Prost.
ZitatFür mehrere Verkehrsverbände ist das Grund genug für strengere Regeln. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrswacht fordern seit Längerem, eine 1,1-Promillegrenze als Ordnungswidrigkeit für Radfahrer einzuführen. Selbst die Radlobby vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ist dafür.
Der TÜV-Verband schließt sich dieser Forderung nun an – als »Zwischenschritt« hin zu einem absoluten Alkoholverbot für alle Rad- und Kraftfahrzeugfahrer. »Wer Alkohol trinkt, sollte grundsätzlich kein Fahrzeug steuern – unabhängig von dessen Größe, Geschwindigkeit und Motorisierung«, sagt Fani Zaneta vom TÜV-Verband. Also auch kein Fahrrad.
Viel spricht dafür, dass sich die Experten in der Mehrheit also auch diesmal für strengere Regeln aussprechen. Skeptisch sind weiterhin Verkehrsrechtler vom Deutschen Anwaltverein, die eine neue Promillegrenze schon vor elf Jahren ablehnten. »Wer sich betrunken aufs Rad setzt, gefährdet vor allem sich selbst«, sagt Verkehrsanwalt Christian Funk. »Von betrunkenen Autofahrern geht auch ein höheres Risiko für andere aus, weshalb für sie strengere Regeln gerechtfertigt sind.«