Beiträge von Fahrbahnradler

    That's totally easy :) wie der Finanzmathematiker sagt:

    - Der Milliardär zahlt auf die 1.000.000 Mehreinnahmen 52% Steuern = 520.000 Euro

    - Die Pflegekraft zahlt auf die 1.000 Euro Mehreinnahmen 23% = 230 Euro. Alle 1000 Pflegekräfte zahlen insgesamt also "nur" 230.000 Euro

    Jetzt frag mal den Scholzi, was ihm am Ende lieber ist :)

    Ein Milliardär zahlt 52 % Steuern auf das, was oben draufkommt? :D

    Wenn es normales Einkommen wäre und er nix gegenrechnet: 47,475 %.

    Wenn es Kapitaleinkünfte sind und er nix gegenrechnet: 26,375 %.

    Wie gesagt, "wenn" ...

    Er kann es ja auch in eine Stiftung packen und "verschwinden" lassen.

    Tja, das Pensionärs-Pärchen, das mit seinem neuen VW-E-Auto zum Ferienappartement im südfranzösischen Montepllier fahren wollte, dabei mehr Zeit als geplant brauchte sich deshalb offiziell bei A. Scheuer beschwert hat, hat offenbar ganz andere Probleme als die Gewerbetreibenden, die den finanziellen Ruin als Schreckgespenst inzenieren.

    https://www.businessinsider.de/wirtschaft/mob…h-frankreich-i/

    Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Ich spars mir für einen der Gewerbetreibenden auf, der verhindert, dass rechtswidrige Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten können. :)

    Der Businessinsider meint übrigens, 26 Stunden seien unerwartet wenig gewesen, denn "ganze" an dieser Stelle bedeutet "nur".

    Zitat

    Denn die Rentner brauchten für die eigentlich 790 Kilometer lange Fahrt ganze 26 Stunden.

    Davon abgesehen, gäbe es eine wunderbare Möglichkeit, um da mit einem E-Auto hinzukommen, selbst ohne Ladestationssuche: Aber leider hat die Deutsche Bahn die Autoreisezüge abgeschafft - die hätten von Hamburg und Frankfurt aus Avignon und Narbonne angesteuert. Wir hatten gefragt, ob man die vielleicht in Zukunft mit Ladestationen bestücken möchte - keine Antwort.

    Es hat ja hier auch niemand Zweifel daran, dass das Verhalten ordnungswidrig war.

    Es wird auch nicht ausgeschlossen, dass hier eine strafbare Handlung vorliegt. Sie ist aber nicht nachweisbar.

    Wäre eine solche stinknormale Ordnungswidrigkeit (er hat halt zu eng überholt) strafbar, dann bräuchte man keine Bußgeldbescheide mehr.

    Warum verweigert die Staatsanwaltschaft die gerichtliche Überprüfung, ob die strafbare Handlung nachweisbar ist?

    Die StA hat im vorliegenden Fall so argumentiert, wie der Verteidiger des Kampffahrers argumentieren könnte, wenn er skrupellos genug ist.

    Bei 315c StGB sehe ich

    b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

    erfüllt. Und die Videoaufnahmen sind so eindeutig, dass man sich über

    "grob verkehrswidrig und rücksichtslos"

    eigentlich gar nicht mehr streiten muss. Von einer StA hätte ich erwartet, dass sie schreibt, die Einlassungen des Sprinterfahrers seien als haltlose Schutzbehauptungen einzustufen.

    Übrigens ist 315c auch dann erfüllt, wenn es sich um Fahrlässigkeit handelt - einzig die Höchststrafe liegt dann bei zwei, nicht bei fünf Jahren.

    Aber es wäre eben auch in einer Gerichtsverhandlung zu klären gewesen, ob die Handlungen des Sprinterfahrers auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen.

    Was diese Justiz immer wieder beharrlich ignoriert: Da steht "Gefährdung" - und eben nicht, dass die Verletzung oder der Tod des Opfers eingetreten sein muss.

    "Versetzung gefährdet" heißt nicht "durchgefallen".

    "Der Erfolg ist gefährdet" heißt nicht "wir sind gescheitert".

    "Sie haben jemanden in Gefahr gebracht" heißt nicht "sie haben jemanden umgebracht".

    Nicht unbedingt überraschend, und die Mathematik des Artikels finde ich auch etwas seltsam - aber hey, es kommen Fahrräder drin vor.

    https://www.derstandard.de/story/20001256…ima-als-e-autos

    Ah, meine Lieblingsmathematik nach dem Motto: "Die Zugspitze ist dreimal niedriger als der Mount Everest" / "Ein ICE 2 ist zweimal kürzer als ein ICE 1"

    Warum schaffen die es nicht, "halb so viel", "ein Zehntel" und so weiter zu schreiben?

    Vermutlich wird man in 20 Jahren auch den Klimaforschern vorwerfen, dass sie uns die ganze Zeit nichts vom Klimawandel erzählt haben.

    Yep - das kenne ich von Stuttgart 21: da werfen manche mediale Claqueure der Immobilienmafia (S21 ist ja kein Verkehrsprojekt, sondern ein "Stadtentwicklungsprojekt", genau wie Altona/Diebsteich) doch tatsächlich den S21-Gegnern vor, diese hätten schon früher was sagen sollen. Historische Wahrheit ist aber, dass die sich schon gerührt haben, als das erste Anträgle in den Stuttgarter Gemeinderat eingebracht wurde.

    Zitat
    • Die Verkehrssicherheit ist eines von mehreren streckenbezogenes Qualitätskriterien, welche den Ist-Zustand beschreiben. Bei gemeinsame Geh- und Radwegen erfolgte die Einstufung in der Regel in „OK“. Zwar können Fußgänger den Radverkehr behindern, jedoch sind Unfälle mit Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern meist nicht besonders schwer. Die Verkehrssicherheit ist daher „OK“.
    • Die Verkehrssicherheit allein betrachtet gibt aber keine Auskunft darüber, wie gut eine Verbindung für den Radverkehr geeignet ist. Dazu müssen u. a. auch die Führungsform, die Wegebreite und der Wegezustand betrachtet werden.
    • Da die Fußgänger für den schnellen Alltagsradverkehr ein Hindernis darstellen können, ist eine Trennung von Fußgänger und Radfahrern zu empfehlen. Dies spiegelt sich in den Ausbaustandards wieder.

    Hmmm ... also wenn ich Fußgänger wäre, würde ich denen was erzählen.

    Sehr bezeichnend empfand ich dabei den Wahlkampf, als Schröder Paul Kirchhoff als "Professor aus Heidelberg" bezeichnete. Und schon war es um den Mann geschehen. Die Inhalte spielten keinerlei Rolle mehr.

    Das Schicksal teilt er mit dem "Buchhändler aus Würselen" Martin Schulz, dem "Dachdecker aus Neunkirchen" Erich Honecker, der "Stewardess" Sabine Christiansen und dem "Busfahrer" Nicolás Maduro.

    Der Sozialetat macht über 50% der gesamten Staatsausgaben aus. Bei einer ziemlich hohen Staatsquote.

    Ich kann da kein "mit Füßen treten" erkennen.

    Über die genaue Ausprägung kann man immer diskutieren. Von "mit Füßen treten" sind wir meilenweit entfernt.

    Drei der schwerwiegendsten Fußtritte waren:

    Umstellung der Sozialhilfe von Warenkorb auf Statistikmodell

    Lohnabstandsgebot

    Manipulationen bei der Berechnung der Regelsätze von ALG II

    Weitermachen kann man mit der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, mit der Enteignung bei Zuschüssen für Arme (während dies bei Reichen, die Subventionen haben wollen, nie passiert), mit dem Ausschluss von Studierenden aus der Sozialhilfe/ALG II ...

    In Gegenteil muß man sogar Annehmen das ein Teil der Autofahrer abbiegt obwohl sie den vorrangigen Radfahrer gesehen haben.

    Ich kann mich an eine WDR-Sendung erinnern, in der eine Autofahrerin, die einen Radfahrer beinahe umgenietet hätte, unmittelbar danach vom Reporter befragt wurde. Antwort: "Aber ich habe doch geblinkt! Was überholt der mich dann noch!??"

    Leider haben weder die Polizei diese ignorante Autofahrerin noch der Reporter die Zuschauer über die Rechtslage belehrt.

    Der Vorfall zeigt, dass etliche Autofahrer mal gelernt haben, dass Autos, die sich zum Abbiegen eingeordnet haben, nicht mehr auf der Abbiegeseite überholt werden dürfen. Sie haben aber vergessen oder nie begriffen, dass das nur fürs Linksabbiegen und gegenüber den meisten anderen Kfz gilt (§ 5 Abs. 7 StVO), aber nicht fürs Rechtsabbiegen und auch nicht fürs Linksabbiegen gegenüber Radfahrern und Fahrzeugen auf Sonderstreifen (§ 9 Abs. 3 StVO).