Im September 2011 hatte ich dazu die BWVI angeschrieben:
Sehr geehrter Herr ...,
ich muss ab und zu von meinem Wohnort Ohlsdorf aus mein Finanzamt in der Borsteler Chaussee aufsuchen. Nach diversen Fahrten mit Auto oder HVV war ich in diesem Jahr mit dem Fahrrad dorthin unterwegs und war trotz aller in 30 Jahren Hamburg gemachten Erfahrungen doch sehr erstaunt, was ich dort vorfand: nämlich ein Schild, das mich als geradeaus fahrendem Radfahrer aufforderte, die Vorfahrt des abbiegenden Verkehrs zu beachten - und dieses Schild ist an der Radwegefurt direkt neben einem Zebrastreifen unter dem entsprechenden Schild angebracht.
Ich gestehe, dass ich den Sinn dieses Schildes nicht begreife. Wenn dort ein Fußgänger unterwegs ist, muss der Autofahrer anhalten. Wenn ich als Radfahrer ankomme, soll ich anhalten und den Autofahrer durchlassen? Wie soll der Autofahrer das erkennen und unterscheiden? Was soll passieren, wenn gleichzeitig oder unmittelbar hintereinander ein Fußgänger und ein Radfahrer die abbiegende Straße überqueren möchten?
Meines Erachtens führt diese Verwirrung zu einer erhöhten Gefahr für Radfahrer, und die Beschilderung »erzieht« Autofahrer zu der Haltung, sie hätten auch beim Abbiegen Vorrang vor den Radfahrern. (Was leider in Hamburg an tausenden von Kreuzungen passiert, wenn die Radwege viermal um 90 Grad abknicken, anstatt wie in Berlin oder München geradlinig über die Querstraße geführt zu werden.)
Da ich aus Richtung Inselstraße die Straße Deelböge entlanggefahren kam, schreibe ich Sie nicht nur wegen dieses einen Schildes an, sondern wegen der gesamten Radwegeführung im Bereich Deelböge/Alsterkrugchaussee/Borsteler Chaussee/Rosenbrook/Klotzenmoor.
Während für Kfz eine geradlinige Verkehrsführung existiert, sieht die Perspektive für den Radfahrer so aus:
Es gibt keine Hinweisschilder, wie man geradeaus in die Borsteler Chaussee kommen soll (geschweige denn nach links in den Rosenbrook). Alles was man erkennen kann, ist: der Radweg geht nach rechts um die Ecke. Etwas weiter vorne kann man erahnen, dass es da rechts wohl einen Fußgängerüberweg gibt. Die daneben liegende Fahrradfurt soll man offenbar benutzen.
Es geht also erstmal um 90 Grad nach rechts, und zwar sehr weit. Dann soll man um geschätzte 120 Grad nach links abbiegen, und zwar so weit von der Kreuzung weg, dass Kfz schon ziemlich stark beschleunigt haben können, weil die Fahrer gar nicht damit rechnen, dass der Radler plötzlich einen Haken schlägt.
Wenn man sich an die Überquerung der zweiten Richtungsfahrbahn der Alsterkrugchaussee macht, bietet sich einem dieses Panorama:
Man fährt also auf eine Litfasssäule zu, will in dieselbe Richtung wie der silberne VW-Bus - und stellt fest, dass das einzige, was annähernd in diese Richtung führen könnte, durch Sperrbügel abgeschottet ist. (Ob man die Sperrbügel auch im Dunkeln rechtzeitig sehen kann, weiß ich nicht.)
Was tun? Die meisten Radler nehmen den Weg, der rechts von der Litfasssäule und dem Gebäude entlang des Gehölzes vorbeiführt, dieser Weg verläuft entlang der Straße Klotzenmoor und ist als benutzungspflichtig ausgeschildert.
Von diesem Weg entlang der Straße Klotzenmoor gibt es dann hinter dem Gebäude die Möglichkeit, um 90 Grad nach links zu schwenken, und dann kommt man an die eingangs geschilderte Stelle mit der Beschilderung "Radfahrer Vorfahrt beachten".
Der Radler will also nicht nur einfach geradeaus, sondern er will der geradeaus verlaufenden Vorfahrtstraße folgen (beachte das Schild am Ampelmast). Er wird aber an die dritte und letzte Stelle der Hierarchie heruntergestoßen: Fußgänger hat Vorrang vor Kfz - Kfz hat Vorrang vor Radfahrer.
Zu beachten ist ferner, dass der Weg hinter der Kreuzung entlang der Borsteler Chaussee kein benutzungspflichtiger Radweg ist. Das bedeutet, dass der Radler auf der Fahrbahn fahren darf, genauer gesagt: fahren soll. Aber wie kommt er da hin? Es gibt da keine Einfädelspur, so dass ein Radfahrer, der an dieser Stelle auf die Fahrbahn wechselt, von Kfz-Lenkern vermutlich als lebensmüder Verkehrsrüpel angesehen wird (mit allen möglichen Konsequenzen wie Anhupen, Schneiden, Ausbremsen, Stinkefinger, Vorbeifahrt mit 10 cm »Abstand«). Falls gerade ein Bus die Haltestelle ansteuern sollte, hat der Radfahrer sowieso keine Chance.
Nach meiner Kenntnis der StVO und ihrer Verwaltungsvorschriften darf ich als Radfahrer gar nicht in die Verlegenheit gebracht werden, die Abzweigung/Einmündung Klotzenmoor in der dargestellten Art und Weise zu queren.
Auch die auf den Fotos 3 und 4 zu sehende ausgeschilderte Benutzungspflicht kann sich nur auf die Straße beziehen, der der Radweg tatsächlich folgt, und das ist die Straße Klotzenmoor. Es gibt nämlich keinen Radweg, der ab der Alsterkrugchaussee erkennbar der Borsteler Chaussee folgt.
Daher besteht nach meiner Auffassung für Radfahrer, die aus Richtung Alsterdorfer Straße die Deelböge entlangfahren und geradeaus in die Borsteler Chaussee wollen, schon vor Erreichen der Alsterkrugchaussee keine Verpflichtung, den Radwegen zu folgen, die einer gezackten Irrfahrt gleichen, aber nicht dem Straßenverlauf folgen.
Daher müsste der Radfahrer vor Erreichen der Alsterkrugchaussee in der Deelböge auf die Fahrbahn wechseln, um auf der rechten Spur geradeausfahren zu können.
Meine Frage nun:
Sieht Ihre Dienststelle das genauso?
Wird in absehbarer Zeit etwas an der Wegeführung und/oder Beschilderung geändert?
P.S.: Ich lade auch gerne einen Vertreter Ihrer Behörde ein, in meinem Stadtteil dem Verlauf des Alster-Wanderweges / Alster-Radwanderweges mit dem Fahrrad zu folgen. Wegeführung und Beschilderung sind irreführend und provozieren täglich Hunderte von Verkehrsverstößen durch Radfahrer, wobei viele in gutem Glauben sind, auf dem richtigen Weg zu sein.