Na, dann soll das wohl heißen, dass man mit Autos, die vier Ringe im Kühlergrill haben, da nicht reinfahren darf.
Beiträge von Fahrbahnradler
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Mal abgesehen von der besagten Stelle an den Landungsbrücken, ich finde es erschreckend wie häufig man Geisterfahrer auf solchen Radstreifen auf Fahrbahnniveau hat. Was geht da bei den Leuten im Kopf vor?
Entweder gar nix oder sie sind von der rechts-links-gemeinsam-80-cm-scheißegal-Radweganordnerei in Hamburg über Jahrzehnte hinweg so konditioniert, dass sie das meinen, was DMHH geschrieben hat.
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Nö, die funktionieren nach dem Prinzip Topfhandschuh. Mit denen kannst Du zwar keine rotglühende Stahlbramme anfassen, aber für einen Topfdeckel reicht's. Ich erwarte nicht, dass mir der Helm das Leben unter einem 30-Tonner rettet, aber Brummschädel statt Platzwunde oder geplatztem Schädel bei Kollision mit der Fahrbahn oder einer Mülltonne wäre schon ganz nett.
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Aber was in aller Welt hat die Firma Knog geritten, ihren Scheinwerfer "Blinder Beam" zu nennen?
Es geht noch schlimmer: bei denen findet man auch "Blinder Mob".
Blinder ist u. a. das englische Wort für Scheuklappe. Und ein Venetian Blind ist kein Sehunfähiger in der Lagunenstadt, sondern eine Lamellenjalousie ...
Dafür gibt's bei uns "Bad Design" vom Sanitärhandel.
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Polizei bittet Fußgänger um helle Kleidung. Ein Hinweis, auf das Sichtfahrgebot für (Kraft)Fahrzeuglenker fehlt natürlich. Oder wollen die nur nicht zu offensichtlich schreiben, liebe Fußgänger zieht euch hell an, damit andere besser rasen können?
Wenn PKW/LKW beim Überholen drängeln, dann gibt es natürlich nur eine Lösung: Denen freie Bahn schaffen, natürlich zu Lasten der Fußgänger. Auf die Idee Kontrollen zu fordern kommt niemand
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Motorräder dürfen laut sein und damit andere belästigen.
So ein Klappenauspuff ist kein Thema, sind ja auch keine blöden Radfahrer, die dürfen nur eine hell ertönende Klingel haben.
E-Mail an die Dorfpolizisten ist raus, und in der WELT steht eine sehr schöne Charakterisierung, die wohl auch auf manche Autofahrer zutrifft:
eine Gruppe von Zeitgenossen, die aus dem Alter, in dem sie im Tretauto laut "brummbrumm" brüllten, nicht herauswachsen wollen
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Das sehe ich anders.
Die Fahrbahnampeln gelten in den gezeigten Fällen nicht.
Das mit der Dreilinienfurt gilt nur für die Fälle, in denen reine Fußgängerampeln, also nur mit Fußgängersymbol in der Streuscheibe, vorhanden sind.
Sobald aber Ampeln da sind, in denen in der Streuscheibe der Radler alleine oder mit dem Fußgänger zusammen vorhanden ist, gilt das als Fahrradampel und damit für den Radfahrer bindend. Die Art der Furt spielt dann keine Rolle mehr.
In den gezeigten Beispielen wird deutlich, dass Radlerampeln wie Fahrbahnampeln an Masten vor der Querung gehören und nicht an Masten dahinter.
So ist das Fallenstellerei.Sehe ich anders. Eine Kombistreuscheibe ist kein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr, denn das müsste ein Lichtzeichen sei, das nur für den Radverkehr gilt. Der durch Kombischeibe ausgedrückte Wunsch »Lieber Radfahrer, würdest Du Dich bitte nach der Fußgängerampel richten?« ist etwas anderes als eine Fahrradampel, die bevorzugt am Hauptmasten angebracht ist und exklusiv Fahrradsymbole zeigt.
Nach diesem Kombisymbol dürfen sich gerne die freiwilligen Nutzer sonstiger Radwege auf dem Hochbord richten (oder auch die Nutzer von), aber nicht die Fahrbahnradler.
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Bekanntlich halten sich Radfahrer nie an die Regeln und fahren ständig über rote Ampeln. Das mag man hin und wieder zurecht bemängeln, allerdings ist das mit den roten Ampeln für Radfahrer auch echt eine komplizierte Angelegenheit. § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO sagt:
[stvo]Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.[/stvo]
Klarer Fall von geistiger Inkompetenz des Gesetzgebers. Satz 1 gilt allgemein. Satz 2 macht eine Einschränkung und unterstellt vom Wortlaut her, dass es auf allen Radverkehrsführungen besondere Lichtzeichen für den Radverkehr gibt. Beweis: Da steht keine Bedingung wie »sofern vorhanden« oder »sind auf Radverkehrsführungen vorhandene Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten«. Erst in Satz 3 kommt der Reparaturversuch: Hey, es gibt ja sicher auch Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für den Radverkehr - was machen wir denn damit? Und jetzt fehlt die notwendige Klarstellung, dass der ganze Mumpitz erstens nur gelten kann, wenn ich mich auf dieser Radverkehrsführung befinde und zweitens, dass eindeutig erkennbar sein müsste, wenn die Fahrbahnampel für mich nicht gelten soll. Denn auf den gezeigten Fotos fahre ich auf der Radverkehrsführung »unter der Fahrbahnampel«, also hat die für mich zu gelten, falls nicht an diesem Mast was anderes steht. Wenn da kein Zusatzschild hängt »Radfahrer Fußgängerampel beachten«, dann will die Behörde offenbar, dass ich mich nach der Fahrbahnampel richte.
Beweisangebot: Man stelle sich vor, die Streuscheibenampel an der Fußgängerfurt würde eine Zeitlang grün zeigen, während die Fahrbahnampel rot ist (denkbarer Grund: a) bewusst geschalteter Vorlauf für Fußgänger vor Fahrzeugen; b) die Straße von rechts ist eine Einbahnstraße in Richtung Kreuzung, so dass von links nicht geradeaus über die Kreuzung gefahren werden, sondern nur nach links (in Blickrichtung der Kamera) oder nach rechts abgebogen werden kann). Was gäbe das für ein Gezeter, wenn der Radfahrer links von der roten Fahrbahnampel auf Fahrbahnniveau steht und losfährt, sobald irgendwo 20 Meter weiter eine Fußgängerampel grün zeigt ...Wo ist eigentlich die Doppelstreuscheibe in der StVO definiert? In § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO jedenfalls nicht, denn da steht nur ein »oder«:
[stvo]Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild "Fußgänger" oder "Radverkehr" angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.[/stvo]
(Ach übrigens: wenn hier der Fall geregelt ist, was ein Fußgänger machen muss, der »mitten auf der Fahrbahn« rot vorgesetzt bekommt - warum ist hier nicht geregelt, was der Radfahrer in derselben Situation machen soll?)
Und dann habe ich noch einen Widerspruch in diesem Paragraphen entdeckt. § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO:
[stvo]Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Omnibusse des Linienverkehrs und nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Zeichen zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs, wenn diese einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen; dies gilt zudem für Krankenfahrzeuge, Fahrräder, Taxen und Busse im Gelegenheitsverkehr, soweit diese durch Zusatzzeichen dort ebenfalls zugelassen sind.[/stvo]
Also: Es gibt eine Radverkehrsführung über die Busspur. Nummer 4 verlangt, dass ich mich nach den Zeichen für den Bus richte, das sind normalerweise die weißen Striche. Es handelt sich nicht um »besondere Lichtzeichen für den Radverkehr« – deswegen gelten gemäß Nummer 6 die Fußgängerampeln, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt. »Eine« Radfahrerfurt - das muss nicht unbedingt meine sein! Haben unsere Vielfotografierer dafür Beispiele aus Hamburg? Also: Busspur freigegeben, aber trotzdem noch baulich erkennbarer Radweg auf dem Hochbord und benachbarte Führung an Furten?
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Zum einen habe ich es beim »Telefonmarketing« noch nicht erlebt, dass ich auf eine eventuelle Aufzeichnung hingewiesen worden wäre. Nur wenn ich eine Service-Hotline anrufe, dann höre ich eine Ansage zu eventuellen Aufzeichnungen. Aber wenn irgendeine Firma mich anruft, egal ob ich deren Kunde bin oder nicht, habe ich das noch nie gehört.
Zum anderen habe ich meine Kamera auf dem Helm. Wenn die läuft, brennt ein rotes Lämpchen. Da kann sich keiner rausreden.
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Irgendwie scheinen viele Redakteure sehr große Probleme zu haben richtig zu zu hören. Da wird aus dem "Grünpfeil für Radfahrer" ein "Radfahrer dürfen Allgemein rote Ampeln ignorieren".
Natürlich sind dann in der Umfrage viele dagegen. Da muss man sich echt fragen ob dort die Redakteure derartig unterbelichtet sind, dass die eine simple Sache wie einen "Grünpfeil für Radfahrer" nicht verstehen, oder ob die dass bewusst falsch dar stellen um Stimmung zu machen.Wer in seinem Antrag das Ganze so formuliert:
Die Idaho-Regelung ermöglicht es RadfahrerInnen an entsprechend ausgeschilderten Ampelkreuzungen nach rechts abzubiegen oder geradeaus zu fahren, sofern die Verkehrssituation dies trotz Rotampel erlaubt.
braucht sich über Missverständnisse nicht zu wundern.
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Ist bei denen in Köln gerade Karneval?
»Diese Regelung basiert auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2010, wonach die Benutzungspflicht von Radwegen nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Diese Verhältnisse müssen durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei in jedem Einzelfall überprüft werden.«
Das hätte eigentlich heißen müssen:
»Diese Verhältnisse hätten durch die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei vor dem Anbringen eines Schildes in jedem Einzelfall überprüft werden müssen.«
Die tun ja gerade so, als müssten sie jetzt in jedem Einzelfall überprüfen, ob sie ein Blauschild abhängen dürfen ...
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Und das sind leider keine ausgedachten Beispiele, das ist ein kleiner Teil der täglichen Arbeit als Lehrkraft.
Was bin ich froh, dass meine Schulzeit 1979 endete. Wir hatten noch richtig schönes Schullandheim, in Südtirol, der Wein war billig, einer hat gesoffen, bis er umgekippt ist, und am nächsten Tag stand ein Ausflug von 1.215 m Höhe auf 2.215 Meter Höhe auf dem Programm. Erster am Gipfel war der, der sich abends bewusstlos gesoffen hatte. Danach haben uns die Lehrer etwas ermahnt, wir haben uns etwas daran gehalten und noch viel Spaß gehabt.
(Ich fürchte, genau daraus ist die Generation Helikoptereltern geworden, oder?)
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Ich finde den Slogan sowieso sehr delikat:
"Feuer und Flamme für diesen Staat!" Diese Losung dient linksextremistischen Gruppierungen oftmals als Motto für ihre Brandanschläge.
Wenn die sich also einen neuen Slogan und ein neues Logo ausdenken müssen, steht jeder, der danach noch »Feuer und Flamme« verwendet, unter dem Verdacht, mit Mollis statt mit Speeren schmeißen zu wollen.
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Das ist ganz einfach: Volksentscheid ist von unten. Hier wollte aber König Olaf eine Akklamation für seine Politik, daher hat man das »Referendum von oben« erfunden.
Zum Thema Werbung in U-Bahnen:
Verboten wurde unter anderem die atheistische Buskampagne »There is probably no god. So stop worrying and enjoy your life« mit dem Argument, Werbung mit religiösem Bezug sei in den Bahnen verboten. Aber Freikirchen dürfen in den Bahnen für ihre Erweckung-Happenings werben, und Misereor und Caritas sieht man auch dauernd.Verboten wurden Plakate, die zu einem Benefizkonzert für den Ausstieg aus den Vattenfall-Verträgen werben sollten, Begründung: politische Werbung. Gleichzeitig durfte Vattenfall die Bahnhöfe zupflastern mit Plakaten, auf denen man sich als »zuverlässiger Energielieferant« anpries - den Volksentscheid haben die Atomfetischisten trotzdem verloren.
Und dann gab es noch die HEW-Lesetage, später »Vattenfall«-Lesetage. Immer mit fleißig Werbung. Und dann erdreisteten sich einige, eine Alternativ-Veranstaltung auf die Beine zu stellen unter dem Motto »Lesen ohne Atomstrom«. Neben dem Werbeverbot in der U-Bahn kam auch noch Druck des Atomkonzerns auf die Politik:
Der U-Bahn-Betreiber hatte meine Anfragen zum ersten Thema hartnäckig nicht beantwortet. Die wissen genau, dass sie gegen die eigenen Regeln verstoßen.
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Das hohe Verkehrsaufkommen zu bekämpfen würde bedeuten dafür zu sorgen, dass man dort nicht mehr so gut durch kommt. Ich frage mich manchmal wie teuer der Kraftstoff noch werden muss oder wie viel Stau noch entstehen muss, damit Leute in Autos mal wieder auf die Idee kommen Fahrgemeinschaften zu bilden.
Bei nicht zu langen Strecken könnte man ja auch an Verkehrsmittel denken, die weniger Fläche pro Person verbrauchen. Was gäbe es denn da nur?Bei der Summe die da ausgegeben werden soll nur um den Stau etwas zu verlagern ....
Das hohe Verkehrsaufkommen auf dem Mittleren Ring zu bekämpfen würde bedeuten: Mehr S-Bahnen, mehr U-Bahnen, mehr Trams, mehr Busse. Und vielleicht eine Maut ...
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Was sagt eigentlich die inner- und außerparlamentarische Opposition dazu? Ich kriege von der hamburger Lokalpolitik fast nichts mit, aber man wundert sich ja schon. Wer sich die Mühe macht einen Entscheid zu erzwingen, den sollte sowas doch auf die Palme bringen? Schlußendlich tangiert mich Olympia aber auch nicht mehr als die ganzen anderen Mißstände im Land, gegen die ich nichts unternehme. Man muß sich seine Schlachten eben aussuchen.
Die innerparlamentarische:
Die außerparlamentarische:
(Die Wurmfortsätze der Handelskammer, die unter den Buchstabenkürzeln CDU und FDP auftreten, würde ich nicht als Opposition bezeichnen.)
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In der Broschüre steht was von Rückbau! Während der Spiele: eine Autospur, ein Radstreifen. Nach den Spielen: Eine Autospur, ein Parkstreifen, Radfahrer zurück aufs Hochbord. Seite 254 der Langfassung.
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Beim Vergleich zwischen München und Hamburg fällt auch ins Gewicht, dass Hamburg niemals Residenzstadt war, so dass es hier nicht diese Prachtstraßen ohne Bäume gibt. In Hamburg hat man an die Chausseen Baumreihen gepflanzt, die dem heutigen Verkehr buchstäblich im Wege stehen.
Da hat man entweder 80 cm Radspur zwischen Baum und Gartenmauer neben den Gehweg geklatscht, oder man geht innen mit 80 cm an den Bäumen vorbei.(Oder man beseitigt die unechte Zweispurigkeit, schränkt die Straße konsequent auf eine Fahrspur pro Richtung plus Radfahrstreifen ein, wie neuerdings in der Alsterkrugchaussee.)
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Wer sagt denn, dass die Olympiade 2024 in Hamburg stattfindet?
Es ist Zeit für eine Veröffentlichung, was man alles mit dem nicht für den Olympiawahnsinn ausgegebenen Geld sinnvolles machen wird!Na, ich sage das bestimmt nicht. Und das Konzept bestätigt, dass es nicht klappen kann. Die wollen im Hauptbahnhof faktisch den Kopfbahnhofbetrieb einführen, aber im Fünfminutentakt. Vielleicht hätten die mal einen fragen sollen, der von Eisenbahn was versteht ...
Übrigens fällt mal wieder auf, dass in der U-Bahn, in der politische Werbung verboten ist, massiv für ein "Ja" beim Referendum geworben wird.
Und vielleicht sollte man veröffentlichen, womit Hamburg Stimmen gewinnen will. Die Herrn Niersbach und Beckenbauer haben doch gewisse Erfahrungen ...
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»positiv einen an der Klatsche haben« als Einstellungskriterium, oh oh, da muss ich mich jetzt wirklich hinterfragen ...