Beiträge von Fahrbahnradler

    Ich habe sieben Jahre im Justus-Strandes-Weg gewohnt und sag mal dazu:

    Das hier ist die Alsterbrücke:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0c/Brücke_U1_Ohlsdorf_1.jpg

    https://www.fotocommunity.de/photo/alsterbr…elmann/40587462

    Man beachte den Höhenunterschied. Man beachte, dass am Alsterwanderweg das Gewölbe rotweiße Warnschilder aufweist, weil es da sehr niedrig zugeht. Es ist eng - man müsste im Grunde auf die dreifache Breite erweitern.

    Dann führt der Alsterwanderweg durch sehr kuscheliges "Urwaldgelände".

    Es folgt eine Passage zwischen Bootsverleih/Gaststäte und Bootsstegen, Haken nach rechts, Haken nach links und hier unten durch (die hintere Passage):

    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Alsterbrücken#/media/Datei:Ratsmühlendammbrücke_1.jpg

    Haken links

    Den Justus-Strandes-Weg könnte man in der Tat zur Fahrradstraße machen, aber dann landet man Am Hasenberge (Busverkehr), hat Im Grünen Grunde Busverkehr, U-Bahn, S-Bahn, Badeanstalt.

    Und wie stellt man sich das in der Rathenaustraße vor? Fahrbahn umwidmen? Oder die Piste auf der Wiese verbreitern?

    Ich habe mich in der ganzen Zeit immer wieder geärgert, dass man auf dem Weg von Süd nach Nord zum Geister- und Kampfradler wurde, nämlich so:

    https://www.google.de/maps/@53.61503…!7i13312!8i6656

    Man nimmt das Angebot an, auf dem Weg zwischen Wiese und Bäumen Rad zu fahren.

    https://www.google.de/maps/@53.61895…!7i13312!8i6656

    Und dann kommt man an diese komische Kreis-/Kreuzungs-Konstruktion:

    https://www.google.de/maps/@53.61945…!7i13312!8i6656

    Nirgends ein Hinweis, dass man dem Verlauf des Weges nicht mehr folgen dürfe, sondern direkt hinter dem Zebrastreifen rechts abbiegen, direkt hinter der Mittelinsel links abbiegen und unter Beachtung des hinter einem stehenden VZ 205 nach schräg hinten links fahren soll, also auf der Fahrbahn.

    Stattdessen radelt man links vom Gitter:

    https://www.google.de/maps/@53.61941…!7i13312!8i6656

    und landet hier:

    https://www.google.de/maps/@53.61941…!7i13312!8i6656

    Man beachte: rechtsseitig ist mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert, aber aus der Gegenrichtung sah man einen baulich angelegten Radweg ...

    Na ja, und auf eine Nebenfahrbahn mit [Zeichen 267] zu stoßen und dort dann auf Höhe der Bushaltestelle über eine durchgezogene weiße Linie auf die rechte Fahrbahnseite zu wechseln, ist auch nicht so prickelnd.

    Die Ecke ist total verkorkst.

    Also der Radweg hat durchgehenden Belag, aber VZ 205. Die Buckelpiste hat einen unterbrochenen Belag, aber Vorfahrt. Woraus ergibt die sich eigentlich? Ich sehe da kein [Zeichen 301]. Vielmehr steht [Zeichen 138-10] - also heißt das doch: Vorsicht - hier kreuzen Radfahrer.

    Weil's so schön ist, spiele ich jetzt mal Verwaltungsrichter: wieso ist das auf ganzer Breite ein Geh- und Radweg? Da sind doch baulich getrennt eine rote Piste und eine graue Piste. Normalweise bedeutet das: rot = Fahrrad, grau = Füße.

    Sollen Fußgänger nur auf dem grauen Belag latschen? Hat man was rot gemacht, damit Radfahrer sich auf einem [Zeichen 240] an ein gewisses Rechtsfahrgebot halten? Was passiert, wenn das Ding in Gegenrichtung freigegeben ist? Radfahrer rechts (auf grau) oder auf rot (also halblinks) oder in ganzer Breite?

    Also ich würde da als unbefangener Nutzer sagen: "da hat wohl einer das falsche Schild benutzt, hier hätte [Zeichen 241-30] stehen sollen" (seitenverkehrt natürlich).

    Und zu dem Zitat von oben möchte ich anmerken: Es lautet

    Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    und nicht etwa

    Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung auch für den Radverkehr in Gegenrichtung die Benutzungspflicht mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

    Meines Erachtens müsste, wenn man ein linksseitiges Benutzungsrecht definieren will, die zweite Version verwendet werden und nicht die erste, denn die behandelt das Linksradeln nur als Unterfall der Benutzungspflicht (man beachte das "auch"!); nach dem "oder" kommt "ein" Benutzungsrecht (auffällig: unbestimmter Artikel im Gegensatz zum bestimmten bei der Benutzungspflicht), aber kein Hinweis darauf, dass das "auch ... in Gegenrichtung" gelten soll.

    Tja, aber die rechnen das nicht. Auf Spiegel online wurde eine Dame vorgestellt, die noch ihren Golf II von 1989/1990 hat. Scheckheftgepflegt, der Chef vom Autohaus ist mit Blumenstrauß auf dem Foto - kein Wunder, der Golf hat nach 30 Jahren 105.000 km auf dem Tacho. Da fehlt keine 1 vorne, sondern das Auto ist tatsächlich nur 3.500 km pro Jahr gelaufen. (Und offenbar gab es alle 3.500 km eine große Inspektion samt Ölwechsel.)

    Die Dame hat durchaus vernünftige Ansichten ("Mit dem Auto in die Stadt? Niemals!"), aber sie hat sich das Auto eben für Ausflüge in die Pampa zugelegt. Irgendjemand schrieb: "Für das Geld hätte sie Taxi fahren können." Aber dann hätte sie immer erst jemanden rufen müssen. So wusste sie: "Mein Auto steht in der Tiefgarage, ich kann jederzeit losfahren."

    Google Earth zeigt, dass der Seitenstreifen ohne Sinn und Verstand bemalt wurde. Rund 900 Meter östlich ist ein Kreisverkehr ("Am Jostenhof"), wo der Radverkehr offensichtlich dazu animiert wird, rechts vom Breitstrich zu fahren. Dann kommt 130 Meter vor dem Beginn der Ausfädelung zur AB-AS eine Zufahrt zu einem Gehöft, wo laut Foto vom 26.3.2020 der Breitstrich des Seitenstreifens als durchgezogene Linie nach rechts in die Zufahrt einschwenkt. Klares Signal: nicht drüberfahren (und: "Hätte ich da bisher überhaupt fahren dürfen?"). Hinter der Einfahrt gibt es nichts dergleichen, sondern die rechte Fahrspurbegrenzung geht von 340 wieder in 295 über. Dann kommt die Ausfädelung an der AS. Die rechte Fahrspurbegrenzung ist unterbrochener Breitstrich, die am Ende des Seitenstreifens aufgemalte Linie ist schmal. Da könnte man auf die Idee kommen, dass dem von der Fahrbahn nach rechts ziehenden Auto Nachrang zugeordnet wird, denn selbst wenn für den Radverkehr § 10 greifen könnte, muss der Abbiegeverkehr erstens abbiegen, zweitens die Fahrspur wechseln und drittens einen Breitstrich überfahren.

    Die Zeitung mit den großen Buchstaben hat ein Foto mit der polizeilichen Unfallaufnahme veröffentlicht. Ein grenzwertiges, also bitte nur suchen, wer unbedingt will.

    Das Auto ("Geländewagen", "Land Rover") steht 48 Meter vom Beginn der Ausfädelung entfernt auf dem einzigen Rechtsabbiegepfeil, der sich neben dem breiten 340 befindet. Das Fahrrad liegt 24 Meter weiter voraus auf der Spitze des folgenden Rechtsabbiegepfeils, neben dem der Breitstrich schon wieder durchgezogen ist. Das Auto steht parallel zum Fahrbahnmarkierung, die linken Räder befinden sich noch auf der durchgehenden Fahrbahn, die Motorhaube ist eingedellt. Per Sachverständigengutachten wird wohl abgeschätzt werden können, wo der Aufprall erfolgte und wie schnell das Auto war. Aber vom Foto her spricht vieles dafür, dass die Radfahrerin den Vorgang des Wechsels vom Seitenstreifen auf die Abbiegespur schon hinter sich hatte, als das Auto die Spur wechselte.

    Die Fibigerstraße ist eine 1,7 km lange Straße in Langenhorn und wird umgebaut, damit die Radfahrer nicht die Langenhorner Chaussee verpesten, sondern sich in [Zeichen 274.1] Zonen, eng und schlecht beleuchtet, auf einer sogenannten Veloroute irgendwie Richtung Fuhlsbüttel durchkämpfen.

    Also wird sie gesperrt. Zwar immer nur auf einem kleinen Abschnitt, aber die Schilder kündigen Großes an:

    Solche Schilder stehen schon in weiter Entfernung an den Ausfallstraßen und sind im Grunde dämlich, da es ja eine "Wanderbaustelle" ist und immer nur kleine Abschnitte der Fibigerstraße undurchlässig sind, zur Zeit das Südende zwischen Weygandtstraße und Neubergerweg.

    Für Radfahrer hat man extra gelbe Umleitungsschilder aufgestellt. Zum Beispiel dieses hier:

    Ich grüble: warum soll der gemeine Radfahrer hier geradeaus, anstatt in die freigegebene Einbahnstraße einzubiegen und die Fibigerstraße mit minimalem Umweg wieder zu erreichen? Was möchte die Behörde den Velocipedistas gönnen?

    Das in Pfeilrichtung nächste Schild:

    Okay, wir biegen also in die Ochsenweberstraße ein. (Ich muss mal bei Gelegenheit das gelbe Schild am rechten Arm des Kreisverkehrs fotografieren. Da steht nämlich die Ausführung als Linksabbiegepfeil. Hoffentlich fährt da keiner im Kreisverkehr falschrum ...)

    Ja, und dann landet man in der Ochsenweberstraße an diesem Schild:

    Und nun?

    Ach, wir sind in Hamburg, also einfach durchfahren! Und siehe da, ein Stück weiter prangt dann in gelb "Umleitung Radfahrer Ende" ...

    Also, liebe Radfahrgemeinde, [Zeichen 250] gilt offenbar nicht für uns!

    Vielleicht stehende Peilung hinter der A-Säule. Ich habe es ja rechtzeitig kommen sehen...

    Tja, die passive Sicherheit mag ja bei Autos verbessert worden sein in den letzten Jahrzehnten, aber wenn ich mal den Faktor Rundumsicht betrachte ...

    https://de.wikipedia.org/wiki/BMW_02#/m…(1975-1977).jpg

    https://de.wikipedia.org/wiki/BMW_E3#/m…-Diest_2013.JPG

    https://de.wikipedia.org/wiki/NSU_Ro_80…1_(Foto_Sp).jpg

    https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-…cht_2_v_sst.jpg