Nun sind schon Zeugen befähigt festzustellen, dass sich Radfahrer im toten Winkel befinden.
Guten Tag,
ich habe Ihre obige Pressemitteilung zur Kenntnis genommen und habe sechs Fragen dazu:
1. Welche Zeugen wollten von welchem Standort aus beurteilen können, ob sich der Radfahrer im »toten Winkel« befand - sprich: dass der LKW-Fahrer den Radfahrer im Moment des Abbiegens nicht sehen konnte?
2. Wie kann der LKW-Fahrer den Radfahrer »übersehen« haben, wenn sich dieser gemäß Zeugenangaben im »toten Winkel« befand? »Übersehen« und »nicht sehen können« schließen sich semantisch aus. Wenn der LKW trotz aller Spiegel einen toten Winkel hat, dann war der Fahrer beim Abbiegen unachtsam und hätte nicht abbiegen dürfen bzw. hätte sich einweisen lassen müssen.
3. Haben die Zeugen nicht versucht, den LKW-Fahrer und/oder den Radfahrer zu warnen?
4. Haben die Zeugen gesehen, ob der LKW-Fahrer rechts geblinkt hat?
5. Haben diese Zeugen nicht gesehen, wie der Radfahrer in den von ihnen vermuteten »toten Winkel« geraten ist? Hat der Radfahrer versucht, einen links von ihm langsamer fahrenden oder gar stehenden LKW rechts zu überholen - oder hat der LKW den langsameren Radfahrer überholt?
6. Hätte sich der LKW überhaupt links vom Radfahrer befinden dürfen? Das auf Google Maps enthaltene Luftbild lässt vermuten, dass der LKW zum legalen Überholen die durchgezogene weiße Linie bzw. die Sperrfläche hätte überfahren müssen.