Beiträge von Fahrbahnradler

    Bei der Qualität dieses Werbepostillen-Artikels würde ich vermuten, dass der Behördenmensch unvollständig zitiert wurde. Da wo die Bügel jetzt stehen, ist kein Tunnel drunter. An dem anderen Standort wäre man über den unterirdischen Zugängen zur Station gewesen.
    Ansonsten finde ich diesen Anwohner nur noch daneben. Da wohnt der an einer vierspurigen Rennstrecke, die in der Rushhour total überlastet ist, hat(te) einen Autoteilehändler mit viel Kundenverkehr neben der Haustür, dazu Autoparkplätze - und regt sich über Fahrradbügel auf? Wenn die ein Schandfleck sein sollen, dann soll er mal mit offenen Augen durch den Dulsberg gehen ...

    Die Last müsste man auf die Aufstandsfläche umrechnen, die beim Fahrrad logischerweise viel kleiner ist.
    Und die Lackschäden am Auto wären viel größer, wenn jemand ohne Spinnereien nicht so weit hätte runterbremsen können, sondern voll reingeschlittert wäre. Heute übrigens erlebt:


    Eine Radfahrerin fährt auf dem hinter dem Gitter befindlichen Radweg und biegt schwungvoll über die Fußgängerampel nach links ab. Da der Garstedter Weg, insbesondere dort wo die Autoreifen typischerweise langfahren, leicht angefroren ist, legt sie sich ebenso schwungvoll auf den Hosenboden. Der nach links abbiegende Autofahrer konnte gerade noch bremsen (der hatte offenbar weder mit dem Abbiegen noch mit dem Ausrutschen gerechnet).

    Oha, das gibt ein Problem. Nach bisherigem Verständnis ist die Fahrradmitnahme nur im Türraum direkt am Fahrer verboten, also in einem Türraum pro Zug. Wenn jetzt aber die S-Bahn sagt: "die Türräume, an denen keine Fahrradaufkleber zu sehen sind, sind nur für Rollis", dann gibt es pro Zug 2, 4 oder sogar 6 Türräume, in denen keine Radfahrer mehr geduldet sind. Dass da massenhaft Rollis reinfahren, glaube ich nicht, denn die brauchen oft Rampen, die es nur beim Fahrer gibt.
    Dann würden also die Multifunktions-Flächen von Leuten mit Trolleys, Kinderwagen, erhöhtem Selbstbewusstsein und anderen benutzt werden dürfen, während sich alle Räder in die engen Zwischen-Türräume drängen müssten.
    Was für ein Unfug!

    Einer der fünf bis zehn schwarzblauen Reiter erklärt:
    Der Auftrag der Fahrradstaffel ist, die Hauptunfallursache zu bekämpfen. Und so gefährlich es auch ist, ohne Lichter zu fahren: Rotlichtsünder und Fahrradfahrer, die auf der falschen Radwegseite fahren, sind die größten Verursacher von Unfällen. Deshalb müssen wir vor allem darauf achten.

    Ach deswegen achten die nicht auf Falschparker, Drängler, Dichtüberholer, Rechtsabbieger, Baustellen, Schlaglöcher, Gerüste und so weiter!

    Ich habe auch geschrieben:

    Guten Tag, ich bin entsetzt über Ihren Spot, bei dem ein LKW Radfahrer überholt und sofort rechts abbiegt, obwohl diese grün haben. Anstatt darauf hinzuweisen, dass der LKW-Fahrer einen - in der Regel tödlichen - Verstoß begangen hat, beschuldigen Sie das Opfer, nicht auf den Verkehr geachtet zu haben. Dabei hatte er grün und er fuhr auf dem, was Sie in Münster wohl als benutzungspflichtigen Radweg beschildern. Und das nennen Sie »unbedarft«? Heißt das, man darf oder soll in Münster nicht auf Radwegen fahren oder sich nicht mehr nach grünen Ampeln richten, wenn man Radfahrer ist? Ist Ihre Botschaft, dass man den LKW-Fahrern ihren mörderischen Fahrstil durchgehen lassen sollte, weil er gewissermaßen ein Naturgesetz ist? Wo hat eigentlich der LKW-Fahrer hingeschaut? Auf sein Smartphone? Ihr Ordnungsamtschef wird mit der Aussage zitiert: »Trotz inzwischen sieben Spiegeln am Führerhaus hat der Lastwagenfahrer manchmal keine Chance, den Radler rechts neben sich zu erkennen.« Wenn das so ist, dann darf der LKW-Fahrer nicht abbiegen. Sondern er müsste sich einweisen lassen. Punkt.
    Sie als Behörde müssten eigentlich, wenn Ihnen solche Situationen bekannt sind - es kam in Münster meines Wissens an diesen Stellen zu mehreren tödlichen Unfällen -, die Benutzungspflicht aufheben oder noch besser die Radwege zurückbauen, damit Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, wo sie stets im Blickfeld der Autofahrer sind.

    Die Überschrift sollte man ändern in "Kinosport warnt Münsters Radfahrer vor Radwegen". Dann würde es passen:

    »Ähnlich sieht es Münsters Ordnungsamtschef Martin Schulze-Werner: „Trotz inzwischen sieben Spiegeln am Führerhaus hat der Lastwagenfahrer manchmal keine Chance, den Radler rechts neben sich zu erkennen.«

    Und warum weist der Ordnungsamtschef nicht darauf hin, dass unter diesen Umständen der LKW-Fahrer nicht abbiegen darf?

    »Straßen, die ausschließlich mit 30 km/h befahren werden, dürfen auch von Fahrradfahrern genutzt werden.«

    Ach, und andere Straßen nicht?

    Und heißt »ausschließlich mit 30 km/h«, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich in so einer Straße 25 km/h oder 28 km/h fahre?

    Mal abgesehen von der besagten Stelle an den Landungsbrücken, ich finde es erschreckend wie häufig man Geisterfahrer auf solchen Radstreifen auf Fahrbahnniveau hat. Was geht da bei den Leuten im Kopf vor?

    Entweder gar nix oder sie sind von der rechts-links-gemeinsam-80-cm-scheißegal-Radweganordnerei in Hamburg über Jahrzehnte hinweg so konditioniert, dass sie das meinen, was DMHH geschrieben hat.

    Nö, die funktionieren nach dem Prinzip Topfhandschuh. Mit denen kannst Du zwar keine rotglühende Stahlbramme anfassen, aber für einen Topfdeckel reicht's. Ich erwarte nicht, dass mir der Helm das Leben unter einem 30-Tonner rettet, aber Brummschädel statt Platzwunde oder geplatztem Schädel bei Kollision mit der Fahrbahn oder einer Mülltonne wäre schon ganz nett.

    Polizei bittet Fußgänger um helle Kleidung. Ein Hinweis, auf das Sichtfahrgebot für (Kraft)Fahrzeuglenker fehlt natürlich. Oder wollen die nur nicht zu offensichtlich schreiben, liebe Fußgänger zieht euch hell an, damit andere besser rasen können?

    Wenn PKW/LKW beim Überholen drängeln, dann gibt es natürlich nur eine Lösung: Denen freie Bahn schaffen, natürlich zu Lasten der Fußgänger. Auf die Idee Kontrollen zu fordern kommt niemand sad.png:

    Motorräder dürfen laut sein und damit andere belästigen. :cursing: So ein Klappenauspuff ist kein Thema, sind ja auch keine blöden Radfahrer, die dürfen nur eine hell ertönende Klingel haben.

    E-Mail an die Dorfpolizisten ist raus, und in der WELT steht eine sehr schöne Charakterisierung, die wohl auch auf manche Autofahrer zutrifft:

    eine Gruppe von Zeitgenossen, die aus dem Alter, in dem sie im Tretauto laut "brummbrumm" brüllten, nicht herauswachsen wollen

    Das sehe ich anders.
    Die Fahrbahnampeln gelten in den gezeigten Fällen nicht.
    Das mit der Dreilinienfurt gilt nur für die Fälle, in denen reine Fußgängerampeln, also nur mit Fußgängersymbol in der Streuscheibe, vorhanden sind.
    Sobald aber Ampeln da sind, in denen in der Streuscheibe der Radler alleine oder mit dem Fußgänger zusammen vorhanden ist, gilt das als Fahrradampel und damit für den Radfahrer bindend. Die Art der Furt spielt dann keine Rolle mehr.
    In den gezeigten Beispielen wird deutlich, dass Radlerampeln wie Fahrbahnampeln an Masten vor der Querung gehören und nicht an Masten dahinter.
    So ist das Fallenstellerei.

    Sehe ich anders. Eine Kombistreuscheibe ist kein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr, denn das müsste ein Lichtzeichen sei, das nur für den Radverkehr gilt. Der durch Kombischeibe ausgedrückte Wunsch »Lieber Radfahrer, würdest Du Dich bitte nach der Fußgängerampel richten?« ist etwas anderes als eine Fahrradampel, die bevorzugt am Hauptmasten angebracht ist und exklusiv Fahrradsymbole zeigt.
    Nach diesem Kombisymbol dürfen sich gerne die freiwilligen Nutzer sonstiger Radwege auf dem Hochbord richten (oder auch die Nutzer von [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ), aber nicht die Fahrbahnradler.