Ein Flecken mit 3000-5000 Einwohnern in meinen jungen Jahren. Allerdings in Norddeutschland. Gewanne scheinen eher im Süden verbreitet.
Andere Erbteilung, andere Fachbegriffe ![]()
Ein Flecken mit 3000-5000 Einwohnern in meinen jungen Jahren. Allerdings in Norddeutschland. Gewanne scheinen eher im Süden verbreitet.
Andere Erbteilung, andere Fachbegriffe ![]()
Ich hab ein neues Wort gelernt: Gewanne
Großstadtpflanze? ![]()
Falsches Herkunftsgebiet?
In meiner Heimat ist das ein alltäglicher Begriff. ![]()
An dieser Kreuzung werden Radler/innen dazu eingeladen (nicht: gezwungen), einen Haken zu schlagen und auf die linksseitig verlaufende schmale Piste zu wechseln.
Sie führt in gewissem Abstand zur Fahrbahn durchs Grüne ... hat aber an der Kreuzung mit der Sengelmannstraße keine Fahrradsymbole in der Streuscheibe... und dann landet man hier:
und hier ist die glorreiche Verkehrsführung zu Ende
Ich wohn da nicht mehr, bin lange nicht mehr dagewesen ... ich muss mal schauen, ob da Quatsch hängt oder ob die Verkehrsführung klar ist.
Aaah, da hat mich die rote Markierung auf der Karte, die durch den ersten Link aufgerufen wurde, in die Irre geführt ... und Münchenroda habe ich nicht gesucht. Okay, als kam die Radfahrerin rechtsseitig. Ich schreibe dann nochmal ...
Alles anzeigen"Tochter auf der B7 angefahren" - und daneben das Symbolfoto von "Unfallfahrrad im Dunkeln außerorts", was aber mit der Örtlichkeit und dem Unfallhergang / -folgen nichts zu tun hat.
wo ist es passiert? Entweder hier, igO, von B7 links ab in Straße "Mühltal".
Oder aber hier, agO, von B7 links ab in Richtung Münchenroda (wie im Text beschrieben)
jeweils der selbe 2-Richtungs-Benutzungspflicht-Radweg auf rot markierter Furt. Aber klar, das muss noch sicherer werden.
Wie eigentlich? LSA mit kreuzungs-konfliktfreier Schaltung?
Ich hätt ja eine Idee
Die beinhaltet die Forderung nach ein paar kleinen
und einen dann folgenden Widerspruch gegen das Blauschild
ZitatHallo Frau Bachmann,
in Ihrem Artikel wird nicht erwähnt, dass ein Autofahrer beim Linksabbiegen nur dann eine aus Richtung Weimar kommende Radfahrerin umfahren kann, wenn die Radfahrerin auf dem benutzungspflichtigen linksseitigen Zweirichtungsradweg unterwegs ist - also auf Anweisung der Behörden genau das macht, was anderswo als „Geisterfahrer“ gebrandmarkt wird, weil es zu gefährlich ist. Könnten Sie diese Klarstellung bitte zum Gegenstand weiterer Berichterstattung machen? Und zwar einschließlich der Frage, ob es wegen dieser erhöhten Gefährdung überhaupt zulässig war und ist, die Benutzung des Hochbords für Fahrräder überhaupt vorzuschreiben. Denn ein Fahrbahnverbot per Blauschild ist nur zulässig, wenn dadurch die Gefahr für Radfahrende vermindert wird.
Ach, einen habe ich noch: Was macht das Kind denn, wenn es vom Grundstück aus gesehen nach links fahren will? Schade, dass das nicht vorgeführt wurde.
Natürlich nicht! Und der Teil, der als Zweirichtungsradweg deklariert ist, ist mit viel Wohlwollen knapp 2,0 Meter breit... 2024 komplett neu gebaut übrigens.
Ah, jetzt ergibt es Sinn, wenn die Münchner Radlerin in der Zeitung monierte, ein 2 m breiter Fahrradstreifen sei zu breit ...
"am rechten Fahrbahnrand" = in der Gosse, beim Handzeichen zum Rechtsabbiegen schwenkt die Hand so etwa einen Dreiviertelmeter im Luftraum über dem fiktiven Hochbord, und das Hinterrad eiert teilweise rechts von der Linie herum.
Erbarmung.
Und warum wird ein Kind von einer voll bewaffneten Polizistin dargestellt? Hätten die nicht zumindest die Wumme weglassen können?
https://www.tz.de/muenchen/stadt…obox=1756312424
Wo treiben die immer die Leute auf? Puh, 2 Fahr- und 2 Parkspuren... da wurde dem richtigen Verkehr ja kaum noch Platz eingeräumt.
Vermutung: die haben 100 Leute befragt. Und zitiert werden dann 1-2 von den 95 Pro und 1-2 von den 5 Contra. Wegen der Ausgewogenheit. Klappt ja im TV bei Impfen, Masken, Ausländer seit 10 Jahren auch hervorragend.
Die transatlantischen Speichellecker unterwerfen sich dem orangenen Diktator.
ZitatIm Presseraum des Stadions hat Reuscher eine Leinwand heruntergefahren, darauf zeigt er eine Grafik mit einer ganz typischen Straßensituation, die für Radler schnell gefährlich wird: Rechts stehen geparkte Autos am Straßenrand, links daneben fährt man als Radfahrer auf der Straße und wird von Autos überholt.
Reuscher rechnet vor: Mindestens einen Meter müssten Radfahrer von geparkten Autos entfernt sein, um nicht von sich öffnenden Türen getroffen zu werden. Dazu kommen die 1,50 Meter, die Autos innerorts Abstand zu Radfahrern halten müssen. Autos müssten beim Überholen in einer zweispurigen Stadtstraße also in der Regel die Mittellinie überfahren. Instinktiv will man als Radfahrer in einer solchen Situation ausweichen.
»Lassen Sie sich hier nicht an den rechten Rand drängen!«, mahnt Reuscher die Teilnehmenden. Je weiter man mit dem Rad an die Seite fahre, desto mehr verführe man Autofahrer zum knappen Überholen. Wer stattdessen so mittig bleibe, wie es angemessen ist, werde mit mehr Abstand überholt – oder eben gar nicht. »Sie müssen sich den Platz ein Stück weit einfordern!«, sagt Reuscher. Später werden Teilnehmende sagen, dass sie diese Botschaft aus dem Kurs mit am meisten mitnehmen würden.
Ich würde auch klingeln. Der Tunnel ist in Fahrbahn und Hochbord baulich getrennt. Wenn jemand zu Fuß auf der Fahrbahn unterwegs ist und sie damit mehr oder minder blockiert, dann moniere ich das und bitte darum, vorbeigelassen zu werden. Dafür hat man die Klingel.
Es ist halt mal so, dass ein und dasselbe Bauteil und ein und derselbe Ton eingesetzt werden können für:
"Hallo, Sie da vorne in 50 Metern Entfernung, ich bin in etwa 20 Sekunden auf Ihrer Höhe, bitte bleiben Sie in Ihrer Spur und machen keinen "jump to the left", wenn ich gleich da bin, das wäre toll, dankeschön, supernett!"
"Ey, Hirni, schleich Di, mach Platz, I wil jetzt aufm Gehweg da durch, sakramoscht!"
"Eyyyy, Vorsicht, nicht von der Seite aus in den Radweg reinrennen, Du hättest beinahe mein Kind über den Haufen gerannt!"
ZitatIch bin es leid, mich fürs Radfahren zu rechtfertigen, jedes Hupen und Schimpfen einfach zu schlucken. Ich will mich behaupten – und mir die Freude am Radfahren nicht nehmen lassen. Denn trotz allem: Es gibt kaum etwas Schöneres, als frei und leise durch die Stadt zu rollen.
Rückwärts einparken geht natürlich auch nicht.
Mit dem Auspuff zur Hauswand? Niemals!!!
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Meinst Du mit Hamburger "Wassertaxis" die Hafenfähren? Die sind ÖPNV und Deutschlandticket.
Die Alsterschiffe waren vor 40 Jahren (ich weiß nicht, bis wann insgesamt) auch ÖPNV, dann umgestellt auf extra zahlen, Minimum 1 Euro für 1 Station (also: einmal quer rüber).
Seilbahnen: Medellín und La Paz/El Alto sind ganze Netze und riesige Höhenunterschiede. Bei den Strecken in Bogotá ist der Höhenunterschied nicht so groß, nur 270 Meter, da war die Frage: "Bus oder Seilbahn", die Seilbahn war praktischer.
Und in Bozen geht es von knapp neben dem Bahnhof erstmal steil rauf und dann wieder ein bisschen runter, ehe manin Oberbozen an der Tramhaltestelle ankommt und dann auf der Panoramastrecke in die nächsten Dörfer weiterfahren kann. Das ist insofern eine "Insellösung", weil es auch eine Buslinie gibt, die ungefähr genauso lange braucht, bis sie oben ist. Der Bus wird vor und nach Seilbahn-Betriebsschluss gebraucht (und als SEV, als Seilbahn-Ersatzverkehr ...), weil normalerweise alle die Panoramabahn nehmen, die alle paar Minuten losschwebt.
Unterm Symbolbild: "In Burscheid ereignete sich ein Unfall".
Nö. Sondern eine Gewalttat.
Radverkehr ist ruhender Verkehr.
So meint es jedenfalls das PK 34: https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015550
Fußverkehr aber auch.
Bogotá und Bozen würden zum Thema "Insellösung" auch gerne was sagen (nämlich: "passt scho")
https://www.ritten.com/php/downloads/download.php?id=72
In Medellín und La Paz/El Alto ist das von den Ausmaßen her eine andere Hausnummer
Ein schönes Werbefoto für diese gelben Aufkleber.
Ich kann mich noch gut an die "grenzüberschreitenden Lösungsansätze" des CSU-Freistaatschefs FJS erinnern:
ZitatFranz Josef Strauß, 70, Ministerpräsident von Bayern, der Ende Februar 1984 den protestierenden Lkw-Fahrern auf der von ihnen blockierten Inntal-Autobahn einen Besuch abstattete, hat sich damit nicht der Beihilfe zur Nötigung, der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, des Landfriedensbruchs, der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, der verfassungsfeindlichen Sabotage und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig gemacht. Jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I fünf Strafanzeigen mit diesen Vorwürfen »keine Folge« gegeben. In der jetzt veröffentlichten Begründung des Ablehnungsbescheides heißt es, der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß sei den blockierenden Brummi-Fahrern »weder unmittelbar, eigenhändig« noch »durch Rat oder Tat« behilflich gewesen und könne auch nicht wegen »psychischer Beihilfe« belangt werden. Der bayrische Staatschef sei nicht als »gleichgesinnter Interessenvertreter« oder gar als »Helfershelfer der Blockierer« aufgetreten, sondern lediglich als »Adressat ihrer berufsbezogenen Forderungen«. Alles in allem ist es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft »abwegig, dem bayrischen Ministerpräsidenten zu unterstellen, er habe die Blockade unterstützt«.
ZitatAlles anzeigenDer Täter trug eine Manchesterhose, eine saloppe Steppjacke und einen bayrischen Trachtenhut. Er fuhr mit einem Geländewagen der Marke Mercedes zum Grenzübergang Kiefersfelden auf der Inntal-Autobahn, mischte sich unter eine Ansammlung drohend entschlossener Männer und tat, als wäre er mit von der Partie: »Sie haben«, versicherte er, »meine volle Unterstützung.«
Es war der Auftritt des bayrischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, 68, der an einem Samstag Ende Februar die spektakuläre Lastwagen-Blockade auf der Alpen-Autobahn besichtigte und die streikenden Fernfahrer kumpelhaft ermunterte. Sein Sympathiebesuch galt vor Ort als »ein Knüller« (Horst Dinnebier, Sprecher des bayrischen Transportunternehmerverbandes). Die Blockierer klatschten Beifall für den Beistand.
Die Visite des obersten Bayern erfüllte allerdings auch, so jedenfalls sieht es der Rechtsanwalt Wolfram Leyrer aus Tübingen, einen strafrechtlichen Tatbestand: Beihilfe zur Nötigung, die durch die tagelange Truckersperre ausgeübt wurde und derentwegen die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein ermittelt, wenn auch bislang nur in einzelnen Fahrer-Fällen.
Anwalt Leyrer erstattete Strafanzeige gegen Strauß nach den Paragraphen 27 (Beihilfe) und 240 (Nötigung) des Strafgesetzbuches. Denn auch, so der Jurist, wenn es das Hauptanliegen des Grenzbesuchers gewesen sein sollte, sich ein Bild von den »untragbaren Zuständen« zu machen, habe er »den erst durch seine Anwesenheit zu erzielenden, die Blockade unterstützenden Effekt mindestens billigend in Kauf« genommen.
Den in der Verteidigung von Friedens-Blockierern erfahrenen Anwalt empörte, daß »ersichtlich gleichliegende Fälle von Nötigung ersichtlich ungleich behandelt« werden. Während die Raketen-Gegner von der Justiz mitunter »wie im Supermarkt abgefertigt« würden, seien die Brummi-Kapitäne »beinahe gar nicht erst in den Verdacht eines Rechtsbruchs geraten«. Und: »Wer denkt da«, fragt sich der Anwalt, »schon an einen mutmaßlichen Tatgehilfen Strauß?«
Eine »doppelte Moral« beklagte im gleichen Zusammenhang der nordrheinwestfälische Innenminister Herbert Schnoor (SPD) letzte Woche: »Junge Leute, die Kasernen blockieren, sind in den Augen der Bundesregierung von Moskau gesteuerte Chaoten. Aber Fahrer von Lastkraftwagen, die aus finanziellem Interesse die Alpenpässe sperren, werden von einem leibhaftigen konservativen Ministerpräsidenten besucht.«