Am 16.12. entscheidet die Bahnspitze. Wer demonstrieren möchte: 10 Uhr am Bahntower, Potsdamer Platz. Hauptthema ist Stuttgart 21, aber die Nachtzüge werden auch angesprochen werden. Pressekonferenz 11 Uhr
Beiträge von Fahrbahnradler
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Das ist die Sichtweise eines Verkehrsteilnehmers, der Radlinge unterm Auto beim Abbiegen lästig findet. Besser sie ordnen sich mit absolutem Nachrang ganz hinten im Ampelstau ein und rollern dann als Letzte über die Kreuzung. Dahinter aber wieder fort aus dem Weg der besseren Menschen. Die haben es schließlich eilig.
Was der Club der Unverbesserlichen übersieht: Nach dem Stau ist vor dem Stau. Wenn ich als letzter anstehe, dann kommen doch bestimmt hinter mir wieder Autos angerauscht, die dann wegen mir nicht über die Kreuzung kommen.
Aber das Spannende ist ja: Der CDU-Vorschlag setzt eine Anpassung der Räumzeiten voraus - es geht also, wenn man nur will! Und dann kann man sich das Aufbieten aufs Hochbord an anderen Kreuzungen sparen.
Leute, überflutet die Ausschüsse in Hamburgs Stadtteilen - und auch in Schenefeld - mit dieser CDU-Position! Und dann sollen die mal argumentieren ... -
Was passiert denn, wenn ein rechtsschutzversicherter Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs ist und von der Polizei eine Anzeige bekommt? Geht's dann bis zum Bundesverwaltungsgericht?
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Vielleicht und ganz eventuell könnte ich mich vom Schreibtisch losreißen und am Ernst-Thälmann-Platz dazustehen. Je nachdem, in welcher Richtung gefahren wird.
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»Um die häufigen Unfälle an Einmündungen zu verhindern, sollten die Radler kurz vorher auf die Straße geführt und nach Querung der Kreuzung wieder auf den Radweg zurückgeleitet werden.«
Was hat die CDU geraucht?
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Die wollen aber komischerweise keine Chauffeure, die mit ihrem großen Mercedes alle 5 Minuten vorbeikommen.
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Da kommt die Fortsetzung.
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Es muss da etwas geben, was die Medizin noch nicht entdeckt hat. Ein Hormon, das bei Schwangeren das Bedürfnis nach einem großen Auto sprunghaft ansteigen lässt.
Empirisch lässt sich die Existenz dieses neuen Neurotransmitters in meinem Freundeskreis klar belegen: Freundin M. erwartete ihr erstes Kind. Ihren Mini tauschte sie bald gegen einen BMW X5 ein. Freundin D. fuhr leidenschaftlich einen Volvo Amazon, den bald ein VW Bus ersetzte. C. wechselte vom Ford Focus Cabrio in einen Dacia Lodgy. Sie alle umnebelte die Sorge, der Kofferraum ihres alten Autos könnte den Kinderwagen nicht packen.
Auch bei meiner Schwangerschaft schien das Hormon, das aus kleinen Autos plötzlich große macht, seine Wirkung zu entfalten. Dabei fahre ich gar kein Auto, sondern Rad. Deshalb wuchs mit dem Bauch der Wunsch nach einem robusteren Bike. Ein Lastenrad muss her für den Kindertransport! Sozusagen der SUV unter den Fahrrädern, nur ökologisch tipptopp korrekt.
Fortsetzung folgt. -
aus Kommentaren zum Umbau der Papenhuder Straße:
Welch verblüffende Ähnlichkeit zu folgendem Text:
We the People of the United States, ...
Und mit Radfahrern und Fußgängern geht man dann um wie mit Sklaven und Indianern.
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auf ein Auto? Manche sogar auf drei oder vier ...
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Ich grüble außerdem: da macht dieser Optiker Carl einen Riesenaufstand, dass ihm ohne Doppelspur und Kampfparkplätze die Kunden wegbleiben würden. Sein Laden ist 20 Schritte von der U-Klosterstern und 300 Schritte von der U-Eppendorfer Baum entfernt. Wie viel wiegt eine Brille? Muss man für deren Transport ein Auto dabeihaben?
Und im NDR-Beitrag zur Bebelallee (im dortigen Thread verlinkt) schluchzt eine Anwohnerin, dass man bei vorgeschriebenem Längsparken keinen Parkplatz mehr finden würde, wenn man abends heimkommt. Sie steht in Sichtweite der U-Lattenkamp und U-Hudtwalckerstraße, wo abends alle 10 Minuten eine U-Bahn vorbeikommt und wo mehrere Busse fahren.
Was sind das bloß für Leute? -
Ich hatte vorhin Zeit zwischen zwei U-Bahnen und bin mal am Klosterstern ausgestiegen. Das ist schon ein ziemlich hoher Parkdruck: alleine vor dem Weinladen Gröhl standen mindestens 50 Fahrräder, und die ganze Straße Richtung Eppendorfer Baum noch mehr Zweiräder.
Wo sind diese Anwohner eigentlich, wenn es um die Diskussion der Umbaupläne geht?
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Die Anwesenheit einer Haltlinie halte ich bei Lichtzeichenanlagen grundsätzlich nicht für erforderlich. Ein rotes Licht gilt auch ohne Haltlinie, dann eben am Standort des Ampelmastes.
Leider schlechte Bildqualität:
Unter dem VZ 214-20 steht auf dem Zusatzschild: "Bei Rot hier warten". Haltelinie? Wozu Haltelinie? -
Das geht aber auch aus der StVO nicht wirklich hervor, Maltes Tabelle kann also das also gar nicht korrekt darstellen. Einen Hinweis auf diese vertrackte Sitation wäre in der Tabelle aber schon gut.
Das ist eher eine sprachwissenschaftliche Frage - worauf beziehen sich die Worte "Davon abweichend"?
- Beziehen sich die Worte "Davon abweichend" auf den Satzteil "die Lichtzeichen für den Fahrverkehr"?
Dann hieße es: Die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten immer, es sei denn es gibt besondere Lichtzeichen für den Radverkehr.
Diese Interpretation hat Malte in der Tabelle dargestellt.[*]Beziehen sich die Worte "Davon abweichend" auf den ganzen vorherigen Satz?Dann hieße es: Sobald sich der Radfahrer auf einer Radverkehrsführung befindet, gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr niemals, sondern nur die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Wenn es keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr gibt (und auch die im Folgesatz beschriebene Übergangsregel nicht greift), ist die Ampelsituation für Radfahrer ungeregelt.Das könnte man schon als Korinthenkackerei bezeichnen, wenn man aber täglich in solche unklaren Verkehrssituationen gezwungen wird, ist es ziemlich ärgerlich.
Als »diplomierter Korinthenkacker« (Magister der Literatur- und Sprachwissenschaft) wage ich mich mal an den Text. Neufassung, von mir durch Satzzählung gegliedert.
1 Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.
2 Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
3 An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.Satz 1 regelt den allgemeinen Fall. Wenn es Lichtzeichen für den Fahrverkehr gibt, sind sie zu beachten, denn wer ein Rad fährt, führt ein Fahrzeug und gehört zum Fahrverkehr.
Satz 2 regelt den Fall, dass man nicht »im Mischverkehr« auf der Fahrbahn unterwegs ist, sondern auf einer Radverkehrsführung. Dafür setzt man das Vorhandensein von »besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr« als Normalfall an, sprich: wenn ein Schutzstreifen, Radstreifen, Radweg an eine Einmündung kommt, dann soll da gefälligst eine Ampel mit Fahrrad drauf hängen. In diesem Fall soll diese gelten.
Satz 3 regelt den Ausnahmefall zu Satz 2, nämlich: es sind keine »besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr« aufgestellt worden. Und nun sagt der Verordnungsgeber: Wenn die Radverkehrsfurt an eine Fußgängerfurt grenzt, dann gilt bis zum 31.12.2016 die Fußgängerampel.
Hier steht nicht explizit »Wenn eine Radfahrerfurt ohne 'Fahrradampel' nicht an eine Fußgängerfurt grenzt, gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr«.
Aber welche Ampel sollte sonst gelten? Beziehungsweise: Sollte etwa die Fahrbahnampel nicht gelten?
Wenn ich an so eine eine Kreuzung mit Fußgänger-Rot und Fahrbahn-Grün komme, dann radle ich drüber.
Wenn die Fahrbahnampel (auch) Rot zeigt, dann bleibe ich tunlichst stehen, denn dann hat ja wohl der Querverkehr Grün. Ich werde nicht so tun, als gäbe es für mich keine Ampel und ich hätte mich an den Vorfahrtschildern zu orientieren.
Sprich: an einer ampelgeregelten Kreuzung müssen sich alle Verkehrsteilnehmer nach irgendeiner Ampel richten. Und aus Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 und Satz 1 geht hervor, dass Satz 1 die Rückfallebene für Satz 3 ist, wenn die beiden Furten nicht aneinander grenzen (bis 31.12.2016). Ab dem 1.1.2017 kann Satz 3 gestrichen werden.Ich hätte korinthenkackerischerweise eine andere Diskussion zu diesem Thema:
Ist eine Ampel mit einer Streuscheibe »Fußgänger plus Fahrrad« überhaupt ein »besondere(s) Lichtzeichen für den Radverkehr«? Denn das Ding gilt ja nicht exklusiv für den Radverkehr, sondern für Fußgänger und Radfahrer.Und dann ist da noch das von Malte in der Tabelle dargestellte Problem, dass Satz 3 nicht auf Radfahrer beschränkt wird, die die Radverkehrsführung tatsächlich benutzen, so dass ich auf der Fahrbahn eine Vollbremsung hinlegen müsste, nur weil 10 Meter rechts von mir ein Radweg durchs Gebüsch auf eine Fußgängerfurt zuführt, an der die Ampel schon rot ist.
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Bei dem Foto, auf dem Du das "PI" des Kennzeichens hast stehenlassen, dachte ich erst "Oh, oh, das gibt wieder böses Blut", aber ein "HH" ist ja auch mal sichtbar.
Auf dem Falschparkerfoto sieht man, dass die Behörde aus der Schlammstrecke eine Luxuspiste gemacht hat. Da werden sich viele Autofahrer daran erinnern, dass das mal ein Radweg war, und zusammen mit diesem CDU-Verkehrsexperten, an dessen Namen ich mich nicht erinnern will, bald fordern, dass wir da fahren sollen, wo doch für so viel Geld alles neu gemacht wurde ...
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Kleb ihm mal einer ne Merkbefreiung ins Fenster.
Ich erkläre mich gerne bereit, ihm das Schild in seinen Laden zu befördern. Ohne die Schwelle zu überschreiten.
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Das wissen wir - aber wissen das auch die Autofahrer und vor allem die Wutbürger?
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Ich bin die Bebelallee gestern mit dem Auto gefahren, da wurden gerade noch Spuren markiert. Ich hatte also Arbeiter auf der Begrenzungslinie zwischen Radspur und Restfahrbahn. Auf der Mittellinie standen Absperrbaken. Ich habe mit dem VW up ganz schön zielen müssen, um dazwischen durchzukommen.
Knapp neben der Gosse wird noch eine Linie markiert. Ich fürchte, die Autofahrer werden das als Peillinie für ihre Karosse beim Parken nehmen.
Das Ding ist verdammt eng. -
Noch einfacher wäre, am Eingang zu solchen Veranstaltungen Sperren aufzubauen, an denen den Interessierten fünf Fragen zur StVO gestellt werden. Wer weniger als drei richtig beantworten kann, bleibt draußen.