1. Es gibt den Begriff "Knallzeugen". Das sind die, die den Krach des Unfalls gehört haben, dann dorthin gucken und aus dem, was sie nach dem Knall sehen, Rückschlüsse auf das ziehen, was sich vor dem Knall abgespielt haben muss/kann/dürfte ...
Bei einer polizeilichen Vernehmung sollte eigentlich die Frage: "was haben Sie gesehen?" / "wo haben Sie hinschaut, als... " Standard sein, dann dürften es solche Äußerungen wie "die fuhr bei Rot auf der linken Seite über die Fußgängerampel" gar nicht bis in einem Polizeibericht oder in eine Zeitung schaffen.
2. Ja, jetzt stelle man sich vor, im Lkw wäre keine Dashcam gewesen.
Aber: Niemand ist gezwungen, sich selbst zu belasten. Das war immer "das" Argument gegen automatische Aufzeichnungssysteme an Bord des eigenen Autos, selbst wenn es nur um Werte wie Geschwindigkeit, Betätigung von Blinker usw. geht. Was passiert, wenn der Anwalt des Fahrers dagegen protestiert, dass diese Aufnahmen ausgewertet werden?
Oder: Angenommen, am Rad der Frau wäre eine laufende Kamera gefunden worden, die - offenbar anlasslos - seit mehreren Minuten lief? Oder ein anderer Radfahrer hätte seine Kamera dauernd laufen gehabt und das Geschehen zufällig draufbekommen? Würde dann auch in Richtung "Beweisverwertungsverbot" argumentiert?
3. Und diese Hasepost ist unsäglich. Hinterher mit "Und nun, Ihr Schlaumeier" die Hassposter anraunzen - aber unterschlagen, dass man selbst mit seinem unhaltbaren "Bericht" die Steilvorlage geliefert hat. Selbstkritik Null.
4. "Polizei ... gibt Details zum Unfallhergang ... bekannt" - nee, das hätte heißen müssen "Polizei verbreitet Legenden". Wann endlich lernen Polizeipressestellen, sich bei solchen Meldungen zurückzuhalten? Victimblaming gegen Radfahrer geht bei denen immer, während man Forderungen wie "Der Lkw-Fahrer achtete nicht auf die Radfahrerin" oder "Der Pkw-Fahrer bog ab, ohne auf die entgegenkommenden Fahrräder Rücksicht zu nehmen" oder "Der Pkw-Fahrer war offenbar mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs" vehement abgelehnt werden, weil sie ja eine Vorverurteilung des Fahrers bedeuten würden.