Ich habe da auch nix gefunden. Selbst wenn ich jedes Bildchen als weitere Sünde zähle, komme ich nicht auf neun.
Guten Tag,
hier mein Beitrag zu Ihrem Artikel
Im Artikel unter der Überschrift »Die neun gefährlichsten Sünden der Radfahrer« ist von genau einer »Sünde« die Rede - aber wo sind die anderen acht? Im Artikel geht es nur um das Fahren auf der »falschen« Fahrbahnseite. Leider erwähnen Sie nicht, dass genau dieses Linksfahren oft von Behörden angeordnet wird, das nennt sich dann benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg. Wenn also die Polizei in Gestalt von Herr Hesse gegen linksseitige Radler wettert, dann möge sie bitte schnellstens dafür sorgen, dass im Kreis Pinneberg alle linksseitigen Verkehrszeichen 237, 240 und 241 abgebaut und alle Zusatzschilder »Radfahrer frei« links abgebaut werden.
ADFC-Vertreter Cordes gibt die Realität korrekt wieder, wenn er sagt, dass aus Grundstückseinfahrten kommende Autofahrer einfach nicht damit rechnen, dass ein Radfahrer von rechts kommt. Das genau ist der Grund, warum Zweirichtungsradwege in geschlossenen Ortschaften tabu sein sollten. Allerdings erwarte ich auch hier den Hinweis, dass Autofahrer gerade nicht aus ihrem Grundstück bis zur Fahrbahn vorfahren und sich darauf verlassen dürfen, dass von rechts niemand kommt: Sie können nicht wissen, ob linksseitiges Radfahren angeordnet ist - und sie müssen immer damit rechnen, dass ein Kind vor seinem 12. [ich korrigiere: 10.] Geburtstag legal auf dem Gehweg radelt, auch linksrum.
Übrigens: Fahrräder sind Fahrzeuge. Und die gehören auf die Fahrbahn. So steht es in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 2 Absatz 1. Radwege sind eine Ausnahme, auf die nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen verwiesen werden darf. Leider verstoßen Verkehrsplaner, Behörden und Baufirmen fast überall gegen diese Regel und die einschlägige Rechtsprechung - und das sind »Sünden«, gegen die die Polizei fast nie vorgeht.
Mit freundlichen Grüßen