Beiträge von Fahrbahnradler

    SPIEGEL ONLINE: Zählt der Fahrradzähler nicht in gewisser Weise auch das Auto an? Schließlich ist der Platz in einer Stadt begrenzt. Müssen künftig Pkw-Fahrer zugunsten der Radler auf Fahrstreifen verzichten?

    Peter: Eine ernsthafte Förderung des Radverkehrs ist grundsätzlich unmöglich, ohne die Infrastruktur zu Lasten anderer Verkehrsmittel umzuverteilen. Wenn man zudem davon ausgeht, dass eine Erhöhung des Radanteils in Innenstädten auch einen Rückgang des Pkw-Verkehrs bedeutet, wäre es sicherlich vertretbar, stellenweise einzelne Autospuren einzuengen oder zurückzubauen.

    Ist halt auch wieder ein lustiges Ratespiel: Muss man warten? Oder darf man warten? Oder wie oder was?

    Aus diesem Hof kommend darf man in beide Richtungen abbiegen. Auf der Schnackenburgallee steht auch auf der gegenüberliegenden Seite eine rot-gelb-Ampel. Daneben ein Hochbordradweg. Würdest Du auf diesem Radweg anhalten, weil Du meinst, die Ampel hätte für Dich irgendetwas zu regeln? Warum soll dann die Fahrbahnampel irgendetwas für den Radfahrer in Richtung Süden zu regeln haben?

    Dann betrachte die Situation aus Sicht des Fahrers, der aus dem Gelände ausfahren will. Der sieht eine funktionierende Ampel, die rot zeigt. Also gilt sie. Dann geht sie aus. Damit gelten jetzt die Schilder. Und - Obacht! - da steht nicht nur [Zeichen 205] , sondern auch noch [Zeichen 138-10] (und das Pendant für Fußgänger) plus [Zusatzzeichen 1000-30] .

    Also: »Wenn die Ampel aus ist, dann gewähre so wie immer dem Querverkehr die Vorfahrt und pass vor allem auf Fußgänger und Radfahrer auf, die haben hier Vorrang/Vorfahrt und kommen aus beiden Richtungen!«

    Da darf der Fahrer nicht erwarten, dass Fußgänger und Radfahrer rot haben.


    Anderes Beispiel: Feuerwache Billstedt. Da wird eine Fahrbahnampel auf rot geschaltet; Rad- und Fußweg haben keine Haltelinie.

    Die Rechnung dürfte allerdings ein Milchmädchen gemacht haben. :whistling:

    Man sollte beim Fußballgucken nicht das Kopfrechnen anfangen. Es hätte zwölf heißen müssen. <X
    Und der Einwand mit dem Strafrichter stimmt natürlich auch. Während Autofahrer, die zweimal Taten begehen, die jede für ein Fahrverbot ausreichen, nur eines aufgebrummt bekommen.

    Dann sperrt das Ding für Radfahrer, macht für Fußgänger einen einigermaßen breiten Radweg dahin und fertig.


    Dann gibt es endlich einen Tummelplatz für Kampfgänger. :D

    Aber Malte, bitte verwende nicht die Wörter »Niveau«, »Radverkehrsführungen« und »unterirdisch« in einem Satz. Du könntest sonst die Hamburger Entscheider auf ganz, ganz dumme Ideen bringen.

    Wenige Tage nach dem Totraser-Prozess von Auenweg veröffentlicht die Kölner Polizei eine unfassbare Bilanz:

    Die Beamten haben in der Nacht zu Mittwoch zahlreiche Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt - das Ergebnis ist der totale Raser-Wahnsinn! Der Rheinufertunnel scheint nachts zum Renn-Ufertunnel zu werden. Alleine dort wurden 48 Fahrzeuge gemessen, die viel zu schnell unterwegs waren. Die Beamten waren selbst überrascht, dass sie vor Ort 42 - also fast allen - Fahrern mitteilen mussten, dass sie um ein Fahrverbot nicht herumkommen werden. Sechs der ertappten Temposünder waren mit über 100 km/h durch die Tunnelröhre gedonnert. Trauriger Spitzenreiter war ein 20 Jahre alter Kölner mit seinem Ford Fiesta. Seine Tachonadel erreichte gerade Tempo 125, als die Polizei die Laserpistole ansetzte. Der junge Mann darf jetzt drei Monate zu Fuß gehen oder Bus und Bahn nutzen und 680 Euro zahlen. Zudem erhält er drei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei in Flensburg. Im gesamten Stadtgebiet wurden von Dienstag auf Mittwoch fast 1000 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und 49 Fahrverbote ausgesprochen.

    Heißt das, das 49 Mal der Abschleppwagen angerückt ist, weil das Fahrverbot unmittelbar durchgesetzt wurde?

    680 Euro - also weniger als für elf Mal Schwarzfahren verhängt wird - für Tempo 125, und ab Juli geht's weiter?

    * Sendezeit sonntags als Einspielunterbrechung der Lindenstraße oder unmittelbar vor der Tagesschau, damit minder gesellschaftlich interessierte oder bildungsfähige Bevölkerunggruppen (Rentner und Pensionäre, Landbewohner, CDU- und FDP-Wähler) erreicht werden.

    * Räusper *

    Ich gehöre zwar keiner dieser viereinhalb Gruppen an, aber als Beispiel für »minder gesellschaftlich interessierte oder bildungsfähige Bevölkerungsgruppen« würden mir eher die Zuschauer von DSDS, GZSZ, Big Brother, Dschungelcamp, Rosamunde-Pilcher-Verfilmungen, ZDF Fernsehgarten, Kochshows und MTV einfallen. Und natürlich »Top Gear« und »Alarm für Cobra 11« ;)

    * Nochmal räusper *
    Ja, ich hätte eigentlich auch noch Fußballsendungen erwähnen sollen ... aber die gucke ich selber ;)

    Unfall auf der Uhlenhorst Mercedes rammt Radlerin

    In Uhlenhorst ist es am Montagnachmittag zu einem Unfall gekommen. Dabei ist eine Radfahrerin von einem Mercedes erfasst und verletzt worden.
    Nach ersten Erkenntnissen war der Mercedes-Fahrer im Hofweg unterwegs und wollte die Radfahrerin überholen. Als auf den Fahrer allerdings plötzlich Gegenverkehr zu kam,versuchte er, wieder einzuscheren. Dabei kam es offenbar zum Zusammenstoß mit der Radfahrerin


    Da finde ich es interessant, was es überhaupt in diese PM geschafft hat. Der »tote Winkel« zum Beispiel. Und dass in anderen PMs durchaus erwähnt wird, ob ein Überholen stattgefunden hat und ob der Radfahrer auf dem Radweg oder der Fahrbahn unterwegs war.

    Sehr geehrter Herr ...,

    die Fertigung unserer Pressemitteilung erfolgte auf Grundlage der Anzeige der unfallaufnehmenden Polizeibeamten vor Ort. Diese beinhaltet sowohl objektive als auch subjektive Merkmale (u.a. diverse Zeugenaussagen). Da wir uns hier in einem laufenden Verfahren befinden, ist uns eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen - auch aus rechtlichen Gründen - nicht möglich. Ich bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen
    ...
    Pressesprecherin

    Der Landrat Mettmann
    als Kreispolizeibehörde
    - Polizeipressestelle -

    Standarddialog:" Ich habe Sie garnicht gesehen"
    "Sie haben ja auch nicht in meine Richtung geblickt!"

    Lässt sich ganz einfach erklären. »Bei einem Erwachsenen beträgt die horizontale Ausdehnung des binokularen Gesichtsfelds bis etwa 180°«, schreibt Tante Vicky; das gilt für Augen geradeaus. Das reicht bei einer senkrechten Einmündung, um auf der Hauptstraße links und rechts große, sich bewegende Objekte wahrzunehmen, ohne die Augen oder gar den Kopf zu bewegen. Eine minimale Drehung des Kopfes, sagen wir um 10 Grad, plus die Bewegung der Augen reichen dann aus, um zu erkennen, dass es ein Convoy von Macks ist und dass man da besser stehenbleibt und wartet.

    Der faule Autofahrer ist daran gewöhnt, dass das reicht.

    Und jetzt kommt da ein kleiner, schmaler Radfahrer. Um den zu erkennen, hätte der faule Autofahrer seinen Kopf so weit drehen müssen, dass er sonst nicht nur erkennt, dass da eine Horde Macks kommt, sondern auch, dass auf der ersten Motorhaube eine Gummiente sitzt.

    Macht mal den Selbstversuch. Vor meinem schräg in einer Zimmerecke stehenden Rechner sitzend kann ich in der Tat erkennen, ob 90 Grad links bzw. rechts von mir ein dunkles Bücherregal oder eine helle Tür ist. Aber einzelne Bücher oder ob da ein Aufkleber an der Tür ist, kann ich nicht erkennen.

    Nun sind schon Zeugen befähigt festzustellen, dass sich Radfahrer im toten Winkel befinden.

    Guten Tag,

    ich habe Ihre obige Pressemitteilung zur Kenntnis genommen und habe sechs Fragen dazu:

    1. Welche Zeugen wollten von welchem Standort aus beurteilen können, ob sich der Radfahrer im »toten Winkel« befand - sprich: dass der LKW-Fahrer den Radfahrer im Moment des Abbiegens nicht sehen konnte?

    2. Wie kann der LKW-Fahrer den Radfahrer »übersehen« haben, wenn sich dieser gemäß Zeugenangaben im »toten Winkel« befand? »Übersehen« und »nicht sehen können« schließen sich semantisch aus. Wenn der LKW trotz aller Spiegel einen toten Winkel hat, dann war der Fahrer beim Abbiegen unachtsam und hätte nicht abbiegen dürfen bzw. hätte sich einweisen lassen müssen.

    3. Haben die Zeugen nicht versucht, den LKW-Fahrer und/oder den Radfahrer zu warnen?

    4. Haben die Zeugen gesehen, ob der LKW-Fahrer rechts geblinkt hat?

    5. Haben diese Zeugen nicht gesehen, wie der Radfahrer in den von ihnen vermuteten »toten Winkel« geraten ist? Hat der Radfahrer versucht, einen links von ihm langsamer fahrenden oder gar stehenden LKW rechts zu überholen - oder hat der LKW den langsameren Radfahrer überholt?

    6. Hätte sich der LKW überhaupt links vom Radfahrer befinden dürfen? Das auf Google Maps enthaltene Luftbild lässt vermuten, dass der LKW zum legalen Überholen die durchgezogene weiße Linie bzw. die Sperrfläche hätte überfahren müssen.

    Nun also die Bewährungsstrafen, die der Richter in seiner Urteilsbegründung als „relativ hoch“ beschrieb. „Ich weiß, weil ich auch die Presse verfolge, dass das oft nicht verstanden wird“, fügte er hinzu, „aber es ist so.“
    ...
    Zwar sah das Gericht als erwiesen an, dass die beiden jungen Männer sich am 14. April vorigen Jahres – das Urteil am Donnerstag fiel auf den Tag genau ein Jahr später – ein Rennen geliefert hätten. Es sei jedoch nicht bewiesen, dass sie der Raserszene angehörten – sofern es eine solche in Köln denn überhaupt gebe.
    Dass Firat M. sich nach dem Unfall laut Zeugen mehr Sorgen um seine Felgen als um Miriam S. machte, könne zwar unter moralischen Aspekten gewertet werden, so der Richter. Aus juristischer Sicht fiele dieses Verhalten aber nicht ins Gewicht.

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden 22 und 23 Jahre alten Angeklagten im vergangenen April in Köln mit hohem Tempo dicht hintereinanderher gerast waren, als der Ältere der beiden die Kontrolle über sein Auto verlor.
    Der Wagen schleuderte gegen die Radfahrerin. Die 19-jährige Studentin starb wenige Tage später an ihren schweren Verletzungen.
    ...
    Der 23-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, der andere Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Männer haben frühestens nach dreieinhalb Jahren die Chance, ihre Führerscheine wiederzubekommen.