Beiträge von Fahrbahnradler

    „Mit 1,6 Promille kann man noch fahren“
    Rechtsmediziner Thomas Daldrup legt eine überraschende Studie zu Fahrradfahren und Alkohol vor. Im Gespräch erklärt er, warum das Ergebnis einer früheren Untersuchung widerspricht und es keine Obergrenze braucht.

    ...
    Aber erstaunlicherweise konnten unsere Teilnehmer zum Teil noch ziemlich gut Rad fahren. Das heißt zum Beispiel, dass niemand vom Rad gestürzt ist. Und da waren Slalomfahrten dabei, enge Kurven und Personen, die den Teilnehmern in den Weg gelaufen sind.


    Die »junge Welt« lästert: »Auch »Slalomfahrten« galt es zu absolvieren; Gerüchten zufolge sollen die Betrunkenen gerade in dieser Disziplin hervorgestochen sein.«

    Ansprechen lies der Fahrer des Audi sich nicht, aber etwa 600 Meter weiter, auf Höhe der
    Tischbeinstrasse weiter hat er mich dann hupend und mit hohem Tempo überholt obwohl ich
    völlig korrekt auf dem benutzungspflichtigen Radstreifen fuhr. Ich habe mich dabei sehr
    erschreckt.

    Oh - dann kommt ja noch Körperverletzung hinzu! Dein Adrenalinspiegel ist gestiegen. Es gab schon Fälle, da haben Autofahrer, denen auf der Autobahn ein Drängeln mit akustischer und Lichthupe in den Kofferraum gekrochen ist, mit diesem Argument - Stress, gesteigerter Puls - geklagt.

    Stehen da vielleicht noch Fahrzeuge auf "legalen" Parkplätzen zwischen Fahrbahn und den für gemeinsame Nutzung vorgesehenen Flächen? So wie am "Klassiker", der Langenhorner Chaussee in einer nicht ganz unbekannten größeren norddeutschen Stadt? Dann würde ich die Dooringzone mit anführen. Vielleicht gibt's auch noch eine Bushaltestelle?


    Und dann würde ich darauf verweisen, dass Radfahrer auf solchen Wegen Schritttempo fahren sollen, um jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Es ist aber gerichtsnotorisch, dass der Zwang zum Schritttempo eine unzumutbare Verkehrsbehinderung ist:


    Autofahrer müssen mit Schritttempo durch Pfützen fahren und aufpassen, dass Fußgänger trocken bleiben - so ist die langläufige Meinung. Falsch gedacht. Wie ein Gerichtsurteil nun erneut bestätigte, herrscht keine Schritttempo-Pflicht bei der Durchfahrt von Pfützen. Von Autofahrern kann bei Regenwetter nicht verlangt werden, Pfützen nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren, um Fußgänger vor einer "Dusche" zu schützen. Wie das Landgericht Itzehoe nach Mitteilung der D.A.S. entschied, bedeuteten Bremsmanöver vor Pfützen eine zu große Unfallgefahr – und permanentes Schritttempo im Stadtverkehr sei eine zu große Verkehrsbehinderung.
    Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung fordert zwar von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Darüber, welche Rücksichtnahme im Einzelfall verlangt werden kann, wird jedoch oft gestritten – auch vor Gericht.
    Der Fall: Ein Ehepaar war zu Fuß durch Büsum gelaufen, als neben ihnen ein PKW ohne seine Geschwindigkeit zu verringern durch eine große Pfütze fuhr. Beide erhielten eine großzügige "Dusche" mit Schmutzwasser. Für die Reinigung ihrer Kleidung fielen Kosten von 39,60 Euro an. Diesen Betrag verlangte das Paar vom Autofahrer als Schadenersatz. Begründung war, dass die Kleidung nicht verschmutzt worden wäre, wenn der PKW-Fahrer Schritttempo gefahren wäre.
    Das Urteil: Das Landgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts und entschied zu Gunsten des Autofahrers. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläuterte, war dieser dem Urteil zufolge nicht verpflichtet gewesen, bei Annäherung an eine Pfütze Schritttempo zu fahren. Bremsmanöver oder Langsamfahren wegen einer Pfütze würden im Stadtverkehr die Gefahr von Auffahrunfällen für nachfolgende Fahrzeuge unverhältnismäßig erhöhen. Auch ohne nachfolgende Fahrzeuge könne im Stadtverkehr kein Langsamfahren wegen Pfützen verlangt werden – denn dann müsse bei Regen praktisch im gesamten Stadtgebiet ständig Schritttempo gefahren werden, um jedes Naßspritzen von Fußgängern auszuschließen. Diese könnten sich ganz einfach gegen Wasserspritzer bei feuchtem Wetter schützen, so der Beschluss des Landgerichts Itzehoe: Durch geeignete Kleidung.
    (Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011, Az. 1 S 186/10)


    (Kleine Nebenbemerkung: Das Gegenstück zum Fahrradhelm haben wir jetzt also gemäß Itzehoer Landrecht auch bei Fußgängern: Anglerstiefel, Friesennerz, Taucherhelm. Wer anders auf die Straße geht, ist selber Schuld.)

    Für mich liest sich das so, als sei der Autofahrer aus der Sankt-Anna-Straße gekommen, wollte die Maximilianstraße queren und weiter in die Adelgundenstraße. Die Radfahrerin fuhr die Maxstraße gen Osten lang auf dem Radfahrstreifen (Streetview ist veraltet!).
    Die Maxstraße war durch Kraftstauzeuge blockiert, der Autofahrer hat sich also die nächstbeste Lücke dort gesucht.
    Die Radfahrerin hatte also Vorfahrt und brauchte nicht damit rechnen, dass plötzlich ein Auto vor sie fährt.

    Fraglich ist aber noch, ob die Radfahrerin in der richtigen Richtung unterwegs war; nach Wortlaut im Artikel nicht. Aber das ist für die Vorfahrt unerheblich.

    "Der Unfall war für mich nicht vermeidbar" bei missachteter Vorfahrt? Vielleicht habe ich ja doch was falsch verstanden.


    Ich sehe da keine Ampel.
    Aber die Lektion »Ich muss damit rechnen, dass bei Autostau Radfahrer trotzdem noch durchkommen« hat er hoffentlich gelernt.

    @Forumteilnehmer

    Danke. 19.15 Uhr wäre natürlich zu früh, da hoffe ich, mit einigen gemütlich bei einem Bier zu sitzen. :) Da suche ich mir lieber ein Nachtquartier und fahre am Sonntag zurück.
    Das will alles organisiert sein. Deshalb wäre es gut, wenn beim nächsten Stammtisch gleich ein Samstag im Februar ins Auge gefaßt würde, wenn es da noch klappen soll. Ansonsten eben März, der wäre ja auch in Ordnung.

    6:28 ab Hamburg Hbf, 8:35 an Berlin Hbf. 29 Euro. Wer verpennt, kann weiterfahren bis Budapest. ;) Wird dann aber teurer.

    Wow! Deutlicher geht es ja kaum noch: Das Schild "Vorfahrt gewähren" braucht wohl nicht erklärt werden. SELBSTVERSTÄNDLICH hat der einbiegende Verkehr zu warten! Ein typischen Beispiel für geförderte Angst vor dem "Stärkeren". Ich würde ebenfalls auf die Fahrbahn wechseln. "Bleibt" man auf dem "getrennten Fuß- und Radweg" weiter, kommt man eh nicht mehr weit, da er als Parkplatz missbraucht wird.

    Als nächstes würde ich gegen die Behördenignoranz Benutzungspflicht klagen.

    Ja, aber schau doch mal, wo die "Vorfahrt gewähren"-Schilder aufgestellt werden! An der kombinierten Fußgänger-Radfahrer-Furt mit der Rot-Gelb-Ampel. Auf genau diesen Überweg wird der gemeine Autofahrer diese Schilder beziehen - und nicht auf die Radfurt vorne an der Arnulfstraße. Der Autofahrer ist zwar darauf konditioniert, sich den Autos auf der Fahrbahn unterzuordnen, aber er wird in der Regel bis vorne vorpreschen, ohne Rücksicht auf diesen komischen roten Streifen, an dem nun mal kein Schild steht.

    Jein - dafür fuhren auch kaum Züge, frei nach dem Motto "Wir haben alles versucht, aber es wollen immer noch Leute mit der Bahn fahren"... ;)

    Wie bitte? Kaum Züge? Zu Bundesbahnzeiten wurde der IC eingeführt: "jede Stunde, jede Klasse", dazu gab es D-Züge kreuz und quer, und Nachtzüge gab es haufenweise. Wir können gerne mal das Kursbuch von Sommer 1982 (liegt bei mir als Souvenir aus Studentenzeiten - Monatsnetzkarte für die ganze BRD umgerechnet 86 Euro – im Regal) mit dem heutigen Angebot vergleichen.

    Da wir hier in einem Radfahrerforum sind, würde ich beim Vergleich noch eine klitzekleine Sache einbringen: in wie vielen Zügen konnte man damals bzw. kann man heute das Fahrrad mitnehmen?

    Erster Unfall auf der Fahrradstraße

    Mancher mag argumentieren, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn die Radlerin den alten Radweg benutzt hätte. Andere mögen argumentieren, dass die Radlerin doch besser aufgepasst hätte und einen größeren Abstand zum Stehzeug eingehalten hätte. Fakt ist aber: Der Unfall ist passiert. Er hätte verhindert werden sollen. Jeder Unfall ist einer zu viel. Aber wie wäre die beste Lösung?

    Jahrelang war diese Straße doch eine beidseitige Sackgasse, weil die Vertretung eines Folterstaates geschützt werden sollte. Radfahrer haben es viel mehr verdient, geschützt zu werden.
    Wie wäre es mit »Anlieger frei«? Oder einer baulichen Anlage, die nicht breit genug ist für Smart und Actros?

    Die erste Instanz kam zu dem Schluß, dass man eine (korrekt angeordnete) Sperrfläche nicht aus dem Grund beachten darf, um andere aufzuhalten. Man muss sie überfahren.

    Die zweite Instanz (OLG Karlsruhe) kam zu dem Schluß, dass die Anordnung der Sperrfläche nichtig war und dass sie deswegen nicht beachtet werden darf:

    Danke für dieses Urteil. Die Überlegung, dass ein Verkehrszeichen

    »dann seine Wirkung verliert, wenn sich aufgrund veränderter äußerer Umstände - etwa durch bauliche Veränderungen und/oder veränderte Verkehrsführung - seine Unbeachtlichkeit jedem vernünftigen und sachkundigen Betrachter ohne weiteres aufdrängt«

    dürfte wohl für viele blaue Lollis zutreffen.

    Man trifft ja immer wieder Verkehrsteilnehmer, die anhalten, weil sie sich orientieren müssen. Da werden dann Landkarten ausgepackt, Passanten nach dem Weg gefragt oder sonstwas gemacht. Immer unter Beachtung der Verkehrsregeln natürlich. ;)

    Was mache ich denn, wenn ich als Radfahrer an so eine Stelle komme und nicht weiß, wie ich mich verhalten muss/darf, wenn ich nicht gegen die StVO verstoßen will? Halte ich da vielleicht mitten auf der Fahrbahn an und rufe 110 mit der Bitte, mir zu erklären, ob ich auf der Fahrbahn weiterfahren darf oder ob ich jetzt absteigen und das Fahrrad über den Bordstein hochtragen muss? Vielleicht könnte man da mit 20 oder 200 Leuten langradeln und dann anhalten und anrufen ... oder macht vielleicht ein Politiker mal im Wahlkampf dort eine Tour?

    Problem ist halt nur, ob von den zuständigen Stellen jemand sich die Zeit nimmt, vorbeizukommen und den Abschlepper zu beauftragen. Als Privatperson kann man den jedenfalls nicht beauftragen, von öffentlichem Straßenraum jemanden abzuschleppen. Nur von Privatgelände.

    »Öffentlicher Straßenraum« ... hmm ... mir ist in Norderstedt vor dem Herold-Center mal passiert, dass der Greenwheels-Parkplatz

    (da wo das rote Auto steht)
    und der damit in einer Reihe mit Schrägparkplätzen liegt (für die anderen muss man einen Parkschein ziehen),
    dass also dieser Stellplatz von einem anderen Auto belegt war. Zufällig kam eine Streife vorbei, als ich das Auto abstellen wollte. Antwort der Beamten: "Dafür sind wir nicht zuständig, da müssen Sie das Abschleppen veranlassen."

    Die von der allgemeinen Regel abweichende Vorschrift, anstelle der Fahrbahn den Radweg benutzen zu müssen, geht mit erhöhten Anforderungen an die Straßenverkehrssicherungspflicht einher. Aus dem von von Ihnen herausgeforderten Verhalten - Radfahrer dürfen nicht wie allgemein üblich die Fahrbahn benutzen - resultiert eine gesteigerte Sorgfaltspflicht aus Ihrer Garantenstellung gegenüber den Benutzern dieser Sonderwege (vgl: Senat, NJW 1997, NJW Jahr 1997 Seite 749 (Ls) = MDR 1996, MDR Jahr 1996
    Seite 1131 = ZfS 1996, ZFS Jahr 1996 Seite 442). Daher sind sie Verpflichtet, den Zustand der Sonderwege regelmäßig zu überwachen und sich fortlaufend im Fachschrifttum über den Stand der Technik zu informieren. Sollten sich im Rahmen dieser Überwachungs- und Prüfpflichten Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik ergeben, sind sie verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen um die Sonderwege in einen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu ertüchtigen. Ein Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist nur in gesondert zu begründenen Ausnahmefällen statthaft und nur unter der Voraussetzung, dass trotz Abweichung die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Ein Bestandschutz für ältere Radverkehrsanlagen, die zu irgendeinem Zeitpunkt einmal einem älteren Stand der Technik entsprachen, existiert nicht. Auch solche Sondwerwege sind regelmäßig in einen den allgemeine anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Zustand zu versetzen (vgl. BGH vom 12.04.1973, III ZR 61/71 sowie BGH, Beschluß vom 14.10.1982 - III ZR 174/81). Es ist offenkundig, dass die von mir aufgeführten Sonderwege weit hinter den allgemein anerkannten Regeln der Technik - konkretisiert in den VwV-StVO sowie den ERA2010, zurückbleiben. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die hieraus resultierenden Sicherheitsdefizite sich im Rahmen der Straßenverkehrsicherungspflicht haftungsbegründend auswirken können, sofern sich diese Sicherheitsdefizite unfallkausal auswirken.

    Schön formuliert. Ich übersetze das mal für mich: Wenn die Fahrbahn glatt ist wie ein Kinderpopo und auch noch per Kehrmaschine gefegt wird, während sich nebenan auf dem »Radweg« Frostaufbrüche vom vorletzten Winter an Splitt vom vorletzten Frühling und Blätter des laufenden Herbstes reihen, dann könnt ihr Eure blauen Schilder einpacken.

    In der Morgenpost steht es etwas ausführlicher:


    »Dr. Frank B., das Opfer der Straftat, ist Mediziner, arbeitet als leitender Arzt in der Praxis „Reha am Kaifu“. Jeden Tag legt der 53-Jährige die Strecke von seinem Haus in Volksdorf bis zu seinem Arbeitsplatz in Eimsbüttel mit dem E-Bike zurück. Da dieses motorisierte Fahrrad schneller als 25 Kilometer pro Stunde ist, hat es ein Versicherungskennzeichen und darf – das ist wichtig in diesem Zusammenhang – nur auf der Straße gefahren werden, nicht auf Radwegen.
    Am Freitagnachmittag befindet sich Frank B. auf dem Heimweg. Er fährt vorschriftsmäßig auf der Fahrbahn – aber das scheint einem Autofahrer nicht zu passen. „Es gab da einen, der hupte und wild gestikulierte, als er an mir vorbeifuhr.“ Ob es sich dabei um den Mann handelte, der ihm einige Minuten später auflauerte? „Ich kann das nicht sagen.“«

    Nochmal ein schöner Artikel zur Hamburger Verkehrssituation. Ich hoffe, der wurde noch nicht gepostet:


    Ich finde, der Artikel trifft gut die Stimmung und die Probleme, die sich bei den aktuellen Verkehrspolitischen anscheinend auftun. Das lässt sich ziemlich gut mit dem klassischen "Not in my backyard" zusammenfassen. Busbeschleunigung, öffentliche Verkehrsmittel oder Radförderung - bitte schön, aber wehe der Parkplatz vor meiner Tür wird dafür abgeschafft. Einmal gewährte Privilegien lassen sich nunmal schwer wieder zurücknehmen.

    Du sagst es. Für mich der treffendste Satz:

    »Auf der Papenhuder Straße sind deutlich mehr Buspassagiere unterwegs als Autofahrer, was nur deshalb nicht auffällt, weil Letztere weitaus mehr Platz beanspruchen.«

    so, das nächste Mal arbeite ich mit verknüpften Objekten und Textbausteinen :)

    Das sollte die Sache etwas beschleunigen.

    Ich hab überlegt, ob ich für den Mitarbeiter der Behörde eine nette Karte und Fotos beifüge, damit er sich einfacher zurechtfindet.
    Aber ... hey, wer solche Schilder dort anordnet oder die Gültigkeit der Anordnung nicht gewissenhaft überprüft, hats wohl nicht verdient ;)

    Ich hoffe mal, dass das durchgeht. Schenefeld hat noch so viele schöne andere Straßen, die warten :rolleyes:

    Moin moin,

    ich habe jetzt mal versucht, das auf Google Maps nachzuvollziehen. Bei Punkt 8 ist mir nicht klar: gibt es da keine RWBP in Richtung West? Dagegen klagst Du nicht. Dann heißt die Straße "Nedderstraße" und nicht "Neddernstraße" oder "Neddernweg". Nächste Frage: Du klagst ja gegen die RWBP im Gesamtabschnitt in beiden Fahrtrichtungen. Du schreibst aber nur im fettgedruckten Betreff »in Fahrtrichtung Ost sowie Fahrtrichtung West«. Bei den einzelnen Punkten fehlt dieser Zusatz, das fällt immer dann auf, wenn Du Abschnitte in Richtung Ost wegklagst. Müsste man das nicht sicherheitshalber ergänzen oder die Reihenfolge des Bezugs umkehren, also »... lege ich gleichzeitig gegen die Radwegbenutzungspflicht zwischen der Kreuzung Uetersener Weg und dem Kreisverkehr insgesamt Widerspruch ein« schreiben?

    Ich hätte übrigens eine verwegene Theorie zum linksseitigen Radweg Punkt 17, nämlich: Wie kommt nach den Vorstellungen der Planer ein Radfahrer von der Straße Autal in die Straße Borgfelde? Auf der Fahrbahn wäre es ja total einfach, aber er wird auf den rechtsseitigen Radweg 1 gezwungen. Und dann soll er wohl die Ampel überqueren und linksseitig weiterfahren, die Einmündung der Straße Borgfede zur Hälfte überqueren, um dann plötzlich scharf nach links in eben diese Straße abzubiegen. Wird bestimmt lustig, wenn er den rechtsseitig fahrenden Gegenverkehr durchlassen muss.

    Da fällt mir ein: Stehen denn dort, wo linksseitiges Radeln angeordnet ist, an den Einmündungen der Querstraßen irgendwelche Achtung-Schilder für die Fahrbahnbenutzer, so dass diese erkennen können, dass sie hier mit Radfahrern aus beiden Richtungen rechnen müssen?

    Hast Du mal die Zeit gestoppt für a) Fahren auf der Fahrbahn und b) Fahren nach Schildern unter Beachtung der »angemessenen« Geschwindigkeit? Ich erinnere mich dumpf, dass ein Gericht (Landgericht Itzehoe?) es mal abgelehnt hat, von Autofahrern ein Reduzieren der Geschwindigkeit vor riesigen Wasserlachen zu verlangen (damit sie Fußgänger nicht nassspritzen und ihnen die Kleidung ruinieren, ein Fall für § 1 StVO), weil die Autofahrer sonst nach starken Regenfällen innerorts so langsam fahren müssten, dass ihnen diese Fahrzeitverlängerung nicht zumutbar sei. Also warum soll Radfahrern so etwas zugemutet werden? Man darf ja schließlich bei VZ 240 nicht mal klingeln, um nebeneinander auf der ganzen Breite latschenden verträumten Fußgängern die Bitte zu übermitteln, dass sie - weil man hier fahren muss - kurz mal Platz machen.

    Mal davon abgesehen, dass das Einschlagen einer Autoscheibe kein legitimes Mittel in der Auseinandersetzung zwischen Autofahrer und Radfahrer sein kann und darf, drückt dieser Artikel so dermaßen auf die Tränendrüse und ist so (schlecht gemacht) manipulativ, dass es mir schwer fällt die ganze Geschichte zu glauben:

    1. Ist es überhaupt möglich, per Hand und ohne Werkzeug eine Autoscheibe einzuschlagen?
    2. Natürlich ist sie den verbotenen Weg nur "ausnahmsweise", der Redakteur übernimmt hier komplett unkritisch die Sicht der Autofahrerin.
    3. Die Autofahrerin hält natürlich an und hat sich bis auf die Benutzung des verbotenen Weges natürlich vollkommen korrekt verhalten.
    4. Die Geschichte mit dem behinderten Kind hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun und dient nur dazu den Leser auf die Seite der Autofahrerin zu ziehen.

    Nochmal: Eine Scheibe einzuschlagen, ist nicht zu tolerieren und gehört bestraft. Aber der ganze Artikel ist so dermaßen stark von der Sichtweise der Autofahrerin gefärbt, dass die dort passierten Dinge auch komplett anders abgelaufen sein könnten.

    Aber immerhin: »S. hat aus dem Fall Konsequenzen gezogen: "Ich fahre diesen Weg gar nicht mehr."«

    1) Von Polizisten erwarte ich aber, dass sie korrekt Protokolle aufnehmen können und den Unterschied zwischen »er verletzte sie« und »sie verletzte sich« kennen.

    2) Daneben ist zusätzlich makaber, dass man sich auch noch über die zeitweiligen Verkehrsbehinderungen im Feierabendverkehr« ausgelassen hat.

    3) Der Lokaljournalist hat etwas vergessen in seinem Artikel: Trug die Radfahrerin einen Helm?

    4) Wetten, dass der LKW-Fahrer angeben wird, davon gar nichts bemerkt zu haben, und mit gewisser Wahrscheinlichkeit damit durchkommt, folglich keine Unfallflucht begangen zu haben?

    5) Der Radweg verläuft laut Google Maps geschätzte zweieinhalb Meter von der Bordsteinkante entfernt. Also in einer saublöden Entfernung, was Übersicht beim Abbiegen angeht. Herzlichen Glückwunsch an die Bauplanungsabteilung. Die sollte man neben dem Fahrer auf die Anklagebank setzen.