Drei mal das Prinzip Radweg
Dooring Unfall Radfahrer stürzte über Autotür
Autofahrer hat nicht geguckt! Kein Wort über den Helm!
Fahrradfahrer waren in Verkehrsunfälle verwickelt
"abbiegender PKW ... Fahrradfahrer übersehen." -> Was meist bedeutet Vorfahrt genommen.
"Offenbar soll einer der beiden Fahrradfahrer zuvor einer Fußgängergruppe ausgewichen sein" -> Auf der Fahrbahn wäre das nicht passiert!
Alles anzeigen
Vielleicht haben die Fußgänger ja die halbe Fahrbahn okkupiert?
Ich habe gerade eine halbe Stunde übrig gehabt und die beiden Verfasser angeschrieben.
Sehr geehrter Herr Falkenberg,
ich habe zu Ihrer Meldung vom 14.07.2015 aus Pasewalk einige Fragen:
Die Überschrift liest sich so, als sei ein Radfahrer aus Unachtsamkeit über eine - auf der Fahrbahn oder dem Radweg herumliegende - Autotür gefahren und dabei gestürzt. Dem Haupttext kann man jedoch entnehmen, dass ein unachtsamer Autofahrer die Fahrertür geöffnet hat, obwohl sich ein Radfahrer näherte, und ihm vom Rad gerammt hat.
Die Überschrift ist also irreführend. Warum haben Sie nicht getitelt „Autofahrer rammt Radfahrer mit Tür“ oder „Radfahrer von Tür getroffen“? In beiden Fällen wäre das Opfer Objekt bzw. im Passiv - und nicht wie bei Ihnen Täter bzw. im Aktiv, so dass die Verantwortung für diesen Unfall klar benannt worden wäre.
Zweitens: Wäre es nicht angebracht, in einer solchen Pressemeldung darauf hinzuweisen, dass sich Autofahrer vor dem Öffnen von Türen stets davon überzeugen müssen, dass sie durch das Öffnen der Türen niemanden gefährden? Man könnte auch den Hinweis anbringen, dass Radfahrer sicherheitshalber einen Seitenabstand von parkenden bzw. haltenden Kfz von 1,50 Metern einhalten sollten, so dass Autofahrer vielleicht lernen, dass ein Radfahrer nicht in der Gosse oder der „Dooring zone“ fahren muss, sondern ggf. „mitten auf der Fahrbahn“.
Drittens: Sie schließen die Meldung mit der Aussage „Es entstand ein Gesamtschaden von 1.000 Euro.“ Bei einem Opfer mit schwersten Kopfverletzungen taxieren Sie den Gesamtschaden auf 1.000 Euro? Da fehlen schlimmstenfalls drei bis vier Nullen, vom menschlichen Leid einmal ganz abgesehen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wiechmann,
ich habe zu Ihrer Meldung einige Anmerkungen bzw. Fragen.
Sie schreiben am Schluss der Meldung, dass die Polizei in beiden Fällen zur Unfallursache ermittle. Da Sie in beiden Fällen aber bereits Vermutungen zur jeweiligen Ursache äußern, beziehe ich mich auf diese Vermutungen.
Im ersten Fall verwenden Sie eine für Polizeipressemeldungen leider typische Passivkonstruktion, bei der die Fahrzeuglenker völlig außen vor bleiben: Da wurde ein Radfahrer von einem PKW erfasst. Solange wir noch keine autonom fahrenden Kfz haben, muss es aber heißen, dass eine Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug beim Abbiegen einen Radfahrer erfasste. Und anstelle des verharmlosenden „übersehen“ müsste es - vermutlich - heißen, dass die Autofahrerin ohne Rücksicht auf den Radfahrer abgebogen ist bzw. dass sie seinen Vorrang missachtet hat. Aus der Meldung geht leider nicht hervor, von wo nach wo die Autofahrerin abgebogen ist (nach links? nach rechts?) und wo der Radfahrer fuhr. Hier wäre ggf. der Hinweis sinnvoll, dass Autofahrer beim Abbiegen stets dem geradeaus fahrenden Radfahrer Vorrang gewähren müssen. Viele Autofahrer scheinen das nämlich nicht zu wissen, sondern sie denken, dass nach dem Setzen des rechten Blinkers kein von hinten kommender Radfahrer mehr rechts an ihnen vorbeifahren darf.
Im zweiten Fall umschreiben Sie eine Vermutung mit „Offenbar soll“ und erwähnen das Ausweichen gegenüber einer Fußgängergruppe. Wo soll das gewesen sein? Auf der Fahrbahn? Auf einem Radweg? Auf einem Gehweg mit Freigabe für Radfahrer? Dies wäre für die Einschätzung des Geschehens durchaus von Belang.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen