Beiträge von Fahrbahnradler

    Die Last müsste man auf die Aufstandsfläche umrechnen, die beim Fahrrad logischerweise viel kleiner ist.
    Und die Lackschäden am Auto wären viel größer, wenn jemand ohne Spinnereien nicht so weit hätte runterbremsen können, sondern voll reingeschlittert wäre. Heute übrigens erlebt:


    Eine Radfahrerin fährt auf dem hinter dem Gitter befindlichen Radweg und biegt schwungvoll über die Fußgängerampel nach links ab. Da der Garstedter Weg, insbesondere dort wo die Autoreifen typischerweise langfahren, leicht angefroren ist, legt sie sich ebenso schwungvoll auf den Hosenboden. Der nach links abbiegende Autofahrer konnte gerade noch bremsen (der hatte offenbar weder mit dem Abbiegen noch mit dem Ausrutschen gerechnet).

    Oha, das gibt ein Problem. Nach bisherigem Verständnis ist die Fahrradmitnahme nur im Türraum direkt am Fahrer verboten, also in einem Türraum pro Zug. Wenn jetzt aber die S-Bahn sagt: "die Türräume, an denen keine Fahrradaufkleber zu sehen sind, sind nur für Rollis", dann gibt es pro Zug 2, 4 oder sogar 6 Türräume, in denen keine Radfahrer mehr geduldet sind. Dass da massenhaft Rollis reinfahren, glaube ich nicht, denn die brauchen oft Rampen, die es nur beim Fahrer gibt.
    Dann würden also die Multifunktions-Flächen von Leuten mit Trolleys, Kinderwagen, erhöhtem Selbstbewusstsein und anderen benutzt werden dürfen, während sich alle Räder in die engen Zwischen-Türräume drängen müssten.
    Was für ein Unfug!

    Einer der fünf bis zehn schwarzblauen Reiter erklärt:
    Der Auftrag der Fahrradstaffel ist, die Hauptunfallursache zu bekämpfen. Und so gefährlich es auch ist, ohne Lichter zu fahren: Rotlichtsünder und Fahrradfahrer, die auf der falschen Radwegseite fahren, sind die größten Verursacher von Unfällen. Deshalb müssen wir vor allem darauf achten.

    Ach deswegen achten die nicht auf Falschparker, Drängler, Dichtüberholer, Rechtsabbieger, Baustellen, Schlaglöcher, Gerüste und so weiter!

    Ich habe auch geschrieben:

    Guten Tag, ich bin entsetzt über Ihren Spot, bei dem ein LKW Radfahrer überholt und sofort rechts abbiegt, obwohl diese grün haben. Anstatt darauf hinzuweisen, dass der LKW-Fahrer einen - in der Regel tödlichen - Verstoß begangen hat, beschuldigen Sie das Opfer, nicht auf den Verkehr geachtet zu haben. Dabei hatte er grün und er fuhr auf dem, was Sie in Münster wohl als benutzungspflichtigen Radweg beschildern. Und das nennen Sie »unbedarft«? Heißt das, man darf oder soll in Münster nicht auf Radwegen fahren oder sich nicht mehr nach grünen Ampeln richten, wenn man Radfahrer ist? Ist Ihre Botschaft, dass man den LKW-Fahrern ihren mörderischen Fahrstil durchgehen lassen sollte, weil er gewissermaßen ein Naturgesetz ist? Wo hat eigentlich der LKW-Fahrer hingeschaut? Auf sein Smartphone? Ihr Ordnungsamtschef wird mit der Aussage zitiert: »Trotz inzwischen sieben Spiegeln am Führerhaus hat der Lastwagenfahrer manchmal keine Chance, den Radler rechts neben sich zu erkennen.« Wenn das so ist, dann darf der LKW-Fahrer nicht abbiegen. Sondern er müsste sich einweisen lassen. Punkt.
    Sie als Behörde müssten eigentlich, wenn Ihnen solche Situationen bekannt sind - es kam in Münster meines Wissens an diesen Stellen zu mehreren tödlichen Unfällen -, die Benutzungspflicht aufheben oder noch besser die Radwege zurückbauen, damit Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, wo sie stets im Blickfeld der Autofahrer sind.

    Die Überschrift sollte man ändern in "Kinosport warnt Münsters Radfahrer vor Radwegen". Dann würde es passen:

    »Ähnlich sieht es Münsters Ordnungsamtschef Martin Schulze-Werner: „Trotz inzwischen sieben Spiegeln am Führerhaus hat der Lastwagenfahrer manchmal keine Chance, den Radler rechts neben sich zu erkennen.«

    Und warum weist der Ordnungsamtschef nicht darauf hin, dass unter diesen Umständen der LKW-Fahrer nicht abbiegen darf?

    »Straßen, die ausschließlich mit 30 km/h befahren werden, dürfen auch von Fahrradfahrern genutzt werden.«

    Ach, und andere Straßen nicht?

    Und heißt »ausschließlich mit 30 km/h«, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich in so einer Straße 25 km/h oder 28 km/h fahre?

    Mal abgesehen von der besagten Stelle an den Landungsbrücken, ich finde es erschreckend wie häufig man Geisterfahrer auf solchen Radstreifen auf Fahrbahnniveau hat. Was geht da bei den Leuten im Kopf vor?

    Entweder gar nix oder sie sind von der rechts-links-gemeinsam-80-cm-scheißegal-Radweganordnerei in Hamburg über Jahrzehnte hinweg so konditioniert, dass sie das meinen, was DMHH geschrieben hat.

    Nö, die funktionieren nach dem Prinzip Topfhandschuh. Mit denen kannst Du zwar keine rotglühende Stahlbramme anfassen, aber für einen Topfdeckel reicht's. Ich erwarte nicht, dass mir der Helm das Leben unter einem 30-Tonner rettet, aber Brummschädel statt Platzwunde oder geplatztem Schädel bei Kollision mit der Fahrbahn oder einer Mülltonne wäre schon ganz nett.

    Polizei bittet Fußgänger um helle Kleidung. Ein Hinweis, auf das Sichtfahrgebot für (Kraft)Fahrzeuglenker fehlt natürlich. Oder wollen die nur nicht zu offensichtlich schreiben, liebe Fußgänger zieht euch hell an, damit andere besser rasen können?

    Wenn PKW/LKW beim Überholen drängeln, dann gibt es natürlich nur eine Lösung: Denen freie Bahn schaffen, natürlich zu Lasten der Fußgänger. Auf die Idee Kontrollen zu fordern kommt niemand sad.png:

    Motorräder dürfen laut sein und damit andere belästigen. :cursing: So ein Klappenauspuff ist kein Thema, sind ja auch keine blöden Radfahrer, die dürfen nur eine hell ertönende Klingel haben.

    E-Mail an die Dorfpolizisten ist raus, und in der WELT steht eine sehr schöne Charakterisierung, die wohl auch auf manche Autofahrer zutrifft:

    eine Gruppe von Zeitgenossen, die aus dem Alter, in dem sie im Tretauto laut "brummbrumm" brüllten, nicht herauswachsen wollen

    Das sehe ich anders.
    Die Fahrbahnampeln gelten in den gezeigten Fällen nicht.
    Das mit der Dreilinienfurt gilt nur für die Fälle, in denen reine Fußgängerampeln, also nur mit Fußgängersymbol in der Streuscheibe, vorhanden sind.
    Sobald aber Ampeln da sind, in denen in der Streuscheibe der Radler alleine oder mit dem Fußgänger zusammen vorhanden ist, gilt das als Fahrradampel und damit für den Radfahrer bindend. Die Art der Furt spielt dann keine Rolle mehr.
    In den gezeigten Beispielen wird deutlich, dass Radlerampeln wie Fahrbahnampeln an Masten vor der Querung gehören und nicht an Masten dahinter.
    So ist das Fallenstellerei.

    Sehe ich anders. Eine Kombistreuscheibe ist kein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr, denn das müsste ein Lichtzeichen sei, das nur für den Radverkehr gilt. Der durch Kombischeibe ausgedrückte Wunsch »Lieber Radfahrer, würdest Du Dich bitte nach der Fußgängerampel richten?« ist etwas anderes als eine Fahrradampel, die bevorzugt am Hauptmasten angebracht ist und exklusiv Fahrradsymbole zeigt.
    Nach diesem Kombisymbol dürfen sich gerne die freiwilligen Nutzer sonstiger Radwege auf dem Hochbord richten (oder auch die Nutzer von [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ), aber nicht die Fahrbahnradler.

    Bekanntlich halten sich Radfahrer nie an die Regeln und fahren ständig über rote Ampeln. Das mag man hin und wieder zurecht bemängeln, allerdings ist das mit den roten Ampeln für Radfahrer auch echt eine komplizierte Angelegenheit. § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO sagt:

    [stvo]Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.[/stvo]

    Klarer Fall von geistiger Inkompetenz des Gesetzgebers. Satz 1 gilt allgemein. Satz 2 macht eine Einschränkung und unterstellt vom Wortlaut her, dass es auf allen Radverkehrsführungen besondere Lichtzeichen für den Radverkehr gibt. Beweis: Da steht keine Bedingung wie »sofern vorhanden« oder »sind auf Radverkehrsführungen vorhandene Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten«. Erst in Satz 3 kommt der Reparaturversuch: Hey, es gibt ja sicher auch Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für den Radverkehr - was machen wir denn damit? Und jetzt fehlt die notwendige Klarstellung, dass der ganze Mumpitz erstens nur gelten kann, wenn ich mich auf dieser Radverkehrsführung befinde und zweitens, dass eindeutig erkennbar sein müsste, wenn die Fahrbahnampel für mich nicht gelten soll. Denn auf den gezeigten Fotos fahre ich auf der Radverkehrsführung »unter der Fahrbahnampel«, also hat die für mich zu gelten, falls nicht an diesem Mast was anderes steht. Wenn da kein Zusatzschild hängt »Radfahrer Fußgängerampel beachten«, dann will die Behörde offenbar, dass ich mich nach der Fahrbahnampel richte.
    Beweisangebot: Man stelle sich vor, die Streuscheibenampel an der Fußgängerfurt würde eine Zeitlang grün zeigen, während die Fahrbahnampel rot ist (denkbarer Grund: a) bewusst geschalteter Vorlauf für Fußgänger vor Fahrzeugen; b) die Straße von rechts ist eine Einbahnstraße in Richtung Kreuzung, so dass von links nicht geradeaus über die Kreuzung gefahren werden, sondern nur nach links (in Blickrichtung der Kamera) oder nach rechts abgebogen werden kann). Was gäbe das für ein Gezeter, wenn der Radfahrer links von der roten Fahrbahnampel auf Fahrbahnniveau steht und losfährt, sobald irgendwo 20 Meter weiter eine Fußgängerampel grün zeigt ...

    Wo ist eigentlich die Doppelstreuscheibe in der StVO definiert? In § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO jedenfalls nicht, denn da steht nur ein »oder«:

    [stvo]Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild "Fußgänger" oder "Radverkehr" angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.[/stvo]

    (Ach übrigens: wenn hier der Fall geregelt ist, was ein Fußgänger machen muss, der »mitten auf der Fahrbahn« rot vorgesetzt bekommt - warum ist hier nicht geregelt, was der Radfahrer in derselben Situation machen soll?)

    Und dann habe ich noch einen Widerspruch in diesem Paragraphen entdeckt. § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO:

    [stvo]Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Omnibusse des Linienverkehrs und nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Zeichen zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs, wenn diese einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen; dies gilt zudem für Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Taxen und Busse im Gelegenheitsverkehr, soweit diese durch Zusatzzeichen dort ebenfalls zugelassen sind.[/stvo]

    Also: Es gibt eine Radverkehrsführung über die Busspur. Nummer 4 verlangt, dass ich mich nach den Zeichen für den Bus richte, das sind normalerweise die weißen Striche. Es handelt sich nicht um »besondere Lichtzeichen für den Radverkehr« – deswegen gelten gemäß Nummer 6 die Fußgängerampeln, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt. »Eine« Radfahrerfurt - das muss nicht unbedingt meine sein! Haben unsere Vielfotografierer dafür Beispiele aus Hamburg? Also: Busspur freigegeben, aber trotzdem noch baulich erkennbarer Radweg auf dem Hochbord und benachbarte Führung an Furten?

    Zum einen habe ich es beim »Telefonmarketing« noch nicht erlebt, dass ich auf eine eventuelle Aufzeichnung hingewiesen worden wäre. Nur wenn ich eine Service-Hotline anrufe, dann höre ich eine Ansage zu eventuellen Aufzeichnungen. Aber wenn irgendeine Firma mich anruft, egal ob ich deren Kunde bin oder nicht, habe ich das noch nie gehört.

    Zum anderen habe ich meine Kamera auf dem Helm. Wenn die läuft, brennt ein rotes Lämpchen. Da kann sich keiner rausreden.

    Irgendwie scheinen viele Redakteure sehr große Probleme zu haben richtig zu zu hören. Da wird aus dem "Grünpfeil für Radfahrer" ein "Radfahrer dürfen Allgemein rote Ampeln ignorieren". :S
    Natürlich sind dann in der Umfrage viele dagegen. Da muss man sich echt fragen ob dort die Redakteure derartig unterbelichtet sind, dass die eine simple Sache wie einen "Grünpfeil für Radfahrer" nicht verstehen, oder ob die dass bewusst falsch dar stellen um Stimmung zu machen.


    Wer in seinem Antrag das Ganze so formuliert:


    Die Idaho-Regelung ermöglicht es RadfahrerInnen an entsprechend ausgeschilderten Ampelkreuzungen nach rechts abzubiegen oder geradeaus zu fahren, sofern die Verkehrssituation dies trotz Rotampel erlaubt.

    braucht sich über Missverständnisse nicht zu wundern.

    Ist bei denen in Köln gerade Karneval?

    »Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2010, wonach die Benutzungspflicht von Radwegen nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese Verhältnisse müssen durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei in jedem Einzelfall überprüft werden.«

    Das hätte eigentlich heißen müssen:

    »Diese Verhältnisse hätten durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei vor dem Anbringen eines Schildes in jedem Einzelfall überprüft werden müssen.«

    Die tun ja gerade so, als müssten sie jetzt in jedem Einzelfall überprüfen, ob sie ein Blauschild abhängen dürfen ...