Handynutzung am Steuer erhöht die Unfallgefahr massiv, egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung ( sagen zumindest die Unfallforscher). Warum der Gesetzgeber nur bestraft, wenn das Handy in der Hand gehalten wird, ist nicht zu verstehen.
Weil er sonst das Herumtippen auf dem Touchscreen des Navis oder der tollen Kommandozentralen der Autos oder das Suchen nach einem Sender im Radio ebenso bestrafen müsste.
Und das Öffnen einer Flasche, das Essen eines Brötchens, ...
Das Urteil würde es wohl zulassen, ein auf dem Beifahrersitz liegendes Handy zu bedienen, um telefonieren zu können. Eingehender Anruf: einmal wischen, einmal "Lautsprecher"-Icon antippen, fertig ist die Freisprecheinrichtung.