vielen Dank für Ihre Nachricht.
Fakt ist, dass jedes Jahr einige Dutzend Radfahrer und Fußgänger bei Unfällen mit rechtsabbiegenden Lkw verunglücken. Auch wenn die Lkw-Spiegel grundsätzlich sehr viel abdecken – die Darstellung ist stark verkleinert und verzerrt, so dass Radfahrer und Fußgänger übersehen werden können. Nicht einsehbare Bereiche (toter Winkel) entstehen insbesondere, wenn der Lkw oder die Zugmaschine bereits ca. 45° abgebogen ist. Die Spiegel zeigen dann überwiegend die Seitenwand des Lkw; gleichzeitig kann der Fahrer durch das Seitenfenster noch nicht nach hinten sehen. Es ist wichtig, dass sich Radfahrer der Gefahren bewusst werden und besondere Vorsicht walten lassen.
Im Mischverkehr ist es üblich und erlaubt, dass Radfahrer neben haltenden Fahrzeugen bis zur Haltlinie vorfahren. Den Bereich unmittelbar vor/neben einem Lkw kann der Fahrzeugführer jedoch fast nicht einsehen. Kleine Menschen / Kinder können dort komplett übersehen werden. Deshalb empfehlen wir, nicht rechts an einem haltenden Lkw vorbeizudrängeln.
Auf eigener Radinfrastruktur besteht die größte Gefahr, wenn ein Radfahrer während oder zum Ende seiner Grünphase ankommt und der Kfz-Verkehr bereits am Rechts abbiegen ist. Viele Kfz-Führer rechnen dann nicht mehr mit einem (bevorrechtigten) Nachzügler auf dem Radweg. Während der Rotphase bis zur Haltelinie vorfahren ist i.d.R. unkritisch.
Ihre Anmerkung zu unserem Artikel haben wir an die redaktionell zuständige Fachabteilung zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Selbstverständlich werden wir uns auch weiterhin dem Thema – Sicherheit im Straßenverkehr – intensiv widmen.
Freundliche Grüße
Mitgliederservice des ADAC (Mitgliedschaft & Versicherungen)