in Münster.

    man gilt als vorbestraft mit entspechendem Eintrag ins Führungszeugnis.

    Und eine Reihe von Berufen sind damit nicht mehr ausübbar.

    hm.

    Landen da nicht nur Vorstrafen mit mehr als einem Jahr?

    / 3 MOnate sind die Grenze, aber 8 Monate Bewährung werden nach 3 jahren gelöscht.

    Ja, das verstehe ich ja, wenn es eine Strafe für eine vorsätzliche Stratftat ist. Der Mann ist jedoch bislang straßenverkehrsrechtlich nicht auffällig gewesen, noch lese ich etwas von anderen Vorstrafen oder Einträgen. Ich vermute also, dass er ein ganz normaler Bürger ohne kriminelle Energie ist. Welche Strafe ist da nun eine Haftstrafe auf Bewährung?

    Da gibt es in der Tat eine Unschärfe, da die StVO in § 43 auch Absperrgeländer explizit erwähnt, dort aber nichts über deren Beschaffenheit sagt. In Anlage 4 zur StVO tauchen Absperrgeländer dann gar nicht auf.

    Wenn man also in Ausübung einer Gefahrenbremsung mit dem Rad an einer Kante hängenbleibt, das Rad dort verharrt, man selbst aber im hohen Bogen über das querende Fahrzug fliegt (ohne Berührung), sich bei der Landung sauber abrollt und zufällig unverletzt bleibt, ist es also endlich eine Gefährdung aber kein Unfall?

    Ich werde im Winter ein fertiges Laufrad mit Dynamo bei Bike Components kaufen. Auch bei mir wird der Akku langsam schwach und irgendwie nervt das ständige Aufladen - vor allem, wenn man es vergisst...

    Für 129€ gibts aktuell DT Swiss Felgen mit einem Alfine Dynamo und Centerlock-Disc-Aufnahme.

    In den Beförderungsbedingungen des Schleswig-Holstein-Tarifs steht ja relativ deutlich drin, dass die Mitnahme eines Fahrrades auf eigenes Risiko geschieht und eine Fahrradkarte keine Pflicht zur Beförderung auslöst.

    Was sagt der Verbraucherschutz eigentlich zu solchen Klauseln? Ich soll also für eine Leistung zahlen, die mir dann nach Gutdünken verweigert werden kann?

    Hab dazu was bei LG München II entdeckt. “Art des benutzen Rades, bei dem es sich um ein Rennrad der sowohl technischen als auch finanziellen Spitzenklasse handelt”.

    Mir käst das Hirn.

    /Das OLG München ebenfalls: "Darüber hinaus vertrat der Senat die Auffassung, dass bei einem Radfahrer, der ein Rennrad mit Klickpedalen im freien Gelände benutzt, bereits ein Anscheinsbeweis für eine „sportliche Fahrweise“ gegeben sei. Dadurch werde eine Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms begründet."

    //weiter aus dem Urteil: "Hierfür spricht desweiteren der Umstand, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz freimütig eingeräumt hat, damals Radsportkleidung getragen zu haben, da er in der Arbeit Gelegenheit zum Duschen und Umziehen hatte."


    Was erhoffst du dir davon?

    Und was soll dann passieren? Wer einen Führerschein hat, gibt ihn ab und die anderen ...?

    Gerade gegen Gehwegradeln stärker vorzugehen, halte ich für ähnlich sinnlos wie eine Helmpflicht. Die Leute sollten nicht mit Angst vor Strafe motiviert werden, sich woanders fortzubewegen.

    Auch führerscheinlosen Menschen kann die Nutzung eines Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.