Diese Fachanweisung stammt von 2002, also aus dem Schill-Senat (für Nicht-Hamburger: damals stellte so etwas Ähnliches wie die AfD in Hamburg die Regierung, und ein Adliger von der CDU machte den Grüßaugust). Die entscheidenden Sätze in dieser Anweisung:
3.
Beim Einsatz von Absperrelementen hat sich im Laufe vieler Jahre aus den unterschiedlichsten
Gründen eine Verwaltungspraxis entwickelt, die neben sinnvollen Maßnahmen
offenkundig auch Übermaß hervorgebracht hat. Absperrelemente sollen deshalb nach
dem Willen des Senats ab sofort nur noch sehr sparsam und auch nur noch in den Fällen
aufgestellt bzw. belassen werden, in denen es aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz
von Wegeflächen dringend geboten erscheint.
4.1.1
Der Aspekt der Sicherheit wie auch andere Begründungen für das Vorhandensein bzw.
den Wunsch nach neuen Absperrelementen sind in jedem Fall kritisch zu hinterfragen.
4.2.1
Wird festgestellt, dass angeordnete Aufstellarten für den ruhenden Verkehr bereits seit
längerer Zeit ignoriert werden - Schrägaufstellung statt angeordneter Längsaufstellung
- ist zu prüfen, inwieweit dies legalisiert werden kann. Auf gar keinen Fall sollte
versucht werden, die ursprünglich angeordnete Aufstellart
durch nachträglich aufgestellte Poller zu „erzwingen“. Dies
ist nur dann zulässig, wenn durch die parkenden Fahrzeuge
die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet wird.