Mit der Aussage
hat er sich doch vermutlich in fachlicher Hinsicht selbst disqualifiziert.
Ich war heute vor Ort und habe im Elbe-Wochenblatt folgendes hinterlassen:
Ich habe heute die Örtlichkeit mit dem »HALT«-Schild aufgesucht. Zufälligerweise war dort eine Polizeistreife mit Tempomessungen zugange. Die beiden Beamten haben erklärt, dass die Piste, die Herr Dorigoni als »Radweg« bezeichnet hat, kein Radweg mehr ist, sondern dass dort das Radfahren inzwischen verboten ist. (Leider schreitet aber niemand gegen die Radfahrer ein, die verbotenerweise auf diesem jetzigen Fußweg durchs Alstervorland fahren.)
Damit ist auch klar, warum an der Stelle, an der ein Fußweg auf eine Straße trifft, ein »STOP«-Schild gemäß StVO nichts zu suchen hat: Es gibt dort ja keinen legalen Fahrzeugverkehr, dem dieses Schild etwas zu sagen hätte.
Kann es sein, sehr geehrter Herr Dorigoni, dass man Ihnen gesagt hat, dass das »STOP«-Schild wieder entfernt werden musste, weil es nur für den FAHRZEUGverkehr gilt, und dass Sie dank jahrzehntelang eingefahrener Denkmuster FAHRZEUGverkehr mit KFZ-Verkehr gleichgesetzt haben, weil Radverkehr für Sie kein echter Verkehr ist?
Wäre es nicht höchste Zeit, die eigene Kenntnis der StVO zu aktualisieren, über die Beschilderung vor Ort mit kompetenten Menschen zu sprechen und die Falschinformationen in Ihrer Kolumne richtigzustellen?