Ich behaupte: Solange es irgendwo in Deutschland die Anordnung für Radfahrer gibt, in der falschen Richtung zu fahren, ist die Aussage, derjenige sei in der falschen Richtung gefahren, kompletter Blödsinn. Denn es kann ja niemand wissen, wo in falscher Richtung gefahren werden muss und wo jemand tatsächlich in falscher Richtung fährt.
Das ist m.E. eine unwürdige nachträgliche Feststellung zur Belastung des Opfers, denn niemand kann auf Anhieb sagen, ob das Fahrverhalten nicht sogar zwingend vorgeschrieben war. Ziemlich sicher musste auch die Polizei erst mal nachgucken. Möglich wärs ja bei uns, dass das Opfer korrekt gefahren ist? Was also soll das Ganze?
Deswegen schrieb ich ja: checken, ob irgendwo in München-City linkes Radeln angeordnet ist; wenn ja: weg damit. Ein Autofahrer darf sich nie darauf verlassen, dass Radfahrer nur von links kommen dürfen. Er sieht ja nicht, welche Schilder irgendwo weiter rechts an einer Einmündung aufgestellt sind.