Wie wäre es mit ein paar netten Mails: "Nach Ansicht der StVB in FFB gilt "Rechts vor Links" nicht für Radfahrer." Und dann ein paar Konsequenzen ausmalen: Radfahrer von links, Lkw von rechts: "Hat ein Radfahrer vor einer Kreuzung keine Beschilderung kann er davon ausgehen, dass er Vorfahrt hat."
An die Lokalpresse, an die Münchner Presse, an die Regionalverwaltung, an den bayr. Verkehrsminister, an Herrn Wissing und an die einschlägigen Verbände. Der einschlägigste von allen hat es so formuliert:
Rechts vor links auch für Radfahrende verpflichtend?
Ja. Die Vorfahrtsregel gilt für den gesamten fließenden Verkehr, also auch für nicht motorisierte Zweiradfahrende und Pedelecs. Gilt rechts vor links, spielt es für die Vorfahrt auch keine Rolle, ob die Radlerinnen und Radler auf einem Radweg fahren oder auf der Fahrbahn. In der Praxis kommt das aber baulich eher selten vor.
Auch in Fahrradstraßen ist grundsätzlich rechts vor links vorgeschrieben.