Ich habe auch geschrieben:
Guten Tag, ich bin entsetzt über Ihren Spot, bei dem ein LKW Radfahrer überholt und sofort rechts abbiegt, obwohl diese grün haben. Anstatt darauf hinzuweisen, dass der LKW-Fahrer einen - in der Regel tödlichen - Verstoß begangen hat, beschuldigen Sie das Opfer, nicht auf den Verkehr geachtet zu haben. Dabei hatte er grün und er fuhr auf dem, was Sie in Münster wohl als benutzungspflichtigen Radweg beschildern. Und das nennen Sie »unbedarft«? Heißt das, man darf oder soll in Münster nicht auf Radwegen fahren oder sich nicht mehr nach grünen Ampeln richten, wenn man Radfahrer ist? Ist Ihre Botschaft, dass man den LKW-Fahrern ihren mörderischen Fahrstil durchgehen lassen sollte, weil er gewissermaßen ein Naturgesetz ist? Wo hat eigentlich der LKW-Fahrer hingeschaut? Auf sein Smartphone? Ihr Ordnungsamtschef wird mit der Aussage zitiert: »Trotz inzwischen sieben Spiegeln am Führerhaus hat der Lastwagenfahrer manchmal keine Chance, den Radler rechts neben sich zu erkennen.« Wenn das so ist, dann darf der LKW-Fahrer nicht abbiegen. Sondern er müsste sich einweisen lassen. Punkt.
Sie als Behörde müssten eigentlich, wenn Ihnen solche Situationen bekannt sind - es kam in Münster meines Wissens an diesen Stellen zu mehreren tödlichen Unfällen -, die Benutzungspflicht aufheben oder noch besser die Radwege zurückbauen, damit Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, wo sie stets im Blickfeld der Autofahrer sind.