Neue Nr. 8.4.1 – 8.4.3 mit Wirkung ab 01.02.2024
8.4.1 Beförderungsentgelt und Stornierung Fahrradkarte
Das Beförderungsentgelt für eine Fahrradkarte beträgt 15% des Flexpreises der 2. Klasse gemäß Nr. 3.2.1, mindestens jedoch 7,50 € und höchstens 12,90 €.
Die Fahrradkarte enthält eine unentgeltliche Stellplatzreservierung.
Die Geltungsdauer der Fahrradkarte entspricht der Geltungsdauer einer Fahrkarte für eine einfache Fahrt gemäß Nr. 2.5.1.
Fahrradkarten können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag kostenfrei umgetauscht oder erstattet werden, danach ist die Stornierung ausgeschlossen.
8.4.2 Entgelt und Stornierung Stellplatzreservierung
Die Reservierung eines Stellplatzes ist entgeltfrei, wenn gleichzeitig eine Fahrradkarte für den betreffenden Zug erworben wird. Im Übrigen beträgt das Reservierungsentgelt 7,50 €.
Stellplatzreservierungen können nicht storniert werden.
8.4.3 Beförderungsentgelt Fahrradkarte beim Erwerb von Sparangeboten
Wird die Fahrradkarte gleichzeitig mit einem Sparpreis, Super Sparpreis, Sparpreis Young, Super Sparpreis Young, Sparpreis Senior oder Super Sparpreis Senior gemäß Nr. 3.3 erworben, beträgt das Beförderungsentgelt für das Fahrrad 15% des Flexpreises der 2. Klasse gemäß Nr. 3.2.1, mindestens jedoch 7,50 € und höchstens 12,90 €.
Die Fahrradkarte enthält eine unentgeltliche Stellplatzreservierung.
Für die Stornierung der Fahrradkarte gelten die Stornierungsbedingungen der zugehörigen Fahrkarte gemäß Nr. 4.3.
Die Fahrradkarte berechtigt nur zur Fahrradmitnahme in den Zügen und zu den Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung).