Camper würden einen VW-Bus niemals als "Wohnmobil" bezeichnen. Sondern das Ding ist ein "Campingbus". Ich hatte ja neulich das Beispiel Fiat 238 von Weinsberg gepostet, der mit dem "Flügelmutter-Konzept" beworben wurde: die gesamte Camping-Ausstattung konnte eigenhändig ein- und ausgebaut werden, sodass dieses Fahrzeug mo-fr als Handwerkerkarre und sa/so bzw. im Urlaub als Campingbus dienen konnte.
Und wenn man die Szene kennt, dann hat man eben alles: vom Ausbau eines Hochdachkombis zum Mini-Camper über diese Campingbusse auf VW-Caravelle-Basis, dann die Versionen mit Hochdach (gerne: Ford Nugget), und irgendwann sind wir bei den Abmessungen und Designs gelandet, bei denen ein Lkw-Führerschein nötig ist.
Dazwischen gibt es noch die Sonderversion: Camping-Kabine mit Stützen für Pickups. Da steht dann im Alltag der Pickup (z. B. der Amarok*) an der Straße und die Kabine auf dem Grundstück, aber für den Ausflug/Urlaub wird sie aufgesetzt. Und dann steht die Karre eine Nacht mit Kabine vor dem Haus, weil beladen und am nächsten Tag losgefahren wird. Wie soll dann die Gebühr berechnet werden?
Mein Tipp: Wenn die alles, vom ausgebauten Caddy bis zum 7,49-Tonner Schlachtschiff als "Wohnmobil" mit demselben Preis belegen wollen und somit für den gezeigten Bulli das 3,5-fache eines Seat Alhambra verlangen, während ansonsten nach Gewicht gestaffelt wird, geht das ganze vor Gericht und wird einkassiert.
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* Siehe den legendären jamaikanischen Konter