Beiträge von Fahrbahnradler

    Das nehme ich an. Und ehrlich: Polizisten billige ich das für die Ausübung ihres Dienstes auch zu, im Gegensatz zu Radwegparkern für den Frühstückskaffee in Uniform.

    Ein bißchen, ja... ;) Wenn wir in allen größeren Orten auch in den Randbezirken solche Fahrradstreifen der Polizei hätten - auch nachts - , sähe ich das wahrscheinlich nicht mehr so gelassen. Momentan aber wünsche ich dem Projekt einfach nur guten Erfolg und eine große Vorbildfunktion.

    Das billige ich Polizisten auf Streife nicht zu. Da müssen sie sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie die Kollegen im Peterwagen (z. B. Höchstgeschwindigkeit, Ampeln, kein Blaulicht oder Martinshorn, kein Fahren auf der Gegenspur). Sobald sie im Einsatz sind, ändert sich das: bei der Verfolgung der Rotlichtradler, der Taschendiebe, beim Stoppen der Abbiegerambos und so weiter.

    Ich habe noch ein paar schöne Ampeln an der allseits beliebten Langenhorner Chaussee:





    Die meisten haben keine Fußgängerquerung (manche haben das hinter der Einmündung, aber nicht auf Höhe der Ampel).

    War bei der Auskunft irgendwo von einer Haltelinie die Rede? Im RBB-Beitrag haben die Polizisten darauf verwiesen. Das würde ja heißen: wenn da eine Haltelinie hingepinselt ist, muss ich anhalten, egal wo die Ampel steht; ist da keine, darf ich durchfahren, natürlich ohne Kampfgänger umzunieten.


    Wir hatten die Stelle schon mal in diesem Forum debattiert.

    Und es verlangt ja wohl niemand, dass ich auf der Nordseite

    bei roter Fahrbahnampel anhalte, wenn ich diesen entzückenden, hinter das Gebüsch führenden Radweg benutze ...

    Und ich dachte immer in Deutschland hätten wir Rechtsverkehr... <X


    Na ja, mit Einschränkungen. Auf Kreuzungen wird normalerweise voreinander* abgebogen, das ist sozusagen »Linksverkehr« ;)

    * Das gab es schon in der DDR, als in der BRD noch »umeinander« abgebogen werden musste. Als dann die BRD auf die Überschneidung der Fahrlinien verzichtete, durfte natürlich nicht gesagt werden, dass man von der DDR gelernt hatte, nein, man nannte es »amerikanisches Abbiegen«.

    Und Tante Vicky weiß:
    Das tangentiale (auch amerikanische) Linksabbiegen an Kreuzungen wurde von den Besatzungsmächten nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland eingeführt und war zuerst in der DDR in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. 1992 wurde es auch in die gesamtdeutsche Straßenverkehrsordnung (für den Regelfall) als verpflichtend aufgenommen. Tangentiales Abbiegen bedeutet, dass zwei sich gegenüberstehende linksabbiegende Fahrzeuge voreinander abbiegen.

    Na, das sind ja leuchtende Vorbilder für das Nebeneinanderfahren (fast immer), für das Fahren in der Dooringzone (01:50, 22:55) und für das Fahren auf dem Gehweg (09:35 - Reifen ist direkt an bzw. auf der Trennung von Rad- und Gehweg so dass die rechte Hälfte des Rades in den Luftraum ragt).
    Und der DPD hat nur eine mündliche Ermahnung für die Blockade des Schutzstreifens bekommen? Wow.
    Fußgänger, die auf dem Radweg latschen, werden nicht angehalten und verwarnt (18:05).

    Aber sehr schön: Polizist erklärt klar und deutlich, warum Fahrbahnradeln besser ist als Radwegradeln (18:25).

    Okay, dann schiebe ich ein Fahrrad neben mir her, und mein Kumpel geht zu Fuß, aber statt eines Bretts hat er einen Trolleykoffer bei sich. Dann geht er links und ich rechts, natürlich auf gleicher Höhe, denn wir wollen uns unterhalten ... Alles ein bisschen doof mit diesen scheinbar auto-optimierten Regeln.

    Die Ampel zeigt Grün, also trete ich ordentlich in die Pedale. Doch im nächsten Moment muss ich in die Eisen gehen. Fast wäre ich unter der Sternbrücke in einen rechtsabbiegenden VW Golf gescheppert – der Mann am Steuer achtet nur auf die Fußgänger. Mich hat er nicht gesehen.


    Noch deutlicher wird diese Ideologie des Hamburger Senats, wenn man verfolgt, wie wenig, praktisch gar nicht, die Polizei in Wohngebieten gegen Falschparker einschreitet. Nicht nur, dass sie so gut wie nie kontrolliert, sie weigert sich mit den immer gleichen Textbausteinen (Personal- und Einsatzlage, Prioritätensetzung...) als Begründung, gegen Falschparker vorzugehen, die nachweislich seit vielen Jahren Tag für Tag an immer denselben Stellen ordnungswidrig auf Gehwegen parken!

    Bei diesem Thema hört/liest man ja gelegentlich das Wort »Parkdruck«. Nun, ich habe heute auch Parkdruck erlebt - am Ende der Straße Foorthkamp und dem Übergang in die Straße Immenhöven. Dort kann man nach einem Umbau geschätzte 130 Fahrzeuge regelkonform parken. Wenn man dort - wie ich heute - gegen 8:30 ankommt, stehen da aber geschätzte 170 Fahrzeuge. Eigentlich müsste man, wenn man Hamburg kennt, erwarten, dass die Polizei und die sonstigen Behörden aufschreien und weitere Parkmöglichkeiten einrichten, auf Kosten der Flächen anderer Verkehrsteilnehmer. Ist aber nix von zu sehen. Logo - denn die Fahrzeuge sind Fahrräder.


    An der U-Kiwittsmoor sieht es ähnlich aus. An Schultagen steht da ungefähr das Dreifache an Rädern herum.

    Tja, aber es gab ja mal diese Urteile zu zugeschneiten Schildern - achteckig = STOP, dreieckig auf der Spitze = Vorfahrt beachten", und in diesem Fall stand da "ewig und drei Tage" ein Blauschild. Wenn ich jetzt die Rückseite eines runden Schildes dort sehe, wo sonst das Blauschild erkennbar hing, weiß ich ja nicht, was ich zu hören bekomme, wenn ich sage "ich kann keins erkennen". Vielleicht "Die Benutzungspflicht erlischt nicht, wenn ein Spaßvogel das Schild umdreht"?


    Deinen früheren Beiträgen entnahm ich, dass Du ursprünglich aus dem französischen Sprachraum kommst. Da könnte man nun - mit einem Augenzwinkern und ohne das als Beleidigung zu meinen - sagen, dass einen der anhaltende Redefluss und die Bandwurmsätze nicht wundern.

    * Augenzwinker und Räusper *

    Da muss ich als jemand, der mit "Trottoir" statt "Bürgersteig" aufgewachsen ist, widersprechen. ;)

    Wie wäre es mit Bandwurmsätzen wie diesen:

    Er ritt einst, mit einer Koppel junger Pferde, wohlgenährt alle und glänzend, ins Ausland, und überschlug eben, wie er den Gewinst, den er auf den Märkten damit zu machen hoffte, anlegen wolle: teils, nach Art guter Wirte, auf neuen Gewinst, teils aber auch auf den Genuß der Gegenwart: als er an die Elbe kam, und bei einer stattlichen Ritterburg, auf sächsischem Gebiete, einen Schlagbaum traf, den er sonst auf diesem Wege nicht gefunden hatte.

    Among other public buildings in a certain town, which for many reasons it will be prudent to refrain from mentioning, and to which I will assign no fictitious name, there is one anciently common to most towns, great or small: to wit, a workhouse; and in this workhouse was born; on a day and date which I need not trouble myself to repeat, inasmuch as it can be of no possible consequence to the reader, in this stage of the business at all events; the item of mortality whose name is prefixed to the head of this chapter.