Der Gesetzgeber hat übrigens neulich den § 27 StVO geändert. Hieß es früher »Mehr als 15 ... bilden einen Verband« (also automatisch), so heißt es jetzt:
(1) ...Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden.
Sie sind es also nicht automatisch, sondern müssen sich dazu entschließen.
Und dann kommen weitere Einfallstore für missliebige Ordnungshüter:
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
(5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.