Beiträge von Fahrbahnradler

    ADFC:
    »Beispiel Glacischaussee, da haben Sie tolle Radfahrstreifen auf die Fahrbahn gemalt, mal ab davon, dass Sie dort auch vorher schon prima Rad fahren konnten … Nun kommen Sie aus der Glacischaussee und werden kurz vor der Kreuzung wieder auf den Bürgersteig geleitet, um an einer Ampel zu warten. Wer links in die Feldstraße abbiegen will, wartet dann an der nächsten Ampel und nach gefühlten 30 Minuten können Sie endlich weiterfahren. Bleibe ich auf der Fahrbahn, komme ich innerhalb von wenigen Sekunden über diese Kreuzung. So werden Hamburgs Radfahrer an vielen Punkten der Stadt doch wieder ausgebremst.«

    Senator:
    »In der Tat bekommen wir gutes Feedback zur Glacischaussee. Wir verschließen uns nicht konstruktiver Kritik. Wo es möglich ist, wie beispielsweise am Gänsemarkt, ziehen wir den Fahrradstreifen vor und richten Aufsteller ein. Fahrradfahrer kommen dann vor den Autos an der Ampel zum Halten.«

    Und an welchem Punkt hat sich jetzt der Senator mit der Kritik an der famosen Verkehrsführung am Südende der Glacischaussee auseinandergesetzt? Keine Nachfrage des ADFC!

    Das wird bestimmt viele Eintragungen für die Rubrik "lustige Schilder" geben, wenn das Haus Dobrindt die S-Pedelecs auf Radwegen freigeben will.

    An benutzungspflichtigen Radwegen hängt dann:
    [Zeichen 237] + [Zusatzzeichen 1060-11] oder [Zeichen 241-30] + [Zusatzzeichen 1060-11] oder [Zeichen 240] + [Zusatzzeichen 1060-11]

    An Fußwegen mit Freigabe hängt dann entweder
    [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1060-11] (dann darf da kein normales Fahrrad und kein Pedelec, sondern nur ein S-Pedelec fahren) oder aber [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] + [Zusatzzeichen 1060-11]

    Und was hängt an einem nicht benutzungspflichtigen Radweg, der für S-Pedelecs freigegeben werden soll?
    [Zusatzzeichen 1060-11] geht ja nicht. Vielleicht ein neues Schild "S-Pedelecs frei"? (Dann werde ich grinsen und sagen: "Ich darf da nicht fahren, denn für mich auf meinem normalen Fahrrad ist der Weg nicht freigebeben ...")

    Was ist mit [Zeichen 254] + "S-Pedelecs frei"?

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird den
    zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch eine Änderung der StVO die Freigabe
    von Radwegen für E-Bikes durch Einführung eines Zusatzzeichens
    „E-Bikes frei“ ermöglichen. Darüber hinaus wird eine Ergänzung des § 2
    Absatz 4 Satz 6 StVO um E-Bikes erfolgen. Durch eine begleitende Verwaltungsvorschrift
    in der VwV-StVO wird ein bundeseinheitlicher Verwaltungsvollzug
    bei Anordnung der Verkehrszeichen sichergestellt werden. Ferner soll
    § 2 Absatz 5 StVO geändert werden, um der Aufsichtsperson künftig die Begleitung
    junger radfahrender Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu ermöglichen.


    5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
    dem Radverkehr in Deutschland im Allgemeinen sehr viel weniger Fläche
    eingeräumt wird, als es seinem Verkehrsanteil entspricht (z. B. in Berlin nur
    ca. 3 Prozent der Verkehrsfläche bei 15 Prozent Verkehrsanteil; vgl. www.
    http://clevere-staedte.de/sites/default/…Gerechtigkeits-
    Report.pdf)?


    Diese Frage lässt außer Acht, dass vor allem im innerörtlichen Bereich die Führung
    des Radverkehrs im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn
    die Regel ist. Insofern ist der in der angeführten Studie angestellte Vergleich
    nicht zielführend.

    Die Fahrt geht weiter in Richtung Gänsemarkt. Dort muss Dennis Last mit seinem Bus den Fahrradweg zweimal kreuzen, um in die Haltebucht hinein und wieder herauszufahren. Reden kann er im Moment nicht, weil er sich konzentrieren und aufpassen muss, dass er die Radfahrerin, die von rechts kommt, nicht erwischt.
    "In meinen Augen ist das hier nicht optimal gelöst", sagt er. Genau wie auf der Mönckebergstraße, auf der Radfahrer zwischen den vielen Buslinien fahren müssen, ist die Situation am Gänsemarkt sowohl für Rad- als auch für Busfahrer unübersichtlich. Überhaupt die Radfahrer. Die seien die Schlimmsten, sagt Dennis Last. Wenig später – auf dem Rückweg in Richtung Niendorf – fährt ein Rennradfahrer am Rathausmarkt in aller Ruhe auf der Busspur.
    Dennis Last bleibt nichts anderes übrig, als im Schritttempo hinterher zu schleichen.

    Komisch - wieso sind Radfahrer die Schlimmsten, wenn er von schweren Unfällen wegen wendender Autofahrer berichtet?

    Ich lese den Artikel so, dass der LKW-Fahrer annehmen musste/durfte dass er aufgrund der vielen Spiegel eben keinen toten Winkel habe (sonst bräuchte man die ja nicht?).

    Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützen soll kann ich sowohl das Urteil als auch den Rat an die Radfahrer durchaus nachvollziehen, vermisse allerdings auch den Rat an die LKW-Fahrer.

    Ich lese aus dem Urteil, dass dem LKW-Fahrer die Behauptung, er habe den Radfahrer nicht gesehen, nicht widerlegt werden konnte. Ärgerlich ist, dass das Gericht dann von seiner eigenen »Überzeugung« spricht, der Radfahrer sei im toten Winkel gewesen. Wenn die wenigstens gesagt hätten »es kann nicht ausgeschlossen werden, dass« ...

    Die Kreuzung sieht auf Google Maps wirklich katastrophal aus. Die Haltelinie der Radfahrer liegt zwar weiter vorne als die Haltelinie für KfZ, ist aber immer noch eine runde Buslänge von der Verlängerung der Bordsteinkanten der Bremer Straße entfernt. An dieser Haltelinie beginnt aber schon die Rundung der Bordsteinkante. Auf diesem Abschnitt gibt es keine Linien, die den Verkehr irgendwie führen würden. Als nach links wollender Radfahrer würde ich geradlinig bis zur Mitte der Bremer Straße durchfahren und dann erst eine Linkskurve machen. Aber wann beginnt ein Rechtsabbieger, nach rechts zu ziehen? Erst wenn das Führerhaus des LKW auf der Bremer Straße ist? Oder schon vorher, weil ja die Rundung der Bordsteinkante so schön früh beginnt?
    Und wo soll dieser tote Winkel gewesen sein? Hat sich der Fahrer etwa nicht vom ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges überzeugt? Denn er war ja der Meinung, keinen toten Winkel zu haben!

    €? No-Script-addon und das dämliche <noscript>-Tag löschen.
    Quintessenz: Start: Sengenmannstraße zwischen Maienweg und Alster. Ziel: Rathausmarkt. Bahn liegt mit 27 Minuten vorne, Auto 33, Fahrrad 34.
    Bei der Bahn wurden 10 Minuten Fußweg eingerechnet. Der Fußweg zur Bahn hin sind etwa 1000m, dann muss man im Schnitt 2 Minuten auf die Bahn warten, 15 Minuten Fahrt, dann Jungfernstieg bestimmt nochmal 2min bis man oben am Rathausmarkt ist. Sind wohl eher 30 Minuten einzuplanen.

    Der Mopo-Artikel ist wohl etwas älter. Denn seit über einer Woche fährt gar keine Bahn mehr von der Sengelmannstraße zum Jungfernstieg. Die U1 ist zwischen Kellinghusenstraße und Jungfernstieg unterbrochen, man müsste einen gut zehnminütigen Umweg über St. Pauli und Landungsbrücken einlegen.

    Nichts ging mehr. Zwischen 7 und 13 Uhr kamen Autofahrer in der City nur im Schneckentempo voran – oder gar nicht. Grund ist die seit Sonntagabend geltende Vollsperrung des Wallringtunnels, der Kreuzung Ferdinandstor und der Lombardsbrücke.
    Liegenbleiber und kleinere Auffahrunfälle erschwerten die Lage. Einige Fahrer brauchten ganze zwei Stunden durch den Stau. Besonders für Berufspendler ein Ärgernis. Sie kamen zum Teil massiv verspätet zur Arbeit.
    ...
    Meinecke empfiehlt, auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen. Doch auch da gibt es Einschränkungen: Der HVV nutzt die Ferienzeit für Sanierungsmaßnahmen. Die U1 ist zwischen Kellinghusenstraße und Jungfernstieg bis Ende August gesperrt. Einige Busse fahren nur noch alle zehn statt alle fünf Minuten. Da bleibt wohl nur noch eins: das Fahrrad!

    Vielleicht haben die Fußgänger ja die halbe Fahrbahn okkupiert?

    Ich habe gerade eine halbe Stunde übrig gehabt und die beiden Verfasser angeschrieben.

    Sehr geehrter Herr Falkenberg,

    ich habe zu Ihrer Meldung vom 14.07.2015 aus Pasewalk einige Fragen:

    Die Überschrift liest sich so, als sei ein Radfahrer aus Unachtsamkeit über eine - auf der Fahrbahn oder dem Radweg herumliegende - Autotür gefahren und dabei gestürzt. Dem Haupttext kann man jedoch entnehmen, dass ein unachtsamer Autofahrer die Fahrertür geöffnet hat, obwohl sich ein Radfahrer näherte, und ihm vom Rad gerammt hat.

    Die Überschrift ist also irreführend. Warum haben Sie nicht getitelt „Autofahrer rammt Radfahrer mit Tür“ oder „Radfahrer von Tür getroffen“? In beiden Fällen wäre das Opfer Objekt bzw. im Passiv - und nicht wie bei Ihnen Täter bzw. im Aktiv, so dass die Verantwortung für diesen Unfall klar benannt worden wäre.

    Zweitens: Wäre es nicht angebracht, in einer solchen Pressemeldung darauf hinzuweisen, dass sich Autofahrer vor dem Öffnen von Türen stets davon überzeugen müssen, dass sie durch das Öffnen der Türen niemanden gefährden? Man könnte auch den Hinweis anbringen, dass Radfahrer sicherheitshalber einen Seitenabstand von parkenden bzw. haltenden Kfz von 1,50 Metern einhalten sollten, so dass Autofahrer vielleicht lernen, dass ein Radfahrer nicht in der Gosse oder der „Dooring zone“ fahren muss, sondern ggf. „mitten auf der Fahrbahn“.

    Drittens: Sie schließen die Meldung mit der Aussage „Es entstand ein Gesamtschaden von 1.000 Euro.“ Bei einem Opfer mit schwersten Kopfverletzungen taxieren Sie den Gesamtschaden auf 1.000 Euro? Da fehlen schlimmstenfalls drei bis vier Nullen, vom menschlichen Leid einmal ganz abgesehen.

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sehr geehrter Herr Wiechmann,

    ich habe zu Ihrer Meldung einige Anmerkungen bzw. Fragen.

    Sie schreiben am Schluss der Meldung, dass die Polizei in beiden Fällen zur Unfallursache ermittle. Da Sie in beiden Fällen aber bereits Vermutungen zur jeweiligen Ursache äußern, beziehe ich mich auf diese Vermutungen.

    Im ersten Fall verwenden Sie eine für Polizeipressemeldungen leider typische Passivkonstruktion, bei der die Fahrzeuglenker völlig außen vor bleiben: Da wurde ein Radfahrer von einem PKW erfasst. Solange wir noch keine autonom fahrenden Kfz haben, muss es aber heißen, dass eine Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug beim Abbiegen einen Radfahrer erfasste. Und anstelle des verharmlosenden „übersehen“ müsste es - vermutlich - heißen, dass die Autofahrerin ohne Rücksicht auf den Radfahrer abgebogen ist bzw. dass sie seinen Vorrang missachtet hat. Aus der Meldung geht leider nicht hervor, von wo nach wo die Autofahrerin abgebogen ist (nach links? nach rechts?) und wo der Radfahrer fuhr. Hier wäre ggf. der Hinweis sinnvoll, dass Autofahrer beim Abbiegen stets dem geradeaus fahrenden Radfahrer Vorrang gewähren müssen. Viele Autofahrer scheinen das nämlich nicht zu wissen, sondern sie denken, dass nach dem Setzen des rechten Blinkers kein von hinten kommender Radfahrer mehr rechts an ihnen vorbeifahren darf.

    Im zweiten Fall umschreiben Sie eine Vermutung mit „Offenbar soll“ und erwähnen das Ausweichen gegenüber einer Fußgängergruppe. Wo soll das gewesen sein? Auf der Fahrbahn? Auf einem Radweg? Auf einem Gehweg mit Freigabe für Radfahrer? Dies wäre für die Einschätzung des Geschehens durchaus von Belang.

    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dazugehöriger Shitstorm:

    Dazu passender Artikel:

    Begonnen hatte die Serie tödlicher Autorennen in Köln am 26. März: ... Am 14. April der nächste Tote: In Köln-Mülheim rasten ein 22 und ein 21 Jahre alter Autofahrer mit Limousinen durch die Stadt. Das Todesopfer war eine junge Radfahrerin, 19 Jahre alt. Sie trug einen Helm und fuhr vorschriftsmäßig auf einem Radweg. Der mutmaßliche Raser soll mit mehr als Tempo 100 unterwegs gewesen sein.

    • Im Juli 2013 läuft eine Zehnjährige mit ihrem Roller vor einen Linienbus. Der Busfahrer macht eine Notbremsung.
    • Das Mädchen erlitt Schürf- und Platzwunden. In dem Bus wurden drei Fahrgäste schwer und sieben leicht verletzt.
    • Die Stadtwerke München haben das Mädchen nun auf Schadensersatz verklagt.

    Das Mädchen zerschlug zwar mit dem Kopf die Windschutzscheibe, rutschte aber zum Glück nicht unter das tonnenschwere Gefährt.

    Man könnte jetzt darauf abheben, dass das Kind keinen Helm trug ...

    Aber ich will auf was anderes hinaus:

    in der Schönstraße ... zwischen den Hausnummern 69b und 74. In diesem Bereich befindet sich ein Kindergarten und es sind Verkehrszeichen "Kinder" aufgestellt ... Vermutlich hatten mehrere Autos wegen eines stehenden Fahrzeuges angehalten ... Es steht fest, dass der Bus vor dem Bremsen mit Tempo 47 gefahren war ... Die Einzelrichterin der 20. Zivilkammer wird klären müssen, ob der Busfahrer angesichts des "Kinder"-Warnschildes hätte langsamer fahren müssen. Nach ihrer derzeitigen Meinung sei es aber ausreichend gewesen, "bremsbereit" zu sein, solange keine Kind in der Nähe zu sehen war. ...


    Also wenn ein Warnschild »Kinder« keine Begründung ist, die Höchstgeschwindigkeit mal nicht auszureizen, sondern der Profifahrer (wie immer?) vor dem Kindergarten mit »praktisch 50« durchdonnert, selbst bei einer unübersichtlichen Verkehrssituation mit halbseitig blockierter Straße ...
    ... dann können wir uns die ganzen Warnschilder »Achtung Radfahrer«, »Zebrastreifen« usw. auch schenken.

    Lieber David,
    kleiner Tipp von einem radelnden Bahner: die Züge sind voll! Die Fahrradabteile auch! Zwei Tage vor Abfahrt Fahrradstellplätze nach Amsterdam bestellen zu wollen ist ungefähr so verwegen wie vier Tage vor dem HSV-Spiel gegen Bayern nach Eintrittskarten zu fragen. Also seid erstmal glücklich, dass es noch geklappt hat.
    Internationale Fahrradkarten gibt es in der Tat nicht online. Probates Mittel: Online gehen und gleichzeitig die Bahn anrufen. Dann hast Du die Buchungsmaske für die Personenfahrkarten offen, während Du die Buchungsfee am Ohr hast. Und wenn die Fee Dir sagt, dass für die gewünschte Verbindung noch Fahrradstellplätze frei sind, dann sagst Du ja und klickst gleichzeitig auf Kaufen bei Deinem Sparpreisticket. Die Fahrradkarten kannst Du Dir dann aus dem Automaten ziehen oder zuschicken lassen. Das habe ich mit meiner Urlaubsreise auch gemacht. Und zwar am allerersten Tag der Buchungsfrist!

    Wo siehst Du das Problem, nicht nur für jedes Fahrrad, sondern auch für einen Anhänger pro Strecke 10 Euro zu zahlen? Der Anhänger frisst auch Stellfläche ...


    Schönen Urlaub und gute Fahrt!

    Heute ein ganz besonders originelle Radverkehrsführung in SPO entdeckt. Kurz vor der Kreuzung beginnt ein Kombiweg, der allerdings an der folgenden Kreuzung nur Fahrbezieungen nach rechts oder links zulässt. Geradeaus gehts nicht per Kombiweg . . . .
    Hinter der Kreuzung ist rechts wieder ein Kombiweg, der jedoch soweit rechts abgesetzt beginnt, dass ein Radler dazu die durchgezogene Mittellinie der zu querenden Vorfahrtstraße überfahren müsste, samt dem Linksabbiegeaufstellstreifen.
    In welches Lehrbuch haben die Planer auf Eiderstedt denn geschaut?

    Stehen Verkehrszeichen nicht rechts von der Piste? ;)

    Die CDU will gegen Kampfparker vorgehen? Oder haben wir es nur mit einem Stück Polemik zu tun?
    »"Erst einmal muss der Senat die Zweite-Reihe-Parker wegbekommen, dann können wir über Radfahrstreifen reden", sagte Thering.«

    Ach ja: Es wäre schön, wenn die Medien nicht den Begriff »die Wirtschaft« gebrauchen würden, wenn der Chef der Handelskammer eine Äußerung von sich gibt. »Die Wirtschaft« besteht zu fast 99 % aus abhängig Beschäftigten, Prekären (a.k.a kleinen Selbstständigen) und anderen, die nie unter diesen Begriff einsortiert werden.

    Gleiches für alle anderen Hauptstraßen mit Fakeradwegen ohne B-Zwang (Lerchenfeld, Wartenau, Landwehr, Maienweg), ja sogar Langenhorner Chaussee, wo sich fast alle Radlerauf den Gehwegen tummeln und dort keine Fahrradstaffel kontrolliert.

    Ich fand die Standortwahl bei der vom NDR dokumentierten Linksfahrerkontrolle (Link und Artikel auf Hamburgize) auch sehr bemerkenswert: Man kommt über Kilometer hinweg auf einer sehr schönen Piste (Thadenstraße) aus Altona, kann geradeaus über den Neuen Pferdemarkt bis an die Budapester Straße, auf deren anderer Seite eine funkelnagelneue Radspur (Neuer Kamp, Feldstraße) weiter in dieselbe Richtung führt. Man muss nur an der Budapester um 50 Meter nach links versetzen. Diese 50 Meter sind aber nicht für beide Richtungen freigegeben, obwohl die Piste dort im Vergleich zu manchen Trassen, die Hamburg als zweirichtungs-benutzungspflichtig ausschildert, geradezu Chaussee-artige Ausmaße hat.

    Heute gegen 13:30 seeeeehr entspanntes Fahren von Süd nach Nord. Es sind jede Menge Schilder aufgestellt worden: "30" und "Fahrradstraße", dazu eine Geschwindigkeitsmessanlage. Der VW-Bus vor mir brachte sie auf 33, ich nur auf 21, und ein LKW (Straßenbau-/Schilderaufstellfirma) blieb die ganze Strecke brav hinter mir. Geht doch!

    ... und vielleicht kann man sich auch mal in folgende Szenerie hineinversetzen:

    Auf einer zweispurigen Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Tempolimit 120 km/h fahren rechts LKW mit 70 km/h, manche als Kolonne, manche mit so großem Abstand, dass man da ganz kurz einscheren könnte.
    Man überholt mit »Strich 110«, also mit 103 bis 105 km/h. Hinter einem kommt einer, der wohl gerne 120 km/h fahren möchte.
    Frage: Ab welchem Abstand der rechts fahrenden LKW ist man verpflichtet, einzuscheren? Ab welchem Abstand würde man selber einscheren?
    Hinweis: Als Autofahrer kann ich in den Spiegeln meistens sehen, wie viele Autos hinter mir hängen, ob es also nur um einen Überholer geht oder ob da 20 ankommen. Als Radfahrer kann ich das nicht.