Müllsäcke zum Verhängen der Lollis waren gerade aus ...
Beiträge von Fahrbahnradler
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Weil es bis zur Einmündung eine Vorfahrtsstraße ist. Nur gestrichelte Linien ohne Beschilderung haben keine Bedeutung für Vorfahrtsregeln.
Also ich finde es ja prinzipiell dreist und gefährlich, eine mit beschilderte Straße ansatzlos mit einem zu bestücken, anstatt vorher ein aufzustellen.
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Gleich zwei Bezirke sagen Nein zu Fahrradstraßen
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehr…72f332da23.html
Jeweils in Gestalt einer Deutschen Autofront von »CDU, FDP, AfD und Freien Wählern«
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Aufgrund welcher Regelung müssen Verkehrsteilnehmer an der Radfahrerfurt halten? Das Stoppschild ist m.E. erst nach 10 m wirksam, oder???
Aufgrund welcher Regelung sollten Verkehrsteilnehmer über die Radfahrfurt drüberbrettern dürfen, wenn da gerade jemand radelt?
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Meines Erachtens müssen die Leute aus der Nebenstraße auch den Radfahrern Vorfahrt gewähren, aber nicht stets vor der Furt anhalten (wenn keiner kommt).
Aber sch...lecht ist die Beschilderung auf jeden Fall.
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Weil dann die Eigenschaft, ein Radweg zu sein, angezweifelt werden kann. Ohne Lolli dürfen in meinen Augen, Autos darauf fahren.
Ah, dann weiß ich ja, warum ich mich heute auf dem Gehweg einem SUV gegenübersah: da stand kein ...
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https://www.spiegel.de/auto/unfallfor…00-000173444547
Man hat jetzt festgestellt, dass die verschwenkten Kreuzungen eine Falle sind. Ach nee ...
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Und wer soll das bezahlen?
Plötzlich würde ohne Rücksicht auf Verluste gegen absolut alles geklagt.
Es wäre ja eben keine Klage! Sondern eine Art Auskunft mit automatischem Ziehen von Konsequenzen.
Frage an die Behörde: "Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Anordnung der Benutzungspflicht auf der X-Straße zwischen A und B? Wann fand die letzte Verkehrsschau statt?"
Antwort: "Ooooops, sorry, da haben wir offenbar was übersehen. Die Rechtsgrundlage ist 1997 entfallen, die letzte Verkehrsschau war 1995. Danke für den Hinweis, die Schilder kommen innerhalb von zwei Wochen weg. Danke für Ihr Engagement."
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Für den nicht-juristischen Laien ist das Gericht aber eine riesige Hürde. Der braucht dafür einen Anwalt und kann noch nicht mal grob abschätzen, was er zahlen muss, wenn er verliert. Persönliche Erfahrungen mit anderen Behörden sind meistens auch nicht sonderlich hilfreich und mehr hat der "normale" Bürger normalerweise nicht zur Verfügung?
So ist es. In einem sozialen Rechtsstaat müsste es kostenlos sein, behördliche Anordnungen auf Korrektheit überprüfen zu lassen,
Dann würde es diese Haltung von Behörden "Verklagt uns doch!" nicht geben.
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World Happiness Report:
Danmark - Platz 2
Tyskland - Platz 17
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Och jo, aber es werden ja auch Busse, Straßenbahnen und Lkw "übersehen" ...
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Die meisten Radler fahren rechts von den Autos auf dem Hochbord. Da ist nämlich so ein 80-120 cm "breiter" Streifen um die Baumwurzeln herum.
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Ein Beispiel für den als angemessen angesehenen Abstand von Schrägparkern sieht man hier:
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Der Kreisel war doch irre. Der Radverkehr wurde gerade nicht auf der Fahrbahn geführt, sondern auf dieser rot angemalten Sonderpiste. Dann sehe ich an allen Seiten so eine Art "freie Rechtsbbieger" zur nächsten Ausfahrt, bei denen kein Autofahrer auf (korrekt fahrende) Autos im Kreis achten muss, weil diese beiden Verkehre nämlich durch durchgezogene Linien und durch Sperrflächen getrennt sind. Also könnte man einfach durchbrettern - ooops, war da eben ein Radfahrer? So was Dummes aber auch ... und der hatte auch noch Vorfahrt?
Weite Radien bei Ein- und Ausfahrten, fast so wie früher beim Horner Kreisel, wo Radfahrer die (Zufahrt zur) Autobahn überqueren durften.
Also mich wundert es nicht, wenn es da häufig gekracht hat. Aber dieser Kreisel ist ja nun alles andere als typisch.
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Dein Google-Link/Bild/Blick zeigt aber geradeaus den Horner Brückenweg . Und die Kolumbusstraße mit den Stop-Schildern , wo die Autofahrerin herkam, mündet von rechts ein.
Stimmt, danke, da ist bei Copy & Paste was schiefgelaufen. Das hier sollte es sein:
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Das sollte doch "Aus Sicht des Radfahrers" heißen ?
Nee, die Autofahrerin kam aus der Kolumbusstraße und wollte rechts in den Horner Brückenweg einbiegen, also in die Richtung, in der der Radfahrer bereits unterwegs war.
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4723141
ZitatNach den bisherigen Erkenntnissen befuhr der 47-Jährige mit seinem Fahrrad den Horner Brückenweg aus Richtung Horner Rampe kommend in Richtung Kolumbusstraße. Diese querte er zunächst und fuhr im Anschluss auf der Fahrbahn des Horner Brückenwegs in Richtung Horner Landstraße.
Zeitgleich bog eine 55-jährige Dacia-Fahrerin von der Kolumbusstraße nach rechts in den Horner Brückenweg ein und erfasste dabei den Fahrradfahrer, welcher stürzte und vom Fahrzeug überrollt wurde.
Aus der Sicht der Autofahrerin:
Also: laut Polizei kommt der Radfahrer von links auf der Vorfahrtstraße und fährt in Richtung Brücke. Auf der Fahrbahn. Die Dacia-Fahrerin hat ein Stoppschild vor der Nase und biegt ohne Rücksicht auf den Radfahrer rechts ab.
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https://www.mopo.de/hamburg/fuer-f…ssehen-37420568
ZitatSowohl ein Zweirichtungsradweg und ein Fußweg als auch Aufenthaltsbereiche an den Brückenköpfen sind vorgesehen.
Ich sehe jetzt schon, dass die Brücke zu schmal ist und selbstverständlich jede Menge Fußgänger am Geländer der Radwegseite stehen und gucken werden.
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Und nicht vergessen: Fluggesellschaften konnten und können sich auf "höhere Gewalt" berufen, wenn sie bis Dezember nicht genügend Enteisungsmittel am Flughafen gebunkert haben.