Beiträge von Fahrbahnradler

    Auch für den Autofahrer wird es ja schwieriger, denn er muss in den gezeigten Beispielen auf der Radfurt stehen, um den Verkehr der Hauptstraße einsehen zu können. Eine andere Möglichkeit hat er nicht.

    Der Autofahrer muss zwei Mal anhalten. Ein Mal vor der Radfurt, damit die hinter der Hecke "hervorschießenden" Radfahrer passieren können. Und wenn er dann eine Lücke im Radverkehr der Hauptstraße sieht, darf er vorrücken an die vordere Flucht der Bordsteinkanten, dann passiert das, was Du beschreibst - er steht mit seinem Autohintern auf der Radfurt und behindert den Verkehr.

    In Deutschland wohnen knapp 10% Ausländer. Auch die dürfen nicht wählen oder sind von bestimmten Positionen ausgeschlossen.

    Ich finde es voll und ganz in Ordnung, wenn Ausländer weniger Rechte haben. Wer dauerhaft in einem Land lebt, soll bitte die entsprechende Staatsbürgerschaft annehmen. Die Hürden dafür müssen natürlich entsprechend niedrig sein.

    Moment - da hast Du das System nicht verstanden. Das sind Menschen, die vom lettischen / estnischen Gesetz zu "Nichtbürgern" gemacht wurden!

    Man stelle sich vergleichsweise vor, Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern würden aus der Bundesrepublik Deutschland austreten und per Dekret festlegen: Als Bürger der betreffenden Länder gelten nur die, die am 25. April 1952 (Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg) dort ansässig waren, und deren Nachkommen. Wer nach dem Stichtag 25. April 1952 dorthin zugezogen ist, gilt nicht als Bürger des betreffenden Staates, ebensowenig wie die Nachkommen. Dann hätte meine Familie da unten keine Rechte mehr, obwohl dort seit 70 Jahren ansässig bzw. dort geboren.

    Tja, der Westen wäre glaubwürdiger, wenn er vielleicht mal seit 2014 das Vorgehen der ukrainischen Armee gegen die Bevölkerung in den ostukrainischen Gebieten kritisiert hätte; so einen Bias kennt man leider viel zu gut. Kosovarische, südsudanesische usw. Separatisten = gut; russische, katalanische, baskische Separatisten = böse; entsprechend die Berichterstattung. Und dass der Faschist Bandera in der Ukraine als Nationalheld gilt, sollte man nicht einfach unter den Teppich kehren.

    Als ich vor knapp 40 Jahren da war (als Tourist), hätte sich sowas niemand vorstellen können. Kiew und Odessa waren mehr als eine Reise wert (genau wie Moskau, Irkutskt und der Baikal), alle liefen friedlich herum, und ob jemand Russe oder Ukrainer war, interessierte eigentlich kaum - jedenfalls war das für Touristen nicht wahrnehmbar*. Erst seit das "unabhängige" Staaten sind und keine Sowjetrepubliken mehr, sind doch viele dort gezwungen, sich ethnisch/politisch zu positionieren, ähnlich wie bei meinen früheren Kollegen - bis Ende der Achtziger waren das alles "Jugos", und dann mussten die sich plötzlich neu definieren: Mutter aus Belgrad, Vater aus Zagreb, in Ljubljana geboren und in Sarajevo aufgewachsen - ja was ist man denn nun?

    * Auch hier muss ich persönlich einfach wieder die Blindheit/Propaganda des Westens kritisieren. Die ersten UdSSR-Bürger, die man in meiner Jugend so mitbekam (von der Führungsspitze mal abgesehen), hießen mit Nachnamen Gagarin, Jaschin, Protopopow, Blochin, Balderis, Scharlamow, Krutow, Larionow, Makarow, Tichonow, Korbut, Rudakow. Für Westmedien waren das alles "Russen" (selbst bei einem so erkennbar "unrussischen" Namen wie Helmuts Balderis); da war annähernd Null Bereitschaft, die Leistung der UdSSR als Vielvölkerstaat anzuerkennen. Und plötzlich entdeckte man im Westen die Karte des Nationalismus und differenzierte fein säuberlich beispielsweise zwischen ethnischen Letten bzw. Esten und Russen - letztere hatten in den Staaten, die man so gerne in die EU und in die NATO aufnahm, wenige bis keine Bürgerrechte. Zitat Spiegel von 2017:

    Sie dürfen nicht wählen. Sie dürfen keine Beamten, Polizisten und Armeeoffiziere werden und auch viele andere Berufe im öffentlichen Dienst nicht ausüben. Bei der Rentenberechnung werden sie benachteiligt. Arbeiten im Ausland geht nur mit großem bürokratischen Aufwand und auch Reisen sind deutlich erschwert. Was sich nach Apartheid anhört, ist in zwei EU-Mitgliedstaaten für etwa 330.000 Menschen Alltag - für die sogenannten Nichtbürger in Lettlandund Estland: jene ehemaligen Sowjetbürger und ihre Kinder, die nach der Unabhängigkeit der baltischen Staaten 1991 einen Sonderstatus erhielten und später in einem aufwendigen Einbürgerungsverfahren "naturalisiert" werden sollten.

    Das war aber höchstens Anlass für ein "dududu" und "macht das mal nicht so plump".

    Die tödlichen Unfälle mit herkömmlichen Fahrrädern werden um 18% zurückgehen, die mit Pedelcs (PDLX...) um 9%.

    Dass Medien und Polizeidirektionen immer ohne jede Rücksicht auf die jeweiligen Fahrleistungen auf den PDLX herumreiten, hat vor allem damit zu tun, dass beide Institutionen gerne mit negativen Schlagzeilen operieren. Die Medien, weil Stimmung gegen Radverkehr beim autofahrenden Publikum gut ankommt und die Polizei, weil sie darauf spekuliert, dass sie künftig (noch) weniger Arbeit hat, wenn die Verkehrsteilnehmer aufgrund ihrer eindringlichen Mahnungen besser auf sich aufpassen.

    Bei der Beurteilung des PDLX-Risikos muss man übrigens nicht nur berücksichtigen, dass diese Fahrzeuge einen stark wachsenden Anteil am Radverkehrsaufkommen besitzen. Viel wichtiger ist, dass die Fahrer wohl einen deutlich von herkömmlichen Rädern nach oben abweichenden Altersschnitt besitzen, wodurch die Unfallschwere der PDLX spürbar zunimmt. Das liegt aber nicht unmittelbar an den vermeintlich aberwitzig hohen PDLX-Geschwindigkeiten, sondern einfach nur daran, dass hohes Lebensalter unabhängig von der Verkehrsart der größte Risikofaktor für einen schweren Verkehrsunfall überhaupt ist.

    »Dass es weniger Todesopfer unter Radfahrern und Fußgängern gab, liege daran, dass weniger Autos unterwegs gewesen seien«

    Zitat

    Hatten Sie in Ihrer Jugend un­angenehme Erlebnisse mit der ­Polizei?

    Oh ja! Da war ich hier in Zehlendorf mal mit dem Rad unterwegs, da war ich 13 oder so. Ich wollte über eine Kreuzung fahren, und dann gab es so einen klassischen Linksabbieger-Fehler von einem Autofahrer. Der hätte mich tot gefahren, ich musste voll in meine Bremsen gehen. Und dann stand ich so halb auf der Kreuzung. Da kam so ein Wachtmeister Wichtig an, der sah mich, sah den Kontext aber nicht. Er hat mich dann an den Rand geholt und übel ausgemeckert: „Wie heißt du? Ich schreibe mir das jetzt auf. Ich gehe zu deinen Eltern und zeig denen mal Fotos von toten Kindern im Verkehr, damit sie dir mal den Kopf waschen.“ Das war sehr unangenehm, zumal ich ja im Recht war. Ich habe quasi mein eigenes Leben gerettet, indem ich eine Gefahrenbremsung gemacht habe, und der Depp macht mich an.

    Haben Sie sich gewehrt?

    Piepsig und klein, wie ich war, habe ich nur „ja, ja“ gesagt. Der ist natürlich nie zu meinen Eltern gekommen, der hat sich nur aufgespielt. Unterbewusst hat mich das schon ein bisschen geprägt, gerade auch mit der aufkommenden Politisierung in der Schule, dass sich – ich nenne das jetzt mal vorsichtig – eine kritische Haltung zur Polizei ­entwickelt hat.

    Interner Polizeikritiker über Mobbing und Racial Profiling: „Ich habe halt verschissen“
    Seit 24 Jahren ist Oliver von Dobrowolski Polizist. Bundesweit bekannt ist er als kritische Stimme, kaum einer wird in der Behörde so angefeindet.
    taz.de

    »Thomas Prieto Peral wurde 1966 in Mainz geboren und war nach dem Theologiestudium als Vikar und Pfarrer in Gemeinden in Oberfranken und München tätig, bevor er 2000 als Referent in das Ökumenereferat der Landeskirche berufen wurde.

    Dort war einer seiner Arbeitsschwerpunkte die Hilfe für die Christen des Nahen Ostens. 2015 wurde er in ein neues Amt als Planungsreferent der Landeskirche eingeführt, im Rahmen dessen er sich von da an Zukunftsfragen widmete. Er ist Teil des Leitungsteams des kirchlichen Reformprozesses "Profil und Konzentration (PuK)“

    Kann irgendjemand erkennen, was diesen Vikar zu verkehrsjuristischen und -politischen Einschätzungen qualifiziert?

    Also ich lese da - durchaus zu meiner Verblüffung - dass die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit durch eine Privatperson keine "Anzeige" ist, sondern eine "Anregung" an die Verwaltung.

    Oha.

    Dann steht da aber, dass die Behörde nach "pflichtgemäßen Ermessen" entscheiden muss.

    Das heißt nun aber, dass die nicht einfach sagen können "Bäh, ist uns zuviel Arbeit, und der Typ ist sowieso ein Autohasser".

    Vor allem steht da aber, dass die "Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eine zentrale staatliche Aufgabe" - also auf einem Niveau mit Finanzamt, Sozialamt und Bundeswehr - ist. Da wüsste man doch gerne, inwieweit die schreibende Behörde bereit ist, ihre Aufgabe zu erfüllen.

    Es müsste jetzt nur noch Gerichte geben, die urteilen: "Da Sie den Warnblinker eingeschaltet haben, ist erwiesen, dass Sie bei der Ordnungswidrigkeit mit Vorsatz gehandelt haben. Schauen wir doch mal nach, wie es sich auf das Bußgeld auswirkt, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt, sondern ..."

    Die Stadt Kiel hat jetzt sogar eine Fahrradstaffel bekommen, erst einmal für ein Jahr in Form eines Pilotprojektes. Davon erfährt man momentan offenbar nur in den gesellschaftlichen Netzwerken:

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    Die Losung lautet:

    Ich bin mir nicht sicher, was ich da zu erwarten habe — das klingt erstmal nach ausgiebigen Rotlichtkontrollen für Radlinge.

    Oder dass man bald links von den Luftwäschern vorbeiradeln darf. ;)

    Rot bedeutet: Halt vor der Kreuzung. Für Radfahrer, die dem "Radweg" nach rechts folgen, gibt es dort aber keine Kreuzung, weil der Fahrweg keine anderen Verkehrswege kreuzt. Also keine Kreuzung und daher auch kein Halt davor. Oder wie es mgka ausgedrückt hat. Es gibt dort keinen Schutzbereich, der verletzt werden könnte und daher auch keinen Rotlichtverstoß.

    Also ich sehe da eine Kreuzung. Ziemlich groß. Zu beurteilen, ob jemand den eigenen Fahrweg kreuzen kann, Ist keine Prüfung, die man vornehmen muß, um auf die Gültigkeit des Rotlichts zu schließen. Der §37 StVO schreibt dazu auch nichts.

    Nun gibt es ja auch noch den § 37 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 2:

    Zitat

    An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

    Das Wort »entsprechende« zwingt mich aber dazu, Überlegungen anzustellen = zu prüfen, welche Bedeutung das Rotlicht auf mein Radfahren zum Beispiel an den sechs von mir geposteten Stellen hat. Mit anderen Worten: ich versuche, die Gültigkeit des Rotlichtes zu erschließen. In allen sechs Fällen fällt die Prüfung für mich so aus: »Das giltet nicht!« (um Heinz Erhardt zu zitieren)

    In allen Fällen handelt es sich um linksseitige Einmündungen, die nur die Fahrbahn betreffen (bzw. um die beidseitige Sperrungsmöglichkeit der Fahrbahn, wenn ein Bus aus der Wendeanlage raus will). Der Radweg ist davon nicht betroffen.

    Es gilt oder.

    Wie eigentlich immer, wenn §37 (2) Nr.6 S.2 StVO mangels besonderer Lichtzeichen nicht greift, bleibt man an S.1 hängen. Als Radling bist Du schließlich auch Fahrverkehr, deshalb gibt es diesen Satz 1.

    Was die StVB bei dieser Ampel vorgesehen hat, obliegt zunächst mal ihr - nicht Dir.

    Würdest Du bei roter Ampel hier auf dem Radweg anhalten?

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    Oder wenn Du auf dem hinten verlaufenden Radweg von rechts kommst, an der Ampel, auf die wir hier von der Seite schauen?

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    Oder wenn diese Ampel rot wird?

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    Und noch eine im Hintergrund:

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    Hier?

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    Oder hier?

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