Beiträge von Fahrbahnradler

    Und was hilft gegen zu dichtes überholen? Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (, das ich bei dieser Auslegung aus genau diesem Grund auch häufig missachte)! Womit sich die Katze in den Schwanz beißt.

    Das Hauptproblem sehe ich in diesem Fall in der Interpretation des Rechtsfahrgebotes für Radfahrer durch das BMVI. Das Ministerium drückt doch mehr oder weniger aus "wer nicht in der Dooring-Zone fährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot".

    Diese Interpretation war auch sehr deutlich zu sehen in dem anderswo verlinkten Spiegel-Video, wo der Oberpolizist angesichts einer rund 10 cm links von Absperrbaken und 20 cm rechts einer Straßenbahnschiene daherradelnden Journalisten nicht etwa entsetzt ausrief "Was machen Sie denn da? Das ist erstens viel zu gefährlich und zweitens völlig unnötig!", sondern in seinem Sermon sich so ausdrückte, als sei eine Fahrlinie einen Meter weiter links zwischen den Schienen ein Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot, über den seine Beamten aber vermutlich ausnahmsweise gnädig hinwegsehen würden.

    Das Ding war zum Fremdschämen. Ich habe mich gefragt, ob die Dame immer so fährt oder ob das eine absichtlich dämliche Fahrweise war, um die typischsten Fehler vorzuführen.

    Kölner Aussagenlogik:

    Frühjahr, Radfahrzeit und ich hole das Rad (kein Rennrad) aus dem Keller. Aufpumpen, aufsteigen, losfahren? Nein, so einfach geht das doch nicht. Ich darf nicht losfahren, wenn

    • die Vorderbremse defekt ist.
    • ich keinen Dynamo habe und die Batterieleuchte nicht finden kann.
    • die Gangschaltung nicht funktioniert.

    Richtige Lösung:
    Ich darf nicht losfahren, wenn die Vorderbremse defekt ist und ich keinen Dynamo habe und die Batterieleuchte nicht finden kann.


    Aha. Also nur wenn beides zutrifft, muss ich schieben. Trifft nur eines zu, dann darf ich fahren. Das sollte uns das festgedruckte "und" wohl sagen, oder? <X

    Es traf zwar keinen Radfahrer, aber der Täter ist Berufssoldat und bleibt es womöglich auch ...


    Berufssoldat Joel W. (26) hat mit seinem Opel bei Rot halten müssen. Als er bei Grün losfahren wollte, scherte ein Moped-Fahrer (35) vor ihm ein. Wutentbrannt zückte der Soldat einen Schlagstock, versuchte aus dem offenen Fenster heraus auf den Moped-Fahrer einzuschlagen – bei voller Fahrt!
    ...
    Urteil: acht Monate Haft auf Bewährung, halbes Jahr Führerscheinentzug.

    Ein 32-jähriger Radfahrer radelte auf dem Nettelnburger Landweg, neben ihm strampelte ebenfalls eine 60-jährige Radfahrerin. Am Henriette-Herz-Ring bog die Frau ruckartig nach rechts ab und übersah den 32-Jährigen. Durch die Kollision fielen beide zu Boden. Der Mann blieb weitgehend unverletzt, die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

    Und dann muss das Unfallopfer auch noch im Zivilprozess versuchen, Schadensersatz zu bekommen. Krankenkassen dito.
    Es gab mal einen Staat, da lief sowas per Adhäsionsverfahren: da setzte der Richter nicht nur die Gebühr fest, die der Staat für das Übertreten der Regeln kassieren wollte (»Strafe«), sondern da wurde auch gleich zum Thema Schadensersatz (»halber Lohn«) und Schmerzensgeld geurteilt.

    Und ganz toll wäre es, wenn der Staat dem Opfer das Geld auszahlen und dann seine Ansprüche mit derselben Vehemenz beim Täter vollstrecken würde, wie man hinter Schwarzfahrern im ÖPNV her ist.

    So läuft das übrigens im Metronom. Im „Land der Ideen“ hat man anscheinend nicht so eine Scheißangst wie im „echten Norden“ bei schlechtem Wetter einen halbleeren Doppelstockwagen durch die Gegend zu fahren. Und im Winter lässt sich das Ding einfach in ein normales Abteil umbauen. Ich frage mich ja schon, warum der Metronom sowas bestellt und die Regionalbahn Schleswig-Holstein… ach, lassen wir das.

    Die Frage, wer sowas bestellt, richtet sich unter Umständen an die jeweilige Landesregierung.

    Er hat bei der Fahrrad-Demo „Critical Mass“ einen Radfahrer angefahren, doch seine Strafe will er nicht akzeptieren: Porschefahrer Danyal K. (29) ist in Berufung gegangen. Reue zeigt er auch in der zweiten Instanz nicht.
    Am 26. Juni 2015 stürzte der Radfahrer André K. auf der Fruchtallee, brach sich den Ellenbogen, konnte seine Examensarbeit als Informatiker nicht fertigstellen, musste ein weiteres Semester studieren, statt wie geplant ins Berufsleben einzusteigen.
    Verantwortlich für den Sturz soll der Angeklagte sein, der laut Zeugenaussagen mit seinem Porsche Cayenne den Radler von hinten angefahren hat, aus Ärger, dass hunderte Rad-Aktivisten die gesamte Fahrbahn einnahmen.
    In erster Instanz war Dynal K. zu 13 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden. In der Berufung geht sein Verteidiger aggressiv den Radler an, stellt die Rechtmäßigkeit der „Critical Mass“ (die nächste ist am Freitag) infrage. Fortsetzung 29. Juni.

    Also eigentlich ist die Regel doch ganz einfach:- Schild vorhanden -> Fußweg erlaubt.
    - Kein Schild -> Fußweg verboten.

    Hier mangelt es mMn einfach am nötigen Respekt vor Mitmenschen. Denn zum Respekt vor der Umgebung gehört auch, dass man sich darüber informiert, was man darf und was nicht.

    Nee, ist nicht so einfach!
    Es gibt noch die Zusatzregel bei "ohne Schild"
    Unterschiedliche Bodenbeläge = Radfahren erlaubt
    Identischer Bodenbelag = Radfahren verboten
    Blöd wird es, wenn verblichene rote Betonpflastersteine zwischen grauen Betonpflastersteinen liegen. Oder die "Stealth"-Radwege am Jungfernstieg.