Das "komische Zeichen" ist die Münchner "Servicelösung gegen Geisterradler". Hängen meist dort, wo Abschnitte mit Zweirichtungs-Benutzungspflicht aufhören, ohne dass sich baulich etwas am Radweg verändert...
Aha. Und ich dachte immer, VZ 254 signalisiere, dass ein bestimmtes Gebilde (Straße in vollem Querschnitt z. B.) nicht mit Fahrrädern befahren werden dürfe.
Aber nehmen wir mal an, in den abgebildeten Fällen habe VZ 254 nur für diesen etwas andersartigen Teil des Hochbords zu gelten: Gilt das VZ 254 nur in einer Richtung? Oder signalisiert es nicht vielmehr, dass die betreffende »Piste« überhaupt nicht mit Fahrrädern befahren werden darf.
Mal zum Vergleich: Wenn ich mich als Fußgänger auf einem Feldweg oder Waldweg einem VZ 250 nähere - darf ich dann dann davon ausgehen, dass auch aus der Gegenrichtung VZ 250 hängt, ich also nicht mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen muss? Wenn ja: Warum sollte dann VZ 254 nur in eine Richtung gelten?
Zusatzfrage: Gilt VZ 254 für Pedelecs?